Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.3 Grundsätze der Neutralität und Objektivität (Abs. 3)

Rz. 40 Abs. 3 stellt die Neutralität und die Objektivität der Bundesagentur für Arbeit bei der Erstellung amtlicher Statistiken heraus. Es ist nicht Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, selbst politische Aussagen zu treffen und mit ihrem Zahlenmaterial zu untermauern, sondern vielmehr, die Politik durch Bereitstellung klarer, transparenter, nachvollziehbarer und wahrer Stat...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 175 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignissen durch die Agenturen für Arbeit. Hierauf wird der Einzugsstelle ein vom Insolvenzgeldanspruch des Arbeitnehmers unabhängiger eigener Zahlungsanspruch eingeräumt. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass die Pflichtbeiträge auf Antrag der Einzugsstelle gezahlt werden, jedoch ohne Säumniszuschläge wegen Pf...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.4 Teilzeitverfügbarkeit/Heimarbeit

Rz. 13 Abs. 4 Satz 1 bestimmt zur Förderung von sozialpolitisch erwünschter Teilzeitarbeit, dass Beschränkungen auf versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen der Verfügbarkeit nicht entgegenstehen. Das gilt ohne Vorleistungen aus dem Versicherungsverlauf, insbesondere muss der Arbeitslose weder die Anwartschaftszeit durch Teilzeitarbeit erfüllt haben noch muss das Alg ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.3 Sperrzeit

Rz. 18 Die Regelungen zur Minderung der Anspruchsdauer wegen des Eintritts einer Sperrzeit nach Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 2 Satz 2 unterscheiden zunächst danach, ob überhaupt eine Minderung vorzunehmen ist. Ist dies der Fall, treten hinsichtlich des Umfanges der Minderung nach einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 von ...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.6 Befristung der verkürzten Anwartschaftszeit und Verfahren

Rz. 27 Abs. 2 Satz 1 begrenzte die Verkürzung der Anwartschaftszeit durch das Qualifizierungschancengesetz zuletzt auf einen Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Befristung ist entfallen. Rz. 28/29 (unbesetzt) Rz. 30 Die Anwendung des Abs. 2 setzt voraus, dass der betroffene Arbeitnehmer den zur Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit führenden Sachverhalt darlegt und nachweist...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.2 Schüler und Studenten

Rz. 7 Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet der Gesetzgeber fehlende Verfügbarkeit. Die Vermutung stützt sich darauf, dass Schüler und Studenten schon allein dem Umfang nach nur noch Beschäftigungen neben dem ordnungsgemäßen Besuch von Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte ausüben können, mit denen Versich...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.3 Daten für die Forschung durch das IAB

Rz. 15 Abs. 5 stellt klar, dass das IAB räumlich, organisatorisch und personell vom Verwaltungsbereich der Bundesagentur für Arbeit zu trennen ist. Seit 2004 bildet das IAB eine eigenständige Dienststelle in Nürnberg. Seither werden die gesetzlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Im Hinblick auf die durch das IAB zu verarbeitenden Daten wurde in den Gesetzesmaterialien ...mehr

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Sauer, SGB III § 283 Arbeit... / 2.2 Kurzfristiger Informationsbedarf

Rz. 10 Kurzfristigem arbeitsmarktpolitischem Informationsbedarf des BMAS muss die Bundesagentur für Arbeit durch eine geeignete Kapazitäts- und Ressourcenplanung nachkommen können. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Sonderauswertungen aus dem Data Warehouse. Insbesondere im Rahmen von Kleinen und Großen Anfragen im Deutschen Bundestag durch die jeweiligen Oppositionsdatei...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, zuletzt bis zum 31.12.2022, seit dem 1.12023 aufgrund unbefristeter Regelung, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden si...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.3 Leistungszahlung

Rz. 9 Die relevanten Bewilligungs- und Aufhebungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung betreffen allein das Alg als solches. Alg bei beruflicher Weiterbildung kann auch als Leistungsfortzahlung nach § 146 gewährt werden. Zur Minderung der Anspruchsdauer vgl. § 148 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Satz 3. Bei einer Leistungsfortzahlung, die...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.2.7 Nachweisführung

Rz. 140 Für den Nachweis einer Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht bedarf es einzelfallbezogen einer Offenlegung ggf. weiterer bestehender Auftragsverhältnisse und eventueller Erklärungen, die gegenüber der Agentur für Arbeit abgegeben wurden (Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.1 Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 8 Für die Leistungsfortzahlung ist nicht erheblich, an welcher Krankheit der Arbeitslose leidet oder ob es sich um eine Wiederholungserkrankung handelt; die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit muss aber unverschuldet sein. Das kann z. B. bei sog. gefährlichen Sportarten zweifelhaft sein (Bungee-Springen, Kick-Boxen), wenn die Erkrankung auf einer Verletzung während d...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.1 Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 3 Die Begünstigung des § 146 erfahren nur Leistungsbezieher, d. h., das die Leistungsfortzahlung begründende Ereignis muss in den Bezug von Alg fallen. Daran ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bezug von Alg liegt nur vor, wenn die Agentur für Arbeit zur Leistung verpflichtet ist (realisierbarer Anspruch s. BSG, Urteil v. 2.11.2000, B 11 AL 25/00 R; vgl. auch BSG, Urteil...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.8 Gründungszuschuss

Rz. 39 Abs. 1 Nr. 8 bezieht den Gründungszuschuss nach § 93 (bis zum 31.3.2012 § 57) für Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, in die Minderungstatbestände ein. Der Gründungszuschuss setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch au...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 3 Literatur

Rz. 9 Becker, Abgrenzungen der Existenzsicherungssysteme untereinander und gegenüber "verwandten" Systemen, ZfSH/SGB 2022, 316. Bülow, Vorzeitige Verrentung von Hartz-IV-Empfängern auf Betreiben des Jobcenters, jM 2015, 462. LVA-Praxis, Antragsrecht für Sozialleistungsträger, § 95 SGB XII, Mitteilungen der bayrischen Landesversicherungsanstalten 04/2005, 183. Schweigler, Das Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.4 Daten für Forschungen Dritter

Rz. 19 Abs. 7 verpflichtet die Bundesagentur zur Übermittlung anonymisierter Daten an wissenschaftliche Einrichtungen, soweit diese für Zwecke der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erforderlich sind. Die Übermittlung setzt einen Antrag oder ein Ersuchen voraus, das IAB muss also nicht initiativ tätig werden. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus, dass Datenübermittlungen an ...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.1 Mittel der Versicherungsträger

Rz. 1b Der Begriff der Mittel ist ein Synonym zu dem in der Überschrift des Vierten Teils verwandten Begriff des "Vermögens". Er entspricht dem der §§ 20 Abs. 1 und 30 Abs. 1 und meint daher grundsätzlich das gesamte Vermögen des Versicherungsträgers, also die ihm zur Verfügung stehenden Barmittel und geldwerten Rechte. Dabei setzen sich die laufenden Einnahmen zusammen aus ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 3 Literatur

Rz. 26 Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2010, 576.mehr

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Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 2.2 Anforderungen der Ausnahmegenehmigung (Satz 2)

Rz. 4 Eine Ausnahmegenehmigung kommt nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 in Betracht: Danach muss die Genehmigung hinsichtlich Anlageform, Umfang und Zeitraum der abweichenden Vermögensanlage hinreichend bestimmt sein. Zuständig für die Genehmigung ist die jeweilige Aufsichtsbehörde des betroffenen Versicherungsträgers. Das sind bei bundesunmittelbaren Sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.4 Vorschriften des SGB V

Rz. 24 Die entsprechend anzuwendenden Regelungen des SGB V für die entsprechenden Sachverhalte im Krankenversicherungsrecht beziehen sich hauptsächlich auf die Pflichten der Beteiligten, z. B. die Bescheinigungspflicht des Arztes, die Vorstellungspflicht des Arbeitslosen beim Medizinischen Dienst. Im Übrigen ist zu beachten, dass Organspender Krankengeld nach § 44a SGB V ode...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.4 Unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnis, verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 29 Abs. 1 Nr. 3 erfasst auch Sperrzeiten wegen unzureichender Eigenbemühungen, Meldeversäumnisses oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung. Letzterer Sperrzeitsachverhalt (§ 159 Abs. 1 Nr. 9) richtet sich nach den Meldepflichten des § 38 Abs. Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitnehmer von seiner Meldepflicht Kenntnis haben muss, ansonsten kann eine Verletzung der Meld...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.2 Stationäre Behandlung auf Kosten der Krankenkasse

Rz. 10 Im Falle einer stationären Behandlung wird Arbeitsunfähigkeit unterstellt, weil in dieser Zeit Arbeit faktisch nicht verrichtet werden kann; Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 SGB V bzw. der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wird jedoch nicht vorausgesetzt. § 146 erfasst auch die stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Bei unvorhergesehene...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.6 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Kinderbetreuung

Rz. 20 Die Regelung unterscheidet nach maximaler Leistungsfortzahlung für 50 Tage an Alleinerziehende und 25 Tage an die übrigen Arbeitslosen im Kalenderjahr. Davon dürfen Alleinerziehende allerdings maximal 20 Tage für ein Kind in Anspruch nehmen, die übrigen Arbeitslosen 10 Tage, der Gesamtanspruch kann jeweils nur bei mehreren erkrankten Kindern ausgeschöpft werden. Dabei...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beansprucht grundsätzlich für alle Versicherungszweige einschließlich der Arbeitsförderung Geltung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV); sie findet allerdings aufgrund des besonderen Finanzierungssystems keine Anwendung in der knappschaftlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (§ 215 SGB VI; § 78 ALG). Ihrem wesentlichen Inhalt nach rege...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 81 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Von der grundlegenden Aktualisierung der Vermögensvorschriften durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Norm wegen ihres gegenüber der Novellierung des Kapitalmarktrechts beständigen Inhalts nicht erfasst. Sie ...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.1 Höhe der Betriebsmittel

Rz. 3 Hinsichtlich der Höhe der Betriebsmittel ergeben sich aus § 81 unmittelbar keine Festlegungen. Näheres ergibt sich jedoch aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse (Krankenversicherung: bis zum 1,5fachen der durchschnittlichen Monatsausgabe, § 260 SGB V; Krankenversicherung der Landwirte: ...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.13 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung (Abs. 1 Nr. 8 und 9 in Kraft vom 1.1.2003 bis 31.12.2014)

Rz. 32 Für Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung waren als Folgeänderungen zu den damaligen §§ 163 Abs. 9 SGB VI und 421j SGB III (später ersetzt durch § 417 SGB III) Nr. 8 und Nr. 9 am 1.1.2003 in Kraft getreten. Für Arbeitnehmer, die Leistungen der Entgeltsicherung (§ 417 SGB III a. F.) oder einen Zuschuss nach § 417 Abs. 6 SGB III a. F. bezogen, waren auch für den ...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82a ist mit dem Achten SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 vollständig neu in das im Übrigen bereits seit dem 1.1.1977 geltende Kapitel über das Vermögen und die Anlagegrundsätze der Versicherungsträger eingefügt worden. Bei der Einführung des SGB im Jahre 1976 hatte die amtliche Begründung die Zuordnung dem...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.7 Sonstiges

Rz. 32 Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der gleichwohl vollschichtig arbeiten kann und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, muss nicht Krankengeld beantragen. Zahlt die Agentur für Arbeit Alg, scheidet ein Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.6.2017, L 11 KR 3513/16). Ebenso kann ein Arbeitnehmer, der arbeitsun...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.1 Minderung der Anspruchsdauer

Rz. 2 Nach § 148 mindert sich stets die Gesamtanspruchsdauer, die aus einem entstandenen Anspruch (§ 137) gemäß § 147 einschließlich der Hinzurechnung von ggf. verfügbaren Restanspruchsdauern aus einem früheren Anspruch bestimmt worden ist, oder die noch verfügbare Restanspruchsdauer. Der Grund für die Minderung der Anspruchsdauer kann innerhalb, aber auch außerhalb des Zeit...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.1 Rahmenfrist

Rz. 3 Auf die Anspruchsdauer sind die Regelungen der §§ 136 ff. auch anzuwenden, wenn Alg als Gleichwohlleistung gezahlt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.9.2011, L 16 AL 142/11). Damit gilt § 147 auch für solche Leistungsfälle. Rz. 3a Die Regelrahmenfrist beträgt 30 Monate (2,5 Jahre), § 143 Abs. 1. Sie beginnt mit dem Tag vor Entstehung des Stammrechts und läuft k...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.4 Hinzurechnung nicht verbrauchter Anspruchsdauern

Rz. 19 Ein nach der Arbeitslosmeldung geschlossener arbeitsgerichtlicher Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis unter Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verlängert werden soll, ist nicht dazu geeignet, die zuvor festgestellte Dauer des Anspruchs auf Alg zu verlängern. Die Anspruchsdauer war zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu bere...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.3 Arbeitsunfähigkeit infolge krankheitsbedingter Sterilisation bzw. nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruches

Rz. 11 Sterilisation ist die Unterbrechung des Samenstranges bzw. Eileiters mit der Folge, dass eine Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit ausgeschlossen wird. Die Rechtmäßigkeit einer freiwilligen Sterilisation ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb als Voraussetzung für die Leistungsfortzahlung ungeeignet. Seit 2004 wird die Leistungsfortzahlung deshalb daran geknüpft, das...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.3 Ende der Rahmenfrist

Rz. 5 Die Rahmenfrist läuft kalendermäßig ab. Zur Berechnung vgl. § 26 Abs. 1 SGB X und die §§ 187 ff. BGB. Das Ende der Rahmenfrist verschiebt sich nicht deshalb, weil der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Agentur für Arbeit an diesem Tag dienstbereit war. Ebenso ist die Rahmenfrist keiner Änderung unterworfen, ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.3 Erhöhung der Anspruchsdauer

Rz. 42 Nach Abs. 3 ist eine Erhöhung der Restanspruchsdauer vorzunehmen, wenn diese zu Beginn der Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit einer Förderung von mindestens 6 Monaten auf einen geringeren Umfang als 3 Monate gemindert war. Die Regelung gilt seit dem 1.7.2023. Damit sollen weiterbildungsengagierte arbeitslose Menschen belohnt werden, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Abschn. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufn...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Erste SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 in das SGB III eingefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 3.8.2001 eingefügt durch das Zensusvorbereitungsgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1882), dadurch wurden die Abs. 1 bis 5 zu den Abs. 2 bis 6. Durch das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) v. 31.10...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.12 Bezieher von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz – ATG (Abs. 1 Nr. 6 und 7)

Rz. 31 Die Regelung der Beitragstragung für Bezieher von Aufstockungsleistungen nach dem ATG ist mit Art. 5 Nr. 4 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1.7.2004 den gleichzeitig beschlossenen Änderungen des ATG (Art. 95) und des § 163 Abs. 5 (Art. 5 Nr. 3a) angepasst worden (wegen der Änderungen des ATG vgl. Hampel, Die Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften

Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache einer Monatsausgabe; anders in der KV der Landwir...mehr