Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 2. § 21 StVG

Nach den Ausführungen oben unter IV. steht eine weitere spannende Frage im Raum: Fällt das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Sitz und mit einer bbH von mehr als 20 km/h unter § 21 StVG? Die Norm lautet auszugsweise: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat … F...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / IV. Fahrerlaubnisrechtliche Auswirkungen der Veränderung am E-Scooter

Wie in der Einleitung schon erwähnt, stellt sich eingangs die Frage, ob für das Führen eines mit Motor betriebenen Stehrollers eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Die Folgefrage muss dann lauten, welche Auswirkung mögliche Veränderungen auf die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis haben. Nach § 1 FeV, Grundsatz der Verkehrsfreiheit, ist zum Verkehr auf öffentlichen Straßen jede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1724 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Bestimmung des Privatanteils bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Benutzung eines betrieblichen Kfz gibt das Gesetz in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG eine typisierende Ermittlungsmethode vor. Ausgangspunkt für diese Aufwendungen sind die pauschaliert ermittelten Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betr...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / II. Grundlagen

Nach § 1 Abs. 1 eKFV werden Elektrokleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h als Kraftfahrzeuge eingestuft, wenn diese zusätzliche ergänzende Merkmale i.S.d. weiteren Normen der eKFV aufweisen (u. a. Lenk- oder Haltestange, Bremsvorrichtungen, Einrichtungen für Licht...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 3. PflVG (§ 6 PflVG a.F.; §§ 30, 31 PflVG n.F.)

Ein weiterer Bereich der Strafbarkeit tut sich für manipulierte E-Scooter schließlich im Bereich der Versicherungspflicht auf. Die Strafbarkeit regelt § 6 PflVG, nach der Reform des PflVG werden dann §§ 30, 31 PflVG n.F. einschlägig sein. Der Norm nach macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für ...mehr

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zfs 02/2024, Entziehung der... / Leitsatz

1. Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nur, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Dem Begriff der körperlich-geistigen Eignung sowie den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, die nach § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anlage 4a zur FeV Grundlage für die Eignungsbeurteilung sind, lässt sich entnehmen, dass eine ausreichende psychische Leis...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 1. Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Zunächst soll in diesem Beitrag auf die in Frage kommenden fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge Bezug genommen werden. In § 4 Abs. 1 S. 2 FeV sind abschließend Kraftfahrzeuge genannt, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist. Genannt werden unter anderem: Nr. 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höch...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 2. 4. Fahrerlaubnisklasse B

Letztendlich müsste man dann eigentlich zu dem Ergebnis kommen, dass die FE-Klasse B die einschlägige Klasse ist. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung (einer) Person ausgelegt ist. Auch die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge von nicht mehr als 3,5 t. wird nicht überschritten. Huppertz sieht für die E-Scooter mit einer bbH von mehr als 20 km/h die FE-Kla...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 2. 6. Mit 100 km/h stehend auf einem E-Scooter?

Abschließend soll im fahrerlaubnisrechtlichen Teil auf einen E-Scooter mit einer möglichen bbH von mehr als 100 km/h hingewiesen werden, das Modell ist im Internet unter folgendem Namen zu finden, Laothie Phantom ES40 Pro.[31] Egal ob man die Fahrerlaubnis der Klasse B oder auch der Klasse A (Krafträder mit mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h) besitzt, wird man wohl seine B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Folgen der Unangemessenheit

Rn. 1810 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Aufwendungen unangemessen sind, sind die Aufwendungen nur in der Höhe als BA zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Es müssen also nicht entstandene angemessene Kosten geschätzt werden. Dabei sind das Gericht und das FA nicht an die Entscheidung des StPfl hinsichtlich der Art der Aufwendung gebunden. Hat er zB ein Flugz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Mehrkomponentengeschäfte

Rn. 428 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: In einem förmlichen Gesamt-Vertragswerk werden häufig mehrere sich ergänzende, aber unterscheidbare Teilleistungen mit abweichenden Zivilrechtsstrukturen verknüpft. Solche Leistungsbündel beinhalten insbesondere Service-/Zusatznutzenelemente, die den Kaufanreiz erhöhen sollen und/oder auf langfristige Kundenbindung ausgerichtet ...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 2. Fahrerlaubnispflicht

Wie festgestellt, benötigt man zum Führen eines Kraftfahrzeugs nach § 2 Abs. 1 StVG die Erlaubnis der zuständigen Behörde, der Fahrerlaubnisbehörde, sofern keine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 S. 2 FeV vorliegt. Fahrerlaubnisse sind in Klassen eingeteilt, welche sich grds. aus § 6 Abs. 1 FeV ergeben. 2. 1. Mögliche Fahrerlaubnisklassen Hier dürfte man in erster Linie die Fahrerlaubn...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 1. § 316 StGB

Im strafrechtlichen Bereich besteht das derzeit größte Spannungsfeld im Bereich der §§ 316, 69, 69a StGB. Der BGH[33] betont weiterhin,[34] dass es sich bei einem E-Scooter nur dann um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt, wenn die Vorgaben nach § 1 Abs. 1 eKFV erfüllt sind. Kann der E-Scooter aber wie im vom BGH entschiedenen Fall eine höhere Höchstgeschwindigkeit, konkret vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 1721 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Regelung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG erschließt sich im Kontext der Vorschriften zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4, Abs 2 EStG) und zur Ermittlung des Anteils der Privatnutzung nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Fahrten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte wurden vom Gesetzgeber der Erwerbssphäre zugeordnet. Daher sind die Fahrtkos...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 2. 1. Mögliche Fahrerlaubnisklassen

Hier dürfte man in erster Linie die Fahrerlaubnisklassen für zweirädrigen Fahrzeuge im Auge haben. Dies wären die Klassen AM, A1, A2 und A. Klasse AM: leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Art. 4 Abs. 2 lit. a der VO (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.1.2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / VIII. Fazit

Halter und Fahrer von E-Scootern, die die technischen Grenzen der eKFV überschreiten, können nicht mehr auf die Privilegierung des § 8 StVG im Straßenverkehr bauen, sondern unterliegen neben der verschuldensabhängigen Haftung auch der Gefährdungshaftung nach § 7 StVG. Werden nachträglich Manipulationen am E-Scooter vorgenommen, drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen. Nur...mehr

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zfs 02/2024, Reichweite des... / Leitsatz

1. Eine sog. GAP-Versicherung dient ihrem Sinn und Zweck nach der Absicherung nur vor Forderungen, die der Leasinggeber beansprucht. Vorbehaltlich anderer Regelungen kann aus ihr vom VR nicht etwas darüber hinaus anhand anderer Berechnungskriterien (Restwert; Wiederbeschaffungswert) verlangt werden. 2. Soweit der Leasinggeber seine unter den Schutz der GAP-Versicherung fallen...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / I. Einleitung

Der E-Scooter sorgt in der Rechtsprechung regelmäßig für Aufsehen, seit durch die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (kurz: eKFV) (seit 15.6.2019) diese neue Form des Fahrzeugs bzw. Kraftfahrzeugs den Weg in die deutsche Rechtslandschaft gefunden hat. Neben der Debatte, ob das Führen des E-Scooters in betrunkenem Zustand die Maßregel...mehr

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zfs 02/2024, Haftungsvertei... / Leitsatz

1. Auch bei einem berührungslosen Unfall können die Grundsätze zum Anscheinsbeweis Anwendung finden (ebenso OLG Schleswig, Beschl. v. 17.2.2022 – 7 U 144/21, SVR 2022, 302; entgegen OLG München, Urt. v. 7.10.2016 – 10 U 767/16, Rn 9, juris; OLG Hamm, Urt. v. 9.5.2023 – 7 U 17/23, Rn 51, juris) 2. Gelingt es einem Verkehrsteilnehmer nicht, rechtzeitig auf eine wahrgenommene Ge...mehr

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zfs 02/2024, Fahrt unter be... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis mit einer Geldbuße von 1.000,00 EUR sowie mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das AG hat den Betroffenen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte der Betroffene circa 3 Stunden vor der Fahrt Cannabis ko...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 1. 1. Fahrrad mit Hilfsmotor

Als Fahrrad mit Hilfsmotor dürften alle im Beitrag genannten E-Scooter nicht eingeordnet werden, auch wenn sie keine Tretkurbeln benötigen. Bis ins Jahr 2016 waren Mofas zwar als einsitzige Fahrzeuge definiert, so dass ein zweisitziges Fahrzeug kein Mofa sein konnte. Daher war es bei etlichen Fahrzeugen erforderlich, dass ein Sitz entfernt werden musste, oder die Sitzbank en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ka) Aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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zfs 02/2024, Reichweite des... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine Versicherungsleistung aus einer Ergänzungskasko-Versicherung für Leasingfahrzeuge (sog. GAP-Versicherung). Der Kl. ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin, welche einen Fuhrpark betrieben hatte. Diese schloss (vermittelt durch R.) mit dem Bekl. einen seit 1.1.2014 geltenden Versicherungsvertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Kfz-Vollk...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / III. Zivilrechtliche Auswirkungen der Veränderung am E-Scooter

Wird ein Elektrokleinstfahrzeug, konkret ein E-Scooter, in einen Verkehrsunfall verwickelt oder wird durch diesen ein Schaden verursacht und ergibt die Prüfung der technischen Spezifikationen, dass dieser E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Haus aus oder nach technischem Eingriff von mehr als 20 km/h aufweist, kann die Privilegierung aus § 8 Nr. 1 StVG ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Regelung des § 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO Nimmt eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren an einem Termin teil, so kann sie bei einer entsprechenden Kostenentscheidung nach 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO vom Gegner Ersatz ihrer hierzu getätigten Aufwendungen verlangten. 2. Wahrnehmung eines Termins a) Gerichtlicher Termin Eindeutig ist die Lage, wenn die Partei an einem gerich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 3 Social-Media-Guidelines

Verschiedenen Orts wird Arbeitgebern geraten, Social-Media-Guidelines zu erstellen. Eine rechtliche Relevanz haben sie nur insoweit, als sie das Verhalten des Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken tatsächlich regeln dürfen. Sobald die Aktivität im sozialen Netzwerk als Privatangelegenheit erscheint, ist die Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen. Nimmt man ein Einflussrecht ...mehr

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zfs 02/2024, Vorsätzliche G... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde des Betroffenen erzielt in der Sache den aus dem Tenor ersichtlichen Teilerfolg und ist im Übrigen unbegründet. 1. Soweit der Betroffene – der Sache nach – das tatrichterliche Verfahren beanstandet, dringt er damit nicht durch. Seine Rügen sind jedenfalls un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sacheinlage

Rn. 278b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sacheinlagen umfassen alle Zuführungen von WG, die nicht in liquiden Mitteln bestehen, dh nicht Bareinlagen (s Rn 278a) sind. Einlagefähig sind abnutzbare sowie nicht abnutzbare materielle WG (wie insb Grundstücke, Maschinen, Kfz) ebenso wie immaterielle WG (Bsp Patente, Markenrechte, kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts einer natürl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Berücksichtigung der Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG aE)

Rn. 1728 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde eine Änderung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG vorgenommen. Durch Verweis am Ende des § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG auf die Neuregelung in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG soll ein BA-Abzug für bestimmte Aufwendungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge auch bei der Bewertung der Nutzungsentnahme für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 594 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach der eben dargestellten Systematik ist es für die Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs 1 S 1 EStG entscheidend, was nach Ermittlung der BV-Eigenschaft (s Rn 49ff) auf der Aktiv- und Passivseite der jeweiligen Vermögensübersicht anzusetzen und wie dieser "Ansatz" zu bewerten (s § 6 EStG) ist. Abgesehen von den (aktiven) RAP nach § 5 Abs 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundlagen

Rn. 1002 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Leasinggeber ist zur Beschaffung der Finanzierungsmittel für den Leasinggegenstand verpflichtet. Als Sicherheit für die Beleihung kann ihm nur das Leasingobjekt selbst dienen, weshalb er zwingend rechtlicher Eigentümer bleiben muss. Damit ist über die bilanzrechtliche Zuordnung – die Bilanzierung dem Grunde nach – noch nichts entschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entsprechende Anwendung von § 89b HGB

Rn. 64 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 1 Buchst c EStG erfasst auch Ausgleichszahlungen, die auf einer analogen Anwendung von § 89b HGB beruhen. Von der Rspr des BFH anerkannt sind Zahlungen an Kommissionsagenten und Kfz-Vertragshändler (BFH vom 12.10.1999, VIII R 21/97, BStBl II 2000, 220). In der zivilgerichtlichen Rspr wird § 89b HGB auch auf Markenlizenznehmer entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht anerkannte Entschädigungen

Rn. 53 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung Zahlungen als Abfindung für einen bereits verdienten gewinnabhängigen Tantiemeanspruch (BFH vom 10.10.2001, XI R 50/99, BStBl II 2002, 347; s auch BFH vom 06.11.2022, XI R 2/02, BFH/NV 2003, 745). Der Anspruch stellt keine Gewinnbeteiligung iSv § 24 Nr 1 Buchst b EStG dar, weil er den Arbeitsvertrag und nicht ein Gesellschaftsverhäl...mehr

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AGS 02/2024, Bezifferter Ko... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, 427). Deshalb muss aus dem Kostenfestsetzungsantrag hervorgehen, welcher Betrag festgeset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 1 und 2 EStG)

Rn. 1723 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 1 und 2 EStG regeln den geltenden Grundsatz bei Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und bei Familienheimfahrten. Danach kommt ein BA-Abzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten nach den pauschalierten Werten gemäß § 9 Abs 1 Nr 4 und 5 und Abs 2 EStG in Betracht. Der hier er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1720 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1966 wurden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Pauschbeträge eingeführt (§ 9 Abs 1 Nr 4 und 5 EStG), die in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG übernommen wurden, so dass sie auch für die Gewinneinkünfte galten. Der Gesetzgeber verfolgte damit eine Gleichstellung der Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Familienheimfahrten (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1726 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ebenso wie bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte soll auch bei der betrieblich/beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung der private Nutzungsanteil an den Kosten für Familienheimfahrten mit einem betrieblichen Kfz pauschaliert vom BA-Abzug ausgeschlossen werden. Insoweit ist nach § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nutzungsvorteile

Rn. 279 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Gewährung eines bloßen Nutzungsvorteils (durch den beim Nutzenden betriebliche Aufwendungen erspart werden) ist nicht einlagefähig (Bsp Nutzungsvorteil aus einer zinsverbilligten/zinslosen Darlehensüberlassung eines Gesellschafters an die Gesellschaft/unentgeltliche Kfz-Nutzung, BFH v 26.05.1982, I R 104/81, BStBl II 1982, 594; unentgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Entnahmevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Entnahmehandlung

Rn. 226 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In besonders gelagerten Fällen können die Rechtsfolgen der Entnahme auch ohne eine ausdrückliche/schlüssige Entnahmehandlung durch einen (bloßen) Rechtsvorgang, der das WG aus dem BV ausscheiden lässt, ausgelöst werden (grundlegend BFH v 07.10.1974, GrS 1/73, BStBl II 1975, 168). Als einen solchen besonders gelagerten Fall einer mittelbaren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bsp für unangemessene Aufwendungen

Rn. 1811 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 EStG ua für folgende Fälle: Anschaffung vor allem luxuriöser Pkw (BFH BFH/NV 1986, 18; 1992, 207; 2002, 1145; BFH vom 04.06.2009, IV B 53/08; BFH BStBl II 1979, 387; 1980, 340; 1987, 853; 2014, 679 – auch s hierzu Renner, DStZ 2015, 47; FG He EFG 1999, 276; FG Thüringen EFG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stobbe in H/H/R, § 6 EStG Rz 265; Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 216; ­Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung 2. Auf. 2011, § 247 Tz 37. Rn. 610 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Ärztemuster eines Arzneimittelherstellers sind UV (BFH BStBl II 1977, 278). Ausstellungsstücke s Rn 1499 "Ausstellungsstücke" Baumschulkultur gehört auch bei mehrjähriger Kulturzeit zum UV (BMF BStBl I 19...mehr