Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerkarte

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Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellung des Drittschuldners.

Rn 28 Die summenmäßige Berechnung der unpfändbaren Bezüge obliegt dem Drittschuldner. Er muss, wie bei der Entgeltabrechnung, das Nettoeinkommen bestimmen und die Freibeträge für zu berücksichtigende Unterhaltsempfänger berechnen. Um eine angemessene Risikoverteilung zu ermöglichen, muss der Drittschuldner bei ihm vorhandene Informationen heranziehen, doch hat er keine Nachf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Belegvorlage.

Rn 7 Die Belege und Unterlagen, die verlangt werden, müssen im Antrag und im Urteilstenor genau bezeichnet werden. Der Gläubiger kann Vorlage der Originale verlangen (KG FamRZ 82, 624). Es können nur solche Belege verlangt werden, die für den Unterhaltsanspruch benötigt werden. Belege sind insbes Verdienstbescheinigungen, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fiktion von Steuervorteilen.

Rn 45 Zumutbare sicher erzielbare Steuervorteile sind wie Einkommen zu behandeln (BGH FamRZ 15, 2138 und ständig; vgl auch Perleberg-Kölbel NZFam 15, 904). Steuervorteile sind fiktiv zuzurechnen, soweit aus dem Unterhaltsrechtsverhältnis eine Obliegenheit zu ihrer Geltendmachung besteht (BGH FamRZ 07, 1237; vgl auch Ziffer 10.1 der Leitlinien). Dazu gehört insb die zutreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Eintragung eines Freibetrages

Tz. 69 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) für die nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Erzieher oder eine vergleichbare Tätigkeit, i. H. v. 3 000 EUR kann nicht als Jahresfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers eingetragen bzw. als Lohnsteuerabzugsmerkmal erfasst werden. § 39a Abs. 1 EStG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Berücksichtigung des § 3 Nr. 26 EStG bei Arbeitnehmern, die in einem Dienstverhältnis stehen

Tz. 53 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Liegt ein Dienstverhältnis vor, kann die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bereits beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Eine zeitnahe Aufteilung des steuerfreien Höchstbetrages beim Lohnsteuerabzug innerhalb des Jahres ist nicht erforderlich. Das gilt auch dann, wenn feststeht, dass das Dienstverhältnis nicht bis zum E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Rn 5 Auf der Grundlage des bereinigten Bruttoeinkommens ist sodann das Nettoeinkommen des Schuldners zu bestimmen. Vom Einkommen sind dazu die Beträge abzuziehen, die unmittelbar aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind, § 850e Nr 1 S 1 Hs 2. Der Drittschuldner muss die gesamten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsleistung.

Rn 14 Berücksichtigt werden dürfen nur die unterhaltsberechtigten Personen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt (LG Kassel JurBüro 04, 558). Unterhaltsberechtigte, denen der Schuldner keinen Bar- oder Naturalunterhalt (AG Fürstenwalde JurBüro 22, 553) leistet, bleiben unberücksichtigt (LG Braunschweig JurBüro 13, 273; L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO H

Haager Kinderschutzübereinkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO 2; Art. 12 Brüssel IIa-VO 1, 5; Art. 14 Brüssel IIa-VO 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO 1; Art. 61 Brüssel IIa-VO 1; Art. 8 Brüssel IIa-VO 3 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO 2; Art. 14 Brüssel IIa-VO 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO 1; Art. 8 Brüssel IIa-VO 3 Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Verfahren.

Rn 74 Während das Kreditinstitut den unpfändbaren Grundfreibetrag nach den §§ 850k I 1, 850c I 1 automatisch berücksichtigen muss, gilt dies nicht für die Aufstockungsbeträge. Hierfür ist ein zumindest konkludent gestelltes Verlangen des Schuldners bzw ein entspr Antrag erforderlich (Ahrens NJW 10, 2001, 2004). Gesetzlich ist ein solches Begehren nicht ausdrücklich vorgeschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16 Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 20). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Absage einer Gesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 (Rz. 78) zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Unvorhergesehener Einsatz

Rz. 197 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Muss der ArbG zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt kurzfristig ArbN zum Ersatz ausgefallener oder bei akutem Bedarf zusätzliche Arbeitskräfte (> R 40a.1 Abs 3 LStR) einstellen, kann die LSt ebenfalls unter Verzicht auf die Vorlage einer Steuerkarte mit 25 % pauschaliert werden, selbst wenn der Arbeitslohn im Tagesdurchschnitt 150 EUR überst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4 Sozialauswahlkriterien

Rz. 834 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt am 1.1.2004 sind für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen gem. § 1 Abs. 3 KSchG 4 Kriterien allein maßgeblich: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.[1] Schon aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich jedoch, das...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 844 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Steueränderungsgesetz vom 18.07.1958, BStBl I 58, 412

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die endgültige Regelung der Ehegattenbesteuerung durch ein Wahlrecht nach § 26 Abs 1 EStG 1958 auf getrennte oder uneingeschränkte Zusammenveranlagung mit entsprechender Tarifgestaltung (bei getrennter Veranlagung Anwendung des Tarifs auf die jeweiligen Einkommen der Ehegatten, bei Zusammenveranlagung Anwendung des Tarifs auf das halbierte Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Lohnsteuer

Hier ergibt sich der Streitwert nicht aus der Differenz der Steuerfestsetzungen, sondern aus der Differenz zwischen begehrter und bereits gewährter Erstattung. Geht es um die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, beträgt der Streitwert 10 % der auf diesen Betrag entfallenden Lohn- bzw. Einkommensteuer[1]; dies entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen Lohnst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Kurzfristige Beschäftigung: Unterschiede bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt

Rz. 31 Dem Betriebsrat sind zunächst die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch im Fall von Massenentlassungen (BAG, Urteil v. 16.9.1993, 2 AZR 267/93 [1]). In Großbetrieben sind u. U. ergänzende Informationen zur Identifikation erforderlich (z. B. Personalnummer, Arbeitsbereich, Abteilung etc.). Rz. 32 Sind bei der...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / b) Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 167 Wegen der Abschaffung der Lohnsteuerkarte wurde ab 2013 (stufenweise bereits ab 2011) das elektronische Meldeverfahren ELStAM eingeführt. Der Arbeitgeber erhält die relevanten persönlichen Merkmale des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten beim Bundesamt für Finanzen mittels Datenfernübertragung. ELStAM steht als Akronym für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkm...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.3 Nachrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 72 Nach § 42d Abs. 3 S. 3 EStG kann der Arbeitgeber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zu veranlagen ist.[1] Dies schließt jedoch nicht eine nachrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers und eine vorrangige Heranziehung des Arbeitnehmers aus. Beispielsweise kann wohl eine vorrangige, nicht aber nachrangige Heranziehung des Arbeitgebers unzulässig ...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 1 Der Fall

Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung eines Kindes Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Lohnzahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihren Arbeitgeber. Die Schuldnerin ist Mutter eines Kindes. Die Gläubigerin beantragte dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden (Absatz 3 Satz 1)

Rz. 17 Der Schuldner muss nach Abs. 3 Satz 1 die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben. Diese Herausgabepflicht betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, V...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.7 Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 40 Seit dem 1.4.2003 ist das Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte erheblich vereinfacht worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, für die er Beiträge zur Ren...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage 1. Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 5.2.1 Wichtige Verwaltungsunterlagen

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere folgende Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Liste aller Eigentümer mit Namen und Anschriften Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 4.2.10 Auslandsentsendung / Relocation-Service

Die Idee der "Relocation" (= Umsiedlung) stammt aus den USA und existiert dort seit Beginn der 1980er-Jahre. Unternehmen, die über Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im In- und/oder Ausland verfügen, setzen oftmals Mitarbeiter an den unterschiedlichsten Unternehmensstandorten ein. Durch diese Entsendungen bzw. Versetzungen ergeben sich für die Mitarbeiter regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr