Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8 Offenlegung nach dem Publizitätsgesetz

8.1 Art und Frist der Offenlegung Rz. 47 Nach § 9 Abs. 1 PublG haben die gesetzlichen Vertreter eines unter das Publizitätsgesetz fallenden Unternehmens (§§ 1, 2 PublG) für dieses den Jahresabschluss sowie die in § 325 Abs. 1 HGB genannten Unterlagen, soweit sie aufzustellen sind, in sinngemäßer Anwendung der §§ 325 Abs. 1–2b, 4–6, 328 HGB offenzulegen. Auch die Regelungen in...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12 Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung

12.1 Begriffsabgrenzungen Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für seine Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entspricht. Größenabhängige Erleic...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit z...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / Zusammenfassung

Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung richten sich ma...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.1 Begriffsabgrenzungen

Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der Unterlagen anzuwenden. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2 und 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlös...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2 Mittelgroße Gesellschaften

Rz. 24 Auch für mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB sind Erleichterungen bei der Offenlegung vorgesehen (§ 327 HGB). Grundsätzlich sind der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht an den Betreiber des Unternehmensregisters elektronischen zu übermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann jedoch in der nach § 276 HGB "verkürzt" aufgestellten Form offen ge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022 veröffentlicht worden und am 5.1.2023 in Kraft getreten. Im Dezember 2025 wurden weitreichende Änderungen an der CSRD beschlossen. Die Bekanntmachung steht ebenso wie die Umsetzung im HGB noch aus, wird aber jeweils für 2026 erwartet. Mit Umsetzung der C...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.1 Offenzulegende Bilanz

Rz. 26 Die Bilanz ist nur in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form offenzulegen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 266 HGB auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite sowie der Posten "Passive latente Steuern" auf der Passivseite enthalten sind. Nach § 327 Nr. 1 HGB sind in der...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.2 Verminderung von Offenlegungspflichten

Rz. 96 Da die Offenlegungspflichten abhängig von der Größenklasse i. S. d. § 267 HGB sind, kann eine Strategie darin bestehen, zwecks Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen eine publizitätsfreundlichere Größenklasse anzustreben. Neben dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente,[1] z. B. offene Absetzung erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten gem. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten (Gesellschaftsvertrag oder Satzung) vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderunge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.3 Änderung der Aussagekraft von Jahresabschlüssen

Rz. 98 Schließlich besteht die Möglichkeit, durch Verlagerung von Ertragspotenzialen die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu verändern. Zu diesem Zweck können z. B. über den Einsatz konzerninterner Verrechnungspreise Ergebnisanteile auf Schwestergesellschaften oder Auslandsgesellschaften transferiert werden. Derartige Gestaltungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses

Zusammenfassung Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4 Erleichterungen bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 33 Das Gesetz sieht für Kleinstkapitalgesellschaften und entsprechende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung vor.[1] 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft Rz. 34 Mit dem § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und KapCo-...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 14 Prüfungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 78 Gem. § 329 Abs. 1 HGB hat die das Unternehmensregister führende Stelle zu prüfen, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind. Diese Daten werden nach § 8b Abs. 3 Satz 2 HGB von den Landesjustizverwaltungen übermittelt. Die Prüfung seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle erstreckt sich nur auf die formelle Richtigke...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.3 Hinterlegung der Bilanz

Rz. 37 Gem. § 326 Abs. 2 Satz 1 HGB ist § 325 Abs. 1 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nur die Bilanz zu übermitteln haben und dabei die Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung verlangen können. Rz. 38 Von dem Hinterlegungswahlrecht dürfen Kleinstkapitalgesellschaften nach § 326 Abs. 2 Satz 2 H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 34 Mit dem § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften i. S. d. § 264a HGB, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 2 der 3 folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme i. H. v. 450.000 EUR nach Abzug eines auf der Aktivsei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten erfordert eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann. Ausgangspunkt für die notwendige Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitaler Produktpass: Tran... / 2.2.1 Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) etabliert einen verbindlichen Rahmen für eine erweiterte und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen vergleichbare, prüfbare und digital auswertbare Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten, die auf Grundlage der European Sustainability Reporting...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.85 Offenlegung

Hofmann/Li/Sievers, ESEF-Berichterstattung in Deutschland: Herausforderungen und Chancen, KoR 7-8/2025, S. 251; Gehr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.119 Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: länderbezogene Berichterstattung

Freidank, Ertragsteuerinformationsbericht ante portas – Umsetzung, offene Fragen, Prüfung, Gestaltungsspielräume, Ubg 1/2026, S. 18; Rimmelspacher/Kliem, Form- und Formatvorgaben für den Ertragsteuerinformationsbericht, WPg 17/2025, S. 905; Troidl/Brüggemann, Externe inhaltliche Prüfung des künftigen Ertragsteuerinformationsberichts – Zur Vertretungskompetenz für die Erteilu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.3 Anhang nach HGB

Eggert, Besonderheiten des Anhangs von Personenhandelsgesellschaften – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7 – Wesentliche Änderungen, WP-Praxis 1/2026, S. 11; Dißars, Anhangangabe zum Honorar des Abschlussprüfer...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.71 Konzernabschluss nach IFRS

