Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 regelt die Offenlegung der Konzern-RL. Dabei wird auf § 325 Abs. 1 bis 1b Satz 1 sowie Abs. 4 Satz 1 verwiesen und eine analoge Anwendung der Vorschriften wie für die Offenlegung des JA und Lageberichts bestimmt. Rn. 136a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinbl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Unternehmen

Rn. 137 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 verdeutlicht, dass eine Offenlegung der Konzern-RL-Unterlagen nur erfolgen muss, wenn eine KA-Pflicht besteht ("Die Absätze 1 und 4 Satz 1 gelten entsprechend für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen haben"). Auch wenn de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Lagebericht

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts besteht nur bei entsprechender Aufstellungspflicht und damit nicht für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 sowie kleine PersG i. S. d. § 264a, da diese durch § 264 Abs. 1 Satz 4 von der Lageberichterstellung befreit sind. Erstellt ein solches UN freiwillig einen Lagebericht, so ist dessen Offenlegung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bestätigungsvermerk bzw. Vermerk über dessen Versagung

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für den BV bzw. Vermerk über dessen Versagung besteht nur dann eine Offenlegungspflicht, wenn die AP aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt wurde. Erfolgte eine JA-Prüfung dagegen auf freiwilliger Basis oder allein angesichts einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung, so besteht keine Pflicht zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Letztmalig für RL-Unterlagen sowie UN-Berichte für das vor dem 01.01.2022 begonnene GJ gilt bzw. galt das bisherige zweistufige Verfahren zur Offenlegung bestehend aus der Einreichung in elektronischer Form beim Betreiber des BAnz (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) sowie der Bekanntmachung der offenlegungspflichtigen Unterlagen im BAnz (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Offenlegungszeitpunkt bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wurde die Nichtigkeit des JA nach erfolgter Offenlegung festgestellt und muss infolgedessen erneut aufgestellt werden, haben die gesetzlichen Vertreter ihre Pflicht zur RL nicht erfüllt (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 34ff.). Zur Einhaltung der Frist nach § 325 kann die Offenlegung des nichtigen JA deshalb ebenfalls nicht mehr gelten und der Fris...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Änderung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ändert die HV einen vom AP geprüften JA, so hat eine Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 stattzufinden. Gemäß § 173 Abs. 3 AktG sind Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschlüsse, die vor Abschluss dieser Nachtragsprüfung gefasst werden, nichtig, wenn die Nachtragsprüfung nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Beschlussfassung mit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erleichterung für bestimmte Kapitalgesellschaften

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde die damalige Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 (a. F.) aufgehoben, nach der GmbH – unabhängig von ihrer Größe – keine Angaben zur Ergebnisverwendung machen mussten (hierzu zählten sowohl Ergebnisverwendungsvorschläge wie auch -beschlüs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Form der Unterlagen

Rn. 150 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 325, Rn. 74ff., gelten für die Konzern-RL analog. Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Legt das MU eines Teilkonzerns zur Befreiung nach den §§ 291 bzw. 292 die Konzern-RL eines ausländischen übergeordneten MU offen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 140), so hat diese Offenlegung gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 bzw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter

Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (vgl. HdR-E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstkapitalgesellschaften

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 326 Abs. 2 steht es Kleinst-KapG i. S. d. § 267a frei, anstatt der Übermittlung des JA zum Abruf auf der Internetseite des UN-Registers eine Übermittlung zur dauerhaften Hinterlegung der Bilanz vorzunehmen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.). Begründet wurde diese Form der Offenlegung mit den europarechtlichen Vorgaben zum Bürokratieabb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Pflichten bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 175 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt – abweichend vom Regelfall – die HV den JA fest, so bestimmt § 175 Abs. 3 Satz 1 AktG, dass die gleichen Einberufungsvorschriften Anwendung finden wie für die normale ordentliche HV, bei der bereits eine Feststellung durch Vorstand und AR erfolgt ist. Das Gleiche gilt für die Billigung des KA durch die HV. Das bedeutet also, dass auch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Börsennotierte AG (bzw. KGaA und SE) sowie AG (bzw. KGaA und SE), die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 des WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG gehandelt wer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch ein AR-Bericht ist von der Offenlegungspflicht nur betroffen, sofern er zu erstellen ist und damit seine Erstellung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Dies stellt seit dem DiRUG der Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 klar. Eine solche Verpflichtung besteht angesichts § 171 Abs. 2 AktG stets für die AG und SE sowie über § 278 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besonderheiten bei GmbH

Rn. 100–101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 vorläufig frei Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 58e Abs. 4 GmbHG enthält eine § 236 AktG entsprechende Regelung für den Fall, dass eine GmbH eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 58aff. GmbHG durchführt und diese nach § 58e GmbHG bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt (vgl. hierzu HdR-E, HGB §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 2; überdies Bau...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Übereinstimmend mit § 325a sanktioniert diese Vorschrift die Nichteinhaltung der Offenlegung von RL-Unterlagen einer Hauptniederlassung, sofern sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den EWR hat. Die Offenlegung hat dabei durch die Einreichung am Sitz der jeweiligen inländischen Zweigniederla...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten bei Zusammenfassung von einzelgesellschaftlicher Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

