Rz. 193

In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es dagegen sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen.

Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung.

 

Rz. 194

Ein gerichtlicher Antrag lautet wie folgt.

Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt

 

Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt

Der Antragsgegner ist verpflichtet,

an das Kind K _________________________, geb. am _________________________, zu Händen der Kindesmutter einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von _________________________ % des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit 109,50 EUR, bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von _________________________ EUR ergibt.

Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der Düsseldorfer Tabelle bereits einzubeziehen.

 

Rz. 195

Muster 2.20: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen

 

Muster 2.20: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen

Der Antragsgegner ist verpflichtet,

für das Kind Kind K _________________________, geb. am _________________________, zu Händen der Kindesmutter einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von _________________________ % des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit 109,50 EUR, bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von _________________________ EUR ergibt.

Ab dem _________________________ erhöht sich der Unterhalt auf _________________________ % des Mindestbedarfs der zweiten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit also _________________________ EUR;

Ab dem _________________________ erhöht sich der Unterhalt auf _________________________ % des Mindestbedarfs der dritten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit also _________________________ EUR.

Abzuziehen ist das jeweils gültige gesetzliche Kindergeld nach den gesetzlichen Bestimmungen, derzeit mit hälftiger Anrechnung.

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