Rn. 121

Stand: EL 35 – ET: 03/2022

Nicht in jedem UN kommen alle VG, Schulden, Aufwendungen und Erträge vor, die in den Gliederungen der §§ 266, 275 vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund regelt § 265 Abs. 8, inwieweit ein Posten auch dann auszuweisen ist, wenn er keinen Betrag aufweist.

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