Rn. 162 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 298 Abs. 2 Satz 1 und 315 Abs. 5 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU sowie der Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden. § 298 Abs. 2 Satz 2 verlangt für diesen Fall eine gemeinsame Offenlegung des JA und KA. Aus dem zusammengefassten Anhang muss hervorgehen, welche Angaben sich auf d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften (i. S. d. § 264a Abs. 1)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auch bestimmte PersG sind nach HGB offenlegungspflichtig. § 264a Abs. 1 bestimmt eine Anwendung des Vierten Unterabschnitts – und damit zugleich des § 325 – auch auf solche OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei denen sich – im Fall eines mehrstufigen Gesellschaftsverhältnisses – in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten der Hinterlegung

Rn. 18a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen werden; vielmehr hat die Einsicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Offenzulegende Unterlagen

1. Art und Umfang der Unterlagen Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponente...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsformabhängige Besonderheiten

1. Besonderheiten bei AG, KGaA und SE a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinterlegung von Unterlagen

1. Besonderheiten der Hinterlegung Rn. 18a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Zuge des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht (i. S. d. §§ 325ff.) vorgenommen. Dabei wurde dem BfJ die Durchsetzung der Offenlegungspflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung(en)

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem Vorliegen offengelegt werden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten bei AG, KGaA und SE

a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG)

Rn. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine grds. Änderung erfuhren die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB durch das am 09.03.2000 in Kraft getretene Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.). Die Bußgeldvorschriften wurden damit nicht mehr nur auf KapG anwendbar, sondern erfass(t)en fortan auch eine Reihe von haftun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Größenabhängige Erleichterungen

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Ausweis der Rücklagenbewegungen sieht das Gesetz für kleine und mittelgroße AG/KGaA/SE Erleichterungen vor. Kleine AG/KGaA/SE i. S. d. § 267 Abs. 1, die lediglich eine verkürzte Bilanz aufstellen, können die Darstellung der Rücklagenentwicklung auf die in der Bilanz ausgewiesenen Posten beschränken (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3). Die Erle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vollständige Anwendung der IFRS

Rn. 121 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein IFRS-EA i. S. d. § 325 Abs. 2a hat die mittels Komitologieverfahrens in EU-Recht übernommenen IFRS vollständig zu umfassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 141). Folglich ist auch eine Mischung von IFRS und handelsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig und genügt den Anforderungen nicht. Davon unbeschadet bleiben zusätzliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.1.3 Handelt es sich bei einem digitalen Jahresabschluss um jeden Jahresabschluss, der nicht in Papier erstellt wird. Oder gibt es Formatvorgaben?

Es gibt keine gesetzliche Definition eines "digitalen Jahresabschlusses". Der Gesetzgeber plant (vgl. RegE CSRD-UmsG vom 3. September 2025), durch eine Änderung des § 245 HGB für den Jahresabschluss ausdrücklich die Schriftform vorzuschreiben. Damit soll § 126 Abs. 1 BGB Anwendung finden, sodass auch die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form i. S. d. § 126a ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeitsbericht er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einleitung eines Verfahrens

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld lediglich auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018, S. 171ff.). Gemäß § 335 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Art und Umfang der Unterlagen

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponenten, die durch die einschlägigen I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Ertragsteuerinformationsbericht sowie Erklärung gemäß § 342d Abs. 2 Nr. 1

Rn. 17a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 hat der AR auch einen EIB i. S. d. §§ 342b, 342c, 342d Abs. 2 Nr. 2 (public Country by Country Reporting (pCbCR)) sowie ggf. eine Erklärung, dass das oberste MU bzw. die Hauptniederlassung den Bericht nicht oder nicht gesetzeskonform zur Verfügung gestellt hat (vgl. § 342d Abs. 2 Nr. 1), zu prüfen, sofern sie erstel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Geltung für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der durch das BilReG eingefügte § 171 Abs. 4 AktG erweitert in Satz 1 die in den Abs. 1f. aufgestellten Prüfungs- und Berichtspflichten des AR auch auf einen nach § 325 Abs. 2a aufgestellten EA, der für Publizitätszwecke nach internationalen RL-Standards erstellt wurde. Dieser Verweis umfasst auch eine Erklärung über die Billigung des Abschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / ccc) Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG)

Rz. 107 Bereits im Jahr 2008 wurde aufgrund der Vorgaben der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie eine Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Seitdem sind alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und damit auch Steuerberater verpflichtet, in den Fällen des § 10 Abs. 3 GwG abzuklären[1], ob der Mandant für einen wirtschaftlich Berechtigten han...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR hat zu prüfen, ob der JA den gesetzlichen Vorschriften sowie Vorgaben der Satzung entspricht (Prüfung auf Rechtmäßigkeit). Diese Anforderungen decken sich insoweit mit denen, die an den AP gemäß § 317 Abs. 1 Satz 2 gestellt werden. Sofern eine externe Prüfungspflicht besteht, wurde der JA bereits durch den AP des UN geprüft und der AR ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 48. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr