Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.3 Unbedingte Sicherungsabtretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit

Stets erforderlich ist die Bestimmtheit der abgetretenen Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens. Ist die Abtretung nicht an Bedingungen geknüpft, die den Umfang der abgetretenen Forderung ungewiss machen, so kommt es für das Bestimmtheitserfordernis auf die zu sichernde Forderung überhaupt nicht an. Möglich ist auch die Erstreckung des Sicherungszwecks auf alle bestehen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.2 Stille Zession; unwirksame Abtretung

Wann bewirkt Einkommenszahlung des Arbeitgebers Erlöschen der Forderung? Hat der Arbeitgeber von der Abtretung keine Kenntnis (sog. stille Zession[1]), bewirkt die fortlaufende Einkommenszahlung an den Arbeitnehmer als Erfüllung Erlöschen der jeweiligen Forderung auf Zahlung des Arbeitsentgelts.[2] Der Zessionar muss diese Leistungen an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 173a AO (Schreib- oder Rechenfehler)

Rn. 284 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 173a AO ist ein Bescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Berechtigten oder seinem steuerlichen Vertreter bei der Beantragung von Kindergeld Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und deshalb der Familienkasse bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Kindergeldbescheids rechtserhebliche Tatsachen, unz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Die 3. Escape-Möglichkeit – Offenlegung eines übertragenen wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts

Die 3. Alternative, die als begünstigende Regelung rückwirkend auf den 1.1.2008 durch das "EU-Umsetzungsgesetz" eingefügt wurde, sieht vor, dass ein Ansatz von Einzelverrechnungspreisen bei einer Funktionsverlagerung vorzunehmen ist, sofern zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut Gegenstand der Funktionsverlagerung ist und (dieses) von ihm genau bezeichnet wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Ansatz eines (ggf. anteiligen) Geschäftswerts?

Im Zusammenhang mit der Öffnungsklausel i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 10, 2. Halbsatz 2 AStG stellt sich die Frage, ob bei einer Übertragung z. B. eines Teilbetriebs unter Offenlegung eines immateriellen Wirtschaftsguts der (anteilige) Firmenwert/Geschäftswert bei Anwendung dieser dritten Öffnungsklausel zu erfassen ist. Nach Ansicht von Sachverständigen, die zum Gesetzesentwurf d...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.8 Entgelttransparenz bei Stellenanzeigen

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU[1] verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 7.6.2026 Regelungen einzuführen, die Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Vergütung verpflichten. Auch wenn die nationale Umsetzung noch aussteht, steht inhaltlich bereits fest, was künftig verlangt sein wird. Ziel ist es, die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern und Dis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Form und Begründung der Mieterhöhung (§ 558a BGB)

Form des Mieterhöhungsverlangens Das Mieterhöhungsverlangen muss von allen Vermietern allen Mietern gegenüber in Textform geltend gemacht werden und ist zu begründen. Textform bedeutet, dass die Erklärung zwar die Person des Erklärenden nennen und lesbar sein muss, sie muss aber nicht unterschrieben werden. Die Erklärung kann z. B. als Telefax oder per E-Mail versandt werden....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7 Offenlegung aller Beziehungen

2.1.1.7.1 Beziehung Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zu ihm im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung befreit nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehungen mit derselben ausländisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.1 Beziehung

Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zu ihm im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung befreit nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehungen mit derselben ausländischen Gesellschaft. J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw – wie bereits bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung – die pflichtgemäße Ermessensausübung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 16 AStG soll insbesondere dem Schutz vor inländischen Steuerausfällen dienen (s. im Einzelnen Rz. 8 ff.). Die in der Norm geregelte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 § 160 AO regelt, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh nicht nachkommt, den Gläubiger oder den Empfänger genau zu benennen. Die Rechtsfolge des § 160 AO bei Nichtbenennung ist in § 16 AStG nicht vorgesehen. Vielmehr konkretisier...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 28 Durch die Mitwirkungspflicht in § 16 AStG können Stpfl. von einer Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, die in nicht oder unwesentlich besteuernden EWR-Staaten ansässig sind, abgehalten werden. § 16 AStG findet nur im Fall von ausländischen Geschäftsbeziehungen Anwendung, sodass ein Anknüpfungspunkt für eine Einschränkung des Rechts auf freien Warenverkehr, auf freien...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG

