Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 5 Weiterbildung und lebenslanges Lernen

Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachliche und soziale Kompetenz. 72 % haben während der Arbeit keine Zeit, um sich im Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.5 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 83 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit sind solche an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gem. §§ 327, 341ff. SGB III. Mit der Versicherung soll das Risiko der Arbeitslosigkeit abgedeckt werden. Der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist im Rahmen der Höchstbeträge zulässig.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.2 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 99 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einbehält und abführt, sind für den Anteil des Arbeitgebers Betriebsausgaben, für den Anteil des Arbeitnehmers Sonderausgaben, da sie der Vorsorge für die Arbeitslosigkeit dienen und somit privat veranlasst sind. Sie können keine Werbungskosten sein, da sie nicht durch das Arbeitsverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 53 regelt die Grundlagen für die Berichterstattung über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Bereitstellung der dafür aufbereiteten Daten. Diese Aufgabe wird in dem nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende etwas entwirrtem System der 2 Trägerschaften und nur noch 2 Organisationsformen – gemeinsame Einrichtung nach § 44b od...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Rz. 14 Die Aufrechnung richtet sich im Grundsatz nach den Regeln der §§ 387 ff. BGB (allg. Meinung vgl. Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 43 Rz. 13, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 7.2.2007, B 6 KA 6/06 R; Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 24). Aufgerechnet wird durch Erklärung gegenüber dem Leistungsempfänger. Haben mehrere Personen einer Bedarfsgemeinschaft Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.5 Form und Frist

Rz. 6 Weder für das Verlangen der Agentur für Arbeit noch für die Auskunft des Arbeitgebers ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Auskunft kann also auch mündlich bzw. fernmündlich gegeben werden. § 57 Satz 1 HS 2 sieht die im Ermessen der Agentur für Arbeit stehende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Benutzung eines Vordrucks vor (a. A. wohl Birk, in: Münder/Geiger, S...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.1 Überblick über das 7. Kapitel

Rz. 12a Das Siebte Kapitel enthält Regelungen zur Statistik und Wirkungsforschung. Die Regelung über Eingliederungsbilanzen ist zum 1.1.2023 gestrichen worden. Die Aktivitäten und Instrumente nach dem 7. Kapitel sind geeignet, Transparenz über die Vorgänge nach dem SGB II zu schaffen. Die daraus gelieferten Informationen sind von vielfältiger Bedeutung. Als relevanter Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 53 bestimmt die Grundsicherungsstatistik, Grundsicherungsberichterstattung und die Grundsicherungsforschung. Da die Grundsicherungsstellen und ihre Leistungsträger hinsichtlich der Grundsicherung keine Versicherungsträger sind, reicht § 79 SGB IV für die Beauftragung nicht aus. Rz. 14 § 53 betrifft alle Grundsicherungsstellen als Datenlieferanten. Auf die Rechtsstell...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Einkommensbescheinigung ermöglicht dem Leistungsträger die Prüfung der Voraussetzungen und deren weiteres Vorliegen für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung. Die Einkommensbescheinigung ist Beweismittel und dient der Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB X. Rz. 3a Mit § 58 werden die allgemeinen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.9 Amtlicher Vordruck

Rz. 14 Für die Bescheinigung ist nach Abs. 2 der amtliche Vordruck zu verwenden (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 58 Rz. 15; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 58 Rz. 18). Er ist im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de eingestellt. Die Standardisierung der Bescheinigung auf einem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit dient der Verwaltun...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.9 Unfallversicherungsschutz

Rz. 36 Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 59 i. V. m. 309 SGB III, steht der Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Er steht dem meldepflichtigen Arbeitslosen gleich. Der Wortlaut der gesetzlichen Unfallversicherung wurde entsprechend angepasst (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 73 Art. 7 zu Nr. 1 § ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung

Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesagentur ihn dazu auffordert. Die Meldepflicht wird ...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 20 Bienert, Zeitliche Kongruenz bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters gegen die Bundesagentur für Arbeit, info also 2019 S. 118. Blüggel, Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters gegen den Rentenversicherungsträger bei rückwirkend bewilligter Renten wegen voller Erwerbsminderung?, SGb 2014 S. 61. Geiger, Rentenzahlungsansprüche für Zeiten des Bezugs von ALg II – Erstattu...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.6 Geltung von Vorschriften aus dem Recht der Arbeitsförderung

Rz. 28 §§ 280 und 281 SGB III weisen die Erstellung von Statistiken, das Betreiben von Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie die Berichterstattung über Lage und Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes im Allgemeinen und nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung als originäre Aufgaben der Bundesagentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.4 Offenlegung der Ergebnisse

Rz. 22 Abs. 3 gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit die statistischen Ergebnisse dem die Aufsicht über sie führenden BMAS vorzulegen hat und damit ungünstige Geschäftsergebnisse nicht vorenthalten werden. Es handelt sich um eine Bringschuld der Bundesagentur für Arbeit. Dabei sind sämtliche Statistiken vorzulegen, nicht nur die Geschäftsstatistiken, die sich bevor...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.3 Statistiken und Berichterstattung

Rz. 16 Abs. 1 bindet die Bundesagentur für Arbeit nicht an bestimmte Statistiken. Sie kann also selbst darüber entscheiden, in welchem Umfang und zu welchen Themen sie Statistiken erstellt. Eine Begrenzung erfährt sie allerdings, soweit sie Statistiken über die Verhältnisse im gesamten Bundesgebiet bereitstellen will; denn sie erhält Daten z. B. der zugelassenen kommunalen T...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.6 Persönliche Meldung

Rz. 24 Der Hilfebedürftige hat sich nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III persönlich zu melden. Die Pflicht zur Meldung bei dem Träger beginnt mit dem Tag, für den ein Anspruch auf Leistung erhoben wird und dauert auch in der Zeit an, in der ein Anspruch gemindert ist oder ein Verfahren bei den Sozialgerichten, einschließlich dem Vorverfahren anhängig ist. Nach der Rechtsprechung...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus, ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berechtigt § 57 (vgl. oben Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.1 Anspruchsberechtigte Leistungsträger

Rz. 4a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berechtigt § 58 den jeweils zust...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 3 Literatur

Rz. 24 Blüggel, Die "Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Fügemann, Kein Kostenerstattungsanspruch für Arbeitgeberauskünfte, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 3. Klerks, Die allgemeinen Mitwirkungs...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 10 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448.mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.5 Erklärung der Aufrechnung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach Abs. 4 Satz 1 ist die Aufrechnung gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung zum 1.8.2016 vgl. Kallert, in: Gagel, SGB II, § 43 Rz. 30). Der Verwaltungsakt muss Aussagen dazu enthalten, welche gegenseitigen Forderungen gegen welche Person in welcher Höhe ab wann gegeneinander a...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.3 Inhalt der Meldepflicht

Rz. 43 Die Meldepflicht wird nach dem Wortlaut der Vorschrift bei jedem gesetzlichen Zuständigkeitswechsel des Trägers der Grundsicherung begründet. Sie knüpft bei Wechsel der Zuständigkeit in erster Linie an § 36 an. Zuständig ist danach die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der erwerbsfähige Hilfebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Meldepflicht entsteht da...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.2 Verlangen des Trägers der Grundsicherung

Rz. 4 Die Verpflichtung des Arbeitgebers wird nur auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ausgelöst. Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 57) berücksichtigt die Vorschrift, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses üblicherweise eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ausgestellt wird. Diese enthält auch die für die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.1 Erteilung der Auskunft

Rz. 8 Der Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch der Agentur für Arbeit (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der Grundsicherungsträger ist berechtigt, die Auskunftspflicht des Arbeitgebers auch durch Verwaltungsakt geltend zu machen und im Wege der Verwaltungsv...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 3 Literatur

Rz. 48 Blüggel, Die "Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was erfordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Hammel, Beibringung einer "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" durch erkrankte Bezieher von Alg II, ZfF 2016 S. 52. ders., Rechtsfolgen der von Alg II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012 S. ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.2 Erhobener Anspruch

Rz. 11 Die entsprechende Anwendung des § 309 SGB III erfasst Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld erheben. § 59 setzt aber nicht voraus, dass der Hilfebedürftige tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (Thür. LSG, Beschluss v. 20.6.2016, L 9 AS 318/16 B; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 5). Aber nicht nur bei Geldleistungen,...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.5 Bereitstellung von Daten

Rz. 25 Die Abs. 4 bis 6 regeln Verpflichtungen und Befugnisse zur Bereitstellung von Daten an direkt oder indirekt an der Grundsicherung beteiligte Stellen, insbesondere die kommunalen Leistungsträger sowie die statistischen Ämter in Bund und Ländern. Damit stellt der Gesetzgeber die Datenübermittlungen auf eine datenschutzrechtlich einwandfreie gesetzliche Grundlage. Rz. 26...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 43 stellt eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift für das SGB II zu der allgemeinen Regelung des § 51 SGB I dar (LSG Sachsen, Urteil v. 23.8.2007, L 3 AS 134/06). Umfang und Durchführung einer durch Verwaltungsakt erfolgten Aufrechnung im SGB II bestimmen sich deshalb nach § 43 (Conradis, in: Münder/Geiger, SGB II, § 43 Rz. 3; a. A. Kemper, in: Eicher/Luik/Har...mehr

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Sommer, SGB II § 43a Vertei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Träger im Sinne der Vorschrift sind die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger. § 43a setzt also zwei unterschiedliche Träger voraus, bei denen dann eine Quotelung der Teilzahlungen zu erfolgen hat (Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 43a Rz. 12; Merten, in: BeckOK, SGB II, § 43a Rz. 4). Eine Teilzahlung liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte die ge...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Der Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber soll dem Leistungsträger ermöglichen, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zu prüfen und zu ermöglichen (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Er dient der Beweissicherung (§ 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X) und der Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens (vgl. §...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.2 Berichtigung der erteilten Auskunft

Rz. 8c Für die Berichtigung der Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 SGB III ist demgegenüber nach übereinstimmender Rechtsprechung des BSG und das BAG stets der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88; BAG, Urteil v. 13.7.1988, 5 AZR 467/87; BAG, Urteil v. 15.1.1992, 5 AZR 15/91), da dafür die Natur des Rechtsverhältnisses entsche...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei weitere Ausprägungen der allgemeinen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I sind in § 59 geregelt. Die Vorschrift verweist für die allgemeine Meldepflicht, die der Leistungsberechtigte auf Aufforderung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfüllen hat, auf § 309 SGB III. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung, d. h. dass die jeweils gültige Fas...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Rz. 2 Während die Vorschrift zuerst dem Wortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III nachgebildet war (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 21 Art. 1 und Begründung S. 66 Art. 1 zu § 57), ents...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.4 Geltung von § 44a Abs. 3 (Satz 4)

Rz. 18 Nach Satz 4 bleibt § 44a Abs. 3 unberührt. Satz 4 betrifft die Fälle, bei denen die Agentur für Arbeit festgestellt hat, dass die leistungsberechtigte Person nicht erwerbsfähig ist und wegen eines Widerspruchs eines anderen Trägers gegen diese Feststellung, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, erst leistungsverpflichtet geworden wäre (BR-Drs. 145/14 S. 8). ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.2.4 Adressaten der Meldepflicht

Rz. 44 Die Meldepflicht besteht gegenüber dem jeweiligen Träger der Grundsicherung. Drei unterschiedliche Adressaten kommen in Betracht: Für die Leistungen der Grundsicherung nach § 6 Abs. 1 Satz Nr. 1 entweder die Agentur für Arbeit oder der kommunale Träger, wenn er die Optionsmöglichkeit der Experimentierklausel des § 6a genutzt hat. Für die Leistungen nach § 6 Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.6.2 Schadensersatz

Rz. 7a Unabhängig neben der Erfüllung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes steht die in § 62 Nr. 2 begründete Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 62). Für die Schlechterfüllung eingeschalteter Erfüllungsgehilfen haftet der Arbeitgeber nach § 278 BGB bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne ...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.12.2 Schadensersatz

Rz. 18 Die Arbeitgeber-/Bestellerpflicht nach Abs. 1 ist mit der Schadenersatzpflicht des § 62 bewehrt (vgl. dazu BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82; SG Dortmund, Urteil v. 18.7.2002, S 27 AL 39/01). Für die Schlechterfüllung eingeschalteter Erfüllungsgehilfen haftet der Arbeitgeber/Besteller nach § 278 BGB bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne Entschuldigungsmöglichkeit...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.10 Aushändigungspflicht

Rz. 14a Nach Abs. 1 Satz 3 hat der Auftraggeber/Besteller die vollständig erstellte Einkommensbescheinigung demjenigen, der die Leistung beantragt hat oder bezieht, unverzüglich auszuhändigen. Der Leistungsberechtigte hat einen Anspruch auf Aushändigung der Bescheinigung. Eine Aushändigungspflicht gegenüber den Trägern der Grundsicherung besteht nicht. Dem Arbeitgeber steht ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.3 Höhe der Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 regelt die Höhe der Aufrechnung. Das Gesetz unterscheidet dabei danach, ob der Forderung des Jobcenters ein vorwerfbares Verhalten des Leistungsempfängers zugrunde liegt. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Aufrechnung in den Fällen des § 41 oder § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 50 SGB X 10 % des für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs. U...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern. Hintergrund der Schaffung von § 40a war, dass vielfach wegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) Rechtsunsicherheiten über das Bestehen von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistung...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.4 Inhalt

Rz. 20 Liegen die genannten Voraussetzungen vor, hat sich der Meldepflichtige zu der in der Aufforderung genannten Zeit bei dem Träger der Grundsicherung zu melden. Dabei handelt es sich um eine sog. unvertretbare Handlung, die nur von dem jeweiligen Leistungsberechtigten erfüllt werden kann (Winkler, in: Gagel, SGB II, § 59 Rz. 21). Eine Vertretung ist daher nicht gestattet...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.8 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Meldung bei dem zuständigen Grundsicherungsträger ist eine unvertretbare Handlung des Leistungsberechtigten, die nicht mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 59 Rz. 24). Erfüllt der Leistungsberechtigte die Meldepflicht des § 309 SGB III nicht, verwirklicht er weder eine Schadenersatzpflicht nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.3 Vorliegen eines Meldezwecks

Rz. 13 Die Meldezwecke sind in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend aufgezählt. Da die Nr. 4 und 5 jedoch ausnehmend weit gefasst sind, kommt der abschließenden Aufzählung keine nennenswert begrenzende Wirkung zu. § 309 Abs. 2 SGB III nennt als Zwecke: die Berufsberatung (die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskünften und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung,...mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt...mehr