Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerkarte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Zunächst wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt, der vergangenheitsorientiert ist. Das für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (und des Arbeitgeberzuschusses) heranzuziehende Nettoarbeitsentgelt ist allerdings zu korrigieren, wenn sich das Nettoarbeitsentgelt nicht nur vorüberg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Digitalisierung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Unter Digitalisierung ist einerseits die Übertragung analoger Informationen in eine Form, die sich elektronisch speichern und bearbeiten lässt, und andererseits der Wandel hin zu elektronisch unterstützten Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechniken zu verstehen. Die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zuge...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 46.1 Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG

§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG gilt auch für die Fälle, in denen der Stpfl. rechtlich in nur einem Dienstverhältnis steht, die Bezüge aber von verschiedenen öffentlichen Kassen ausgezahlt und gesondert nach Maßgabe der jeweiligen Lohnsteuerkarte dem Steuerabzug unterworfen worden sind.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.1 Nachweis des Arbeitsentgelts (Abs. 3)

Rz. 16 Kann der Versicherte nachweisen (z. B. durch Lohn- oder Gehaltsunterlagen), dass er in der Zeit vom 20.11.1947 bis 31.8.1957 ein höheres Arbeitsentgelt in Franken erhielt, als der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, ist für die Ermittlung der Entgeltpunkte das (höhere) tatsächliche Arbeitsentgelt maßgebend. Rz. 17 Der Nachweis kann über eine vom Arbeitgeber ausge...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.2 Arbeitsrecht der Europäischen Union

Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer (Art. 45 AEUV) Freizügigkeit bedeutet die unbeschränkte Möglichkeit, sich zum Zweck erwerbstätiger Beschäftigung innerhalb der EU niederzulassen. Zu diesem Zweck sichern Art. 45 AEUV und die dazu erlassene EU-Verordnung 1612/68 die weitgehende Gleichstellung von Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedstaaten mit deutschen Arbeitnehmern. Ein disk...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 1014 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte schon zum...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Pflichten und Obliegenheiten des Schuldners

Rz. 1012 Der Schuldner hat die Obliegenheit, das Realsplitting geltend zu machen, wenn der Gläubiger zustimmt. Soweit er sich einen Steuerfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte wegen des Realsplitting eintragen lassen kann,[1160] muss er das ebenfalls tun; er hat ggf. auch einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen zu stellen.[1161] Diese Ver...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Steuerliche Regelungen

Rz. 190 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld da...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff. 249 FamFG

Rz. 101 Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Arzt _____________...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.4 Leistungsentgelt

Rz. 22 Abs. 2 Nr. 4 geht von der Überlegung aus, dass ein Arbeitnehmer in einem 2. Dienstverhältnis nach der Lohnsteuerklasse VI besteuert wird. Beim Teil-Alg soll die Lohnsteuerklasse den Steuerabzug bei der Berechnung des Leistungsentgelts bestimmen, die für das verlorene Beschäftigungsverhältnis zuletzt maßgebend war. Damit hat es der Arbeitnehmer in der Hand, durch Änder...mehr

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Sterbegeld / 16 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39.1

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Geringfügig entlohnte Beschäftigte i.S.d. § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV sind zu versichern, wenn die sonstigen Voraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt sind. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von maximal 31,20 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 % zur Renten- und 13 % zur Krankenversicherung noch eine einheitliche Pausch...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 6.3 Erläuterungen zu den Steuermerkmalen

Bei Versicherungsabschnitten mit Umlage (Versicherungsmerkmal 10, 17, 19, 22, 23 und 24) ist Steuermerkmal "10" (versteuert) oder Steuermerkmal "11" (steuerfrei) anzuwenden. Bei Versicherungsabschnitten ohne Entgelt (Versicherungsmerkmal 28, 40, 41, 45 und 49) ist Steuermerkmal stets "00". Bei Versicherungsabschnitten mit Mutterschutzzeiten (Versicherungsmerkmal 27) ist Steuer...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1 Begriff

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dies sind die ihrer Art nach der Einkommensteuer und damit auch der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Steuerfreie Lohnbestandteile (§ 3 EStG) gehören – mit Ausnahme von Entgeltbestandteilen, die aufgrund einer Entgeltumwandlung das steuerpflichtige Entge...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.11 Bescheinigungen

Rz. 49 Das Einholen und die Abgabe von Bescheinigungen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen, sind versichert (BSG, Urteil v. 29.1.1986, 9b RU 76/84). Gleiches gilt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer auf betriebliche Anordnung sich zum Arbeitsamt begibt, um die Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu beantragen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 2 RU 77/82). Betätigungen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Kosten

Rz. 2 "Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" ist dabei nicht eng auszulegen. Die Urkunde kann benötigt werden etwa Rz. 3 zum Zwecke der Klauselerlangung, wie z. B. der Erbschein (§§ 2353 ff. BGB) im Falle des § 727 ZPO (OLG Hamm, FamRZ 1985, 1185); das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft (§ 1507 BGB) im Falle des § 745 ZPO; das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.5 Sozialplan

Rz. 109 Will der Arbeitgeber auch die älteren Arbeitnehmer, die sich mit den Leistungen aus dem bestehenden Sozialplan nicht begnügen wollen, zu einem einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bewegen, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er zusätzliche Leistungen nur den Arbeitnehmern verspricht, die sich nicht schon zuvor mit einem A...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitale Transformation in ... / 2 Bürgerorientierte Service-Erbringung am Beispiel "Neuer Reisepass"

E-Government als Weg zur bürgerorientierten Service-Erbringung E-Government haben wir als Bürger und Einwohner wenig nachgefragt und wenig angeboten erhalten. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen für ein E-Government oder gar ein Smart Government sind noch nicht vollständig geschaffen. Dies attestieren Fromm und andere in ihrer Studie mit den Worten: ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 1.1 Materieller und formeller Personalaktenbegriff

Die Personalakte ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts "eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen". Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 3 Der Inhalt der Personalakte aus praktischer Sicht

Personalakten sollten gut handhabbar sein, derart, dass sie nur die wichtigsten Vorgänge enthalten und diese schnell auffindbar sind. Die Praxis sieht oft ganz anders aus: Die Personalakten sind übervoll, unhandlich, und der gesuchte Vorgang ist im Zweifel doch nicht aufzufinden. Deshalb sollte die Anlage bzw. Weiterführung von Personalakten streng nach folgenden Kriterien überpr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XII. Arbeitspapiere

Rz. 113 Nach alter Rechtsprechung war für den Streit um Arbeitspapiere ein einmaliger Betrag von 250 EUR oder 500 EUR anzusetzen.[118] Nach dem Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (I. Nr. 3 und I. Nr. 7 des Streitwertkatalogs) ist für den Streit um Arbeitspapiere 10 % der Monatsvergütung für jedes herausverlangte Arbeitspapier anzusetzen. Rz. 114 Die einzelnen Arb...mehr

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Nebentätigkeit / 12 Lohnsteuerrecht

Bei Ausübung einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber in der Regel eine weitere Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 vorzulegen, es sei denn, es kommt eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten bleiben bis zur Grenze von 2.400 EUR steuerfrei (sog. Übungsleiterfreibetrag).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgabe einer Einkommensteuerjahreserklärung

Rz. 172 [Autor/Stand] Auch die Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung kann hinsichtlich etwaiger falscher Einkommensteuervorauszahlungen bzw. -herabsetzungen gem. § 37 Abs. 3 EStG eine Selbstanzeige darstellen. Beispiel 71 A hatte mit zutreffender Begründung die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf null beantragt und erwirkt, dabei aber verschwiegen, dass si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4.1.2 Ermächtigung zum Eintritt in ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis i. S. v. § 113 BGB

Rz. 23 Nach § 113 BGB ist der beschränkt Geschäftsfähige, den sein gesetzlicher Vertreter ermächtigt hat, "in Dienst oder Arbeit zu treten", für solche Rechtsgeschäfte als unbeschränkt geschäftsfähig anzusehen, "welche die Eingehung oder die Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen b...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / a) Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung ergeben sich aus § 361 Abs. 2 AO. Zunächst muss ein vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegen, also ein belastender Bescheid, durch welchen eine Verpflichtung festgesetzt oder ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt wird. Vollziehbar sind insb. (vgl. auch AEAO zu § 361, Nr. 2.3.1): Steuerbescheide, die eine (positive) Steuer fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.7 Die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Betrages

Rz. 15 Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 ist die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, der Versorgungskrankengeld, dem Verletztengeld oder dem Übergangsgeld zugrunde liegt, nach einem Jahr anzupassen. Was man unter der "Berechnungsgrundlage" i. S. dieser Norm konkret versteht, hat der Gesetzgeber weder in § 70 noch in anderen Vorschriften definiert. Allgemein versteht man unter d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berücksichtigung des Pauschbetrags im Lohnsteuerverfahren

Rz. 56 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der den Behinderten-Pauschbetrag beinhaltende Freibetrag (vgl § 39a Abs 1 EStG) ist eines der vom FA festzustellenden persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale des ArbN. Für den Behinderten-Pauschbetrag gilt die 600-EUR-Grenze nicht (vgl § 39a Abs 2 Satz 4 EStG). Rz. 57 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Sind beide > Ehegatten ArbN und haben Behinderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39c Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne Lohnsteuerkarte

Schrifttum: Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 4208; Paintner, Das BeitrRLUmsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Ferner s Schrifttum § 39 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.11.2018, BStBl I 2018, 1137 (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM); LSt-Abzug i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lewang/Surkamp, LSt-Abzugsverfahren 2011 – Besonderheiten aufgrund der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ab 2012, DStR 2010, 2338; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 1690; Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschrif...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 727 Muster 4.81: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere Muster 4.81: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen die xy GmbH __...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 723 Der Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere ist nach der Praxis der Arbeitsgerichte auch mit der einstweiligen Verfügung ohne weiteres durchsetzbar.[1157] Der Verfügungsanspruch folgt aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, für das Zeugnis aus § 109 Abs. 1 S. 1 GewO für die Herausgabe der Lohnsteuerkarte nach § 39b EStG und für die Arbeitsbescheinigung aus §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 545 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bereits zum Jahresanfang ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 548 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / c) Pflichten und Obliegenheiten des Schuldners

Rz. 544 Der Schuldner hat die Obliegenheit, das Realsplitting geltend zu machen, wenn der Gläubiger zustimmt. Soweit er sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wegen des Realsplittings eintragen lassen kann, muss er das ebenfalls tun; er hat ggf. auch einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen zu stellen.[911] Diese Verpflichtungen bestehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Verpflichtungsklage

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung)

Rz. 515 Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Aufhebungsvertrag (Rubrum wie Muster Rdn 514) § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betriebli...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 278 Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Sozialplan

Rz. 764 Muster 4.85: Sozialplan Muster 4.85: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr