Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Berücksichtigung eigener Einkünfte und Bezüge nicht behinderter Kinder (§ 32 Abs 4 S 2–10 EStG aF – Fassung bis VZ 2011)

A. Allgemeines Rn. 1000 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bis einschließlich des VZ 2011 bestimmte § 32 Abs 4 S 2 EStG aF, dass ein Kind nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG nur dann berücksichtigt wird, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind, von nicht mehr als 8 004 EUR (bis zum VZ 2009: 7 680 EUR) im Kj h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Berücksichtigung von Kindern nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 32 Abs 4 EStG)

A. Allgemeines Rn. 311 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 In § 32 Abs 4 EStG sind die Voraussetzungen geregelt, bei deren Vorliegen Kinder berücksichtigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies betrifft sowohl den Kinderfreibetrag für das sächliche Kinderexistenzminimum als auch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, § 32 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Unterbrechung der Ausbildung

Rn. 380 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine Beurlaubung vom Studium zum Zwecke der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung führt zu einer Unterbrechung der Berufsausbildung, BFH v 04.02.2014, III B 87/13, BFH/NV 2014, 690; ebenso eine Beurlaubung zur Kindererziehung, FG Brandenburg v 02.07.1998, 5 K 1257/97 Kg, EFG 1998, 1417. Dies gilt auch für eine Beurlaubung vom Stud...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht hatte ohne sachliche Begründung den Verfahrenswert in der Unterhaltssache der Zwillinge auf ein Viertel des ursprünglich von ihm selbst vorgegebenen Verfahrenswertes gekürzt. Das OLG Köln hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung den vollen Unterhaltsbetrag für zwölf Monate festgelegt. Auch nach dem Beck-Online Kommentar Streitwert ist in der 36. Edition von ...mehr

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zfs 10/2021, Zu den Verkehr... / 2 Aus den Gründen:

A. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klage sei unzulässig, soweit die Klägerin zu 2 die Feststellung beantrage, dass der Beklagte zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet sei, die die Klägerin zu 2 zukünftig noch leisten werde. Der Versicherer könne vor einer Leistung nur auf Feststellung der Leistungspflicht des Schädigers gegenüber dem Versicherungsnehmer klagen. M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umgestaltung zum Familienleistungsausgleich

Rn. 8 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) und das JStErgG 1996 v 18.12.1995 (BStBl I 1995, 786) haben den Familienlastenausgleich mit Wirkung ab dem VZ 1996 zu einem Familienleistungsausgleich umgestaltet. § 32 EStG erfuhr eine grundlegende Neugestaltung. Rn. 9 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Es entfällt die Doppelberücksichtigung von Pflegeki...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normenkontrolle: Rechtliche Elternschaft der Ehefrau der Mutter eines nach künstlicher Befruchtung mittels qualifizierter Samenspende geborenen Kindes

BGB § 1591 § 1592 Nr. 1 BGB § 1600d Abs. 4 BGB;GG Art. 3 Abs. 1;GG Art. 6;FamFG § 169 Abs. 1 Leitsatz Der Senat hält es für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass ein Kind, das nach einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung im Sinne des § 1600d Abs. 4 BGB von einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mutter geboren wird, kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Verlängerungszeitraum des § 32 Abs 5 S 1 EStG

Rn. 723 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Berücksichtigung erfolgt für einen der Dauer des Dienstes oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes (§ 5 WehrPflG) oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes (§§ 24ff ZivildienstG), vgl A 21 Abs 4 S 1 DA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Beginn und Ende der Berufsausbildung

Rn. 368 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Berufsausbildung beginnt mit der tatsächlichen Aufnahme der jeweiligen Bildungsmaßnahme, BFH v 23.11.2001, VI R 77/99, BStBl II 2002, 484. Die Schulausbildung beginnt mit dem offiziellen Beginn des Schuljahrs, H 32.5 EStH 2020 "Beginn und Ende der Berufsausbildung" iVm DA 15.10 Abs 1 S 1 DA-KG 2020; die Hochschulausbildung mit dem offiz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haushaltszugehörigkeit

Rn. 230 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Aufnahme des Kindes in den Haushalt des StPfl (vgl dazu BFH v 22.12.2011, III R 70/09, BFH/NV 2012, 1446; BFH v 12.10.2016, XI R 1/16, BFH/NV 2017, 298) ist ein zusätzliches Erfordernis, ohne das eine Eltern-Kind-Beziehung nicht zustande kommen kann, R 32.2 Abs 1 S 1 EStR 2012. Haushaltszugehörigkeit ist gegeben, wenn das Kind bei einhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Voraussetzungen der Übertragung

Rn. 930 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei minderjährigen Kindern (zu volljährigen Kindern s Rn 934 ) wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, BMF v 28.06.2013, BStBl I 2013, 845 Rz 6f; die bishe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorrang des Adoptiv- oder Pflegekindschaftsverhältnisses (§ 32 Abs 2 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ab VZ 1996 schließt § 32 Abs 2 EStG die Mehrfachberücksichtigung von Kindern gänzlich aus, indem ein angenommenes Kind im Konkurrenzverhältnis zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern vorrangig als Adoptivkind und ein Pflegekind im Konkurrenzverhältnis zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern bzw Adoptiveltern vorrangig als Pflegekin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erfüllung und Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 866 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine Übertragung ist dann möglich, wenn der Antragsteller seiner Unterhaltspflicht – für das Kj – im Wesentlichen nachkommt, der andere Elternteil aber nicht. Damit ist Voraussetzung, dass das Kind überhaupt über einen die Unterhaltspflicht begründenden Unterhaltsanspruch verfügt, BFH v 25.07.1997, VI R 107/96, BStBl II 1998, 329; BFH v 24....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Übertragung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil (§ 32 Abs 6 S 10 EStG)

Rn. 960 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die den Eltern nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, vgl BMF v 28.06.2013, BStBl I 2013, 845 Rz 12 ff; ggf auch gegen den Willen der Eltern (Loschelder in Schmidt, § 32 EStG Rz 97 (40....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 530 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ab dem VZ 2012 wird ein volljähriges Kind, das einen der Tatbestände des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt und noch keine erstmalige Berufsausbildung oder kein Erststudium abgeschlossen hat, auch dann berücksichtigt, wenn es einer Erwerbstätigkeit nachgeht, H 32.10 EStH 2020, A 20 DA-KG 2020. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 32 Abs 4 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Kürzungsmonate u die darauf entfallenden Einkünfte u Bezüge (§ 32 Abs 4 S 7 u 8 EStG aF)

Rn. 1110 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 o 2 EStG aF an keinem Tag vorliegen, ermäßigt sich der Betrag nach § 32 Abs 4 S 2 o 3 EStG aF um ein Zwölftel (§ 32 Abs 4 S 7 EStG aF). Einkünfte u Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz (§ 32 Abs 4 S 8 EStG aF). Der Jahres...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Einkünfte u Bezüge (§ 32 Abs 4 S 9 EStG aF)

Rn. 1130 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 32 Abs 4 S 9 EStG aF steht ein Verzicht auf Teile der Einkünfte u Bezüge der Anwendung der Sätze 2, 3 u 7 nicht entgegen, vgl dazu H 32.10 EStH 2011 "Verzicht auf Einkünfte u Bezüge" sowie 63.4.4 DA-FamEStG 2011. Zur Abwehr von Missbrauch, vgl FG Thüringen v 31.01.2001, III 32/00, EFG 2001, 512 zur untertariflichen Lehrlingsvergütun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Verlängerungstatbestände des § 32 Abs 5 S 1 EStG

Rn. 721 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Kinder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet sind, und Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, sowie Kinder, die sich in einer Übergangszeit iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG befinden, werden über das 21. bzw 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG

Rn. 752 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der Systemumstellung zum 01.01.1996 bilden die Kinderfreibeträge neben dem Kindergeld die weitere Komponente des Familienleistungsausgleichs. Das Kindergeld oder die Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG können nur alternativ in Anspruch genommen werden. Nach § 31 S 4 EStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freibeträge, dass ...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB

Das BVerfG hat sich im Jahr 2020 in zwei Entscheidungen zu erfolgten Sorgerechtsentzügen geäußert. In einer ersten Entscheidung vom 10.6.2020,[1] mit der die Verfassungsbeschwerde wegen formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sah sich das BVerfG aufgrund der "wenig konkreten Feststellungen der Fachgerichte zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung" zu einige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 311 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 In § 32 Abs 4 EStG sind die Voraussetzungen geregelt, bei deren Vorliegen Kinder berücksichtigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies betrifft sowohl den Kinderfreibetrag für das sächliche Kinderexistenzminimum als auch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, § 32 Abs 6 S 1 EStG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 42 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für natürliche, unbeschränkt stpfl Personen. Die Regelung gilt grundsätzlich nicht für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG). Es sind jedoch folgende zwei Ausnahmefälle zu beachten: Rn. 43 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für die fiktiv unbeschränkt stpfl Personen nach § 1 Abs 3 EStG. Somit können auch beschränkt St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Aufteilung der Einkünfte u Bezüge, sofern die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 o 2 EStG nur in einem Teil des Kalendermonats vorliegen (§ 32 Abs 4 S 6 EStG aF)

Rn. 1096 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Liegen die Voraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 o 2 EStG aF nur in einem Teil des Kalendermonats vor, sind gem § 32 Abs 4 S 6 EStG aF die Einkünfte u Bezüge nur insoweit anzusetzen, als sie auf diesen Teil entfallen. Auf welchen Zeitraum innerhalb eines Monats Einkünfte u Bezüge entfallen, bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zuflu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- u Erziehungs- o Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil (§ 32 Abs 6 S 6 Hs 2 EStG aF)

Rn. 1148 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei minderjährigen Kindern wird der zustehende Freibetrag für den Betreuungs- u Erziehungs- o Ausbildungsbedarf dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen. Der Elternteil kann den Antrag bis zur materiellen Bestandskraft des ESt-Bescheids zurücknehmen, FG BdW v 29....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auslandskinder (§ 32 Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 810 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für ein nicht nach § 1 Abs 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl Kind können die Freibeträge nach den § 2 Abs 6 S 1–3 EStG nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Diese Regelung betrifft Kinder, die weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Verdopplung der Freibeträge in anderen Fällen (§ 32 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 790 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die – verdoppelten – Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 2 EStG stehen dem StPfl auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben (BFH v 27.02.2006, III B 26/05, BFH/NV 2006, 1089) oder nicht unbeschränkt stpfl ist (§ 32 Abs 6 S 3 Nr 1 EStG), vgl BFH v 28.06.2012, III R 86/09, BStBl II 2013, 855, oder der StPfl allein das Kind angenommen hat o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Für" das Kj

Rn. 885 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der StPfl, der die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragt, muss seiner Unterhaltspflicht "für" das Kj im Wesentlichen nachgekommen sein, dies gilt entsprechend auch für den anderen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachgekommen ist. Maßgebend ist hinsichtlich der Barunterhaltsleistungen die zivilrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit

Rn. 545 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine Erwerbstätigkeit ist ua dann unschädlich, wenn es sich dabei um eine solche mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden wöchentlich handelt. Es ist grds die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen, H 32.10 EStH 2020; A 20.3.1 Abs 1 S 2 DA-KG 2020; FG D'dorf v 29.08.2013, 3 K 223...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Verdopplung der Freibeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 32 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 780 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei Ehegatten bzw bei Lebenspartnern, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG, wenn das Kind zu beiden Ehegatten bzw Lebenspartnern in einem Kindschaftsverhältnis steht, vgl BMF v 17.01.2014, BStBl I 2014, 109. Es werden somit für den VZ 2021 Kinderfreibeträge iHv 5 46...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / II. § 1671 BGB (i.V.m. § 1696 BGB)

Der BGH hat sich in zwei parallel laufenden Verfahren streitender Kindeseltern ein einmal zum Sorgerecht[26] und einmal zum Umgangsrecht[27] geäußert. Hintergrund beider Entscheidungen war der Streit der Beteiligten um das Sorge- und Umgangsrecht für die drei gemeinsamen Kinder. Im Jahre 2014 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter übertragen, bei der die ...mehr

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Wohnungseigentum: Gewerbsmäßige Betreuung von Pflegebedürftigen

Leitsatz Wird eine Vielzahl von Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit dauerhaft zu erwartender wechselnder Belegung in einer Wohnung untergebracht, wird die Wohnung nicht zu Wohnzwecken genutzt. Normenkette § 12 WEG Das Problem Bei der Wohnungseigentumsanlage handelt es sich um ein Wohnhaus, in dem es nur Wohnungseigentum gibt. Die Wohnungen dürfen nur zu Wohnzwecken g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 6 S 6 EStG für Zeiträume, für die Unterhaltsleistungen nach dem UnterhaltsvorschussG gezahlt werden (§ 32 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die durch das StVereinfG 2011 mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführte Regelung schließt eine Übertragung des Kinderfreibetrags für Zeiträume aus, für die Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussG (UnterhVG), BGBl I 2007, 1446 gezahlt werden. Das KroatienAnpG, das insoweit zum 31.07.2014 in Kraft getreten ist, hat klargestellt, dass es nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1000 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bis einschließlich des VZ 2011 bestimmte § 32 Abs 4 S 2 EStG aF, dass ein Kind nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG nur dann berücksichtigt wird, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind, von nicht mehr als 8 004 EUR (bis zum VZ 2009: 7 680 EUR) im Kj hat. Rn. 1001 St...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 16.6.2021 – 1 BvR 709/21 1. Eine erhebliche Einschränkung des Umgangsrechts der Mutter ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie bei auf den Einzelfall bezogener Betrachtung erforderlich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden. 2. Die der Mutter erteilte Auflage, jeglichen Umgang mit ihren Töchtern in Abwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bedeutung der Pauschbeträge außerhalb des § 33b EStG

Rn. 130 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG besteht für ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Neben dem Grundbedarf ist für die Bemessung der Höhe des Unterhaltsbedarfs der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung zu ermitteln. Werden di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermäßigung der Jahresfreibeträge (§ 32 Abs 6 S 5 EStG)

Rn. 830 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 S 1–4 EStG nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs 6 S 5 EStG). Durch die Verweisung auf § 32 Abs 6 S 1 EStG wird auch auf die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 32 Abs 1–5 EStG verwiesen. Entsprechend d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Für besondere Ausbildungszwecke bestimmte Bezüge u Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden (§ 32 Abs 4 S 5 EStG aF)

Rn. 1079 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 1 EStG aF bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte u Bezüge außer Betracht. Entsprechendes gilt nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 2 EStG aF für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden, vgl dazu H 32.10 EStH 2011 "Besondere Ausbildungskosten". N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erwerbstätigkeit

Rn. 544 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ein Kind ist dann erwerbstätig, wenn es einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft erfordert, BFH v 16.05.1975, VI R 143/73, BStBl II 1975, 537; H 32.10 EStH 2020; A 20.3 S 2 DA-KG 2020. Eine Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG liegt somit nicht nur bei ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung des Behinderten-Pauschbetrages dient der Vereinfachung. Sie soll die Anwendung in einem Grenzgebiet der ag Belastung erleichtern. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung typischerweise Sonderaufwendungen entstehen, die als ag Belastung zu qualifizieren sind (s BFH BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 32 Abs 1 EStG enthält die Definition des einkommensteuerlichen Kind- und Pflegekindbegriffs. § 32 Abs 2 EStG beinhaltet die Regelung über das Konkurrenzverhältnis bei Adoptiv- und Pflegekindern. § 32 Abs 3 EStG bezeichnet die Berücksichtigungsvoraussetzungen für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. § 32 Abs 4 EStG benennt die Berück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung ab 1975

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Im Interesse von mehr Rechtssicherheit wurden durch das EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) mit Wirkung ab dem 01.01.1975 die in § 65 EStDV getroffenen Regelungen im Hinblick auf die Höhe und die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene in das EStG aufgenommen. Die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Unterhaltspflicht mangels finanzieller Leistungsfähigkeit

Rn. 900 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ferner erfolgt (ab dem VZ 2012) auf Antrag auch dann eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf den einen Elternteil, wenn der andere Elternteil mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Zuvor war dies nicht möglich, vgl BFH v 25.07.1997, VI R 107/96, BStBl II 1998, 329; Selder in Blümich, § 32 EStG Rz 13...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bedeutung des Pflege-Pauschbetrages für andere Rechtsnormen

Rn. 181 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag kann auch im Rahmen anderer steuerlicher Regelungen von Bedeutung sein. So besteht iRd §§ 62 Abs 1, 63 Abs 1 S 2 EStG iVm § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen"körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übertragung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1–6 EStG aF auf einen Stiefeltern- o Großelternteil (§ 32 Abs 6 S 7 EStG aF)

Rn. 1152 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis einschließlich des VZ 2011 setzt die Übertragung der den Eltern nach den Sätzen 1–6 des § 32 Abs 6 EStG aF zustehenden Freibeträge neben dem Antrag des Stiefelternteils o des Großelternteils voraus, dass dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat o die Zustimmung des berechtigten Elternteils vorliegt. Hingegen reicht es ab dem V...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 BGB

In der schon angesprochenen Entscheidung vom 27.11.2019[44] hatte sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen für die Einrichtung eines paritätischen Wechselmodells zu befassen. Erwähnenswert ist diese Entscheidung vor allem deshalb, weil der BGH dazu Stellung nimmt, ob für eine Entscheidung zum Umgangsrecht die Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB gegeben sein müssen, weil...mehr