Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Anhang nach HGB / 4.7 Angabe zur Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 237 Börsennotierte Aktiengesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG müssen in ihrem Anhang Angaben über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) i. S. d. § 161 AktG machen.[1] Hierbei ist anzugeben, ob die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats i. S. d. § 161 AktG erfolgte und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurd...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.11 Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetretenen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 285 Nr. 33 HGB

Rz. 247c Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG wurde die vormals im Lagebericht verortete sog. Nachtragsberichterstattung (vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F.) in den Anhang verlagert. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchstabe q der Richtlinie 2013/34/EU. Ebenso – wie bislang bei der Nachtragsberichterstattung im Lagebericht – si...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.4 Öffnung für Freie Berufe

Grundsätzlich sollen alle Rechtsformen einer Personenhandelsgesellschaft für die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch die Gesellschafter zur Auswahl stehen. Freiberufler können sich damit auch z. B. in einer GmbH & Co. KG organisieren. Ziel ist die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen der Freien Berufe.[6] Zu beachten sein werden jedoch auch weiterhin...mehr

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Handelsregister / 8.3 Kosten der Offenlegung bzw. Hinterlegung

Schon seit dem 1.1.2007 sind wichtige Daten der Unternehmensrechnungslegung nicht mehr bei den Amtsgerichten als Registergerichten einzureichen. Durch das an diesem Tag in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) war hierfür nunmehr als Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers die Bundesan...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.1 Grundlagen, Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren

Eine Umstellung vom GKV auf das UKV erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unternehmens. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunächst die Ausweitung des Kontenplans oder di...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.4 Besonderheiten bei Vorab-Offenlegung und nachträglicher Offenlegung

Rz. 67 Durch die in § 325 Abs. 1a Satz 2 oder Abs. 1b HGB vorgesehenen Offenlegungsfrist kann es dazu kommen, dass der Jahresabschluss offengelegt werden muss, bevor die übrigen offenlegungspflichtigen Unterlagen vorhanden sind. Rz. 68 Die fehlenden Unterlagen sind nach § 325 Abs. 1a bzw. Abs. 1b HGB unverzüglich nach ihrem Vorliegen offenzulegen. Rz. 69 Für eine nachträgliche...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.3 Form der Offenlegung

Rz. 66 Die offenlegungspflichtigen Unterlagen sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln.[1]mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.1 Art und Frist der Offenlegung

Rz. 47 Nach § 9 Abs. 1 PublG haben die gesetzlichen Vertreter eines unter das Publizitätsgesetz fallenden Unternehmens (§§ 1, 2 PublG) für dieses den Jahresabschluss und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen, soweit sie aufzustellen sind, in sinngemäßer Anwendung der §§ 325 Abs. 1–2b, 4–6, 328 HGB offenzulegen. Auch die Regelungen in § 329 Abs. 1, 4 HGB über ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 6 Offenlegung von Zweigniederlassungen

Rz. 42 Nach § 325a HGB haben inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat die Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt (oder hinterlegt) worden sind, nach den §§ 325, 328 und 329 Abs. 1, 4 HGB offenzulegen. Durch die Neufass...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 9 Befreiende Offenlegung eines IFRS-Abschlusses

Rz. 54 Gem. § 325 Abs. 2a HGB kann bei der Offenlegung an die Stelle des Jahresabschlusses bei großen Kapitalgesellschaften ein befreiender Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt worden ist. Eine große Kapitalgesellschaft, die von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 10 Offenlegung des Konzernabschlusses

Rz. 57 Soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§§ 290 ff. HGB), wird auch der Konzernabschluss von der Offenlegungspflicht erfasst. Nach § 325 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Konzernabschluss, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, auf das er...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3 Größenabhängige Erleichterungen der Offenlegung

Rz. 20 Die Vorschriften der §§ 326, 327 HGB sehen für kleine und mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB bestimmte Erleichterungen bei der Offenlegung vor. Nach § 267 HGB sind kleine bzw. mittelgroße Kapitalgesellschaften solche, die mindestens 2 der nachfolgend aufgeführten 3 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschreiten:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.2 Umfang der Offenlegung

Rz. 50 Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 PublG i. V. m. § 325 Abs. 1 HGB sind folgende Unterlagen offenzulegen: der festgestellte oder gebilligte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang), der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Vermerk über dessen Versagung, der Bericht des Aufsichtsrats, sofern ein solches Gremium besteht, der Lageberich...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12 Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung

12.1 Begriffsabgrenzungen Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2 Allgemeine Vorschriften zur Offenlegung

2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 1...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8 Offenlegung nach dem Publizitätsgesetz

8.1 Art und Frist der Offenlegung Rz. 47 Nach § 9 Abs. 1 PublG haben die gesetzlichen Vertreter eines unter das Publizitätsgesetz fallenden Unternehmens (§§ 1, 2 PublG) für dieses den Jahresabschluss und die sonst in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Unterlagen, soweit sie aufzustellen sind, in sinngemäßer Anwendung der §§ 325 Abs. 1–2b, 4–6, 328 HGB offenzulegen. Auch die Regelu...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB sowie Veröffentlichungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für s...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit zu beacht...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.1 Begriffsabgrenzungen

Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der Unterlagen anzuwenden. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2, 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlöse i...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2 Mittelgroße Gesellschaften

Rz. 24 Auch für mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB sind Erleichterungen bei der Offenlegung vorgesehen (§ 327 HGB). Grundsätzlich sind der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht an den Betreiber des Unternehmensregisters elektronischen zu übermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann jedoch in der nach § 276 HGB "verkürzt" aufgestellten Form offen ge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattungsstandards ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4 Erleichterungen bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 33 Das Gesetz sieht für Kleinstkapitalgesellschaften und entsprechende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung vor.[1] 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft Rz. 34 Mit dem neuen § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.1 Offenzulegende Bilanz

Rz. 26 Die Bilanz ist nur in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form offenzulegen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 266 HGB auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite sowie der Posten "Passive latente Steuern" auf der Passivseite enthalten sind. Nach § 327 Nr. 1 HGB sind in der...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.3 Hinterlegung der Bilanz

Rz. 37 Gem. § 326 Abs. 2 Satz 1 HGB ist § 325 Abs. 1 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nur die Bilanz zu übermitteln haben und dabei die Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung verlangen können. Rz. 38 Von dem Hinterlegungswahlrecht dürfen Kleinstkapitalgesellschaften nach § 326 Abs. 2 Satz 2 H...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.2 Verminderung von Offenlegungspflichten

Rz. 96 Da die Offenlegungspflichten abhängig von der Größenklasse i. S. d. § 267 HGB sind, kann eine Strategie darin bestehen, zwecks Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen eine publizitätsfreundlichere Größenklasse anzustreben. Neben dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente,[1] z. B. offene Absetzung erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten gem. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB entspricht. I...mehr

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Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses

1 Einführung Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattun...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.3 Änderung der Aussagekraft von Jahresabschlüssen

Rz. 98 Schließlich besteht die Möglichkeit, durch Verlagerung von Ertragspotenzialen die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu verändern. Zu diesem Zweck können z. B. über den Einsatz konzerninterner Verrechnungspreise Ergebnisanteile auf Schwestergesellschaften oder Auslandsgesellschaften transferiert werden, um so die Ertragskraft des publizitätspflichtigen Unternehmens zu...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 34 Mit dem neuen § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften i. S. d. § 264a HGB, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 2 der 3 folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme i. H. v. 350.000 EUR nach Abzug eines auf der Ak...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 14 Prüfungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 78 Gem. § 329 Abs. 1 HGB hat die das Unternehmensregister führende Stelle zu prüfen, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind. Diese Daten werden nach § 8b Abs. 3 Satz 2 HGB von den Landesjustizverwaltungen übermittelt. Die Prüfung seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle erstreckt sich nur auf die formelle Richtigke...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.11 Umkleidezeiten

Ob Umkleidezeiten zur Arbeitszeit rechnen, ist umstritten und kann nicht pauschal beantwortet werden. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] setzt eine Berücksichtigung der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit voraus, dass der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Dies gilt insbesondere für eine besonde...mehr