Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Angaben nach der Taxonomie-VO (EU) 2020/852

Rn. 282a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Berichtspflichten in der nichtfinanziellen Erklärung resultieren unmittelbar aus der sog. EU-Tax-VO 2020/852 (ABl. EU, L 198/13ff. vom 22.06.2020) und in deren Folge erlassenen delegierten Rechtsakten (vgl. EU-KOM (2021b) und EU-KOM (2021c)). Nach Art. 8 der Tax-VO müssen UN, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten

Rn. 249 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Welche Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten zu machen sind, regelt § 289c Abs. 3. Danach sind jeweils diejenigen Angaben zu tätigen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des UN sowie der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind (Satz 1). Mit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfordernis der Änderung für einen klaren und übersichtlichen Jahresabschluss

Rn. 86 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Abweichungen von den vorgeschriebenen Gliederungen führen grds. zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit mit anderen UN. Um diese Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu vermeiden, erlaubt § 265 Abs. 6 nicht bei jeder Besonderheit eine Änderung der Postengliederung oder -bezeichnung; vielmehr ist es zusätzlich erforderlich, dass die A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht: Angaben zum Bereich Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn. 152 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist im Lagebericht auf den Bereich "FuE" einzugehen (sog. FuE-Bericht). Angaben hierzu sind für die Beurteilung der Lage und der Zukunftsaussichten des UN von großer Bedeutung (vgl. bereits Brockhoff, WPg 1982, S. 237ff.; Dellmann, WPg 1982, S. 557ff., 587ff.). Sie zeigen den Adressaten des Lageberichts, welche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Hinzufügungen zusätzlicher Posten

Rn. 76 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neue Posten dürfen nach § 265 Abs. 5 Satz 2 nur hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem der gesetzlich vorgesehenen Posten gedeckt wird. Damit kommt eine Hinzufügung zusätzlicher Posten nur für solche VG, Schulden, Aufwendungen und Erträge in Betracht, die unter keinen der vorgesehenen Posten subsumiert werden können. Die Hinzufüg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Zwecke der allgemeinen ebenso wie der Ansatz- und Ausweisvorschriften

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die JA-Zwecke sind aus den für alle Kaufleute geltenden allg. Vorschriften, d. h. aus den Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften herauszuarbeiten, da das handelsrechtliche Zwecksystem, genau wie das GoB-System, rechtsform- und branchenunabhängig ist (vgl. Baetge/Kirsch/Solmecke, WPg 2009, S. 1211 (1214)). Die allg. Vorschrift des § 242 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formale Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 69 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Über die bisher behandelten Anforderungen hinaus stellt § 243 Abs. 2 auch Ansprüche an die Lesbarkeit von JA. Empfänger müssen in der Lage sein, die Informationen leicht verarbeiten zu können. Bei UN, die auf den Kap.-Märkten agieren, besteht in dieser Hinsicht ein ausgeprägtes Eigeninteresse, da gute Investor Relations zur Verbilligung des K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Netzwerkbegriff

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzliche Erklärung dessen, was unter einem Netzwerk i. S. d. § 319b zu verstehen ist, findet sich in § 319b Abs. 1 Satz 3. Ausweislich des Gesetzeswortlauts liegt ein Netzwerk dann vor, "wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken" (§ 319b Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 355 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Barth (2009), Prognoseberichterstattung, Frankfurt am Main. Bungartz (2003), Risk Reporting, Sternenfels. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttgart. CSR Europe/GRI (2017...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bedeutung der IFRS für die GoB

Rn. 103 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die grundlegenden, in vielen Punkten mit dem HGB vergleichbaren RL-Prinzipien finden sich nach IFRS im sog. Rahmenkonzept (RK) sowie in IAS 1 bzw. ED/2019/7 (vgl. ADS (2002), Abschn. 1; Hayn/Waldersee (2014), S. 79ff.; MünchKomm. HGB (2020), § 243, Rn. 81ff.). Im Vordergrund steht hier die Konzern-RL. Die IFRS sind weniger an der Kap.-Erhalt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in den §§ 266, 275 für die Bilanz und GuV vorgesehenen Gliederungen enthalten eine hohe Zahl an Posten. Kommen diese Gliederungen umfassend zur Anwendung, so führt dies zu umfangreichen Rechenwerken, in denen zudem unwesentliche und wesentliche Posten mit derselben Prominenz ausgewiesen werden. Dies beeinträchtigt die Klarheit des Abschl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 121 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nicht in jedem UN kommen alle VG, Schulden, Aufwendungen und Erträge vor, die in den Gliederungen der §§ 266, 275 vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund regelt § 265 Abs. 8, inwieweit ein Posten auch dann auszuweisen ist, wenn er keinen Betrag aufweist.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlich vorgesehenen Gliederungen von Bilanz und GuV decken nicht unbedingt alle in einem UN vorkommenden Geschäftsvorfälle ab. § 265 Abs. 5 Satz 2 regelt daher das Vorgehen, wenn ein UN über VG, Schulden, Erträge oder Aufwendungen verfügt, die unter keinen Bilanz- und GuV-Posten subsumierbar sind.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Untergliederung

Rn. 66 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Untergliederung gilt jede Form des gesonderten Ausweises von einzelnen Komponenten eines Postens. Je nachdem, ob dabei alle oder nur einzelne Komponenten dargestellt werden und wie der Ausweis erfolgt, unterscheidet man zwischen Aufgliederungen, Ausgliederungen und "davon"-Vermerken. Rn. 67 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bei der Aufgliederung werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Alternativen des Vorgehens

Rn. 38 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Dem Wortlaut des § 265 Abs. 2 nach besteht bei fehlender Vergleichbarkeit der VJ-Beträge ein uneingeschränktes Wahlrecht zwischen der Erläuterung der fehlenden Vergleichbarkeit (vgl. § 265 Abs. 2 Satz 2) und der Anpassung der VJ-Beträge (vgl. § 265 Abs. 2 Satz 3). Faktisch lassen sich VJ-Zahlen jedoch in bestimmten Fällen nicht oder nicht sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Konkretisierung der Postenbezeichnung

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Haben bei einem UN einzelne VG, Schulden, Aufwendungen oder Erträge eine besondere Bedeutung, ohne dass unmittelbar erkennbar ist, in welchem Posten sie enthalten sind, so kann dies dazu führen, dass der Abschluss nicht mehr klar und übersichtlich ist, was nach § 265 Abs. 6 zu der Pflicht führt, die Bezeichnung der betroffenen Posten zu konkr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Alternative (2): Anpassung von Vorjahresbeträgen

Rn. 42 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wird die Alternative des § 265 Abs. 2 Satz 3 zur Anpassung der VJ-Beträge gewählt, so bedeutet dies Folgendes:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 65 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit den Regelungen zur Gliederung von Bilanz und GuV schreibt der Gesetzgeber einen bestimmten Aggregationsgrad für die Darstellung von VG, Schulden, Aufwendungen und Erträgen vor. Je nach individueller Situation des bilanzierenden UN kann jedoch eine weitergehende Gliederung wünschenswert sein. Vor diesem Hintergrund regelt § 265 Abs. 5 Satz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungs- und Auskunftsrechte des Konzernabschlussprüfers

Rn. 40 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 Abs. 3 Satz 2 räumt dem KA-Prüfer die gleichen Prüfungs- und Auskunftsrechte ein, wie sie dem JA-Prüfer nach § 320 Abs. 1f. gewährt werden. Der KA-Prüfer hat das Recht, die Bücher, Schriften, VG und Schulden der MU und aller TU zu prüfen sowie alle erforderlichen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. Diese Prüfungs- und Auskunftsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung bei mehrfacher Zugehörigkeit

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bilanzgliederung des § 266 folgt nicht konsequent einem einzelnen Gliederungskriterium, sondern berücksichtigt verschiedene Gesichtspunkte: Art der VG bzw. Schulden (z. B. Verbindlichkeiten versus Rückstellungen); Dauer der voraussichtlichen Zugehörigkeit zum UN (z. B. Wertpapiere des AV versus Wertpapiere des UV); Verflechtungen mit Kontrah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Klare Bezeichnungen

Rn. 47 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Damit wirtschaftliche Sachverhalte, die im JA abgebildet werden, für Empfänger eindeutig, verständlich und nachvollziehbar sind, müssen Aussagen und Inhalt in einer eindeutigen Beziehung zueinander stehen. Das bedeutet, dass die Posten der Bilanz und GuV unter unmissverständlichen Bezeichnungen ausgewiesen werden müssen, so dass der Leser die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinzufügungen zusätzlicher Zwischensummen

Rn. 79a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 5 Satz 2 erlaubt auch das Hinzufügen neuer Zwischensummen. Rn. 79b Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach dem Gesetzeswortlaut sind auch solche zusätzlichen Zwischensummen nur zulässig, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Diese Einschränkung wirkt zunächst unpassend, weil ihrer Natur nach Zwischensummen ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 47 Im Verfahren zur Entscheidung über die Erinnerung fallen Gerichtsgebühren nicht an. Auslagen (KV Nr. 9000 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) können anfallen für Schreibauslagen, Zustellungen und eventuelle Ladungen zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Solche nach Nr. 9001, 9002 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) werden nur erhoben, wenn sie in einer Instanz einen Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Entscheidung

Rz. 33 Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist. Die Erinnerung wird zurückgewiesen, wenn sie unzulässig oder unbegründet ist. Der Beschluss ist, weil er mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, den Beteiligten zuzustellen (§ 329 Abs. 2 ZPO) und zwar nur dem Antragsteller, wenn ein sonstiger Beteiligter zum einseitigen Erinnerung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Dritte

Rz. 25 Auch Dritte, die weder als Schuldner noch als Gläubiger am Verfahren der Zwangsvollstreckung beteiligt sind, können durch die Zwangsvollstreckung in ihren Rechten in mannigfacher Weise verletzt oder beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Verfahrensvorschrift, deren Verletzung gerügt wird, den Dritten – zumindest auch – zu schützen bestimmt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung (sofortige Beschwerde, § 793 ZPO)

Rz. 3 Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 764 Abs. 3 ZPO) ergehen können, findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt. Diese und die Erinnerung schließen sich gegenseitig aus. Während sich die sofortige Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen richtet, ist die Erinnerung gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (sog. Vollstreckungserinnerung) können die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und über die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Sie ist statthaft gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.4 Kosten und Nutzen

Das BetrVG schreibt vor, wann ein Betriebsrat zu wählen ist. Verfügen die Mitglieder des Betriebsrats nicht über ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz, sind entsprechende Schulungen durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten für Schulung und ggf. Freistellung sind eine lohnende Investition: Gesunde Mitarbeiter, verringerte Ausfallzeiten und verringerte Unfallhäufigkeit. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein Arbeitsschutz... / 1.5 Kosten und Nutzen

Die regelmäßige (vierteljährliche) Einberufung eines Arbeitsschutzausschusses erfüllt die rechtliche Vorgabe aus dem ASiG. Direkte Kosten entstehen durch die Beteiligung von z. B. externen Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit, da deren zeitliche Aufwendungen bezahlt werden müssen. Intern fallen die Ausfallstunden des eigenen Personals an (indirekte Kosten). ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte es eine Regelu... / 1.5 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Klare Regelungen und Verantwortlichkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen helfen dem Unternehmen, Arbeitsunfälle, Brände sowie Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Vorgaben aus diesen Bereichen beim Einsatz von Fremdfirmen zeigen notwendige Maßnahmen auf, so dass jeder weiß, was er zu tun hat. Es hilft Ihnen nicht weiter, wenn eine Fremdfirma einen Schaden auf Ihrem Betriebsgel...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Warum muss eine Fachkraft f... / 1.3 Kosten und Nutzen

Kosten und Nutzen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit lassen sich schwer beziffern. Aber eine engagierte Fachkraft für Arbeitssicherheit steigert die Motivation und das Bewusstsein der Mitarbeiter für ein verantwortungsvolles Verhalten am Arbeitsplatz. Über Informationen, Schulungen, Unterweisungen usw. hält sie Mitarbeiter und Führungskräfte auf dem Laufenden, gibt Hinwei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.6 Kosten und Nutzen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Unternehmers bzw. der Führungskräfte im Rahmen der Pflichtenübertragung. Die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ermöglicht eine deutliche Effizienzsteigerung, falls Defizite vorhanden sind. Die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren im Büro können das Arbeitsergebnis negativ und positiv beeinflussen. D...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss bei der Beschaff... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Für Arbeitsdrehstühle von brauchbarer ergonomischer Qualität und Haltbarkeit sollte man mit einem Kostenaufwand von ca. 400 bis 800 EUR (Einzelpreis) rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Betriebe je nach Auftragsvolumen und Verhandlungsgeschick oft in den Genuss von recht großzügigen Rabattierungen kommen. In der Bandbreite von 400 bis ca. 600 EUR ist damit zu rechnen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte es eine Notfal... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Eine geeignete Notfallplanung soll helfen, Notfallsituationen zu vermeiden oder im Falle des Eintretens geeignete Abläufe sicherzustellen. Nur wenn Risiken bekannt sind, können Maßnahmen und Abläufe definiert werden. Es ist daher wichtig, dass Sie in Teams Ihre Betriebsabläufe und mögliche Gefahren analysieren, um geeignete Abläufe und Zuständigkeiten festzulegen. Abläufe mü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte es eine Regelu... / 3 FAQs

1) Müssen wir uns überhaupt um Fremdfirmen auf unserem Gelände kümmern? Wir haben doch extra den Auftrag vergeben, um keinen Aufwand zu haben. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Unternehmen zusammen, müssen die Arbeitgeber im Hinblick auf den Arbeitsschutz zusammenarbeiten. Insbesondere müssen sie – soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich is...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Warum Sicherheitsfachkräfte... / 1.4 Mögliche Folgen

Dass die rechtzeitige Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine positive Wirkung insbesondere auf die Unfallwahrscheinlichkeit hat, eine unzureichende bzw. zu späte Einbeziehung hingegen eine negative Wirkung, wurde oben bereits skizziert. Damit verbunden sind auch betriebswirtschaftliche Folgen. Mit einer Zunahme der Unfallwahrscheinlichkeit steigen auch die unn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot

Stellt der Arzt (kann auch der Hausarzt sein) fest, dass die Gesundheit einer schwangeren Frau oder ihres Kindes bei einer Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist, kann er ein Beschäftigungsverbot verhängen (§ 16 Abs. 1 MuSchG). Wichtig Keine Beschäftigungsverbote durch Hebamme Die Hebamme kann zwar das Bestehen einer Schwangerschaft feststellen, sie ist aber nicht befugt, e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Umgang mit Lebensm... / 4.1 Anlieferung von Speisen durch eine Fremdfirma

Catering-Unternehmen sind darauf spezialisiert, unter nahezu allen Bedingungen Verpflegung nach Kundenwunsch bereitzustellen. Das ist dann relativ unproblematisch, wenn die Ausgabe unmittelbar nach der Anlieferung im Selbstbedienungsverfahren erfolgt. Die hygienerechtliche Verantwortung liegt weitestgehend bei der anliefernden Firma. Sobald aber weitere Zwischenschritte (Lag...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es wichtig, dass ... / 1.4 Folgen von Verstößen

Ist die Zuständigkeit für die Arbeitsschutzorganisation nicht konsequent und nachhaltig geregelt, fehlen Bausteine der Struktur völlig oder sie brechen nach kurzer Zeit wieder zusammen, z. B. sind Gefährdungsbeurteilungen veraltet oder unvollständig oder Unterweisungen finden nur hier und da als "Einmalaktion" statt. Das führt immer wieder zu Unsicherheiten und überstürztem ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss bei der Beschaff... / 1.5 Folgen von Verstößen

Wie oben gesagt, ist der Zusammenhang zwischen der ergonomischen Qualität der Bürostühle und Kennzahlen, wie z. B. Ausfallzeiten durch Wirbelsäulenerkrankungen, in der Praxis nicht eindeutig festzumachen. Wenn also die wirbelsäulenbedingten Ausfälle, die jeder Betrieb beobachtet, in dem viel sitzende Tätigkeiten verrichtet werden, auch nicht immer betrieblich verursacht sind...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte es eine Notfal... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Zu den Pflichten gehört u. a., dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen ergreift, die zur ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.1 Definition

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Betrieben der Privatwirtschaft. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Im BetrVG sind Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats vorgesehen. Seine Aufgabe ist es u. a. die Beschäftigung im Betrieb sowie die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (vgl. § 80 Betr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.2 Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung hat für Bildschirmarbeitsplätze eine zentrale Bedeutung. Nach § 3 ArbStättV müssen neben den bereits in § 5 Arbeitsschutzgesetz genannten Gefährdungen insbesondere 3 Faktoren ermittelt und beurteilt werden: die mögliche Belastung der Augen, die möglichen Gefahren für das Sehvermögen, psychische Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die system...mehr