Rz. 19 Die Norm des § 17 AStG enthält für einen eingeschränkteren Anwendungsbereich als § 16 AStG erweiterte Rechtsfolgen in Bezug auf Auskunftsverlangen des FA. Daher wird teilweise im Schriftum vertreten, dass § 16 AStG im Anwendungsbereich des § 17 AStG verdrängt wird.[1] Auf Tatbestandsebene findet § 17 AStG nämlich nur für die Sachverhaltsaufklärung zur Anwendung der Vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.2 Offenlegen

Rz. 60 Der Begriff Offenlegen normiert eine besonders umfangreiche und vorbehaltlose Auskunftspflicht. Hierzu gehören alle Tatsachen, die für eine steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Dazu gehören z. B. Gründungsvorgang, Rechtsform, Registereintragung, eigene Beteiligungen (unmittelbare und mittelbare), sonstige Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Betriebsrat: Kosten / 7 Bekanntgabe der Betriebsratskosten

Die Bekanntgabe der Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats kann betriebsverfassungswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Das BetrVG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, die es dem Arbeitgeber erlaubt oder untersagt, die durch die Amtsausübung des Betriebsrats entstandenen Kosten bekanntzugeben. Die Bekanntgabe kan...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimastrategie: Lösungsansä... / 2.4 Herausforderung 4: Abhängigkeiten von anderen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette

Ein zentrales Merkmal zahlreicher Klimabilanzen ist, dass ein großer Teil der relevanten Emissionen außerhalb des eigenen Unternehmens entsteht. In vielen Branchen liegen mehr als 70 % der Emissionen in der vorgelagerten Lieferkette oder in der nachgelagerten Nutzung der Produkte. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Klimaziele nicht allein erreichen können und die U...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.3 Offenlegung

Der Gang von hinweisgebenden Personen an die Öffentlichkeit, im HinSchG als "Offenlegung" bezeichnet, wird hinweisgebenden Personen in Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR indes nur ausnahmsweise erlaubt sein. Der Schutz des HinSchG greift im Falle von Offenlegungen zum einen dann, wenn auf eine Meldung an eine externe Stelle nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.3 Strafbarkeit

Für hinweisgebende Personen besteht im Fall von vorsätzlichen Falschmeldungen zudem das Risiko einer Strafbarkeit: In Betracht kommt in einem solchen Fall eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB oder auch Vortäuschens einer Straftat gemäß § 145d StGB oder falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Die Tatbestände des Vortäuschens einer Straftat sowie...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 4 Verbot von Repressalien und Beweislastumkehr

Hinweisgebende Personen sind infolge der Meldung vor Repressalien oder auch Drohungen mit Repressalien geschützt. Repressalien sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.2 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Des Weiteren sieht das HinSchG Sanktionen für Verstöße gegen dessen wesentliche Vorgaben vor. Als Ordnungswidrigkeiten werden das Ver- und Behindern von Meldungen oder Kommunikation mit dem Hinweisgeber, das Unterlassen der Einrichtung oder Betreibung einer internen Meldestelle, das Ergreifen von Repressalien sowie Verstöße gegen den Schutz der Vertraulichkeit der Identität ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.1 Schadensersatzpflichten

Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz – im Gegensatz zum vorherge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.4 Nießbraucher und Nießbrauchsbesteller (Gesellschafter) erfüllen die Voraussetzungen eines Mitunternehmers

Rz. 170 Ursprünglich galt der Grundsatz, dass bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch sowohl der Nießbrauchsberechtigte als auch der Erwerber Mitunternehmer wurden (sog. doppelte Mitunternehmerstellung). Es wurde also von einer diagonalen Spaltung der Mitgliedschaft ausgegangen.[1] Diese (Teil-)Übertragungen waren und sind weiterhin nach Auffass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.3 Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse

Der Sozialdatenschutz schließt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein.[1] Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis wurde von der Rechtsprechung definiert als jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für beherrschende Gesellschafter wurden ergänzende Sonderk...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gelten die folgenden Vorschriften: Zu niedrige Umsatzsteuermeldung Es können Strafzuschläge von 30 % der Umsatzsteuer festgesetzt werden. Der Zuschlag sinkt auf 20 %, wenn eine Prüfung stattgefunden hat und deren Ergebnis akzeptiert wird. Bei freiwilliger Offenlegung und Korrektur fällt kein Zuschlag an, wenn die verantwortliche Person die S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 3 Verletzung

Eine "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" versteht sich als Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.[1] Folgerichtig wir...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Prüfung durch die Steuerbehörde

Tz. 139 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Bezüglich des Entdeckungsrisikos durch die Steuerbehörde fordert die Interpretation, davon auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist und dass sie für deren Prüfung über sämtliche einschlägige Informationen verfügt (IFRIC 23.8). In der Praxis bedeutet dies, dass die Unsicherheit auch da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2.1 Der Abtretungsempfänger macht von seiner Einziehungsbefugnis Gebrauch

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Maßgebender Rechtsgrund für die Einziehung der Forderung ist die mit der Abtretung verbundene Sicherungsabrede. Eine Vereinnahmung durch das kontoführende Unternehmen (i. d. R. ein Kreditinstitut) als Abtretungsempfänger liegt in den Fällen der Sicherungsabtretung vor, wenn dieses die Forderung unter Offenlegung der Sicherungsabrede selbst be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Richtiger anwal... / I. Grundsätzliche Erwägungen und Leitgedanken in der Übersicht

1. Im Ausgangspunkt ist dringend zu empfehlen, dass sich Fachanwälte für Familienrecht, das Familiengericht, die öffentlichen und freien Jugendhilfeträger sowie die Sachverständigen an den von der "Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten" entwickelten, seit 2025 in dritter Auflage vorliegenden "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindscha...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach IFRS SDS

Tz. 61 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRS S1 enthält übergeordnete Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den IFRS SDS sowie allgemeine Angaben zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in Governance, Strategie, Risikomanagement und Zielen des berichtenden Unternehmens. Er ist insofern grundsätzlich vergleichbar mit ESRS 1 und ESRS 2. IFRS S1 orientiert sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Richtiger anwal... / 3. Schritt: Fachliche Vorgehensweise während der Begutachtung

a) Klärung der Schweigepflicht-Problematik Trotz der in der gerichtlichen Beauftragung mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG liegenden grundsätzlichen Entbindung des Sachverständigen von seiner Schweigepflicht wird empfohlen, dass sich der Gutachter zu Beginn der Tätigkeit von den betroffenen Sorgeberechtigten eine hinreichend bestimmte (gegenüber wem und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 45 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mark Carney, seinerzeit Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB) und mittlerweile kanadischer Premierminister, warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.4 Vollständigkeitsgebot/Wahrheitspflicht (§ 90 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 20 Darüber hinaus regelt § 90 Abs. 1 S. 2 AO die Art und Weise der Mitwirkung. Der Beteiligte erfüllt seine Mitwirkungspflicht insbesondere durch vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung des für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalts. Eine den Grundsätzen des § 85 AO genügende Besteuerung setzt voraus, dass die Finanzbehörde genaue Kenntnis von den gesetzesausfüll...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.3 ESRS G1-6 – Zahlungspraktiken

Rz. 69 Die Angabepflicht ESRS G1-6 umfasst – sofern wesentlich – die Bereitstellung von Informationen betreffend die Zahlungspraktiken, insbes. hinsichtlich Zahlungsverzug an KMU, des Unternehmens (ESRS G1.31). Die Angabepflicht des ESRS G1-6 spezifiziert somit teilw. die geforderten Informationen des durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (v) 2013/34...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr