Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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FF 9/2014, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2014

20. bis 22. November 2014 in Marburg Nebengebiete im Fokus Programm Donnerstag, 20. November 2014mehr

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FF 9/2014, Surrogat beim Wo... / II. Bestätigung bisheriger Rechtsprechung

Die Surrogatrechtsprechung zum Wohnvorteil beginnt mit dem kurz vor der Hausfrauen-Entscheidung vom 13.6.2001[3] erlassenen Urteil des BGH v. 3.5.2001.[4] In Abkehr vom strikten Stichtagsprinzip der vorausgehenden Rechtsprechung wird der Gedanke des Surrogats verwendet, um die Zurechnung eines veränderlichen nachehelichen Einkommens zu den ehelichen Lebensverhältnissen im Si...mehr

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zfs 9/2014, Konkludenter Pr... / 3 Anmerkung:

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für den Mandanten, aber auch zur Vermeidung des Verlustes des eigenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse, sollte der Prozessbevollmächtigte umgehend nach Erhalt des Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschlusses sorgfältig prüfen, ob dem Antrag tatsächlich in vollem Umfang stattgegeben worden ist. Bei teilweiser Versagung der Prozes...mehr

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zfs 9/2014, Sonderrechte im... / I. Allgemeines

Bußgeldbewehrt sind gem. § 49 Abs. 4 Nr. 1–2 StVO i.V.m. § 24 StVG Verstöße gegen § 35 Abs. 6 S. 1–4 und § 35 Abs. 8 StVO, wobei Fälle wegen widerrechtlicher Reinigung der Gehwege oder wegen fehlenden Tragens von Warnkleidung für das Verkehrsrecht weniger bedeutsam sind. Hingewiesen werden kann allerdings auf eine jüngere Entscheidung zur Einstufung von Schrottsammlern als F...mehr

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zfs 9/2014, Anspruch auf ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Die Kl. kann Honorarforderungen des Zedenten nur in restlicher Höhe von 10.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer geltend machen." [12] 1. Der Anwaltsvertrag zwischen dem Zedenten und dem Bekl. war rechtswirksam, selbst wenn die Honorarvereinbarung nichtig gewesen wäre. Dies war schon nach dem vor dem 1. Juli 2008 geltenden Recht in st. Rspr. anerkannt, nach dem Erfolgshonora...mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 1.8.2014

Kommentar Anpassungen wegen der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen Ein wesentlicher Anteil der aktuellen Änderungen des AEAO resultiert aus der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehen. Bereits in der Änderung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 1.10.2013 waren einige der Regelungen des AEAO diesbezüglich angepasst ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Das Auto des... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 808 ZPO Der Lösung kommt man schnell näher, wenn man sehr systematisch arbeitet. Ausgangspunkt ist dabei § 808 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändet. Gewahrsam bedeutet, dass nach dem äußeren Anschein die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit eines Menschen auf eine Sache besteht und dass aufgrund dieser ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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zfs 08/2014, Streitwert ein... / 3 Anmerkung:

I. Verfahrensrechtliches Der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur. Er stellt sowohl eine Prozesshandlung dar als auch ein Rechtsgeschäft im materiell-rechtlichen Sinne, nämlich einen Vergleichsvertrag. Ist der Vergleich nach materiellem Recht nichtig oder wirksam angefochten, tritt auch die verfahrensrechtliche Wirkung der Prozessbeendigung durch den Vergleich nicht ein. Bez...mehr

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zerb 8/2014, Nachlasspflege... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1. wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, ihren Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers zurückzuweisen. Die 1937 geborene Erblasserin ist am ... 2012 in A. unverheiratet und kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 1. teilte dem Amtsgericht am 15. November 2012 telefonisch mit, es sei unbekannt, ob ein Testament vorh...mehr

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AGkompakt 7/2014, Abrechnung von Reisekosten in Übergangsfällen

Übergangsvorschrift gilt auch für Auslagen Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts (OLG Koblenz JurBüro 1989, 208; OLG Schleswig SchlHA 1989, 80; VG Braunschweig JurBüro 1989, 806). Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Maßgebend ist daher auch hier imm...mehr

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AGS 7/2014, Keine Aufteilun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wie man hier zu zwei Geschäftsgebühren kommen kann, ist angesichts der eindeutigen Gesetzeslage nicht nachvollziehbar. Vorgerichtlich entsteht nur eine einzige Geschäftsgebühr, die der Mandant schuldet. Hat der Mandant einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch auf Erstattung einer Geschäftsgebühr, dann kann er diese Geschäftsgebühr ...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / 3 Anmerkung

The winner is: RVG – RVG versus BGB Dass dem RVG eine weitaus größere Bedeutung zukam und zukommt als der BRAGO, lässt sich schon daran ablesen, dass die Anzahl der einschlägigen Kommentare seit 2004 geradezu inflationär zugenommen hat, was man im Übrigen auch von den Gerichtsentscheidungen sagen kann. Spätestens seit dem 1.7.2008 ließ sich die Bedeutung des RVG auch daran ab...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil veröffentlicht ist in NJW 2012, 3454 [AGS 2012, 271], hat ausgeführt: Dem Zedenten sei es gem. § 242 BGB verwehrt, unter Berufung auf die Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung die gesetzliche Vergütung zu fordern, soweit diese über den in der Vergütungsvereinbarung vorgesehenen Betrag von insgesamt 30.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer ...mehr

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AGkompakt 7/2014, Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratung in Sozialhilfesachen

Einigungsgebühr auch bei Beratung möglich Dass auch anlässlich einer bloßen Beratung der Anwalt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr verdienen kann, ist einhellige Rspr. (zuletzt AG Neumünster AGS 2011, 475 = zfs 2011, 406), gleichwohl aber doch vielfach nach wie vor unbekannt. Soweit die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert abzurechnen sind, richtet sich di...mehr

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AGS 7/2014, Römer/Langheid, VVG. Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz; mit VVG-InfoV. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Römer, Dr. Langheid und Prof. Roland Rixecker. 4. Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 1.411 S. 115,00 EUR.

Das Gebiet des Versicherungsrechts betrifft nicht nur den Spezialisten und den Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern auch den Allgemeinanwalt, der sich in seiner forensischen Praxis mit Versicherungsfällen zu befassen hat. Gerade für ihn ist ein übersichtlicher Handkommentar von besonderer Bedeutung. Hier erscheint zwischenzeitlich in der 4. Aufl. in der bewährten orang...mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / Leitsatz

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 u. 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rspr.). Wir...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Vorfinanzierung von Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen

Rz. 15 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Der Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen auf Grund einer Veranlagungen zur ESt steht zwar nicht schon das Rechtsberatungsgesetz entgegen; denn dieses verweist auf die besonderen steuerrechtlichen Erlaubnisvorschriften (Art 1 § 4 Abs 2 RBerG). § 46 AO verbietet aber den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen z...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 3 Anmerkung

Zu Leitsatz Nr. 1 Leitsatz Nr. 1 der Entscheidung ist zutreffend; er gibt im Wesentlichen den Gesetzestext des § 48 Abs. 1 RVG wieder. Darüber hinaus stellt das OLG Koblenz klar, dass der rechtskräftige Beschluss, durch den die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist – gleich ob richtig oder falsch – im Kostenfestsetzungsverfahren bindet und weder dort noch a...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Es ist kaum ein größeres Hin und Her zu beobachten als bei der nachträglichen Antragstellung in der Beratungshilfe.[11] Diese bietet ein enormes Streitpotential zwischen Anwaltschaft, Bürger und Gericht. In der Praxis sind restriktive Handhabungen bei der nachträglichen Antragstellung nicht selten zu beobachten.[12] Dies ist nachvollziehbar, da sich ein Füllhorn an Rspr. hie...mehr

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AGS 7/2014, Keine Aufteilun... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gem. Nr. 2300 VV auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird. BGH, Urt. v...mehr

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zfs 7/2014, Neue Verfahrens... / 3 Anmerkung:

I. Abrechnung bei Zurückverweisung 1. Anfall der Verfahrensgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Dem Prozessbevollmächtigten der Kl. ist die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG für seine Tätigkeit in dem – ersten – Berufungsverfahren vor dem Hans. OLG Hamburg, das durch Urt. v. 21...mehr

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AGS 7/2014, Vorinstanzliche... / 1 Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) und 3) ist statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 11 RPflG, 104, 567, 569 ZPO). In der Sache bleibt dem Rechtsmittel indes der Erfolg versagt. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die zur Ausgleichung beantragte Beratungsgebühr gem. § 34 RVG nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für den vor Bestellung eines bei...mehr

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Beschwerdeführerin war nicht verpflichtet, die erforderliche Erklärung über (nicht) erhaltene Vorschüsse und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG) im Original einzureichen. Richtig ist zwar, dass diese Erklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG in dem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren enthalten sein muss. Für diesen Antrag ist jedoch in § 55 RVG keine besondere Fo...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / I. Ablauf des Verfahrens und der Hauptverhandlung

