Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 40 Übergangsrecht / 7. Antragserweiterung

Rz. 44 Die Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des bisherigen Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[7] Beispiel 20: Antragserweiterung In dem im Dezember 2020 eingeleiteten Verfahren auf Kindesunterha...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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FF 11/2022, Mehrbedarf gleich Mehrarbeit?

Silke Morsch Im Kindesunterhalt geht die Post ab! Dafür sorgt seit einiger Zeit der XII. Senat des BGH. Von der Bemessung des Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen, über den Kindesunterhalt nach den zusammengerechneten Einkünften der Eltern zur Neuberechnung des Betreuungsunterhalts werden viele Details auf den dogmatischen Objektträger gelegt. Alles zweifellos praxisreleva...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 3. Verletzung wirtschaftlicher Verpflichtungen

Gemäß § 1385 Nr. 3 kann eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden, wenn der andere Ehegatte längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat und anzunehmen ist, dass er sie auch in Zukunft nicht erfüllen wird. Wie sich dem Wortlaut entnehmen lässt, muss einerseits ...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 425 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2022 – 18 WF 20/22 Den Anforderungen an den Beleg der Einkünfte für die letzten zwölf Monate beim Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit gemäß § 252 Abs. 4 FamFG kann genügt sein, wenn zwar nicht sämtliche Lohnabrechnungen des letzten Jahres vorgelegt werden, aber aus den übersandten Belegen sich der Jahresnettoverdienst ergibt...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / a) Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt

Zunächst zum Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Wohnvorteils bei einer selbst genutzten, fremdfinanzierten Immobilie geändert.[32] Danach können neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des – jeweils maßgeblichen – Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, ohne dass die...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 5. Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Kindesunterhalt bei nahezu gleichen Betreuungsleistungen

Betreuen getrenntlebende Eltern ein Kind im sog. paritätischen Wechselmodell und steht die Barunterhaltspflicht eines Elternteils im Streit, hat kein Elternteil die Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2,3 BGB. Deshalb ist entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind herbeiführen oder der Elternteil muss beim Familiengericht beantragen, ihm gem. § 1628 BGB die Entscheid...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 3. Kostenlose Wohnungsgewährung beim Kindesunterhalt

Der BGH musste sich mit der Fallkonstellation beschäftigen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind das unentgeltliche Wohnen in einer ihm zu 60 %, der Mutter zu 40 % gehörenden Immobilie stellte und dies als teilweise Erfüllung seiner Barunterhaltsverpflichtung reklamierte. Der BGH stellt dazu in Auseinandersetzung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtspr...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Abzug bedarfsprägenden Kindesunterhalts

Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Minderjährigenunterhalt hat Konsequenzen für die Bedarfsermittlung zum Ehegattenunterhalt. Bedarfsprägender Kindesunterhalt ist bei der Einkommensermittlung beider Elternteile vorab zu berücksichtigen. Der Bedarf bemisst sich beim Kindesunterhalt gem. § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Kindes. Diese leitet es regelmäß...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 6. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Gerechtigkeitsdefizit tritt in Fällen auf, in denen der ein gemeinsames Kind betreuende Elternteil für dessen vollen Unterhalt aufkommen musste, weil der diesem Kind barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Barunterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachgekommen ist und diese Zahlungsverpflichtung wegen Obhutswechsels des minderjährigen Kindes oder wegen Eintri...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 3. Erwerbstätigenbonus

Mit der Höhe des Erwerbstätigenbonus hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung erneut beschäftigt. Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode – nicht bei der konkreten Bedarfsbemessung – kann ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten berücksichtigt und damit zugunsten eines erwerbstätigen Beteiligten von einer strikt h...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / II. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Mit der Behandlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Dazu hat er folgende tragende Aussagen getroffen: Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht, weil ihnen lediglich ein Verschleiß von Gegenständen des Vermögens zugrunde liegt und die zulässigen steuerli...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / I. Sachverhalt

Dem Sachverhalt lag die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Grunde. Das AG ist von einem Monatsnettoeinkommen des Antragstellers i.H.v. 2.815,34 EUR ausgegangen, von dem es Fahrtkosten i.H.v. 78,00 EUR, hälftige Wohnkosten i.H.v. 532,50 EUR, Versicherungsbeiträge i.H.v. 45,11 EUR, Kindesunterhalt für seine bei deren Mutter lebe...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Durch Jugendamtsurkunden vom 22.1.2016 hatte sich der Antragsgegner zur Zahlung von Kindesunterhalt i.H.v. je 128 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe verpflichtet. Vertreten durch die betreuende Mutter reichten die Antragsteller am 11.12.2019 einen Stufenantrag gegen den Antragsgegner ein, in dem sie für den Fall des Übersteigens der Beträge in den...mehr

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FF 10/2022, Spüren wir die Folgen des Krieges in der Ukraine auch im Familienrecht?

Dr. Fritz R. Osthold Es ist nun rund acht Monate her, dass die Russische Föderation am 24.2.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf ukrainischem Boden begonnen hat. Die ökonomischen Folgen dieses Krieges spüren wir alle auch hierzulande seit Monaten. Die ohnehin schon seit Juli 2021 über dem offiziellen sog. symmetrischen mittelfristigen Ziel der EZB von 2 % liegende I...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Mehr- und Sonderbedarf

Vornehmlich die Haftung der Eltern macht es erforderlich, den sog. Elementarbedarf nach den Tabellenbeträgen der DT von etwaig hinzutretendem Mehr- oder Sonderbedarf abzugrenzen. Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steig...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / d) Vermögenseinsatz bei unzureichenden Einkünften des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Folgender unterhaltsrechtlicher Grundsatz ist anerkannt: Kann der Mindestunterhalt nicht aus laufenden Einkünften sichergestellt werden, muss der barunterhaltspflichtige Elternteil vorhandenes Vermögen einsetzen. Kein Grundsatz ist indes ohne Ausnahme: Das gilt dann nicht, wenn er dieses zur Deckung seines eigenen Unterhaltsbedarfs benötigt. Der Wunsch, aus diesem Vermögen m...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des Kindesunterhalts mit Mehr- und Sonderbedarf bei mietfreiem Wohnen

BGB § 362 § 1602 Abs. 1 § 1606 Abs. 3 S. 1 § 1610 § 1612 Leitsatz 1. Das mietfreie Wohnen beeinflusst nicht die Höhe des Kindesunterhalts. Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen. Ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich kann auch darin bestehen, dass der Betreuungselternteil keinen Anspru...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Leitsatz

1. Das mietfreie Wohnen beeinflusst nicht die Höhe des Kindesunterhalts. Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen. Ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich kann auch darin bestehen, dass der Betreuungselternteil keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend machen kann, weil nach der Zur...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 1 (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind miteinander verheiratet, leben aber seit dem 1.8.2016 getrennt. Aus der Ehe gingen die Kinder F. (geb. am 1.9.2002; die Antragstellerin zu 2), N. (geb. am 1.4.2005) und Na. (geb. am 17.1.2007) hervor. Sie leben seit ...mehr

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FF 09/2022, Familienrecht a... / Ethische Fragen am Lebensanfang und Blicke ins Ausland

Über ethische Fragen informierte die Medizinerin und Philosophin Prof. Dr. med Dr. phil Sabine Salloch von der medizinischen Hochschule Hannover. Wann beginnt das Leben? Ab wann ist menschliches Leben schützenswert? Ethisch gesehen bewege sich die Fortpflanzungsmedizin in einem komplexen Spannungsfeld, stellte sie in ihrem Vortrag fest. Nicht nur Wertungen über den moralisch...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / III. 1,8-Gebühr ist angemessen

Auch die Höhe der Geschäftsgebühr von 1,8 ist letztlich nicht zu beanstanden. Die Tätigkeit der Beklagten hat Bereiche zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens umfasst, und damit grds. Gegenstände von erhöhter Schwierigkeit und erhöhtem Umfang sowie von erheblicher Bedeutung für d...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Nachdem der Beklagten der Scheidungsantrag ihres Ehemannes zugestellt worden war, beauftragte sie die klagende Anwaltskanzlei mit ihrer Vertretung in diesem Verfahren. Später beauftragte die Beklagte die Klägerin, auch den Kindes- und Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich und die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie mit der Gegenseite...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Die Entscheidung des Gerichts

1. Kein weitergehender Anspruch Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung weiterer 2.218,64 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die anwaltliche Vertretung der Beklagten i.V.m. §§ 2 ff. RVG. Insgesamt stand der Klägerin ein Vergütungsanspruch i.H.v. 7.279,23 EUR zu, welcher durch die unstreitig bereits erfolgte Zahlung i.H.v. insge...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VII. Kindesunterhalt im Wechselmodell

1. Die Grundlagen des Wechselmodells Rz. 153 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[171] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VIII. Besondere Probleme beim Kindesunterhalt

1. Beiderseitige Barunterhaltspflicht Rz. 163 Nach dem Gleichwertigkeitsprinzip des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet ein Elternteil nach Trennung bzw. Scheidung der Eltern dem minderjährigen unverheirateten Kind in der Regel durch Pflege, Betreuung und Versorgung Naturalunterhalt, während der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Naturalunterhalt und Barunterhalt gelten...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 193 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es dagegen sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung. Rz. 194 Ein gerichtlicher Antrag lautet wie folgt. Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunter...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Form der Vereinbarung zum Kindesunterhalt

Rz. 28 Für den Fall des Zustandekommens einer Unterhaltsvereinbarung ist besondere Sorgfalt notwendig, wenn die betroffenen Kinder noch minderjährig sind. Dann sind die Beschränkungen des elterlichen Sorgerechts (§§ 1629, 1795, 1796 BGB) zu berücksichtigen. Dabei bestehen drei Vereinbarungsmöglichkeiten. a) Offene Stellvertretung Rz. 29 Der nicht barunterhaltspflichtige Eltern...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / A. Kindesunterhalt

I. Grundstruktur des Kindesunterhalts 1. Entstehungsgeschichte des Kindesunterhalts Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 sah in §§ 1601 ff. BGB Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern vor. § 1601 BGB trug von Anfang an die auch noch heute gültige Fassung mit dem Text: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einan...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / gg) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 124 Die vorstehenden Ausführungen zum Arrestverfahren gelten auch für Verfahren zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen von Kindern. Die dem minderjährigen bzw. volljährigen gleichgestellten Kind zustehenden Unterhaltsansprüche sind im Arrestverfahren nur hinsichtlich aufgelaufener Rückstände wie künftig anfallenden Unterhaltes [113] sicherbar. Der Arrest kann bei minderjä...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / I. Grundstruktur des Kindesunterhalts

1. Entstehungsgeschichte des Kindesunterhalts Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 sah in §§ 1601 ff. BGB Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern vor. § 1601 BGB trug von Anfang an die auch noch heute gültige Fassung mit dem Text: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Rz. 2 Alle...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Entstehungsgeschichte des Kindesunterhalts

Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 sah in §§ 1601 ff. BGB Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern vor. § 1601 BGB trug von Anfang an die auch noch heute gültige Fassung mit dem Text: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Rz. 2 Allerdings war minderjährigen Kindern zur Geltend...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen bei fehlender Erwerbspflicht

Rz. 64 Ist das Kind nicht erwerbspflichtig, weil es entweder nicht erwerbstätig sein darf oder zwar erwerbstätig sein kann, jedoch wegen vollzeitlicher schulischer Ausbildung nicht arbeiten muss, wird regelmäßig die Unterhaltspflicht der Eltern im vollen gesetzlichen Umfang einsetzen. Leben Eltern zusammen, wird der Unterhalt durch Naturalleistung und ggf. Taschengeld gewähr...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Der statische Unterhaltstitel

Rz. 191 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[205] Statische Titel beinhalten den Vorteil, unmittelbar aus der Formulierung die Höhe der Zahlungspflicht zu erkennen und im Falle der Unterwerfung des Verpflichteten unter die s...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Bestimmung des Unterhalts für das minderjährige Kind

Rz. 23 Eltern können durch Vereinbarung wählen, ob Bar-, Natural- oder Betreuungsunterhalt geleistet wird. Haben sich Eltern darauf verständigt, dass das Kind überwiegend etwa von der Kindesmutter betreut wird, ist ohne abweichende Vereinbarung vom anderen Elternteil Barunterhalt zu leisten. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch sinnvoll sein, sich auf die Erbringung von ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zur Bestimmung des Unterhalts

Rz. 21 Über die Bestimmung des Unterhalts nach Art und Zeit können Eltern miteinander Vereinbarungen treffen, solange das Kind minderjährig ist. Mit dem volljährigen Kind müssen dann Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Kind getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass Kindesunterhalt grundsätzlich unverzichtbar ist, ebenso wie Familienunterhalt und Trennungsunterhalt....mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Betreuung je eines gemeinsamen Kindes

Rz. 166 Betreut jeder Elternteil, etwa durch Geschwistertrennung, ein oder mehrere gemeinsame minderjährige Kinder, bleibt es grundsätzlich bei der Gleichwertigkeitsregelung des § 1603 Abs. 3 S. 2 BGB. Dies bedeutet, dass jeder Elternteil für das bei ihm lebende Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt durch Pflege, Betreuung und Versorgung leistet. Jedoch ist jede...mehr