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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aushilfskräfte / 3.5 Beispielsfälle für die Besteuerung geringfügig entlohnter Beschäftigungen (Minijobs)

Dr. Henning Frase
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Tz. 63

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

 

Beispiel 1:

H ist ab 01.09.2016 bei einem Verband für ein Arbeitsentgelt i. H. v. 300 EUR monatlich als Hausmeister geringfügig beschäftigt.

Ergebnis 1:

Der Verband als Arbeitgeber von H hat für H seit dem Monat Januar 2024 für den Bruttoverdienst von 300 EUR folgende Pauschalabgaben monatlich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See/Verwaltungsstelle Cottbus (Minijob-Zentrale) abzuführen:

 
Abzuführender Beitrag Beitragsgruppe % EUR
Pauschsteuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnkirchensteuer) ST 2,00 % 6,00
Pauschalbeitrag Rentenversicherung 0500 15,00 % 45,00
Pauschalbeitrag Krankenversicherung 6000 13,00 % 39,00
Umlage 1 Krankheit (U1) U 1 1,10 % 3,30
Umlage 2 Schwangerschaft/Mutterschaft (U2) U 2 0,24 % 0,72
Insolvenzgeldumlage INSO 0,06 % 0,18
zu zahlender Gesamtbetrag   31,40 % 94,20

Seit Januar 2024 hat der Arbeitgeber somit 31,40 % = 94,20 EUR monatlich an die Minijob-Zentrale zu entrichten.

 

Tz. 64

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

 

Beispiel 2:

Der selbstständig tätige XYZ übt eine geringfügige Beschäftigung aus. Das monatliche Arbeitsentgelt für diese geringfügige Beschäftigung beträgt 400 EUR. XYZ ist privat krankenversichert.

Ergebnis 2:

Der Arbeitgeber hat seit dem Monat Januar 2024 18,40 % Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft/Verwaltungsstelle Cottbus abzuführen, weil XYZ privat krankenversichert ist. Für die Krankenversicherung muss der Arbeitgeber keine Pauschalabgaben abführen, weil XYZ nicht gesetzlich krankenversichert ist.

 
Abzuführender Beitrag Beitragsgruppe % EUR
Pauschsteuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnkirchensteuer) ST 2,00 % 8,00
Pauschalbeitrag Rentenversicherung 0500 15,00 % 60,00
Umlage 1 Krankheit (U1) U 1 1,10 % 4,40
Umlage 2 Schwangerschaft/Mutterschaft (U2) U 2 0,24 % 0,96
Insolvenzgeldum...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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