Das AG Frankfurt (Oder)[8] entschied, dass bei fehlender Anhörung des Betroffenen vor der gerichtlichen Beauftragung eines Sachverständigen eine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht vorliegt, die gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG zur Niederschlagung der Kosten führt. Zwar existiert kein allgemeiner Grundsatz, dass kostenverursachende Verfahrensmaßnahmen erst dann erfolgen dür...mehr

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§ 1 Allgemeine Mandatsannahme / A. Einleitung

Rz. 1 Das Mandat in Ehewohnungs-, Haushalts- und Gewaltschutzsachen wirft eine Vielzahl von Fragen auf, ist insbesondere durch schwierige Abgrenzungsfragen gekennzeichnet und deshalb anspruchsvoll. Der Rechtsanwalt muss klären, ob der Mandant verheiratet ist oder, ob er in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt oder gelebt hat. Darüber hinaus muss er ermitteln, ob der ...mehr

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§ 1 Allgemeine Mandatsannahme / I. Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 2 Der Rechtsanwalt muss bei der Mandatsannahme feststellen, ob der Mandant verheiratet ist, in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebt oder ob beides ausscheidet. Dies ist sowohl für Ehewohnungssachen, als auch für Haushaltssachen und überdies für Gewaltschutzsachen zwingend erforderlich.mehr

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§ 1 Allgemeine Mandatsannahme / 3. Bestehende Vereinbarungen

Rz. 8 Im Bereich der Ehewohnungssachen bestehen besonders häufig vertragliche Vereinbarungen der Ehegatten, sowohl hinsichtlich der Verpflichtung zur Überlassung der Wohnung als auch hinsichtlich der zu entrichtenden Nutzungsvergütung. Teilweise schließen die Ehegatten solche Vereinbarungen in notariellen Verträgen bereits anlässlich der Eheschließung, die in der Regel primär...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 1. Nutzungsberechtigung

Rz. 94 Der Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB setzt bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift eine Nutzungsberechtigung des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten voraus; mit dieser Nutzungsberechtigung korrespondiert untrennbar eine Überlassungspflicht des anderen Ehegatten, des Inhabers des Vergütungsanspruchs. Der Bedeutungszusa...mehr

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§ 1 Allgemeine Mandatsannahme / 3. Vereinbarungen

Rz. 11 Vereinbarungen treffen die Ehegatten sowohl anlässlich der Eheschließung als auch anlässlich der Trennung oder Scheidung, wenngleich solche Vereinbarungen bei Haushaltsgegenständen in der Praxis seltener vorkommen als bei Ehewohnungssachen. Gleichwohl ist zu beobachten, dass in jüngerer Zeit notarielle Vereinbarungen immer häufiger, neben einer Regelung der die Ehewoh...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 2. Die zeitliche Grenze

Rz. 99 Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung[295] und Literatur[296] gewähren den Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung aus § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB erst ab dem Zeitpunkt, in dem dem Anspruchsgegner (also dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten) eine deutliche Zahlungsaufforderung des Anspruchsinhabers (also des Ehegatten, der die Wohnung verlassen hat) zuge...mehr

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§ 1 Allgemeine Mandatsannahme / II. Bestehende Vereinbarungen

Rz. 3 Nach der Bestimmung des rechtlichen Verhältnisses des Mandanten zu der oder den Personen, die ihm als Antragsteller oder Antragsgegner in dem beabsichtigten Verfahren gegenüberstehen, ist aufzuklären, ob schriftliche oder mündliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten bestehen und gegebenenfalls, welchen Inhalts diese sind. Vereinbarungen können entscheidenden Einfl...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / bb) Die Vermutung gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 1568b Abs. 2 BGB

Rz. 52 § 1568b Abs. 2 BGB übernimmt die bisher in § 8 Abs. 2 HausratsVO a.F. enthaltene Vermutung gemeinsamen Eigentumserwerbs, erhält aber durch die gleichzeitige Aufhebung des § 1370 BGB a.F. einen größeren Anwendungsbereich.[111] Coester-Waltjen [112] betont deshalb zurecht, dass nach dem 1.9.2009 (wegen der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 20 EGBGB) gemeinschaftliches E...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 3. Kein Ausschluss des Überlassungsanspruchs gem. § 1568a Abs. 6 BGB

Rz. 139 Der Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB erlischt nicht nach § 1568a Abs. 6 BGB zugleich mit dem Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses.[388] Aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts käme nur eine entsprechende Anwendung von § 1568a Abs. 6 BGB über den Wortlaut hinaus auf den Überlassungsanspruch in Betracht. Eine solche entsprechende Anwe...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / 8. Ausschluss der Sonderrechtsnachfolge gem. § 1568a Abs. 6 BGB

Rz. 161 Die Sonderrechtsnachfolge nach § 1568a Abs. 3 S. 1 BGB tritt nicht ein, wenn nicht spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache die Mitteilung beider Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter erfolgt oder der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung gem. § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB rechtshängig geworden ist, § 1568a Abs. 6 BGB. D...mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / I. Besprechung mit Mandanten

Mit dem Mandanten ist ganz früh im Verfahren zu besprechen, ob er Kosten und Aufwand einer Nachschulungsmaßnahme auf sich nehmen würde. Nur dann wird genügend Zeit verbleiben für die Schulungsmaßnahme selbst und die zu leistende Überzeugungsarbeit bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltungsbehörden bzw. dem zuständigen Richter.mehr

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AGS 6/2014, Keine Dokumente... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung geht zu Unrecht davon aus, dass der mit dem Einscannen und elektronischen Bearbeiten der Akte verbundene Aufwand mit der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV abzugelten ist. Grundsätzlich werden Sachaufwendungen nur dann gesondert erstattet, wenn diese in Teil 7 VV gesondert erfasst sind. Ansonsten ist dieser Aufwand mit den Gebühren abgegolten (Vorbem. 7 Abs. 1 VV...mehr

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AGS 6/2014, Borgmann/Jungk/Schwaiger. Anwaltshaftung. Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Berufstätigkeit. Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 5. völlig neu bearb. Aufl. 2014. Verlag C. H. Beck. XIX. 624 S. 95,00 EUR.

Regressverfahren gegen Anwälte nehmen immer mehr zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grund sind sicherlich auch mangelnde Kenntnisse des Anwalts und sein fehlendes Problembewusstsein im Umgang mit berufsrechtlichen Vorschriften. Aber auch Mandanten sind sensibler und kritischer geworden und neigen immer mehr dazu, auch bei jeder kleinen Unzufriedenheit sofort die Rechtsa...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Eine Anrechnung hat zu unterbleiben. Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass in Fällen, bei denen Anwaltskosten der vorgerichtlichen Vertretung mit eingeklagt sind, der Beklagte bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung sorgen muss, dass diese Kosten in die Vergleichssumme einbezogen sind. Dabei muss auch der Umfang der Einbeziehung bestimm...mehr

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FoVo 6/2014, Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im B2B

Deutschland mit Richtlinienumsetzung in Verzug Nachdem die Umsetzungsfrist schon am 16.3.2013 abgelaufen ist und ein erster Versuch im Frühjahr 2013 scheiterte, legt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (BR-Drucks 0154/14) erneut vor. Mit ihm soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrags und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrags an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Rests an den Mandanten ni...mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, zugunsten des Beschwerdeführers die ihm aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung – auf dem Boden des bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrechts und rechnerisch, insoweit unbeanstandet, richtig – lediglich auf 635,58 EUR festzusetzen, gebilligt. Der einzig auf die Anwendbarkei...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / Leitsatz

Eine gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mehrere Geschädigte in einer Sammelklage vertritt, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erteilt werden. Unterschiedliche Anspruchsgrundlagen und verschiedene Gegenstände stehen dem nicht entgegen. Aus dem Anwaltsvertrag kann sich wegen der Gebühreninteres...mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Anspruchsteller bat nach erfolglosen außergerichtlichen Verhandlungen um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage zur Durchsetzung seines Pflichtteils gegen die Anspruchsgegnerin, seine Schwester, die von der Mutter der Parteien testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt worden war. Eine Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung war nicht Gegenstand...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 3 III. Der Praxistipp

Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung Auskunftsansprüche gehören vollstreckungsrechtlich regelmäßig zu den unvertretbaren Handlungen, die durch Beugemittel in Form von Zwangsgeld und Zwangshaft vollstreckt werden müssen, weil kein anderer als der Schuldner die Auskunft – aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen – erteilen kann oder darf. Kann eine Handlung durch einen...mehr

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FF 6/2014, Zeitempfinden

Inge Saathoff Seit dem 1.9.2009 gilt in Sorge- und Umgangssachen das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG. Für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt ist dies bereits ein alter Hut. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens soll ein Anhörungstermin beim Familiengericht stattfinden. Wir kennen alle die Diskussion um die Frage, wie Richter die...mehr