Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könne...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / II. Tabellenunterhalt, Unterhaltszahlbeträge und Unterhaltsvorschussleistungen

1. Aufgrund der Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung, die die Basis für die Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle bildet (§ 1612a Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 BGB),[11] sieht die Tabelle 2023 einen stark gestiegenen Mindestunterhalt vor:mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / IV. Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich mit der Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils bzw. bis zur Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung befassen, enthalten – sinngemäß – den Satz: "Tilgungsleistungen, die über den positiven Wohnwert (die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) hinausgehen, können als zusätzliche...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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FF 01/2023, Übermittlung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Familiengericht hat den Antragsgegner mit einem ihm am 12.11.2021 zugestellten Beschluss verpflichtet, an die Antragsteller rückständigen und laufenden Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Gegen diese Entscheidung hat der Antragsgegner am 13.12.2021 – einem Montag – durch einen unter dem Briefkopf der Anwaltskanzlei verfassten, durch seine Rechtsanwältin persönli...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 2 II. Die Entscheidung

Eigenbedarf und dessen Deckung stehen im Zentrum der Abwägung Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens jeweils zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO [Anm.: nunmehr § 850c Abs. ...mehr

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Beistandschaft / 3 Aufgaben

Aufgaben des Beistandes sind die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Sicherung des Kindesunterhalts. Er ist dabei nicht an Weisungen des sorgeberechtigten Elternteils gebunden. 3.1 Vaterschaftsfeststellung Die Feststellung der Vaterschaft schließt alle Erklärungen und Handlungen ein, die zur gerichtlichen Feststellung bzw. Anerkennung der Vaterschaft notwendig sind. Acht...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Reformbedarf beim Kindesunterhalt

Den Abschluss der Herbsttagung bildete wie gewohnt die Aktuelle Stunde, diesmal mit einer Diskussion über die "Zukunft des Kindesunterhalts im Lichte gewandelter Betreuungsformen". Ob die Eltern sich auf das Wechselmodell, das Stufen- oder das tradierte Residenzmodell einigen, immer kann Streit um die Unterhaltszahlungen entstehen. Außerdem verdreifache sich das Armutsrisiko...mehr

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FF 12/2022, Keine verfestig... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten haben am 28.9.2009 geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die beiden Töchter J und M hervorgegangen. Im Februar 2019 zog die Antragstellerin mit den Kindern aus dem ehelichen Einfamilienhaus aus. Seither leben die Beteiligten getrennt. Die eheliche Immobilie bewohnt nunmehr allein der Antragsgegner. Das Scheidungsverfahren ist seit dem 25.2.2020 rechts...mehr

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FoVo 12/2022, Keine überspa... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht Möglichkeit der Ermessensausübung und -entscheidung Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG ermöglichen die Ausführungen des Beschwerdegegners die Ausübung der Ermessensentscheidung i.S.v. § 850c Abs. 6 ZPO. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO – ehemals Abs. 4 – kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermess...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 4. Versorgungsausgleich/Familienzuschlag

Die vermögensrechtliche Seite von Familie/Ehe/Scheidung spielt bisher, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte eine allenfalls untergeordnete Rolle. Hier ist aktuell aus dem Berichtszeitraum nur von der einschlägigen Rechtsprechung des BayVerfGH zu berichten. Dieser hat trotz seiner deutlichen Zurückhaltung, was die Überprüfung der Auslegung u...mehr

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§ 28 Familiensachen / h) Kindesunterhalt

Rz. 259 Für die Folgesache Kindesunterhalt gilt zunächst § 35 FamGKG. Da der nacheheliche Unterhalt als wiederkehrende Leistung geltend gemacht wird, gilt ergänzend § 51 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist der Betrag der auf die Rechtskraft der Scheidung folgenden zwölf Monate, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 260 Werden Ansprüch...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 272 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 273 Für die Anwaltsgebühren gilt unbeschadet e...mehr

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§ 28 Familiensachen / jj) Vaterschaftsfeststellung und Mindestunterhalt

Rz. 163 Wird ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbunden (§ 169 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG), liegt eine Unterhaltssache vor. Die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt sind zwar gesondert festzusetzen; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt m...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Zu berücksichtigen ist auch hier, dass sich die Beratungshilfegebühren nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen, unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt oder nicht. Bei Festgebühren kommt es im Gegensatz zu den Wertgebühren auf eine gemeinschaftliche Beteiligung nicht an.[9] Beispiel 9: Vertretung von Ehefrau...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Abstammungssachen

Rz. 48 Die Gebühren richten sich nach Teil 3 VV, den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 49 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 175 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 f.). Rz. 50 Da es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, kommt eine Ermäßigung der Terminsgebühr...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 7. Antragserweiterung

Rz. 44 Die Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des bisherigen Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[7] Beispiel 20: Antragserweiterung In dem im Dezember 2020 eingeleiteten Verfahren auf Kindesunterha...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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FF 11/2022, Mehrbedarf gleich Mehrarbeit?

