Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 5 Financial Planning und ... / b) Grundsätze der ordnungsgemäßen Finanzplanung und der ganzheitlichen Beratung

Rz. 6 Der hohe Anspruch an die Arbeit eines zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaners spiegelt sich in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (GoF) wider: Vollständigkeit, Vernetzung, Individualität, Richtigkeit, Verständlichkeit, Dokumentationspflicht und Einhaltung der Berufsgrundsätze (Objektivität, Neutralität, Integrität, Vertraulichkeit, Kompetenz und Professi...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 1. Sachverhalt

Rz. 18 Die Eheleute Rosemarie und Hans H. sind seit über 40 Jahren verheiratet. Herr H. betreibt mit 64 Jahren eine Landschaftsgärtnerei in der Rechtsform einer GmbH. Frau H. zog sich aus dem Unternehmen vor einigen Jahren nach einem Unfall zurück. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor. Tochter T verantwortet den kaufmännischen Bereich und ist kinderlos verheiratet. Der S...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Sonstige Dienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 22 Nicht verkammerte Dienstleister, die sich der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung annehmen, unterliegen keinerlei Ausbildungs- und Fortbildungsnachweispflichten. Sie unterliegen auch keinem speziellen Werbeverbot. Nicht sachbezogene Werbung für die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung ist damit erfahrungsgemäß möglich. Die geschäftsmäßige Testamentsvollstre...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / dd) Best Execution

Rz. 116 Wertpapierdienstleister müssen verbindliche Grundsätze definieren, umsetzen und veröffentlichen, die dem Kunden und damit auch dem Testamentsvollstrecker regelmäßig und auf Anfrage nachweisbar die bestmögliche Ausführung (Best Execution) seiner Aufträge in puncto Preis, Schnelligkeit und Sicherheit gewährleisten. Für jeden Produkttyp sind dabei die günstigsten Ausfüh...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 4. Qualifikation des Finanz- und Nachfolgeplaners

Rz. 14 In Deutschland gibt es eine Reihe hoch spezialisiert Ausbildungsgänge mit Zertifizierungsmöglichkeiten. Insoweit zeigt sich hier eine Vergleichbarkeit zur Entwicklung bei den Testamentsvollstreckern. Um den nachhaltig hohen Standard bei den Beratern zu gewährleisten, finden periodisch Rezertifizierungen auf der Grundlage des Nachweises von zugelassenen Fortbildungsmod...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Organisation des Umgangs mit Schriftstücken

Rz. 7 Die Ablieferungspflicht für aufgefundene Testamente nach § 2259 Abs. 1 BGB gehört zu den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten. Damit trifft diese Pflicht auch den Testamentsvollstrecker, der z.B. bei der Inbesitznahme der Wohnung weitere Schriftstücke findet, die auf einen Testierwillen hindeuten. Hierzu können auch sog. Brieftestamente gehören. Die unterlassene Ab...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, eine sehr anspruchsvolle sogar. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso, wie Durchsetzungsvermögen und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Sachverstand. Für Fehler haftet der Testamentsvollstrecker mit seinem persönlichen Vermögen, § 2219 BGB. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat der Testamentsvollstrecker a...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / I. Grundstruktur des Behindertentestaments

Rz. 1 In Deutschland leben 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Es ist daher naheliegend, dass Erblasser behinderter Abkömmlinge diese im Falle des eigenen Todes vor dem Zugriff des Staates schützen möchten. Sie inkludieren daher in ihren letztwilligen Verfügungen Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind. Ziel ist es, dass der Abkömmling die volle staatliche Unterstüt...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIV. Praxismuster für Zeitvergütung

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt: Z...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Inhalt und Stichtag des Verzeichnisses

Rz. 49 Das Nachlassverzeichnis hat alle Gegenstände aufzuführen, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen. Hierzu gehören neben den Nachlassaktiva auch die Nachlasspassiva, auch soweit sie zweifelhaft oder bestritten sind.[67] Nach ganz überwiegender Auffassung ist es nicht erforderlich, dass die Nachlassgegenstände ihrem Wert nach ermittelt werden.[68] Rz....mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 7. Bemessung der Zuschläge

