Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.1 Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Wurde ein Insolvenzverfahren durchgeführt, beschließt das Gericht nach Schlussverteilung die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Dieser Beschluss und der Grund für die Aufhebung werden ebenfalls öffentlich bekannt gegeben. Sie können im Elektronischen Bundesanzeiger oder im Online-Portal zu den Insolvenzbekanntmachungen abgerufen werden. Bei Sanierung der Gesellschaft, beispie...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.1 Insolvenzverwalterbestellung

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss und ernennt den endgültigen Insolvenzverwalter. Alternativ kann die Insolvenzantragsprüfung damit enden, dass das Gericht den Insolvenzantrag ablehnt, entweder weil es an Masse mangelt oder weil der Antrag unlässig ist. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das eigentliche Insolvenzverfahren (eröffnetes Insolvenzverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / Einführung

Im Falle einer Insolvenz sind schon im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Wichtig ist insbesondere, die formalen Anforderungen zu kennen und ggf. alle Fristen einzuhalten, sonst können recht schnell persönliche Haftung und Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung drohen. Geschäftsführer einer GmbH sind dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgerich...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.3 Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Variante des Eröffnungsverfahrens. Es ist auf den Zeitraum ab dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Folglich sind im Schutzschirmverfahren getroffene Vereinbarungen, durch welche Mitarbeiterkündigungen mit verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen werden (§ 113 InsO), unwirksam (§ 119 InsO). ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.1 Berichtstermin

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter 3 Monate Zeit, um die wirtschaftliche Lage des schuldnerischen Unternehmens in allen Einzelheiten zu eruieren. Seine Ergebnisse inklusive seiner Einschätzung der Chancen der Fortführung des Unternehmens muss er in einem Bericht erfassen. Im Berichtstermin trägt der Insolvenzverwalter zur wirtschaftlichen Lage ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.3 Wie der Antrag gestellt werden muss

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Den Insolvenzantrag kann der Geschäftsführer durch ein entsprechendes Schreiben beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist das Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, kann im Gerichtsverzeichnis ermitt...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.2 Die Haftung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter und der vorläufige Insolvenzverwalter haften, wenn sie schuldhaft ihre Pflicht gegenüber einem Verfahrensbeteiligten verletzen. Beim Einsatz der Mitarbeiter haften sie nur dann persönlich, wenn diese für die Tätigkeit ganz offensichtlich ungeeignet oder überfordert sind. Im Übrigen haftet nur die Insolvenzmasse für den Insolvenzverwalter. Er kann dann ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.2 Unterhaltsanspruch des Schuldners

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dem Schuldner Unterhalt gewährt werden soll, obliegt der Gläubigerversammlung. Besteht ausreichend Insolvenzmasse, kann die Gläubigerversammlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Bis zu dieser Entscheidung ist es dem Insolvenzverwalter möglich, dem Gesellscha...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.2 Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter

In der Regel übertragen die Gerichte dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht, sondern ordnen "nur" einen Zustimmungsvorbehalt an (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO). In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat z. B. weiterhin dafür zu ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter

Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO). Er wird gesetzlicher Vertreter und übernimmt auch die Aufgaben des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Verwalter muss das Vermögen...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.3 Vorläufiger Gläubigerausschuss

Das Insolvenzgericht bestellt im Insolvenzeröffnungsverfahren (3-monatige Phase zwischen Stellung des Insolvenzantrags und Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen oder auf Antrag des Schuldners den vorläufigen Gläubigerausschuss (§ 22a InsO). Der vorläufige Gläubigerausschuss kann bereits in einer relativ frühen Phase der Insolvenz das Ver...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Die Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind von der Entscheidung des Insolvenzgerichts abhängig. 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolve...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4 Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Restrukturierungsverfahrens: Infographic 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung.[1] Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung

Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung.[1] Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt werden.[2] Diese Bescheinigung erstellt idealerweise ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unterneh...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / Zusammenfassung

Überblick Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit eines Krisenunternehmens dient der Entscheidungsvorbereitung und -unterstützung im Rahmen des Managements einer Unternehmenskrise und sollte zeitlich gesehen vor der Entscheidung über die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen liegen. Die Sanierungsfähigkeitsprüfung ist erforderlich, wenn als unternehmerische Handlungsalternativen zu...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.3 Verfahrensabwicklung/Schlusstermin

