Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei Globalpauschale

Rz. 340 Muster 1.6: Werklohnklage bei Globalpauschale Muster 1.6: Werklohnklage bei Globalpauschale An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________________________...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Übergang aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 92 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Mit Blick auf das Letztgenannte ist zu beachten, dass am 24.6.2016 die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Ersatz des Verzögerungsschadens (§ 280 Abs. 1 und 2 BGB)

Rz. 29 Der Auftraggeber kann den Ersatz des ihm entstandenen, adäquat kausal durch die Verzögerung der Bauleistung entstandenen Schadens verlangen. Hierzu gehören insbesonderemehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Verletzung der Buchführungspflichten (§ 283b StGB)

Rz. 251 Die unterlassene oder nicht vollständige Führung der Handelsbücher, zu deren Führung die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet ist, oder die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung oder Vernichtung der Handelsbücher oder sonstiger Unterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können in der Krise des Unternehmens zur Straftat werden. Rz. 252 Praxishinweis Zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 4 Statthaft ist die Rechtsbeschwerde nur gegen eine zulassungsfähige Beschwerdeentscheidung des OLG, sofern das Beschwerdegericht ausdrücklich die Zulassung angeordnet hat. Das Rechtsmittel findet nur gegen endgültige, instanzabschließende Entscheidungen des Beschwerdegerichts i.S.v. § 77 GBO statt. Dazu gehören auch Teilentscheidungen,[4] die Verwerfung einer Beschwerde...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / F. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 10 Es drängt sich an dieser Stelle die Frage auf, ob der überlebende Elternteil als allgemein Vertretungsberechtigter i.S.d. § 1629 Abs. 1 BGB trotz Entzug der Vermögenssorge nach § 1638 BGB berechtigt ist, das Erbe für das minderjährige Kind auszuschlagen. In der Literatur werden hierzu im Wesentlichen zwei Meinungen vertreten: Nach einer Auffassung[13] soll der Elternte...mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Einleitung

Rz. 42 Die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit ist in Bauprozessen weit häufiger als in sonstigen Rechtsstreiten. Das Baurecht ist geprägt von der arbeitsteiligen Vorgehensweise bei der Durchführung des Bauvorhabens. Der Architekt und die Fachplaner stellen Berechnungen und Ausführungspläne zur Verfügung, die von den Unternehmern zu beachten sind. Die einzelnen Unterne...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 94 Abweichend von der grds. Verteilung können dem stillen Gesellschafter über seine bloßen Informationsrechte hinaus – auf rein schuldrechtlicher Basis – weitere Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft eingeräumt werden. Sind diese nicht ganz unbedeutend, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbeteiligun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Zweckmäßige Zusatzvereinbarungen

Rz. 53 Obwohl die oben genannten Minimalvereinbarungen ausreichen, um einen Rechtsstreit rechtswirksam der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zuzuführen, empfehlen sich insb. in Verfahren mit internationalem Bezug zusätzliche Vereinbarungen. Hinweis: Auch die Schiedsinstitutionen empfehlen häufig zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere zum Schiedsort, zur Verfahrenssprach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Vorbescheide

Rz. 53 In Grundbuchsachen ist der Erlass eines Vorbescheides, wie er früher vor dem Inkrafttreten des FamFG im Erbscheinsverfahren zugelassen wurde, nicht statthaft und damit auch nicht beschwerdefähig;[195] erst die Entscheidung über den Antrag unterliegt der Anfechtung. In Grundbuchsachen besteht für den Erlass eines Vorbescheides kein hinreichendes praktisches Bedürfnis, ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Share Deal

Rz. 90 Da beim Share Deal nicht die einzelnen Aktiva und Passiva des Unternehmens übertragen werden, sondern die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger selbst, kann der Kaufgegenstand wesentlich kürzer gefasst werden als beim Asset Deal. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Mitgliedschaftsrechten ist i.Ü. ein Rechtskauf i.S.v. § 453 BGB.mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Inhalt des Formwechselbeschlusses

Rz. 319 § 194 Abs. 1 UmwG legt den notwendigen Inhalt eines Umwandlungsbeschlusses fest. Neben der Rechtsform des Zielrechtsträgers (Nr. 1) muss der Formwechselbeschluss (bzw. dessen -entwurf) die zukünftige Firma (Nr. 2) enthalten. Dabei kann der Zielrechtsträger seine Firma unter Beachtung der §§ 17 ff. HGB und der besonderen Regeln für die jeweilige Rechtsform originär ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vornahme der Eintragung

Rz. 28 Stellt das GBA das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO fest, so hat es den Widerspruch von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen – unabhängig davon, ob etwa eine Behörde berechtigt ist, um Eintragung eines Widerspruchs zu ersuchen oder ob bereits auf anderer Grundlage (z.B. § 899 BGB) ein Widerspruch hinsichtlich desselben Rechts eingetrage...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Überschreitung der Zuständigkeit

Rz. 6 Entscheidet ein örtlich unzuständiges OLG über eine Beschwerde, so ist die Entscheidung wirksam (vgl. § 2 Abs. 3 FamFG); diese ist – im Falle der Zulassung – mit der Rechtsbeschwerde an den BGH anfechtbar. Insoweit schränkt § 72 Abs. 2 FamFG für die Rechtsbeschwerde nur die Rüge der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts, mithin in Grundbuchsachen des GBA, nicht ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH

Rz. 112 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Prüfungsumfang des Registergerichts bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Seitens der Gerichte wird hierbei die materielle Prüfung unabhängig davon wahrgenommen, ob – wie z.B. bei Änderungen in der Geschäftsführung – die Eintragung deklaratorische Wirkung hat oder – wie etwa bei Satzungsänderungen – kon...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs

Rz. 13 Die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss auf einem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs beruhen.[34] Der wichtigste Fall ist hier der Eigentumsübergang kraft Erbgangs (§ 1922 BGB). Weitere Fälle sind beispielsweise: die Übertragung des Anteils eines Miterben an dem Nachlass (§ 2033 BGB);[35] der Tod eines Miterben;[36] bei dem Eintritt oder Ausscheiden eines Miteigent...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 6. Erlaubtsein der Tätigkeit?

Rz. 16 Für die Bestimmung des Gewerbebegriffs ist es unbeachtlich, ob die gewerbliche Tätigkeit öffentlich-rechtlich erlaubt ist.[37] Ein Gewerbe kann nach § 7 HGB auch vorliegen, wenn dessen Ausübung nicht öffentlich-rechtlich erlaubt ist. Zweck des § 7 HGB ist die Erleichterung des kaufmännischen Verkehrs durch Trennung des Handelsrechts von öffentlich-rechtlichen Vorschri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. "Gesichertes" Anwartschaftsrecht

Rz. 6 Das durch § 878 BGB, §§ 13, 17 GBO gesicherte Recht des Auflassungsempfängers, der selbst den Umschreibungsantrag gestellt hat, ist nach BGH ein vom schuldrechtlichen Anspruch unabhängiges, dem späteren Vollrecht vergleichbares, selbstständig verkehrsfähiges Recht (Anwartschaftsrecht).[17] Weil der Erwerb des Eigentums am Grundstück Einigung und Eintragung erfordert (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Auslegung

Rz. 115 Das GBA hat das Testament in eigener Verantwortung auszulegen, auch wenn es sich um die Klärung rechtlich schwieriger Fragen handelt.[210] Bei der Auslegung ist zunächst der Erblasserwille zu erforschen. Diese Auslegung hat Priorität gegenüber Auslegungsregeln.[211] Bei der Auslegung sind auch andere, dem GBA vorliegende öffentliche Urkunden zu berücksichtigen.[212] F...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

Rz. 9 Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums soll auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 7 Abs. 3 S. 1 WEG). Der Begriff "Gegenstand des Sondereigentums" ist in § 5 Abs. 1–3 WEG geregelt. Zum Inhalt des Sondereigentums nach § 13 Abs. 1 WEG gehören auch Vereinbarungen, durch die die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 27 Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines Rechts auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Das zulässigerweise in Bezug Genommene gilt als eingetragen (sog. "mittelbare Eintragung") und ist Bestandteil des Grundbuchinhalts. Abs. 2 schreibt vor, von der Bezugnahmemöglichkeit soweit wie möglich Gebrauch zu machen. In Abs. 2 S. 2 ist geregelt, wie das eintragungstechn...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Umwandlung

Rz. 113 Nach der herrschenden Meinung darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[151] Insbesondere darf er an Abänderungen des Gesellschaftsvertrages mitwirken, Umwandlungsverträge schließen oder die Auflösung der Gesellschaft mitbeschließen.[152] Umstritten ist jedoch, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Gesel...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Mindermeinung: Substitution durch ausländische Erbbescheinigungen

Rz. 385 In der Literatur dringt die Meinung vor, die einen grundsätzlichen Ausschluss ausländischer Erbbescheinigungen aus dem Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 GBO ablehnt.[1155] Rz. 386 Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher Urkunden soll zunächst die Einhaltung der Anerkennungserfordernisse des § 109 FamFG sein. Die Erteilung einer Bescheinigung über die Erbfolge s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Freiberufliche Personengesellschaften

Rz. 363 Die Art der Einkünfte der Gesellschafter einer Personengesellschaft wird nach ständiger Rspr. des BFH in erster Linie durch die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit – mithin durch die Tätigkeit der Gesellschaft – bestimmt.[634] Für die Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind kumul...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Einschränkung und Freigabeverfahren

Rz. 45 Eine auf einen anderen Anfechtungsgrund gestützte Klage kann grds. die Eintragung einer Umwandlung blockieren. Denn nach § 16 Abs. 2 UmwG bedarf es für die Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder eines Formwechsels einer sog. Negativerklärung über bestehende Anfechtungsklagen (vgl. dazu genauer u. Rdn 148 ff.) bei der Anmeldung. Wurde ein Umwandlungsbeschluss an...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Ordentliche Kapitalerhöhung

Rz. 86 Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (§§ 55–57 GmbHG), wird der GmbH neues Eigenkapital in Form von Stammeinlagen zugeführt (§ 55 Abs. 3 GmbHG). Rz. 87 Die Kapitalerhöhung erfolgt in sechs Schritten: Rz. 88mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Erfassung der persönlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 3 Zu Beginn der Mandatsaufnahme sollte der Berater zunächst immer einen Familienstammbaum erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren beteiligten Personen zu gewinnen. Zudem können die Erbquoten und Pflichtteilsquoten aus dem Stammbaum heraus schneller ermittelt werden. Dies gilt um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Aufhebung der Beschwerdeentscheidung

Rz. 76 Aufzuheben ist die OLG-Entscheidung, wenn die Rechtsbeschwerde begründet ist. Wenn die Sache zur Entscheidung reif ist, insbesondere keine weiteren tatsächlichen Feststellungen erforderlich sind, entscheidet das Rechtsbeschwerdegericht abweichend vom Beschwerdegericht oder auch vom Grundbuchamt in der Sache selbst abschließend. Ist die Sache noch nicht entscheidungsre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gemeinschaftseigentum

Rz. 28 Das Grundstück selbst und Grundstücksflächen im Freien sind grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG). An Flächen im Freien, z.B. Hof und Garten, Lager- oder Kfz-Stellplätzen war bis 30.11.2020 auch bei dauerhafter Markierung kein Sondereigentum denkbar, sondern nur die Bestellung eines Sondernutzungsrechts als Gebrauchsregelung möglich (siehe Rdn 110...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Nachträgliche Rangänderung

Rz. 37 Der nach § 879 BGB bestehende Rang der eingetragenen Rechte kann nachträglich durch Vereinbarung der Beteiligten geändert werden. Rz. 38 Materiell-rechtlich erfordert die Rangänderung Einigung zwischen dem vortretenden und dem zurücktretenden Gläubiger und die Eintragung in das Grundbuch, bei Grundpfandrechten ist weiter erforderlich die Zustimmung des Grundstückseigen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Haftkapitalsystem und Gläubigerschutz

Rz. 274 Der Betrieb einer Unternehmung in einer haftungsbeschränkten Rechtsform birgt für die Gläubiger grds. das Risiko, dass das zur Schuldenregulierung allein zur Verfügung stehende Gesellschaftsvermögen für die Befriedigung aller Gläubiger nicht ausreicht. Dies wird jedoch als "normales" Risiko angesehen, welches mit jedem Unternehmen verbunden ist, sodass die haftungsbe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einziehung

Rz. 495 Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG; dazu s.o. Rdn 213). Dies gilt gleichermaßen für die freiwillige, d.h. die mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgende Einziehung, wie auch für die Zwangseinziehung. Die Einziehung erfordert einen Einziehungsbeschluss [...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Kündigung

Rz. 575 In Bezug auf Pool-Gesellschaften in Form einer Personengesellschaft ist zu beachten, dass bei für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaften gesetzlich ein Kündigungsrecht (vgl. hierzu ausf. § 9 Rdn 393 ff. und § 9 Rdn 1161 ff.) der Gesellschafter vorgesehen ist (§ 725 Abs. 1 BGB für die GbR; §§ 161 Abs. 2, 132 HGB für die KG). Im Interesse einer langfristigen Ver...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichende Bestimmungen

Rz. 3 Abweichende Bestimmungen sind nach Abs. 2 unbeschränkt zulässig. Der Eigentümer kann bestimmen, dass der Brief dem Gläubiger oder einem Dritten ausgehändigt werden soll. Ist der Gläubiger bestimmungsberechtigt (Abs. 1 zweiter Fall), kann er eine entsprechende Bestimmung treffen. Die Bestimmung kann nicht durch den Notar im Rahmen des § 15 Abs. 2 GBO erfolgen.[14] Er be...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtslage zum aktuellen Firmenrecht

Rz. 68 Bei den Kapitalgesellschaften besteht weitgehend Einigkeit über die Verwertungsbefugnis der Personenfirma allein durch den Insolvenzverwalter.[148] Wegen der (auch hier vertretenen) Anwendung des § 24 Abs. 2 HGB auch auf Kapitalgesellschaften wird neuerdings aber – zu Unrecht – auch die Zustimmung des Namensgebers bei der Verwertung in der Insolvenz befürwortet.[149] ...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / II. Zulässigkeit außerhalb des Rechtsstreits ohne Zustimmung des Gegners

Rz. 7 Das selbstständige Beweisverfahren ist auch außerhalb eines Rechtstreits zulässig, wenn ein rechtliches Interesse daran besteht, dassmehr

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Vorbemerkungen / III. Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO

Rz. 4 Die Vorschriften der ZPO sind i.d.R. nicht anwendbar. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Vollstreckungsmaßnahme in Form der Eintragung einer Zwangshypothek (§ 866 ZPO) handelt und der Beschwerdeführer das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen rügt[4] oder wenn aufgrund einer einstweiligen Verfügung eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Nur soweit die GBO ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 247 Besonderheiten zur Verschmelzung ergeben sich insbesondere daraus, dass für alle Beteiligten, aber auch für Dritte (Gläubiger oder zukünftige Gesellschafter) aus der notariellen Urkunde selbst heraus genau bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss, welche Vermögensgegenstände auf welchen Rechtsträger übergehen bzw. bei welchem Rechtsträger verbleiben. Daher bedarf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass gem. Abs. 3 eine Beschwerde grundsätzlich (Ausnahme bei Festsetzung eines Zwangsgeldes) keine aufschiebende Wirkung hat (s. § 73 GBO Rdn 20) und damit auch zu keiner Sperre des Grundbuchs führt. Daher verliert ein Eintragungsantrag mit seiner Zurückweisung die durch den Eingang beim Grundbuchamt erreichte Rangstellung.[1] Entspre...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Teilnahmebedingungen

Rz. 1152 Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden (§ 123 Abs. 2 AktG). Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung aufgrund beso...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / e) Kündigung (§§ 5 Abs. 4, 8 Abs. 3 VOB/B)

Rz. 72 Voraussetzung für die Kündigung ist die Setzung einer angemessenen Frist zur Vertragserfüllung (Beginn der Ausführung, Ausführung und Fertigstellung der Bauarbeiten, Ergreifen von Abhilfemaßnahmen nach § 5 Abs. 3 VOB/B) durch den Auftraggeber mit Kündigungsandrohung. Rz. 73 Nach der Rechtsprechung[86] beurteilt sich die Angemessenheit der Frist nicht nach dem konkreten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Bezeichnung mehrerer Grundstücke

Rz. 15 Beziehen sich die von S. 1 erfassten Grundbucherklärungen auf mehrere Grundstücke, ist zu unterscheiden:mehr