Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 126 HGB (bis 2024 § 128 HGB) haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nach § 126 Satz 2 HGB unwirksam.[2] Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Haftung der Gesellschafter einer GbR

Nach der Rechtsprechung des BFH haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar den OHG-Gesellschaftern für die Steuerschulden und steuerlichen Nebenleistungen der GbR in sinngemäßer Anwendung der §§ 421, 427 BGB unbeschränkt [1] und unbeschränkbar.[2] Einschränkungen der unbeschränkten Haftung von Gesellschaftern einer GbR hat der BGH nur in ein...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.3 Zahlungsansprüche im eröffneten Insolvenzverfahren

Vor Enthaftungserklärung Die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden Mietansprüche müssen gemäß § 108 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter erfüllt werden. Die Forderungen des Vermieters stellen in derartigen Fällen Masseverbindlichkeiten dar.[1] Sie sind gemäß § 53 InsO bevorzugte Forderungen und werden aus der Insolvenzmasse vorweg berichtigt. Der Insolven...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1028 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Genossenschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der eG in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1029 Auch während de...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.5 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1090 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der GmbH in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1091 Die Eröffnung d...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.5 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Mieten als Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter zu zahlen. Hat der Insolvenzverwalter die Enthaftung der Wohnung erklärt, ist allein der Mieter Schuldner der Miete. Wenn kündigungsrelevante Rückstände aufgelaufen sind, kann der Vermieter das Mietverhältnis jedoch in beiden Fällen außerordentlich fristlos kündigen.mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.4 Kündigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Gerät der Mieter nach dem Eröffnungsantrag in einen kündigungsbegründenden Rückstand gemäß § 543 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB, kann der Vermieter das Mietverhältnis ebenfalls außerordentlich fristlos kündigen.[1] Auch hier ist wieder zu beachten, dass als Kündigungsgrund nicht Mietrückstände vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bemüht werden. Praxis-Beispiel Na...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.2 Zahlungsansprüche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Stadium zwischen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters kommt es darauf an, ob das Insolvenzgericht einen sog. "starken" oder "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt hat. Aufgabe des vorläufig eingesetzten Insolvenzverwalters ist die Prüfung, ob sich die Eröffnung des...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3 Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

3.1 Insolvenzgründe Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund d...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3 Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

3.1 Insolvenzgründe Rz. 1021 § 101 GenG schreibt vor, dass die Genossenschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Grundsätzlich findet die Insolvenzordnung auch im Fall der Insolvenz einer Genossenschaft Anwendung. Besondere Regelungen sieht daneben aber das Genossenschaftsgesetz vor (§§ 98 bis 118 GenG). Rz. 1022 Neben der Zahlungsunfähigkeit und der dro...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1023 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder ist sie überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO).[1] Die Regelung des § 15a Abs....mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.2 Betriebskostennachforderung

Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum stellt auch dann eine einfache Insolvenzforderung dar, wenn die Abrechnung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Dies gilt auch im Fall einer vom Insolvenzverwalter vor der Erstellung der Nebenkostenabrechnung abgegebenen Enthafungserklärun...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.4 Die Aufrechnung im Fall der Verbraucherinsolvenz (§ 66a GenG)

Rz. 394 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Genossenschaftsmitglied wirkt sich leider sehr negativ auf die Möglichkeit der eG aus, mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Die Regelungen zu den Aufrechnungsmöglichkeiten sind im Einzelnen komplex (§ 95, 96 InsO). Vereinfachend lässt sich jedoch feststellen, dass die InsO nur eine Aufrechnungslage, die schon bei Eröffnung ...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 1074 Im Rahmen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist als Teil dieses umfassenden Schutzpakets unter anderem der Artikel 1, und zwar als "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolven...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.1 Grundsätze

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, verliert dieser die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und hierüber zu verfügen. Dieses Recht wird in der Folgezeit vom Insolvenzverwalter ausgeübt. Das Vermögen des Mieters dient als sog. "Insolvenzmasse" zur gemeinschaftlichen anteiligen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger, die – zur Zeit der Insol...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.2 Rücktritt vom Mietvertrag

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters nach Mietvertragsabschluss, jedoch vor der Überlassung der Mieträume eröffnet, können sowohl Vermieter als auch Mieter von Gesetzes wegen gemäß § 109 Abs. 2 InsO vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt sowohl für Wohnraum- wie auch für Gewerberaummietverhältnisse. Praxis-Tipp Vermieter sollten sich vor Übergabe der Mieträu...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.2 Kündigung nach Eröffnungsantrag

