Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Höhe des Ordnungsgelds (Abs. 1 Satz 4, Abs. 1a–1c)

Rz. 25 Das Ordnungsgeld beträgt mind. 2.500 EUR bis zu 25.000 EUR. Für kapitalmarktorientierte KapG gelten für Gj, die nach dem 31.12.2014 beginnen, erhöhte Obergrenzen: Für den Zeitraum vom 10.07.2015 bis 25.11.2015 beträgt die durch das Kleinanlegerschutzgesetz eingeführte Obergrenze 250.000 EUR. Ab dem 26.11.2015 gelten die wesentlich höheren Obergrenzen, die mit dem Gese...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.2 Herabsetzung des Ordnungsgelds

Rz. 41 Mit der Neuregelung des Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des HGB wurde die Verpflichtung zur Absenkung des Ordnungsgeldes nach verspäteter Offenlegung in bestimmten Fällen eingeführt.[1] Bei einer Offenlegung nach der Sechswochenfrist hat das BfJ das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB wie folgt herabzusetzen: bei Hinterlegung nach § 326 Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025 (vgl. auch § 334 Rz. 53).[1] Rz. 69 In Abs. 1 S. 1 soll eine Nr. 3 eingefügt werden, die lautet: "§ 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts"; Im Satzteil nach der Nr. 3 sollen entsprechend die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert werden in "in den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter

Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis inne und nimmt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.1 Verschulden

Rz. 48 Abweichend vom Verschulden als Voraussetzung der Festsetzung des Ordnungsgelds (Rz. 18 ff.) – maßgeblicher Zeitpunkt ist hier die Jahresfrist zur Offenlegung nach § 325 HGB (Rz. 18) – ist für das Verschulden im Wiedereinsetzungsverfahren auf den Ablauf der Sechswochenfrist abzustellen. Nur wenn den Beteiligten zu diesem Zeitpunkt kein Verschulden an der unterbliebenen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.2 Ordnungsgeldverfahren gegen die gesetzlichen Vertreter

Rz. 67 Nach h. M.[1] ändert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts an der Rechtsnatur der Schuldnerin und an der Organstellung innerhalb der KapG. Da die Insolvenzgesellschaft nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO weiterhin zur handelsrechtlichen Rechnungslegung verpflichtet ist, haben ihre weiterhin im Amt befindlichen gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss für diese nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verschulden

Rz. 18 I. R. d. Neureglung des § 335 HGB durch das EHUG wurde die Frage offengelassen, ob für die Festsetzung des Ordnungsgelds ein Verschulden des Betroffenen am Pflichtenverstoß erforderlich ist. Noch im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat sich gegen ein Verschuldenserfordernis ausgesprochen.[1] Dieser Auffassung folgen auch Teile der Literatur.[2] Nach der Rechtsprec...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.2 Begründetheit

Rz. 38 Die Androhung des Ordnungsgelds sowie die Kostenfestsetzung sind aufzuheben, wenn der Einspruch begründet ist (§ 390 Abs. 3 FamFG). Ist der Einspruch nicht begründet, so ist dieser zu verwerfen und das angedrohte Ordnungsgeld nach Ablauf der Sechswochenfrist festzusetzen.[1] Das BfJ hat in diesem Fall zugleich eine erneute Ordnungsgeldandrohung auszusprechen, wenn die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11.2 Antrag, Antrags- und Handlungsfrist

Rz. 53 Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist gem. § 335 Abs. 5 S. 4 HGB innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schriftlich beim BfJ zu stellen. Rz. 54 Die Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung kann im Antrag oder auch noch im Verfahren über den Antrag erfolgen. Glaubhaftmachung bedeutet dabei ein herabgesetztes Beweismaß, so dass di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.3 Keine aufschiebende Wirkung des Einspruchs

Rz. 39 Der Einspruch hat nach § 335 Abs. 3 Satz 4 HGB keine aufschiebende Wirkung, d. h., durch die Einlegung des Einspruchs gegen die Ordnungsgeldandrohung kann der Ablauf der Sechswochenfrist nicht gehemmt werden. Nach Ablauf der Sechswochenfrist kann das Ordnungsgeld unabhängig davon festgesetzt werden, ob über den Einspruch bereits entschieden worden ist. Die Frist zur O...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unt umfasst KapG gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, PersG ohne eine natürliche Person als phG gem. § 264a Abs. 1, § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB, eG gem. § 339 Abs. 1 Satz 1 HGB, Banken gem. § 340l Abs. 1 Satz 1 HGB, VersicherungsUnt gem. § 341l Abs. 1 Satz 1 HGB, Zweigniederlassungen ausländischer KapG mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 22 Das BfJ hat die Aufgabe nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB, Verstöße gegen die Offenlegungspflichten aus §§ 325, 325a HGB durch Festsetzung von Ordnungsgeld zu sanktionieren. Es wird stets von Amts wegen tätig und muss ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn es von einem Verstoß gegen § 325 HGB erfährt. Stellt die das Unternehmensregister betreibende Stelle [1] fest, dass ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.1 Bezeichnung der Verpflichtung

Rz. 31 Um einerseits die europakonforme Richtlinienumsetzung hinsichtlich der Durchsetzung der Offenlegung gewährleisten zu können und andererseits die Interessen des von der Androhung Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen, ist für die Bestimmtheit der Androhung ausreichend, wenn sie die Anforderung "der in § 325 HGB genannten Rechnungslegungsunterlagen" unter Angabe de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.2 Verfahrenskosten

Rz. 35 Zugleich mit der Androhung werden dem Adressaten die Verfahrenskosten[1] zzgl. Auslagen[2] auferlegt. Die Verfahrenskosten sind auch dann zu tragen, wenn die Offenlegung innerhalb der Sechswochenfrist nachgeholt wird. Erfolgt die Androhung gegen mehrere Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs gleichzeitig, entstehen die Verfahrenskosten für jede Androhung gesond...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.1 Zulässigkeit

Rz. 36 Der Adressat des Ordnungsgeldverfahrens hat nach § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB die Möglichkeit das Unterlassen der Offenlegung im Einspruchsverfahren zu rechtfertigen. Der Einspruch kann auf Einwendungen gegen die Kostenentscheidung beschränkt werden (§ 335 Abs. 3 Satz 3 HGB). Über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs entscheidet das BfJ. Rz. 37 Der Einspruch is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Vorausgehende Pflichten (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 24 Für die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens ist gem. § 335 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erforderlich, dass eine der Offenlegung vorausgehende Pflicht, insbes. die Aufstellung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses oder die unverzügliche Erteilung des Prüfauftrags, noch nicht erfüllt ist. Die Ahndung dieser Pflichtverletzungen kann mittelbar i. R. d. Ordnungsgeldve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Europäische Regelungen

Rz. 4 Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG[1] dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie [2] und der Transparenzrichtlinie [3] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten g...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.2 Eröffnungsbilanz für das erste Geschäftsjahr nach Verfahrenseröffnung

Rz. 98 Die handelsrechtliche Schlussbilanz des werbenden Unternehmens und die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz des Insolvenzverwalters schließen zeitlich unmittelbar aneinander an. Ihnen liegen grundsätzlich dieselben wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde. Soweit die Fortführungsannahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) weiterhin gerechtfertigt ist, stimmen Bilanzierung und Bewert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Abschluss und Prüfung 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Format des Lageberichts

Rz. 1 Der i. R. d. Umsetzung der CSRD neu einzufügende § 289g HGB-E bezieht sich auf die Vorgaben des Art. 29d Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung. Eine KapG, die gem. § 289b HGB-E ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitert, hat diesen Lagebericht gem. § 289g Satz 1 Nr. 1 HGB-E in dem einheitlichen elektronischen Berichtsfor...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 6.5.2026 hat die EU-Kommission Sustainability Reporting Standard for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap (VS)[1] zur Konsultation gestellt, die am 3.6.2026 abgeschlossen wurde. Obwohl seit der zwischenzeitlichen Empfehlung der EU-Kommission für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde bei jedem Standard um mind. die Hälfte gekürzt, teilweise auch bis über 75 %. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Das Basismodul des VS

Das Basismodul umfasst die grundlegenden Offenlegungspflichten zu den allgemeinen Unternehmensinformationen sowie zu den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Bereich allgemeine Informationen umfasst die Grundlagen der Erstellung (Modul B1) sowie Praktiken, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Mod...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte ausländische Unternehmen (3. Welle)

Ähnlich wie auch bei dem Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB [1] sieht die CSRD eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte nicht in der EU ansässigen Unternehmen ("Drittstaatsunternehmen") vor. Da kein direkter Zugriff auf diese Unternehmen besteht, erfolgt die direkte Verpflichtung über in der EU ansässige Tochterunternehmen oder Zweignied...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Das Zusatzmodul des VS

Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul, indem es Angaben enthält, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern des Unternehmens, wie z. B. Investoren, Banken und Firmenkunden, in umfassender Weise decken. Das heißt die Angaben im Zusatzmodul spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328b-E Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz. 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ma...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Umfang der Prüfung (Abs. 1)

Rz. 10 Große Ges. (§ 267 Rz. 10) müssen grds. sämtliche der in § 325 Abs. 1 HGB genannten Unterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle übermitteln. Mittelgroße Unt können von den Erleichterungen nach § 327 HGB und kleine Ges. von der Erleichterung des § 326 HGB Gebrauch machen. Zu übermitteln sind von kleinen Ges. entsprechend nur Bilanz und Anhang. Kommen kein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung (Abs. 4)

Rz. 19 Führt die Prüfung der fristgerechten Einreichung respektive der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Ges. bzw. ihre vertretungsberechtigten Organe ihren gem. § 329 HGB vorgeschriebenen Pflichten nicht nachgekommen ist bzw. sind, wird von der das Unternehmensregister führenden Stelle i. d. R. zunächst ein Hinweis an die Ges. übermittel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen

Rz. 11 Während inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unt zur Erstellung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet sind, sieht der Gesetzgeber für inländische Zweiniederlassungen verbundener Unt nach § 328b Abs. 3 HGB-E die Offenlegung des Konzernnachhaltigkeitsberichts des obersten MU nach § 315j Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und des Bestätigungsurteils nach § ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 8 Die Offenlegung der Unterlagen ist für inländische KapG, die TU eines ausländischen obersten MU sind, nach § 328b Abs. 1 HGB-E grds. von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapG vorzunehmen (zur Übersicht s. § 325 Rz. 36). Für die Zweigniederlassungen ausländischer unverbundener bzw. verbundener KapG verpflichtet § 328b Abs. 2 und 3 HGB-E die in § 13...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 § 328b HGB bedingt eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorschriften der §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E. KapG mit Sitz im Ausland können demnach von den Berichts- und Offenlegungspflichten entbunden werden, wenn sie die Größenkriterien der §§ 315h Abs. 1, 315i Abs. 1 oder 315j Abs. 1 HGB-E nicht überschreiten. Durch den Verweis in § 264a Abs. 1 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen

Rz. 10 § 328b Abs. 2 HGB-E verpflichtet bestimmte inländische Zweigniederlassungen bestimmter unverbundener Unt zur Offenlegung: des Nachhaltigkeitsberichts nach § 315i Abs. 1 Nr. 1 HGB-E, welcher nach Maßgabe des § 315k Abs. 1 HGB-E erstellt wurde, der wiederum auf die Vorgaben zum Nachhaltigkeitsbericht nach § 289c HGB-E abstellt; und des Bestätigungsurteils zum Nachhaltigke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 13 Verstoßen die Verantwortlichen der KapG gegen die Offenlegungspflichten des § 328b HGB-E, sieht der Gesetzgeber eine Sanktionierung mittels Auferlegung eines Ordnungsgeldes vor. Nach § 335 Abs. 1 Nr. 3 HGB-E ist bei Nichtbefolgung der Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts nach § 328b HGB-E, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, erweiterte die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.[1] Um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen die Verantwort...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften

Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch eine Kettenverweisung von § 315k HGB-E über § 315c HGB-E nach § 289c HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 329 HGB regelt die Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle, die ist vorerst weiter der Betreiber des BAnz, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft in Köln. Der Verlagsgesellschaft wird in § 329 Abs. 1 HGB dabei lediglich eine beschränkte Prüfungspflicht auferlegt,[1] die die Validierung der Vollzähligkeit der zu übermittelnden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Regelungen des § 328b HGB-E betreffen die drei Drittstaatskonstellationen, die nach den §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind – eine grafische Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Konstellationen findet sich in § 315h-E Rz. 1. Die Vorschriften des § 328b Abs. 1 HGB-E gelten für große bzw. kapitalmarktor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Mitteilungspflicht in Zweifelsfällen (Abs. 2)

Rz. 13 § 329 Abs. 2 HGB räumt der das Unternehmensregister führenden Stelle ein über das in Abs. 1 vorgesehene Maß hinausgehendes limitiertes Informationsrecht in bestimmten Fällen ein. Sofern ein übermittlungspflichtiges Unt bei der Offenlegung handelsrechtliche Erleichterungen in Anspruch nimmt und seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle Zweifel über die Rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.11 Offenlegung des Bestätigungsvermerks

Rz. 211 I. R. d. Offenlegung gem. § 325 HGB haben große und mittelgroße Gesellschaften i. S. v. § 267 HGB auch den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk beim BAnZ einzureichen. Mittelgroße KapG/KapCoGes können gem. § 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung in Anspruch nehmen. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten und geprüften Ja...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.10 Bestätigungsvermerk in fremder Sprache

Rz. 207 Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den geprüften Jahresabschluss, der wiederum nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen ist. Damit ist nach h. M. auch der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zwingend in deutscher Sprache zu erteilen.[1] Dies gilt auch für die Offenlegung gem. § 325 HGB. Rz. 208 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Übersetzunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Widerruf von Bestätigungsvermerken

Rz. 173 Mangels gesetzlicher Regelung hat sich der unter bestimmten Voraussetzungen gebotene Widerruf eines Bestätigungsvermerks nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie Berufsgrundsätzen zu vollziehen.[1] Soweit der Abschlussprüfer erkennt, dass die Voraussetzungen zur Erteilung des von ihm abgegebenen Bestätigungsvermerk nicht vorgelegen haben und die geprüfte Gesellschaft...mehr