Rz. 22 Es war hier angemessen, Zuschläge anzusetzen, da aufgrund des Sachvortrags der Parteien feststeht, dass die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben über ein normales Maß hinausgingen. Dabei erscheint die Ansicht, dass das Normalmaß der mit einer Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben das sei, dass der Nachlass nur ein Konto, ein Wertpapierdepot und ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Bestattungsverfügung

Rz. 35 Muster 24.18: Bestattungsverfügung Muster 24.18: Bestattungsverfügung Bestattungsverfügung des Herrn/Frau _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________ I. Zuständigkeit – Totenfürsorgerecht Für meine Bestattung soll mein/meine _________________________, Herr/Frau __________...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / bb) Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

Rz. 113 Im Rahmen dieser Prüfung hat jeder unter die Regelungen der MiFID fallende Anbieter eine Klassifizierung seiner Kunden in die Gruppen Privatkunden, Professionals und Eligible Counterparties (geeignete Gegenparteien) vorzunehmen. Jeder Kunde muss zudem über seine Einstufung informiert werden und kann eine Herauf- oder Herabstufung beantragen. Privatkunden müssen seith...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / d) Schein der Normalität – Statement aus einem Private Banking bei Sichtung der Zeichen der Zeit

Rz. 118 Zentralbanken sind mittlerweile zu einer Art Versicherung für die Märkte mutiert. Unter dem Vertrauen einflößenden Begriff der Forward Guidance kommunizieren sie dabei nicht mehr schwer durchschaubar, sondern immer kreativer, wie die heutigen Äußerungen wieder mal bestätigen. "EZB kann Design, Größe und Laufzeit des Kaufprogramms ändern." Die Banken haben sicherlich v...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 10 Freibetrag (§ 8 Nr. 1 GewStG)

Rz. 297 Der Freibetrag von 200.000 EUR bezieht sich nur auf die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewStG. Zu gewähren ist er ab dem Ez 2020. Sein Zweck besteht darin, kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten. Gewährt wird er jedem einzelnen selbstständigen Gewerbebetrieb.[1] Ein Antrag ist nicht erforderlich. Rz. 298 Die Summe der Beträge nach § 8 Nr. 1 Buc...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VI. Zertifizierung von Testamentsvollstreckern – Gegenüberstellung

Rz. 30 Die nachfolgende Auflistung dient der Veranschaulichung der Unterschiede in den Zertifizierungsvoraussetzungen und umfasst die Organisationen, die sich in den zurückliegenden 15 Jahren etabliert haben.[45]mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Überblick

Rz. 2 Zitat "Financial Planning (FP) ist eine ganzheitliche Beratungsdienstleistung, die als ein systematisch koordinierter Planungsprozess – bestehend aus Auftragsvergabe, Datenaufnahme, Analyse, Planung, Dokumentation, Betreuung mit Realisierung und periodischer Kontrolle – organisiert ist. Financial Planning soll den Menschen in seinen möglichen Rollen als wirtschaftlich h...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 4. Renditepotenzial

Rz. 53 Vermietete Immobilien, wie z.B. Mehrfamilienhäuser, werden in der Regel zur Kapitalanlage erworben. Kaufinteressenten haben meist eine konkrete Renditevorstellung und orientieren sich daran, wenn es um die Kalkulation eines aus ihrer Sicht angemessenen Kaufpreises geht. Um die Wirtschaftlichkeit einer zu veräußernden Immobilie kalkulieren zu können, ist es für Kaufint...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 2. Feststellungsklage

Rz. 34 Bei nicht zu überwindenden Meinungsverschiedenheiten über die ordnungsgemäße Erledigung der Testamentsvollstreckung oder von Einzelgeschäften bleibt nur die Möglichkeit, gegenüber dem Erben, der eine Entlastungserklärung beharrlich verweigert, Klage auf Feststellung zu erheben, dass der Testamentsvollstrecker seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und daher keine S...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / b) Außenbereich

Rz. 73 Bei den Außenbereichsgrundstücken handelt es sich um die Grundstücke, die weder dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen sind noch dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes angehören. Innerhalb solcher Baugebiete sind grundsätzlich nur die in § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich festgelegten privilegierten Vorhaben zulässig, zu denen in der Regel landwirtschaftliche ode...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 175 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d S. 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung des Gewinns...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 6. Beispielsberechnung für eine Testamentsvollstreckervergütung nach der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins 2000

Rz. 68 Brutto-Nachlasswert: 260.000 EUR Grundbetrag: 3 % vom Nachlasswert, mindestens aber höchster Betrag der Vorstufe Besondere Konstituierungsgebühr (z.B. Unternehmensbeteiligung) Zuschlag von 2/10 bis 10/10 des Grundbetrages Auseinandersetzungsgebühr (z.B. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 327 Die Hinzurechnung der Gewinnanteile nach § 8 Nr. 4 GewStG erfolgt in dem Ez und in dem Umfang, in dem sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens der KGaA abgezogen wurden.[1] Unerheblich ist, zu welchem Zeitpunkt der Gewinnanteil auf der Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters steuerlich berücksichtigt wird. Die mit der Beteiligung des pe...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / I. Wurzeln der Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Institut der Testamentsvollstreckung wurzelt im germanischen Rechtskreis[1] und wirkt daher im vom römischen Recht geprägten Erbrechtssystem ein wenig als "struktureller Fremdkörper".[2] Der Vorläufer der Testamentsvollstreckung beruhte auf Eigentumserwerb des Testamentsvollstreckers am Nachlass und damit auch auf dessen Haftungszuständigkeit, wie es die Parallelko...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / II. Vertrauen

Rz. 6 Empirische Untersuchungen[7] zeigen, dass die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers überwiegend nach dem Vertrauensverhältnis erfolgt und die Qualifikation nur in 28 % der Fälle eine Rolle spielt. Allerdings zeigt sich auch: je höher das Vermögen, desto größer die Tendenz, einen professionellen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Das oft über Jahrzehnte währen...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Ausbaubeiträge

Rz. 89 Von den Erschließungsbeiträgen unterscheiden sich die Ausbaubeiträge. Diese werden von den Gemeinden auf der Grundlage der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes der jeweiligen Länder und der hierzu erlassenen satzungsrechtlichen Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzungen in Bezug auf solche Straßen erhoben, welche in der Vergangenheit bereits erstmals hergestellt wur...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 230 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG 50 % der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung für die Hinzurechnung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 307 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind, wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 2 Welche Darlehensnebenkosten anfallen können und wie sie gebucht werden

Die Aufnahme eines Darlehens verursacht für Darlehensnehmer oftmals nicht nur Zinsaufwendungen. Die Kreativität von Kreditinstituten und Darlehensgebern ist groß, die Kreditnehmer mit weiteren Ausgaben zu belasten. In der Praxis können folgende (Beschaffungs-) Kosten als Nebenkosten anfallen: Kreditvermittlungsprovisionen an externe Makler Schätzkosten für die Beleihungswerter...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.1 Auflösung des Disagios über die Laufzeit

Die Vorgaben für die bilanzielle Behandlung des Disagios in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sind unterschiedlich. Das Handelsrecht behandelt das Disagio als Sonderposten; es bietet dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, das Disagio als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren oder es sofort gewinnwirksam als Aufwand zu verbuchen. Sofern eine Aktivierung als Rech...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 3 Zinsen: Die Gegenleistung für die Kapitalüberlassung

Der Preis für die Inanspruchnahme eines Darlehens und damit die zentralen Aufwendungen des Darlehensnehmers sind die Zinsen. Sie stellen – seit hunderten von Jahren – das Entgelt dar, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für das vorübergehend überlassene Kapital zahlt. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit dem Auszahlungszeitpunkt der Darlehenssumme und endet ...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 6 Wie Fremdwährungsdarlehen richtig erfasst werden

Verbindlichkeiten wie Annuitätendarlehen sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.[1] Sofern die Schuld in Euro geführt wird, ist der Bilanzansatz in der richtigen Höhe unproblematisch. Der (Darlehens-) Kontoauszug des Kreditinstituts gibt den korrekten Betrag vor, der abschließend noch mit dem eigenen Konto in der Buchführung abzustimmen ist. Bei Frem...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sofern der Darlehensnehmer dennoch auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags beharrt, kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen üblicherweise nach; allerdings fällt dann meist die so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" an. Sie entsprich...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Betriebliche Aufwendungen

Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 3. Gemische Aufwendungen

Aufteilung prüfen: Soweit die Aufwendungen nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, handelt es sich ggf. um gemischte Aufwendungen. Solche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen können nach Maßgabe der folgenden Ausführungen grundsätzlich in als BA oder Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste – und damit nicht abziehbare - Teile aufgeteilt werden. Beachten ...mehr