Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte nach Rechtskraft der Scheidung beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, fällige und zukünftige Nutzungsentschädigungen zu zahlen. Das FamG hat dem Antrag teilweise stattgegeben und ihn i.Ü. abgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben beide Beteiligte Beschwerde eingelegt. Vor dem OLG wurde sodann eine Einigung geschlossen und darin auch ein vor de... mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / IV. Kein Vergleichsmehrwert

Ein Vergleichsmehrwert ist vom Gericht nur dann festzusetzen, wenn im Verfahren ein gerichtlicher Vergleich über Gegenstände geschlossen wird, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind oder gewesen sind (OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2017 – 10 WF 107/16, juris Rn 2, AGS 2017, 517). Darüber hinaus dürfen die mitgeregelten Vergleichsgegenstände auch nicht anderweitig gericht... mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Kinderzulage, Kindergeld

Rz. 524 Kinderzulagen sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.[422] Rz. 525 Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Normen. Nur soweit der Getötete im Zeitpunkt des Unfalles Dritten familienrechtlich zum Unterhalt verpflichtet war, haben diese Unterhaltsberechtigten eigene Ansp... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 847 Beispiel 2.5 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e... mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Kindesunterhalt

Sofern Kindesunterhalt in Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB durch den Elternteil geltend gemacht wird, in dessen Obhut sich das Kind befindet,[76] wirkt auch eine einstweilige Anordnung (ebenso wie ein im Anordnungsverfahren geschlossener gerichtlicher Vergleich) gemäß § 1629 Abs. 3 S. 2 BGB für und gegen das Kind. Die Unterhaltspflicht richtet sich materiell-rech... mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im Einklang mit dem BGH (a.a.O.) wird nach der überwiegenden Meinung in Rspr. und Lit. – wie oben unter II. 2. dargestellt – gem. § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII als Ausnahmevorschrift zu den einkommenssteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen des PKH- bzw. VKH-Rechts bei Minderjährigen das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es bei diesem zur Deckung des ... mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Dauer

Durch eine einstweilige Anordnung kann der laufende Unterhalt ohne zeitliche Begrenzung zuerkannt werden,[58] allerdings grundsätzlich nur für die Zeit ab Antragstellung. Gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 FamFG besteht aber die Möglichkeit einer Befristung, was beim Kindesunterhalt z.B. wegen Beendigung der Ausbildung in Betracht kommen kann,[59] beim Ehegattenunterhalt etwa aufgrund e... mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / II. Stellungnahme im Einzelnen

Das BVerfG moniert, dass die Folgen der gem. Art. 13 Abs. 3 EGBGB installierten Unwirksamkeit von ausländischen Minderjährigenehen für das deutsche Recht nicht geregelt seien und überdies bei einer unwirksamen, gleichwohl im Ausland wirksamen, Ehe die Möglichkeit einer Fortsetzung ab Volljährigkeit unbeantwortet bleibe. Der Referentenentwurf (RefE) des Bundesjustizministerium... mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 3 Nebengüterrecht

BGH, Beschl. v. 13.3.2024 – XII ZB 243/23 In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ausschließt (im Anschluss an Senatsurt. v. 26.9.2007 – XII ZR 90/05, FamRZ 2007, 19... mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb... mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 6 Mi... / 2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 5 Die Überschrift nimmt die Familie und das Ziel der Minderung deren wirtschaftlichen Aufwands in Bezug. Die Regelung lässt sich jedoch nicht als eine solche eines umfassenden Familienlasten- oder Familienleistungsausgleichs (so § 31 EStG) verstehen, der alle Leistungen und Vergünstigungen einbezieht, die mit der Familie zusammenhängen. Dem Grunde nach bezog und bezieht ... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 6 Mi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Familienleistungen und Familienlastenausgleich in der Sozialversicherung, VSSR 1996, 73. Graue/Diers, Verfassungs- und europarechtliche Probleme bei der Berechnung von Elterngeld, NZS 2015, 777. Hase, Familienlastenausgleich und die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, VSSR 2004, 55. ders., Sozialversicherung und Familie – verfassungsre... mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 2 Kindesunterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.2023 – 4 UF 80/23 Bei ungelernten Arbeitnehmern ist bei fiktiver Einkommensermittlung in der Regel nur der Mindestlohn zugrunde zu legen. Das gilt aber dann nicht, wenn eine bestimmte Tätigkeit über längere Zeit ausgeübt worden ist und dort nachhaltige über den Mindestlohn hinausgehende Einkünfte erzielt worden sind. mehr

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zfs 03/2024, Anfall und Ers... / 1 Sachverhalt

Die volljährige Antragstellerin hatte vor dem AG Dieburg – FamG – den Antragsgegner auf Leistung von Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Das AG hatte Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15.11.2022, 9:00 Uhr, bestimmt. Mit per besonderem elektronischen Anwaltspostfach übermitteltem und am 14.11.2022 um 11:52 Uhr elektronisch eingegangenem Schriftsatz hatte die Antrags... mehr

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FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh... mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 14.12.2023 – 5 UF 36/23 1. Dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr für die Bejahung des für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitmoments ausreichen kann, bedeutet – insbesondere bei titulierten Kindesunterhaltsansprüchen – keinen Automatismus dahingehend, dass stets schon nach Ablauf eines Jahres das Zeitmoment erfüllt... mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Rechtsstreit – gerichtliche und außergerichtliche Kosten

Unter einem Rechtsstreit wird jedes Verfahren vor einem deutschen und gegebenenfalls auch einem ausländischen Gericht verstanden. Dieser Begriff ist weit zu fassen.[25] Dazu zählen also nicht nur die Verfahren vor den Familiengerichten, welche durch die Trennung und Scheidung zu führen sind, sondern auch sämtliche Zivilklagen vor den ordentlichen Gerichten, den Strafgerichten... mehr

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FF 02/2024, Arbeitshilfen 2024 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / 2. Kindesunterhalt

a) Minderjähriges Kind Ein minderjähriger Schüler hat keine Erwerbsobliegenheit, solange noch Schulpflicht besteht und er den Einschränkungen des JArbSchG unterliegt. Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn er nach Ende der Schulzeit seine Ausbildung nicht fortsetzt oder eine begonnene Lehre abbricht; er ist dann grundsätzlich zur Aufnahme von Aushilfs- oder Hilfsarbeitertät... mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines Anerkenntnisses im Unterhaltsverfahren/Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen

BGB § 1610, FamFG § 113 Abs. 1 S. 2 § 238, ZPO § 307 § 323 Abs. 1 Leitsatz 1. Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkennt... mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / b) Zu LL Nr. 12.1: Unterhaltsbemessung beim Kindesunterhalt

Weiter wurde diskutiert, ob es vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Kindesunterhaltssachen, das Maß des Unterhalts eines minderjährigen Kindes an der Lebensstellung beider Elternteile – auch des betreuenden Elternteils – zu bemessen und die Unterhaltspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf denjenigen Betrag zu begrenzen, der... mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d... mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / 4. Berechnungsbeispiel

Zur Verdeutlichung nachfolgend ein Berechnungsbeispiel:[101] Einkommensverhältnisse der Beteiligten: Ehemann netto 2.500,00 EUR ./. berufsbedingte Aufwendungen 100,00 EUR Einkommen damit 2.400,00 EUR Ehefrau netto 650,00 EUR ./. berufsbedingte Aufwendungen 50,00 EUR Einkommen damit 600,00 EUR Nach den Einkünften des Ehemannes bestimmt sich der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe 3... mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / Leitsatz

1. Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkenntnisses eingetreten ist (im Anschluss an Senatsurt. v. 31.10.2001 – XII ZR... mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / a) Zurück zum "Zwickauer Schlüssel"?

So wird von manchen lebhaft eine "Schieflage" der Unterhaltstabelle beklagt, die den notwendigen Eigenbedarf der "Trennungseltern" nicht mehr ausreichend berücksichtigen soll.[14] Gefordert wird eine Umstellung der Unterhaltsbemessung. Es soll "familienintern" gerechnet werden. Ausgangspunkt soll nicht mehr der statistisch ermittelte Bedarf eines Kindes sein ("familienextern... mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Tatbestände

Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit werden im Gesetz nur in § 1577 Abs. 2 BGB geregelt, also für den Berechtigten beim Ehegattenunterhalt. Hinsichtlich der übrigen Fälle bestehen Regelungslücken. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass eine entsprechende Anwendung beim Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB),[15] auf die Bestimmung der Bedürftigkeit beim Verwandtenunterha... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / b) Volljähriges Kind

Handelt es sich um einen privilegierten Volljährigen, also einen volljährigen Schüler bis 21 Jahre, der noch im Haushalt eines Elternteils lebt, trifft ihn ebenfalls keine Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit neben der Schule mit der Folge, dass die gleichen Grundsätze wie beim minderjährigen Schüler gelten. Eine Ausnahme gilt nur im Mangelfall, wo unter Umständen die Aufn... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Die Instanzrechtsprechung hat in der Vergangenheit überwiegend mit einer hälftigen Anrechnung gearbeitet.[66] Der BGH lehnt eine schematische Kürzung nach fester Quote ab.[67] Das steht nicht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die eine Pauschalierung aufgrund der Qualifizierung des Unterhalts als "Massenphänomen" für geboten hält.[68] Wenn das aber für Kindes... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Minderjähriges Kind

Ein minderjähriger Schüler hat keine Erwerbsobliegenheit, solange noch Schulpflicht besteht und er den Einschränkungen des JArbSchG unterliegt. Das kann ausnahmsweise anders sein, wenn er nach Ende der Schulzeit seine Ausbildung nicht fortsetzt oder eine begonnene Lehre abbricht; er ist dann grundsätzlich zur Aufnahme von Aushilfs- oder Hilfsarbeitertätigkeiten verpflichtet,... mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / cc) Kontrollüberlegung

Wenn schon – im Wesentlichen zur Vermeidung von Härten der Anrechnungsmethode – ein während der Ehe nicht erzieltes (späteres) Surrogateinkommen als bedarfsprägend angesehen wird, dann muss das erst recht für tatsächlich erzielte Einkünfte gelten, die als überobligatorisch eingestuft werden. Schon nach alter Rechtsprechung sprach der Umstand, dass ein unter Zugrundelegung des... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Wahrung der Belange des Kindes

Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus einem Topf" lebt. mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / c) Stellungnahme

Der Bonus hat seine Berechtigung verloren; denn aufgrund der Einbeziehung überobligatorischer Einkünfte in die Differenzberechnung wirken sich diese Einkünfte zugleich bedarfserhöhend aus.[95] Sachgerecht erscheint eine Berücksichtigung von Anzahl und Alter der betreuten Kinder. Allerdings ist der Stellenwert dieses Gesichtspunktes aufgrund der Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Prägendes Einkommen

Rz. 235 Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs – anders bei der Leistungsfähigkeit – kommt nur Einkommen in Betracht, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Als solches ist im Grundsatz das bis zur Ehescheidung nachhaltig erzielte Einkommen anzusehen. Rz. 236 Nach der Rspr. des BGH ist Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit nur in Höhe des unt... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Erwerbsobliegenheit und fiktives Einkommen

Rz. 269 Da beim Unterhaltsverpflichteten eine Vorschrift wie § 1579 Nr. 3 BGB für den Bedürftigen fehlt, ist grds. eine Leistungsunfähigkeit selbst dann zu beachten, wenn der Verpflichtete sie herbeigeführt hat. Allerdings ist dem Verpflichteten die Berufung auf die Leistungsunfähigkeit gem. § 242 BGB zu versagen, wenn er sie – bei einer wertenden Gesamtbetrachtung – verantw... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Einvernehmliches Betreuungskonzept

Rz. 191 Ein von den Ehegatten vor der Scheidung gemeinsam vereinbartes Betreuungskonzept ist auch i.R.d. Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.[471] Maßgeblich ist die tatsächliche und dauerhafte Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (vgl. § 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB).[472] Allerdings kann i.R.d. dreijährigen Basisunterhalts auch eine bisher schon praktizierte Fremdbetre... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter gem. § 1609 BGB

Rz. 280 Die Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljährig privilegierter (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) Kinder haben absoluten Vorrang. Rz. 281 Im zweiten Rang werden alle Elternteile gleichgestellt, die wegen Kindesbetreuung unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären, unabhängig davon, ob sie mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet sind oder waren, und die Ehegatte... mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / III. Auswirkungen im Alltag des Familienanwaltes

Nicht selten stehen wir vor der Situation, dass eine Mandantin/ein Mandant unmittelbar nach einer Trennung um Rechtsrat bittet, welche Rechte/Pflichten und/oder Ansprüche er/sie hat (Zitat: "Was steht mir zu?"). Entwickelt sich aus der umfassenden Beratung der Auftrag zur zunächst außergerichtlichen Vertretung, liegen nach der Rechtsprechung des BGH alle Kriterien für eine A... mehr

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FF 12/2023, Rechtsprechung ... / 3 Unterhalt

BGH, Beschl. v. 20.9.2023 – XII ZB 177/22 a) Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf des Anerkenntnisses kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Abänderungsgrund nach Abgabe des Anerkenntnisses eingetreten ist (im Ansch... mehr

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AGS 12/2023, Erstreckung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. "Außergerichtlicher Vergleich" genügt Die Entscheidung des OLG Oldenburg ist im Ergebnis zutreffend. Allerdings wird häufig am Thema vorbei argumentiert. Werden in einem notariellen Vertrag anlässlich des Scheidungsverfahrens Trennungs- und Folgesachen geregelt, dann handelt es sich nicht um einen "außergerichtlichen Vergleich". Vielmehr wird der Vergleich – zumindest für ... mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau... mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / G. Familienrechtliche Anordnungen in der letztwilligen Verfügung

Rz. 99 In letztwilligen Verfügungen können auch familienrechtliche Anordnungen eine Rolle spielen. Von praktischer Bedeutung sind insb. zwei Bereiche: Das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge ergeben sich aus § 1626 Abs. 1 BGB... mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / II. Die Entscheidung des IX. ZS des BGH v. 29.10.2020

Die Gerichte der I. und II. Instanz hatten über die Gebührenklage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, dem der Auftrag in einer familienrechtlichen Angelegenheit übertragen war. Der Mandant hatte ihn mit der Vertretung in der Ehescheidung und Folgesachen (Versorgungsausgleich) beauftragt. Außerdem sollte der Rechtsanwalt ihn in weiteren vermögensrechtlichen Streitigkeiten ge... mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 439 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 29–32] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Freistellung des Existenzminimums eines Kindes von der Besteuerung

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Existenzminimum eines Kindes wird in zweierlei Weise von der Besteuerung befreit: Hat das Kind – unabhängig von seinem Alter – eigene steuerlich relevante > Einkünfte, bleiben diese bis zum > Grundfreibetrag des § 32a EStG unbesteuert. Bis zum 25. Geburtstag des Kindes bleiben die > Einkünfte der Eltern mit Rücksicht auf die Belastung durch... mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / II. Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell

1. Ausgangspunkt Kernelement des Eckpunktepapiers ist die künftige Berechnung des Kindesunterhalts bei substanzieller Mitbetreuung durch den anderen Elternteil unterhalb der Schwelle des paritätischen bzw. symmetrischen[4] Wechselmodells. Durch die angedachten Änderungen soll die Betreuung minderjähriger Kinder durch beide Eltern weiter gefördert und die hiermit zusammenhänge... mehr

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FF 11/2023, Ein faires Unte... / 1. Die Berechnung des Kindesunterhalts im sog. asymmetrischen Wechselmodell

Das BMJ stellt ein Berechnungsmodell für den Kindesunterhalt vor, wenn der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil eine substantielle Mitbetreuung des Kindes leistet. Ausgehend vom Kindesunterhalt, berechnet nach beiden Elterneinkommen, wird ein fester pauschaler Betrag von 15 % abgezogen, der den Aufwand des mitbetreuenden Elternteils für Nahrung, Freizeit, Bildung, Verke... mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 4. Überlegungen zur vorgeschlagenen Berechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber ein für die betroffenen Eltern besser vorhersehbares Berechnungsmodell etablieren möchte. Auch das Ziel, substantielle Betreuungsanteile stärker als bisher im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, ist zu befürworten. Leider fällt aber das vorgeschlagene Berechnungsmodell ausgesprochen kompliziert aus und ist daher eher nich... mehr