Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Sauer, SGB III § 125 Ausbil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ausbildungsgeld beträgt bei Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ab dem 1.8.2019 monatlich 117,00 EUR. Ab dem 1.8.2020 erhöht sich der Bedarfssatz auf 119,00 EUR (vgl. Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019, BGBl. I S. 1025). Eine weitere Erhöhung ab 1.8.2022 auf 126,00 EUR erf...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.2 Vobeschäftigungszeit

Rz. 10 Diese ist nach Abs. 1 erfüllt, wenn der Mensch mit Behinderungen entweder in der 3-jährigen Rahmenfrist für mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand oder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand und beantragt wurde. Rz. 11 In einem 12-monatigen Versicherungspflichtverhältnis (§ 24) stand der Mensch mit Behinderungen, wenn er als versicherungs...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Abs. 1)

Rz. 4 § 115 Nr. 1 verweist im Rahmen der allgemeinen Teilhabeleistungen auf die Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 ff.). Als Ausnahme von der Regel können nach § 116 Abs. 1 diese allgemeinen Leistungen auch erbracht werden, wenn Menschen mit Behinderungen – abweichend von den Regelvoraussetzungen der §§ 44, 45 – nicht arbeitslos sind, weil sie z....mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.4 Eingliederungsbegleitende Dienste

Rz. 29 Mit Abs. 2 wird der Anwendungsbereich der Teilnahmekosten nach Abs. 1 um die Eingliederung begleitende Dienste ausgedehnt. Mit der Regelung ist die Übernahme der Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während und nach der Maßnahme möglich. Dies entspricht der ganzheitlichen Zielsetzung der dauerhaften Integration zur Teilhabe am Arbeitsleben ...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.3 Förderbeträge nach § 86 für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 9 Die Förderhöhe wird mit der Verweisung auf die Vorschriften der beruflichen Weiterbildung geregelt. § 86 sieht in Nr. 1 Tagesbeträge für die Unterbringung und in Nr. 2 Tagesbeträge für die Verpflegung vor. Zudem wurden je Kalendermonat maximale Pauschalbeträge normiert. Als Betrag für die Unterbringung wird ein täglicher Fördersatz von 60,00 EUR übernommen. Der Betrag i...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.3 Berufsvorbereitung

Rz. 20 Reguläre, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche gemäß § 51 Abs. 1 zielen vorrangig darauf ab, eine Berufsausbildung aufzunehmen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu generieren. Die teilnehmenden Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl idealtypisch durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 127 definiert die in § 118 Satz 1 Nr. 3 genannten Teilnahmekosten der besonderen Leistungen (§ 117). Die Norm regelt, neben den unterhaltssichernden Leistungen Übergangsgeld (§§ 119 ff.) und Ausbildungsgeld (§§ 122 ff.), die zweite Säule der besonderen Leistungen. Abs. 1 regelt die übernahmefähigen Kosten für die Teilnahme an besonderen Leistungen. Liegen die in § 117...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 29 Ein besonderes Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Entscheidungsträgers sieht § 20 KSchG nicht vor. Aufgrund des verwaltungsrechtlichen Charakters der Entscheidung kann der Arbeitgeber nach §§ 51 Abs. 1 Nr. 4, 87 ff. SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor den Sozialgerichten auf Aufhebung oder Abänderung des Verwaltungsakts bzw. auf Verurteilung zum Erla...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 50 Grds. kann bei unzureichenden Eigenbemühungen ein wichtiger Grund kaum vorliegen. Dies kann aber in einigen Sonderfällen anders sein, wenn es etwa um solche Eigenbemühungen geht, deren Inhalt dem Betroffenen unzumutbare Pflichten und Mitwirkungslasten aufbürden.[1] Der Sperrzeittatbestand des § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III knüpft aber an den fehlenden Nachweis von ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i.S.v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen wu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Unfallversicherungsschutz

Rz. 8 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14a SGB VII sind solche Personen, die nach den Vorschriften des SGB III der Meldepflicht unterliegen, kraft Gesetzes gesetzlich unfallversichert, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Die Erfüllung der Verpflichtung aus § 38 Abs. 1...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dies wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach §...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Formulierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben: Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB III § 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 Der geschützte Personenkreis ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX. Danach gelten die Regelungen des 3. Teils des SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.[1] Rz. 5 Nach § 2 Abs. 1 SGB IX n. F. sind Menschen mit Behinderung Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.6 Muster

Rz. 23 Muster Sehr geehrte(r) Frau/Herr… leider sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis mit … vom … ordentlich und fristgerecht zum … aus dringenden betrieblichen Gründen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu kündigen. Zu unserem Bedauern ist diese Maßnahme bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im betrieblichen Interesse geboten und beruht auf …[z. B. Umstruk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7 Keine Sperrzeit auf Arbeitslosengeld

Rz. 37 Nach allgemeiner Ansicht löst das Arbeitnehmerverhalten des § 1a KSchG keinen Sperrzeittatbestand nach § 159 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Alt SGB III aus.[1] Auch der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der sich für den Weg des § 1a KSchG entscheidet, keiner Sperrzeit auf Arbeitslosengeld unterliegen soll[2], sofern damit keine Gesetzesumgehun...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 103 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.3 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 114 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen stellen insb. folgende Verpflichtungen dar (Rz 72): Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen, Übergangs- oder Sterbegelder, Altersteilzeitverpflichtungen, Jubiläumsverpflichtungen, Vorruhestandsgelder, Beihilfen. Rz. 115 Bei der Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen ist auf der ersten Stufe nach den zwei Modellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2025). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.2 Gründe für einen Ausschluss der Entleiherhaftung

Rz. 108 Ein Entleiher haftet nach § 42d Abs. 6 S. 1 EStG ausnahmsweise nicht in den Fällen einer Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG . Hierunter fallen u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs überlassen untereinander Arbeitnehmer, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG). Konzernunternehmen i. S. v. § 18 AktG hel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Abs. 2 bezieht auch die Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen in die Hinwirkungspflicht nach Abs. 1 ein. Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch Art. 6 Nr. 3 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (HFinG 2024) in Bezug auf die Jobcenter durch Streichung des Satzteiles "im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.2 Aufklärungsfrist für die Agentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 räumt der Agentur für Arbeit eine Frist von 2 Monaten ein, um über die rückwirkende Aufhebung des Bewilligungsbescheides zu entscheiden. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber entsprechend den Anforderungen an eine vorläufige Zahlungseinstellung davon ausgeht, dass der der vorläufigen Zahlungseinstellung zugrunde liegende Sachverhalt aufgrund seiner Klarheit in rela...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

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Sauer, SGB IX § 188 Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 4 ist mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 27.3.2002 geändert worden (Art. 5 des Gesetzes). Aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien wurden mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 und 4 durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen i...mehr

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Sauer, SGB III § 310 Meldep... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 310 betrifft nur Arbeitslose i. S. d. Leistungsrechts der Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosigkeit muss daher wie beim Anspruch auf Alg gegeben sein (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 2). Weiterhin ist für die Meldepflicht nach § 310 Voraussetzung, dass der Arbeitslose bereits bei einer Agentur für Arbeit arbeitslos i. S. d. § 141 gemeldet ist. Rz. 4 Grundsätzlich ist die Agent...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die allgemeine Meldepflicht des Arbeitslosen abschließend. Eine Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit regelt § 310. § 309 gilt ebenso wie § 310 durch Verweisung in § 59 SGB II auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei anderen Verweisungen, z. B. beim Teil-Arbeitslosengeld (Teil-Alg) nach § 162 handelt es sich um allgemeinere, wenige...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übergangsgeld. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Ver...mehr

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Sauer, SGB III § 322 Anordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine Anordnung der Bundesagentur ist bislang nicht erlassen worden. Hierfür wäre der Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit zuständig (vgl. § 373 Abs. 5). Rz. 4 Die Ermächtigung bezieht sich nur auf die Meldepflicht von Arbeitslosen. Lediglich Arbeitsuchenden obliegt diese Pflicht nicht und darf durch die Bundesagentur auch nicht...mehr