Schmidt, Unternehmensbeteiligung und -kooperation als verbundene Verträge – Der Fall – die Lösung, IRZ 11/2025, S. 439; Klingel/Hagel/Meitner, Earn-Out-Klauseln als bedingter Kaufpreisbestandteil bei Unternehmenszusammenschlüssen, KoR 5/2025, S. 181; Walter, Beurteilung des Beherrschungsverlusts über Tochterunternehmen nach IFRS 10 bei Finanzierung des Kaufpreises durch den ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.76 Konzernlagebericht

Kirsch, IFRS Practice Statement „Management Commentary“ – Einschätzung der Neufassung vor dem Hintergrund qualitativer Anforderungen an die Berichterstattung (Teil 2), PiR 12/2025, S. 377; Kirsch, IFRS Practice Statement „Management Co...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.84 Nichtfinanzielle Erklärung

Fink/Liepe, Die Taxonomieberichterstattung nach der delegierten Verordnung C(2025) 4568 final – Auslegung der Wesentlichkeitsschwellen f...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.2 Vorgehensweise bei zeitlichem Auseinanderfallen von Konzernabschlussstichtag und Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Rz. 28 Weicht das Geschäftsjahr eines einbezogenen Unternehmens von dem Konzerngeschäftsjahr ab, so sind 3 Fälle zu unterscheiden.[1] Fall 1: Liegt der Abschlussstichtag eines einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so muss das einzubeziehende Unternehmen für die Einbeziehung einen Zwischenabschluss für das Konzerngeschäftsjahr auf...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

Müller, Kleinstkapitalgesellschaften – Voraussetzungen und Vorteile, b+b 11/2025, S. 28; Philippsen/Mielke, Klein, mittel oder groß? – Praxisfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Größenmerkmale – Größenklasseneinstufung anhand von Beispielen, StuB 23/2025, S. 899; Rammensee-Kink, Einordnung in die Größenklassen nach § 267 HGB bei unwesentlichen falschen Darstellungen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.4 Anhang nach IFRS

Esterer, Klimabezogene Unsicherheiten im IFRS-Abschluss: Anschauungsbeispiele für präzisere Angaben im Anhang, IRZ 9/2025, S. 347; Reinke/Müller, Anhangangaben zu nachhaltigkeitsbedingten Unsicherheiten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 8 Sonderkündigungsschutz

Rz. 53 Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit, der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder der Sterbebegleitung genießt der Beschäftigte absoluten Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis also ab Zugang der Ankündigung nicht mehr kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).[1] Dem jeweiligen Beschäftigten soll dadur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.5 Einholung aussagekräftiger Kreditunterlagen

Laut BTO 1.2 Tz. 9 MaRisk müssen die Institute im Hinblick auf die erforderlichen Kreditunterlagen ein Verfahren einrichten, das deren zeitnahe Einreichung überwacht und eine zeitnahe Auswertung gewährleistet. Für ausstehende Unterlagen ist ein entsprechendes Mahnverfahren einzurichten. Der Schwellenwert für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse laut § 18 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer, Formwechsel zwischen GmbH & GmbH & Co KG, BB 1995, 2173; Kallmeyer, Der Formwechsel der GmbH oder GmbH & Co in die AG oder KGaA zur Vorbereitung des Going public, GmbHR 1995, 888; Korn, Die Umw einer GmbH in eine GmbH & Co KG durch Formwechsel: Ein Fallbsp, KÖSDI 6/1995, 10 273; Streck/Posdziech, Verschmelzung und Formwechsel nach dem neuen UmwStG, GmbHR 1995, 271 und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 4.2 Berufsrechtlich

Art. 50 Abs. 6 KI-VO stellt klar, dass sonstige Transparenzpflichten unberührt bleiben. Eine berufsrechtliche Pflicht zur Offenlegung der persönlichen Arbeitsweise besteht zurzeit nicht, mithin auch keine Pflicht den internen Einsatz von KI-Modellen offenzulegen. Dies bleibt jedoch beschränkt auf die Bereiche in denen keine Einwilligung eingeholt werden muss, sei es gem. § 6...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Übertra... / 2.6 Ausnahmen von der Pflicht zur Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 19 Leistungserbringer sind in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, Daten an die Patientenakte zu übermitteln (Satz 1). Die Tatbestände sind abschließend aufgezählt: erhebliche therapeutische Gründe, erhebliche entgegenstehende Rechte Dritter, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 349 Übertra... / 2.8 Ausnahmen von der Pflicht zur Übermittlung (Abs. 8)

Rz. 16 Leistungserbringer sind in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, Daten an die Patientenakte zu übermitteln (Satz 1). Die Tatbestände sind abschließend aufgezählt: erhebliche therapeutische Gründe, erhebliche entgegenstehende Rechte Dritter, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 2.6 Ausnahmen von der Pflicht zur Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 19 Leistungserbringer sind in bestimmten Fällen nicht verpflichtet, Daten an die Patientenakte zu übermitteln (Satz 1). Die Tatbestände sind abschließend aufgezählt: erhebliche therapeutische Gründe, erhebliche entgegenstehende Rechte Dritter, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres....mehr