Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 2a Für Leistungen an Arbeitnehmer ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Arbeitnehmers zuständig (Abs. 1). Maßgebender Zeitpunkt ist der Eintritt des leistungsbegründenden Tatbestandes, also z. B. das Vorliegen der Anspruchsv...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.2 Zuständigkeitswechsel bei Arbeitnehmern

Rz. 7 Jeder Arbeitnehmer kann sein Bewerberangebot im gesamten Bundesgebiet platzieren. Die Agenturen für Arbeit führen Bewerberangebote im regionalen und überregionalen Ausgleich auch für ortsferne Arbeitnehmer. Im Übrigen sind die maschinell (digital) geführten Job-Börsen ohnehin bundesweit organisiert und ausgelegt. Abs. 2 zielt aber nicht darauf, sondern auf den Fall, da...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ausgesetzt sind, da...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Ein Schadensersatzanspruch der Bundesagentur setzt voraus, dass die Pflicht, die nach § 321 verletzt worden sein soll, besteht und festgestellt werden kann. Weiterhin muss der Bundesagentur für Arbeit ein Vermögensschaden entstanden sein. Das ist der Fall, wenn Leistungen erbracht werden, die dem Leistungsberechtigten aufgrund der materiell-rechtlichen Vorschriften im S...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft ausschließlich die Durchführung zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Werkverträgen (vgl. § 39 BeschV und § 3 ASAV a. F.). Solche Vereinbarungen bestehen mit Bulgarien, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Slowenien, Lettland und ...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Berufsberatung unterliegt keinem Monopol der Bundesagentur für Arbeit. Berufsberatung kann auch durch natürliche oder juristische Personen oder (seit dem 1.1.2024) rechtsfähige Personengesellschaften betrieben werden. Bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften hat zudem die Person maßgebenden Einfluss auf das Geschäftsgebaren, die zur Leitu...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.2 Auskunftspflicht nach Abs. 2

Rz. 14 Der Insolvenzverwalter kann kraft seines Amtes nicht die der Agentur für Arbeit eingeräumten Durchsetzungsrechte für ein Auskunftsverlangen nutzen, insbesondere keine Verwaltungsakte erlassen oder das Sozialgericht anrufen. Er hat jedoch denselben Anspruch auf Auskünfte, wie sie nach Abs. 1 der Agentur für Arbeit zustehen. Auch die Auskunftspflicht gegenüber dem Insol...mehr

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Sauer, SGB III § 317 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Arbeitgeber haben gemäß § 320 Abs. 1 Satz 2 das Kug und das Wintergeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Rz. 4 Der Arbeitnehmer ist Anspruchsinhaber des Kug und des Wintergeldes. Er kann es jedoch kraft gesetzlicher Regelungen nicht selbst in Anspruch nehmen und ist auch kein Verfahrensbeteiligter. Vielmehr obliegt es dem Arbeitgeber, die Leistungen für ihn zu...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 321 regelt Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch gegen Dritte hat, weil diese ihren Verpflichtungen nach dem SGB III nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind und damit einen Schaden verursacht haben. Dabei handelt es sich stets um Beteiligte am Leistungsverfahren, nicht jedoch um Leistungsempfänger. Die einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 326 Aussch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift zielt darauf ab, den Fördervorgang für eine Maßnahme in der Agentur für Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen. Sie betrifft allerdings allein die Leistungen, die dem Träger zu erbringen sind. Der Träger wird insoweit zu einer besonderen Mitwirkungshandlung verpflichtet. Diese bezieht sich auf jegliche Leistung an den Träger, soweit solc...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.2 Untersagungsverfahren

Rz. 10 Abs. 2 trifft Regelungen für die Untersagungsverfahren. Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 ff. SGB X gebietet, dass die Agentur für Arbeit jeglichen Hinweisen nachgeht, die auf eine missbräuchliche Ausübung der Berufsberatung hindeuten. Im Zusammenhang mit der Feststellung des relevanten Sachverhaltes wird es unerlässlich sein, aktive Berufsberatende und ggf. Betr...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Diese Vorschrift regelt die Erhebung einer Gebühr für die Abwicklung des jährlichen Werkvertragskontingents aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegenüber dem Arbeitgeber der ausländischen Arbeitnehmer. Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass von dem Arbeitgeber eines ausländisc...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.3 Umfang und Verjährung

Rz. 12 Der Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich die zu Unrecht gewährte Leistung und die darauf entfallenden geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche und private Sozialversicherungsbeiträge), soweit sie nicht vom Empfänger der Leistung zu erstatten sind. Ein Schadensersatzanspruch kann auch durch Säumniszuschläge an die Sozialversicherungsträger begründet...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.3 Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Transfermaßnahmen, Saison-Kurzarbeitergeld mit ergänzenden Leistungen und Qualifizierungsgeld

Rz. 10 Abs. 3 enthält Sonderregelungen. Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten für Bezieher von Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Insolvenzgeld sowie Qualifizierungsgeld sind Leistungen an Arbeitnehmer außerhalb des Abs. 1, wobei der Arbeitgeber jeweils am Leistungsverfahren in erheblichem Umfang beteiligt ist. Die Zuständigkeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Eine Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht nur, soweit die begehrten Auskünfte für die Durchführung des Insolvenzgeldverfahrens einschl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Abs. 1) bzw. zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2) erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen. Im Spannungsfel...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic...mehr

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Sauer, SGB III § 290 Vergüt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 290 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit kein Monopol auf die Durchführung der Berufsberatung innehat, mithin Berufsberatung durch Dritte rechtlich zulässig ist. Folgerichtig erwägt der Gesetzgeber, dass für eine solche Berufsberatung auch ein Entgelt verlangt werden könnte. Dies wird durch § 290 grundsätzlich zugelassen. Rz. 3a Der Gesetzgebe...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.4 Durchsetzung der Untersagungsanordnung

Rz. 17 Nach Abs. 4 hat die Agentur für Arbeit eine Untersagung nachzuhalten. Sie muss aktiv überwachen, ob die untersagte Berufsberatung fortgesetzt wird oder nicht. Ggf. hat sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Rz. 18 Im Übrigen steht der Agentur für Arbeit zu, das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen und ggf. zu ahnden. Vgl. dazu § 404 Abs. 2 Nr. 6 bi...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.2 Weitergehende Überleitung

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ermöglicht eine Überleitung auch laufender Leistungen des Dritten, die an den Erstattungspflichtigen zu erbringen wären. Dies ist nach der ausdrücklichen Regelung nur bei Ansprüchen auf Rente, Unterhaltsbeihilfe oder Unterhaltshilfe gestattet. Die Vorschrift setzt eine nach Ausschöpfung des Abs. 1 Satz 1 und 2 für den Regelfall verbliebene Erstattungspfl...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.4 Zuständigkeit für Arbeitgeber und Träger

Rz. 14 Die generellen Zuständigkeiten für Arbeitgeber und Träger nach Abs. 4 und 5 sind unter Praktikabilitätsgesichtspunkten bestimmt. Dabei erfasst Abs. 4 die Leistungen an Arbeitgeber, die nicht unter Abs. 3 fallen, z. B. auch die nur übergangsweise möglichen Leistungen. Zuständig für die Leistungen ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz des Betriebes liegt....mehr

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Sauer, SGB III § 289 Offenb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Grundsätze und die Inhalte der Berufsberatung legen eine insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Berufswahlentscheidung Jugendlicher notwendige Objektivität der Beratung nahe. Es entspricht deshalb dem objektiven Schutzbedürfnis jedes Ratsuchenden, Kenntnis über alle Einflussfaktoren zu erhalten, die sich auf den Inhalt oder die Zielrichtung der Beratung aus...mehr

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Sauer, SGB III § 289 Offenb... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 289 ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich außerhalb der Agentur für Arbeit durch Dritte beraten lassen. Die Vorschrift resultiert aus der Überlegung, dass es mangels eines Zulassungsverfahrens zur privaten Berufsberatung einiger Regelungen bedarf, die einen Mindeststandard bei der Beratung gewährleisten. Berufsberatung selbst kann keine beruflichen Erf...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.1 Vermittlungsvertrag

Rz. 3 Die Tätigkeit als privater Arbeitsvermittler wirft verschiedene Probleme auf, die sich aus den Verflechtungen des Arbeitsvermittlers ergeben können. Zunächst dürfte ein privater Arbeitsvermittler nicht zugleich ein bei der Agentur für Arbeit hauptberuflich beschäftigter Arbeitsvermittler sein. Eine entsprechende Nebentätigkeit dürfte mit der Ausübung der übertragenen T...mehr

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Sauer, SGB III § 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das ELENA-Verfahrensgesetz v. 28.3.2009 (BGBl. I S. 634) in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises v. 23.11.2011 (BGBl. I S. 2298) wurde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit stets, wenn sie eine Leistung der Arbeitsförderung gewährt oder aufgrund eines gestellten Antrages eine entsprechende Prüfung vornehmen muss, Einsicht in die relevanten Unterlagen nehmen kann. Sie steht in Zusammenhang mit § 315 und § 2 SchwarzArbG. Nach § 315 sind spezifizierte Angaben zu machen, nach § 319...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eingliederungsleistungen nach SGB II

Rz. 21 Steuerfrei können insbesondere Eingliederungsleistungen nach den §§ 16, 16a, 16c, 16f SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Ausbildung oder Arbeit sein. § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) regelt als Verweisnorm, dass zur Eingliederung in Arbeit die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB III erbringt. Nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II kann die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Rz. 38 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15b UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Ch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 67 Im Arbeitsverhältnis hat aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei grds. selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Daher ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht generell zur Erteilung von Auskünften und zur Aufklärung verpflichtet. Aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB können Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Schutz- und Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 4 Mitwirkung der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit bei der Abgabe seines Arbeitsangebots zur Erteilung der für die Vermittlung notwendigen Auskünfte und zur Vorlage notwendiger Unterlagen verpflichtet. Er kann die Weitergabe des Arbeitsangebots an namentlich benannte Arbeitsuchende ausschließen; er kann seinen Vermittlungswunsch auch auf die bloße Überlassung von Daten der geeignete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr