Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG, CSDDD)

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer wieder ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Ausblick

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das deutsche Gesetzgebungsverfahren eigentlich schnell ablaufen können. Im September 2025 war eine Verabschiedung von der Bundesregierung bis Ende 2025 zugesagt. Inzwischen scheint die Bundesregierung lieber ein Ge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.3 § 12 AO (Betriebstätte)

• 2022 Pandemiebedingte Tätigkeit der Geschäftsführung im inländischen Homeoffice / Verlagerung des Orts der Geschäftsleitung in das Inland bzw. Begründung einer inländischen Betriebsstätte bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft / § 12 AO Fraglich ist, ob bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft die pandemiebedingte Tätigkeit der Geschäftsführung im inländischen Homeo...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2021 Konzernklausel / Gleich lautende Erlasse v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 / § 6a GrEStG In den gleich lautenden Erlassen v. 22.9.2020, BStBl I 2020, 960 übernimmt die FinVerw grundsätzlich die vom BFH in seinen Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19 und II R 21/19 entwickelten Grundsätze. Der Wegfall des ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.80 Latente Steuern

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Literaturauswertung zum HGB / 2.99 Steuern in der Rechnungslegung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Bolik/Höhl/Waller, Zinsen hoch, Schranke runter – Eine kritische Würdigung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG), NWB 24/2025, S. 1642; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbri...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.70 Konzernabschluss nach HGB

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Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuerbilanz

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

Fischer, UKEB-Papier: Möglicher Ansatz zur Eins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umw-Art zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen: die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 51 zu § 24 Abs 2 UmwStG...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 4.3 Adressatenkreis der CSDDD

Während der Anwendungsbereich der CSDDD nicht vom Vorschlag der Kommission erfasst wurde, wollten der Rat und das Parlament den Anwendungsbereich noch weiter zusammenstreichen und haben sich damit durchgesetzt. Auf Basis des Trilog-Gesprächs wurde daher am 26.2.2026 bekannt gemacht, dass die Pflichten erst greifen sollen, wenn das Unternehmen im Durchschnitt mehr als 5.000 M...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 6 Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten

Auch wenn es langsam schwerfällt, aber die Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dürfte nicht grundsätzlich in Frage stehen. Die EU hält an dem grundsätzlichen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 fest, auch wenn immer wieder Regeln aufgeweicht werden. Die Auseinandersetz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.1 Allgemeines

Die Regelungen des deutschen Unternehmensteuerrechts und damit auch der Hinzurechnungsbesteuerung werden ab dem Jahr 2025 partiell durch die nationale Umsetzung der internationalen Grundsätze zur Mindestbesteuerung überlagert. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD wurde international durch das Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-Base Erosion Mode...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.2 Mindestbesteuerungs-Richtlinie und deren nationale Umsetzung

Die globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen, die 2. Säule der OECD-Vorschläge, soll entsprechend des sogenannten GloBE-Vorschlags durch zwei miteinander verbundene Maßnahmen sichergestellt werden: Ausweitung der nationalen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ("Income Inclusion Rule") wonach, sofern der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion unter 15 % bet...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.1 § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 1 § 50i EStG adressiert Unternehmensstrukturen mit grenzüberschreitendem Bezug unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1). Darüber hinaus ist auch die Errichtung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften durch Einbringungsvorgänge im Anwendungsbereich der Norm (Abs. 1 S. 2). § 50i Abs. 1 S. 4 EStG ordnet die sinngemäße Anwendung für g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 "Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt oder der im Sinne des Satzes 2 neue Anteile gewährt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 3)

Rz. 90 Die Rechtsfolge des § 50i EStG holt nicht nur die unterlassene Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nach, indem die Gewinne, die ein gem. DBA in einem anderen Staat ansässiger Stpfl. aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme (abkommensrechtlich) erzielt, ungeachtet entgegenstehender DBA-Bestimmungen versteuert werden, sondern es werden auch die lau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.2 Vor dem 29. Juni 2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt worden (Nr. 2)

Rz. 27 (...) "vor dem 29. Juni 2013" (...): § 50i EStG ist nur anwendbar, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG vor dem 29.6.2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 EStG übertragen oder überführt worden sind. Der 29.6.2013 bezieht sich weder auf den Veräußerungsvorgang noch auf den Ausschluss bzw. die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 § 50i EStG zielt grundsätzlich auf bisher im Inland ansässige stpfl., natürliche Personen ab, die vor einem Wegzug Anteile i. S. d. § 17 EStG oder andere Wirtschaftsgüter in eine fiktiv gewerbliche Personengesellschaft überführt bzw. übertragen haben. Diese sind nach dem Wegzug nach dem jeweils zur Anwendung kommenden DBA nicht mehr in Deutschland, sondern im anderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2 § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG (Schaffung einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft)

Rz. 56 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG stellt bestimmte Fälle des § 20 UmwStG der Übertragung oder Überführung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gleich. Die Einfügung des Satzes 2 sollte nach Ansicht des Gesetzgebers die Tatbestandsbeschreibung um Anteile, die aufgrund der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer Personengesel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.4 Ansässigkeit des Steuerpflichtigen im anderen Vertragsstaat

Rz. 53 § 50i Abs. 1 EStG ist nur auf Stpfl. anwendbar, die in einem Staat ansässig sind, mit dem ein DBA besteht und der Stpfl. entsprechend Art. 4 OECD-MA in diesem Staat – dem aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland anderen Vertragsstaat – ansässig ist. Rz. 54 Es ist nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Stpfl. in dem DBA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.3.1 "das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile"

Rz. 108 Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Gewinn aus der Veräußerung bezieht sich auf die im Rahmen des Einbringungsvorganges nach § 20 UmwStG erhaltenen neuen Anteile, die als Gegenleistung für das gesamte eingebrachte Vermögen gewährt wurden. Rz. 109 Eine ertragsteuerneutrale Einbringung der § 50i-Gesellschaft zum Buchwert wird infolgedesse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung oder Entnahme (...) vor dem 1. Januar 2017 (Nr. 3)

Rz. 43 (...) "Entstrickung vor dem 1. Januar 2017" (...): Die Suspendierung der allgemeinen Entstrickungsregelungen durch § 50i Abs. 1 EStG ist zeitlich auf Altfälle begrenzt, indem Abs. 1 (und demzufolge auch Abs. 2) nur für Sachverhalte gilt, in denen das Besteuerungsrecht an den betreffenden Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder Anteilen i. S. d. § 17 EStG – ungeac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG (Betriebsaufspaltung)

Rz. 69 (...) "Wirtschaftsgüter vor dem 29. Juni 2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (..) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung": Bei § 50i Abs. 1 S. 4 EStG handelt sich um die erste gesetzliche (Teil-) Regelung des richterrechtlich[1] entwickelten Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung.[2] Für Zwecke der Gesetzesauslegung dürfte auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / a) Zulässigkeit der TNMM

Eine der zentralen Fragen im Urteil war, ob Verrechnungspreismethoden wie die TNMM als Basis für die Bestimmung eines umsatzsteuerlichen Entgelts taugen.[38] Der EuGH entschied, dass Verrechnungspreise, die unter Anwendung der TNMM ermittelt werden, grundsätzlich als umsatzsteuerliches Entgelt anerkannt werden können.[39] Die TNMM zielt darauf ab, die Marge des Konzernuntern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / 2. Art und Struktur der konzerninternen Dienstleistungen

Die von der Muttergesellschaft erbrachten Leistungen zeichneten sich dadurch aus, dass sie nicht isoliert einzelnen Geschäftsvorfällen zugeordnet werden konnten.[17] Es handelte sich vielmehr um kontinuierlich erbrachte Unterstützungs- und Managementleistungen, deren Nutzen sich über einen längeren Zeitraum erstreckte.[18] Typisch hierfür sind strategische Steuerungsleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / 3. Verrechnungspreismodell und Abrechnungssystematik

Die Vergütung der konzerninternen Dienstleistungen erfolgte auf Basis der Transactional Net Margin Method (TNMM).[22] Ausgangspunkt waren die der Muttergesellschaft entstandenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen.[23] Diese Kosten wurden nach einem festgelegten Schlüssel den begünstigten Konzerngesellschaften zugeordnet und mit einem Gewinnaufschlag versehen, der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / I. Einleitung

Die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Dienstleistungen zählt seit Jahren zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Mehrwertsteuerrechts.[1] In multinationalen Unternehmensgruppen ist es gängige Praxis, zentrale Funktionen – etwa Unternehmenssteuerung, Finanzierung, IT-Services, Personalwesen, Marketing oder Rechtsberatung – auf Ebene der Muttergesellschaft oder sp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / b) Unzulässige Zweckmäßigkeits- und Nutzenprüfung

Der EuGH stellte jedoch auch klar, dass es den Finanzverwaltungen untersagt ist, den wirtschaftlichen Nutzen oder die Zweckmäßigkeit der erbrachten Leistungen zu überprüfen.[53] Eine solche Prüfung würde in den Bereich des Ertragsteuerrechts fallen, wo die Frage der Fremdüblichkeit im Vordergrund steht.[54] Im umsatzsteuerlichen Kontext bleibt es unberücksichtigt, ob die Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / b) Keine Angemessenheitsprüfung im Umsatzsteuerrecht

Der EuGH ging auch auf die Frage ein, ob die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen der umsatzsteuerlichen Beurteilung geprüft werden darf.[42] Das Gericht stellte eindeutig klar, dass wirtschaftliche Erwägungen zur Angemessenheit einer Vergütung nicht relevant sind, wenn es um die umsatzsteuerliche Qualifikation eines Leistungsaustauschs geht.[43] Solange ein Entgelt verein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / a) Zulässige Nachweisanforderungen

Das Urteil bestätigt, dass die Finanzverwaltung berechtigt ist, Nachweise über die tatsächliche Leistungserbringung zu verlangen. Hierzu können insbesondere Verträge, Leistungsbeschreibungen oder Kostenunterlagen gehören, sofern sie geeignet und verhältnismäßig sind.[48] Dies verdeutlicht, dass Unternehmen gehalten sind, konzerninterne Leistungen nachvollziehbar zu dokumenti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur gl... / Welche Lösungsschritte gab es bei der Mindestbesteuerung?

Am 1. Juli 2021 haben die Mitglieder des sogenannten Inclusive Framework on BEPS, dem zuständigen Gremium bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD), eine breite internationale Grundsatzeinigung auf die Eckpfeiler der Reform erzielt. Am 9./10. Juli 2021 haben in Venedig die Finanzminis...mehr