Der Vermieter kann nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr im Hinblick auf rückständige Mieten kündigen, die vor dem Antrag aufgelaufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das Insolvenzverfahren sogleich eröffnet wird oder vorerst ruht.[1] Nach der Bestimmung des § 306 Abs. 1 InsO ruht das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines (Verbraucher-)Inso...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.1 Grundsätze

Die Bestimmung des § 112 InsO regelt, dass der Vermieter das Mietverhältnis nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht kündigen kann wegen des Verzugs mit der Miete oder Pacht, der vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters. Verzug mit Miete vor Eröffnungsantrag Sin...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.3 Anfechtung des Mietvertrags

Hat der Mieter den Vermieter im Vorfeld des Mietvertragsabschlusses nicht von dem Umstand in Kenntnis gesetzt, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, berechtigt dies den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags.[1]mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1021 § 101 GenG schreibt vor, dass die Genossenschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Grundsätzlich findet die Insolvenzordnung auch im Fall der Insolvenz einer Genossenschaft Anwendung. Besondere Regelungen sieht daneben aber das Genossenschaftsgesetz vor (§§ 98 bis 118 GenG). Rz. 1022 Neben der Zahlungsunfähigkeit und der drohenden Zahlungsunfä...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.11 Auflösung oder Erlöschen einer Mitgliedsgesellschaft (§ 77a GenG)

Rz. 238 Mitglied in einer eG können auch juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein. Vertreten wird die juristische Person in der Generalversammlung durch ihre gesetzlich vertretungsberechtigten Organe, z. B. Geschäftsführer, Vorstand oder Bürgermeister. Auch Personengesellschaften können eine Mitgliedschaft in der eG halten. Vertreten werden diese vo...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2.2.3 Herabsetzung der Vergütung

Verschlechtert sich die Lage der Genossenschaft nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung so, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Genossenschaft wäre, so soll der Aufsichtsrat (analog § 87 Abs. 2 AktG) die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen. Durch eine Herabsetzung wird der Anstellungsvertrag im Übrigen nicht berührt. Das Vorstandsmitglied kann je...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.1 Kündigung

Nach der Bestimmung des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Miet- oder Pachtverhältnisses über Räume, die nicht Wohnräume sind, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. D...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 1 Schadensersatzpflicht

Nach § 41 GenG i.V.m. § 34 GenG haften die Mitglieder des genossenschaftlichen Aufsichtsrats für die Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht gegenüber der Genossenschaft. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Eine unmittelbare Haftung gegenüber den Mitgliedern besteht nicht, zumal § 41 GenG kein Schutzgesetz zugunsten der Mitglieder i...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 1 Gründe für die Auflösung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 1019 Im GmbH-Gesetz und in anderen Rechtsvorschriften findet sich eine Vielzahl von Gründen, die zur Auflösung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft führen. Dazu gehören insbesondere[1]: Zeitablauf (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), Beschluss der Gesellschafter (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG)[2], Eröffnu...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.1 Zahlungsansprüche vor Stellung des Insolvenzantrags

Alle Vermieteransprüche wegen rückständiger Zahlungen gegen den Mieter stellen bis zur Stellung des Insolvenzantrags einfache Insolvenzforderungen dar. Dies bedeutet, dass der Vermieter lediglich aus der – in aller Regel geringen – Insolvenzquote befriedigt wird. Praxis-Beispiel Am 10. September 2019 beantragt ein Gläubiger des Mieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens üb...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 1 Gründe der Auflösung einer Wohnungsgenossenschaft

Rz. 1002 Im Genossenschaftsgesetz und in anderen Rechtsvorschriften findet sich eine Vielzahl von Gründen, die zur Auflösung einer Genossenschaft führen. Dazu gehören insbesondere[1]: Beschluss der Generalversammlung (§ 78 GenG) Zeitablauf (§ 79 GenG) gerichtliche Entscheidung (§§ 54a Abs. 2 Satz 1; 80 GenG) Antrag der obersten Landesbehörde (§ 81 GenG) Insolvenz (§ 81a GenG) Eröf...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.3 Enthaftungserklärung

Im Bereich der Wohnraummiete steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses zu. Stattdessen bleibt ihm aber das Recht zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 109 Abs. 1 Sazt 1 fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese sog. Enthaftungserklärung...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 5 Beweislast und Verjährung des Haftungsanspruchs

Hinsichtlich der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder liegt es in den Händen der Genossenschaft, den verursachten Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beweisen. Dies betrifft auch die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats für den entstandenen Schaden. Dabei kann sich die Genossenschaft auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO berufen. Die Beweislast für ih...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.8.4 Ausschlussgründe

Rz. 192 Das Genossenschaftsgesetz selbst sieht seit dem Jahr 2006 keinen normierten Grund mehr für ein Ausschließungsverfahren vor. Aber auch vorher regelte es hierzu nicht viel, sondern enthielt nur einen – zumindest für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften völlig unbedeutenden – Grund: nämlich das Betreiben eines gleichartigen Geschäfts am selben Ort. Rz. 193 Daher kommt...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.5 Verpfändung und Abtretung des Anspruchs auf das AGH im Fall der Verbraucherinsolvenz

Rz. 396 Die Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens hilft für den Fall der Verbraucherinsolvenz nicht (Gleiches gilt für die Sicherungsabtretung). Der entscheidende Punkt ist darin zu sehen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erst mit dem Ausscheiden aus der eG, und zwar mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahrs, wirksam entsteht. Zu Beg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.3 Anmeldung der Eintragung der Auflösung im Handelsregister und Bekanntmachung

Rz. 1026 Die von den Gesellschaftern beschlossene Auflösung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG).[1] Im Gesetz ist nicht geregelt, wer anmeldepflichtig ist. Nach herrschender Meinung ist die Gesellschaft anmeldepflichtig und wird dabei durch die gesetzlichen Vertreter vertreten.[2] Weil die Geschäftsführer mit der Auflösung ihre Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Insolvenzverfahren

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.4 BFH, Urteil v. 31.1.2024, X R 11/22

Zur Frage der Berücksichtigung eines Verlustes aus dem Abgang der Beteiligung an einer GmbH bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung äußerte sich der BFH in einem Urteil vom 31.1.2024 (X R 11/22). Der Kläger war zu 50 % an einer GmbH beteiligt. Zudem erbrachte er in einem Einzelunternehmen Beratungsleistungen und vermietete Wirtschaftsgüter – unter anderem an ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.2 IDW S 2: Anforderungen an Insolvenzpläne (Stand: 20.3.2024)

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 20.5.2024 den IDW Standard: Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW S 2) billigend zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020) geänderte Rechtslage wurde der Standard geändert. Insbeso...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.5 Anrechnung der Sondervorauszahlung

Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt.[1] In dem amtlich vorgeschriebenen Voranmeldungsvordruck ist hierfür eine besondere Zeile vorgesehen (Zeile 49). Daraus folgt: Im Normalfall wird die Sondervorauszahlung bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.8 Veräußerungsverlust

Komplizierter wird die Rechtslage, wenn sich aus der Veräußerung der Anteile ein Verlust ermittelt. In diesem Fall ist zusätzlich zu differenzieren, ob die GmbH-Anteile zuvor entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden bzw. ob die Anteile den gesamten 5-jährigen Zeitraum gehalten worden sind oder nicht.[1] Liegt ein sog. Mischfall vor – die veräußerten Anteile sind teils ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.6 Hinweispflichten für den GmbH-Geschäftsführer persönlich bei erforderlicher Insolvenzantragstellung bezüglich der GmbH

Hat sich der GmbH-Geschäftsführer entschlossen, den Insolvenzantrag zu stellen, muss er dies schriftlich beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht (Sitz der GmbH) tun. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO bestimmt, dass der Schuldner seinem Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtend ein Verzeichnis seiner Gläubiger und ihrer Forderungen beifügen muss. Die Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Im Jahr 2023 haben in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rd. 3.200 (+ 22,1 %) mehr als in 2022.[1] Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+ 6,3 %) liegt die Zuwachsrate damit se...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Regelinsolvenz bzw. Unternehmerinsolvenz

Ein Insolvenzverfahren kann nach § 11 Abs. 1 InsO über das Vermögen jeder natürlichen oder juristischen Person[1] eröffnet werden. Insolvenzfähig sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch die OHG, die KG, die Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, Partenreederei, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens...mehr