Vor der Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verteilungsverzeichnis aufzustellen. Das Gericht macht die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt (§§ 188 InsO). Zwei Wochen haben die Gläubiger bestrittener Forderungen dann noch Zeit, die Rechtshängigkeit ihrer Forderungen nachzuweisen, was zu einer Rückhaltung ents...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist – wie oben dargestellt – der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss insbesondere dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Einsicht in sämtliche Unterlagen und Da...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.3 Geschäftsführer verliert automatisch die Organstellung

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die Organstellung als Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, falls keine kürzere Frist vereinbart wurde. Verfügt der Geschäftsführer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch über einen Gegenstand der Insolvenzmasse, macht er sich u. U. wegen Betrugs oder Unters...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.2 Wer den Antrag stellen muss

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen der oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellen. Es ist zu empfehlen, dass alle Geschäftsführer gemeinsam den Antrag stellen. Sie können den Insolvenzantrag mithilfe eines Finanz- und Liquiditätsplans glaubhaft machen. Die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen, trifft alle Geschäftsführer, unabhängig...mehr

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Unternehmenskrise II: Entst... / 4.3 Überschuldung

Die Überwindung der Unternehmenskrise kann neben dem dringenden Erfordernis der Beseitigung der Krisenursachen die finanzielle Sanierung des Unternehmens erfordern. Als ein in der Bilanz ersichtlicher Indikator für die Notwendigkeit der finanziellen Sanierung eines Unternehmens ist die Überschuldung anzusehen. In der Bilanz werden die Vermögenswerte auf der Aktivseite erfasst...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.2 Die Liquidation bei Abweisung mangels Masse

Wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist eine Fortführung unter keinen Umständen möglich. In diesem Fall wird das Unternehmen liquidiert, das restliche Vermögen der Gesellschaft also in Geld umgewandelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zu einer Löschung von Amts wegen kommen, sofern die Gesellschaft über keinerlei Vermögen verfügt.[1] Die Liquidat...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung[1] sind dagegen für die Gläubiger der Gesellschaft keine Sicherheiten zu stellen, da diese im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus den Deckungsmassen haben.[2] Außerdem führt eine vereinfachte Kapitalherabsetzung in künftigen Geschäftsjahren zu weniger umfangreichen Beschränkungen hinsichtlich de...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / 2.1 Zielsetzungen der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Das Ziel der Sanierungsfähigkeitsprüfung liegt in der Erstellung eines fundierten und vertrauenswürdigen Urteils über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens. Das Ergebnis der Sanierungsfähigkeitsprüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung einschneidender Sanierungsmaßnahmen und damit über den Fortbestand des Unternehmens. Die Prüfung der Sanieru...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.2.1 Eigenantrag des Schuldners

Die drohende Zahlungsunfähigkeit eröffnet mehrere Handlungsoptionen. Die Möglichkeit eines Eigenantrags ist nur eine davon. Während Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit jeder Gläubiger stellen kann, der dem Gericht gegenüber glaubhaft machen kann, dass er eine Forderung gegenüber dem Unternehmen hat, kann den Antrag wegen drohender Zahlungs...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.2 Der Verwalter übernimmt die Aufgaben des Geschäftsführers

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Befugnis, über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, vollständig auf den Insolvenzverwalter über.[1] Er tritt in alle Rechte sowie Pflichten des Unternehmens ein und führt die Geschäfte. Wesentliche Aufgabe des Verwalters ist die optimale Verwertung der Masse und die anschließende Verteilung an die Gläubiger. Unter Umstände...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / 2.4 Inhalte der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Abgesehen von einer generellen Aussage über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens, sollte die Sanierungsfähigkeitsprüfung zweckmäßigerweise die im Folgenden beschriebenen 3 Elemente umfassen. Analyse der Ist-Situation Zunächst ist eine Analyse des Ist-Zustandes in Form einer quantitativen und qualitativen Erfassung der gegenwärtigen Unternehmenssituation inklusive einer det...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.3 Überschuldung

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Aktivvermögen bzw. die Vermögensgegenstände der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr abdecken. Die Bilanzwerte sind dabei der Ausgangspunkt, entscheidend aber sind letztlich die tatsächlichen Werte.[1] Hinweis Kein Insolvenzgrund bei positiver Fortbestehensprognose Eine Ausnahme für die Einleitung eines Insolvenzverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.3 Anzeigeerstatter

Rz. 447 Aus dem Wortlaut des § 371 Abs. 4 AO folgt zunächst, dass der Anzeigeerstatter Anzeigepflichtiger i. S. v. § 153 AO sein muss[1], da anderenfalls zwar eine Anzeige fehlerhaften steuerlichen Verhaltens vorliegt, diese aber nur als Hinweis eines nicht von dem Steuerpflichtverhältnis berührten Fremden, nicht aber als Anzeige nach § 153 AO gewertet werden kann. Rz. 448 An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.4 Fristsetzungspflicht

Rz. 353 Die Fristsetzung nach § 371 Abs. 3 AO durch das zuständige Strafverfolgungsorgan ist – sofern der Anspruch auf die verkürzte Steuer noch nicht vollständig getilgt ist – zwingend erforderlich, um die Anwartschaft auf Straffreiheit zum Erlöschen zu bringen.[1] Solange bei einer objektiv vorliegenden Selbstanzeige die Nachentrichtungsfrist noch nicht gesetzt und noch ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.2 Tauglicher Täter

Rz. 61f Als tauglicher Täter kommt der Aufbewahrungspflichtige infrage. Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist, ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen. Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.2 Tauglicher Täter

Rz. 130c Verantwortlich für die Gewährung des vollständigen Datenzugriffs ist der Adressat der Anordnung i. S. d. § 379 Abs. 6 S. 1 AO und somit i. d. R. der Stpfl. als Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger. Selbiges gilt nach Ansicht des BFH hingegen nicht für Unterlagen und Daten, die "freiwillig", also über die gesetzliche Pflicht hinaus aufgezeichnet wurden, da dies...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Insolvenz

Rz. 35 Nach europäischem Recht ist die Anwendung des § 613a BGB auch in der Insolvenz regelmäßig geboten.[1] Allerdings ist § 613a BGB nur eingeschränkt anwendbar, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[2] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[3] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Rz. 1 § 242 AO regelt die rechtlichen Folgen der Hinterlegung von Zahlungsmitteln i. S. d. § 241 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die Regelung ähnelt inhaltlich § 233 BGB, unterscheidet sich jedoch hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs: Während § 233 BGB zivilrechtliche Sicherheiten betrifft, bezieht sich § 242 AO auf ein öffentlich-rechtliches Hinterlegungsverhältnis zwischen dem Stpfl. un...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5 Insolvenz

Rz. 35 Nach einer Entscheidung des BAG kommt es für die Qualifizierung eines Abfindungsanspruchs nach den §§ 9, 10 KSchG nicht darauf an, ob die Kündigung, in deren Rahmen der Auflösungsantrag gestellt wurde, noch vor Insolvenzeröffnung von dem Insolvenzschuldner oder vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist.[1] Auch nicht allein ausschlaggebend ist bei einem Antrag der Arb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.5 Sozialplan

Rz. 111 Will der Arbeitgeber auch die älteren Arbeitnehmer, die sich mit den Leistungen aus dem bestehenden Sozialplan nicht begnügen wollen, zu einem einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bewegen, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er zusätzliche Leistungen nur den Arbeitnehmern verspricht, die sich nicht schon zuvor mit einem A...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.1 Berichtigung nach § 17 UStG bei Forderungsausfall

Eine andere Beurteilung kann sich jedoch ergeben, wenn später nur Teile der Forderung vom Forderungskäufer beigetrieben werden (können). Dieser Fall ist von dem bloßen Verkauf unter Nennwert abzugrenzen, denn hierbei wirkt sich nicht der Verkauf der Forderung selbst aus, sondern z. B. eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wird der Forderungsbetrag nur teilweise vereinnahmt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Insolvenzverfahren und Geschäftsführung

Zusammenfassung Begriff Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat der Geschäftsführer für die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Insolvenzverfahren un... / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat der Geschäftsführer für die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ggf. das Insolv...mehr

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GmbH: Insolvenzverfahren un... / 2 Aufgaben des Insolvenzverwalters

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge kündigen, übernimmt handels- und steuerrechtliche Pflichten, stellt den Jahresabschluss auf, ist berechtigt, das gesamte Unternehmen zu veräußern (unter Mitwirkung der Gläubigerversammlung). Hinweis Neue Geschäftschancen anbieten Entdeckt ...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.5 Insolvenz

Die im Inland ansässige ausländische GmbH unterliegt dem deutschen Insolvenzrecht, da für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig sind, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (Anknüpfung an das sog. Kriterium COMI = Center of main Interest).[1]mehr