Silke Morsch Im Kindesunterhalt geht die Post ab! Dafür sorgt seit einiger Zeit der XII. Senat des BGH. Von der Bemessung des Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen, über den Kindesunterhalt nach den zusammengerechneten Einkünften der Eltern zur Neuberechnung des Betreuungsunterhalts werden viele Details auf den dogmatischen Objektträger gelegt. Alles zweifellos praxisreleva...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 3. Verletzung wirtschaftlicher Verpflichtungen

Gemäß § 1385 Nr. 3 kann eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden, wenn der andere Ehegatte längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat und anzunehmen ist, dass er sie auch in Zukunft nicht erfüllen wird. Wie sich dem Wortlaut entnehmen lässt, muss einerseits ...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 425 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2022 – 18 WF 20/22 Den Anforderungen an den Beleg der Einkünfte für die letzten zwölf Monate beim Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit gemäß § 252 Abs. 4 FamFG kann genügt sein, wenn zwar nicht sämtliche Lohnabrechnungen des letzten Jahres vorgelegt werden, aber aus den übersandten Belegen sich der Jahresnettoverdienst ergibt...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / a) Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt

Zunächst zum Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Wohnvorteils bei einer selbst genutzten, fremdfinanzierten Immobilie geändert.[32] Danach können neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des – jeweils maßgeblichen – Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, ohne dass die...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 5. Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Kindesunterhalt bei nahezu gleichen Betreuungsleistungen

Betreuen getrenntlebende Eltern ein Kind im sog. paritätischen Wechselmodell und steht die Barunterhaltspflicht eines Elternteils im Streit, hat kein Elternteil die Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2,3 BGB. Deshalb ist entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind herbeiführen oder der Elternteil muss beim Familiengericht beantragen, ihm gem. § 1628 BGB die Entscheid...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 3. Kostenlose Wohnungsgewährung beim Kindesunterhalt

Der BGH musste sich mit der Fallkonstellation beschäftigen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind das unentgeltliche Wohnen in einer ihm zu 60 %, der Mutter zu 40 % gehörenden Immobilie stellte und dies als teilweise Erfüllung seiner Barunterhaltsverpflichtung reklamierte. Der BGH stellt dazu in Auseinandersetzung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtspr...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Abzug bedarfsprägenden Kindesunterhalts

Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Minderjährigenunterhalt hat Konsequenzen für die Bedarfsermittlung zum Ehegattenunterhalt. Bedarfsprägender Kindesunterhalt ist bei der Einkommensermittlung beider Elternteile vorab zu berücksichtigen. Der Bedarf bemisst sich beim Kindesunterhalt gem. § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Kindes. Diese leitet es regelmäß...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 6. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Gerechtigkeitsdefizit tritt in Fällen auf, in denen der ein gemeinsames Kind betreuende Elternteil für dessen vollen Unterhalt aufkommen musste, weil der diesem Kind barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Barunterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachgekommen ist und diese Zahlungsverpflichtung wegen Obhutswechsels des minderjährigen Kindes oder wegen Eintri...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 3. Erwerbstätigenbonus

Mit der Höhe des Erwerbstätigenbonus hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung erneut beschäftigt. Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode – nicht bei der konkreten Bedarfsbemessung – kann ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten berücksichtigt und damit zugunsten eines erwerbstätigen Beteiligten von einer strikt h...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / II. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Mit der Behandlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Dazu hat er folgende tragende Aussagen getroffen: Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht, weil ihnen lediglich ein Verschleiß von Gegenständen des Vermögens zugrunde liegt und die zulässigen steuerli...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / I. Sachverhalt

Dem Sachverhalt lag die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Grunde. Das AG ist von einem Monatsnettoeinkommen des Antragstellers i.H.v. 2.815,34 EUR ausgegangen, von dem es Fahrtkosten i.H.v. 78,00 EUR, hälftige Wohnkosten i.H.v. 532,50 EUR, Versicherungsbeiträge i.H.v. 45,11 EUR, Kindesunterhalt für seine bei deren Mutter lebe...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Durch Jugendamtsurkunden vom 22.1.2016 hatte sich der Antragsgegner zur Zahlung von Kindesunterhalt i.H.v. je 128 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe verpflichtet. Vertreten durch die betreuende Mutter reichten die Antragsteller am 11.12.2019 einen Stufenantrag gegen den Antragsgegner ein, in dem sie für den Fall des Übersteigens der Beträge in den...mehr

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FF 10/2022, Spüren wir die Folgen des Krieges in der Ukraine auch im Familienrecht?

Dr. Fritz R. Osthold Es ist nun rund acht Monate her, dass die Russische Föderation am 24.2.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf ukrainischem Boden begonnen hat. Die ökonomischen Folgen dieses Krieges spüren wir alle auch hierzulande seit Monaten. Die ohnehin schon seit Juli 2021 über dem offiziellen sog. symmetrischen mittelfristigen Ziel der EZB von 2 % liegende I...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Mehr- und Sonderbedarf

Vornehmlich die Haftung der Eltern macht es erforderlich, den sog. Elementarbedarf nach den Tabellenbeträgen der DT von etwaig hinzutretendem Mehr- oder Sonderbedarf abzugrenzen. Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steig...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / d) Vermögenseinsatz bei unzureichenden Einkünften des barunterhaltspflichtigen Elternteils

Folgender unterhaltsrechtlicher Grundsatz ist anerkannt: Kann der Mindestunterhalt nicht aus laufenden Einkünften sichergestellt werden, muss der barunterhaltspflichtige Elternteil vorhandenes Vermögen einsetzen. Kein Grundsatz ist indes ohne Ausnahme: Das gilt dann nicht, wenn er dieses zur Deckung seines eigenen Unterhaltsbedarfs benötigt. Der Wunsch, aus diesem Vermögen m...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des Kindesunterhalts mit Mehr- und Sonderbedarf bei mietfreiem Wohnen

BGB § 362 § 1602 Abs. 1 § 1606 Abs. 3 S. 1 § 1610 § 1612 Leitsatz 1. Das mietfreie Wohnen beeinflusst nicht die Höhe des Kindesunterhalts. Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen. Ein unterhaltsrechtlicher Ausgleich kann auch darin bestehen, dass der Betreuungselternteil keinen Anspru...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr