Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konkurs

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Insolvenz des Arbeitgebers, > Insolvenz des Arbeitnehmers, > Insolvenzgeld, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter.mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / 9

Auf einen Blick Der vorliegende Beitrag zeigte in Grundzügen die Besonderheiten eines Nachlassinsolvenzverfahrens auf. Vom Beginn über die Unterschiede zu einem herkömmlichen Verfahren bis hin zu Sonderfällen, etwa des Todes der natürlichen Person im regulären Insolvenzverfahren, sollte alles für die Praxis und die notwendige Arbeit abgebildet sein. Während der Ablauf des Ve...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Über das Vermögen der Schuldnerin hat das AG Gera – Insolvenzgericht – mit Beschl. v. 9.10.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und hat u.a. die Stundung der Kosten des Eröffnungsverfahrens sowie des eröffneten Verfahrens ausgesprochen. Mit Beschl. v. 9.1.2024 wurde der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzgericht hat die Schuldnerin daraufhin zur Zahlung...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Übertragung der Arbeitgeberfunktion kraft Gesetzes

Rz. 30 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dritte, die an den ArbN Teile des Arbeitslohns auszahlen, sind grundsätzlich nicht zum LSt-Abzug verpflichtet (vgl § 38 Abs 1 Satz 3 EStG; zu Einzelheiten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 2 ff). Anders wird in bestimmten Fällen die Wahrnehmung lohnsteuerlicher Pflichten kraft gesetzlicher Fiktion auf einen Dritten übertragen. Das sindmehr

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FoVo 03/2025, Insolvenzrecht

Andreas Schmidt Privatinsolvenzrecht Kommentar, 3. Aufl. 2025 1.763 Seiten, 159 EUR Verlag Wolters Kluwer ISBN 978-3-472-09832-4 Aus der Praxis für die Praxis möchte man meinen, wenn man das Buch eines beim Amtsgericht tätigen Insolvenzrichters zu Rate zieht. Dieses Urteil ist nicht zu revidieren, wenn man das breit aufgestellte Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis betrach...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Praxisproblem, das sich immer häufiger stellt Unsere Gesellschaft wird älter und einsamer. Die Versorgung innerhalb der Familie über die Generationen ist nicht mehr sichergestellt, sodass immer mehr Menschen die Möglichkeit suchen, zumindest ihre würdevolle Beerdigung abzusichern. Der BGH zeigt auf, dass die rechtmäßigen Möglichkeiten, dies insolvenz- und pfändungssicher ausz...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[4] „II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZInsO 2023, 976 veröffentlicht ist, hat gemeint, einem Rechtsanwalt, der von einem von den Gläubigern bestellten gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) beauftragt worden sei, stehe eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für seine V...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 6. Geltendmachung durch die Insolvenzverwaltung

Ist über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, verliert er lediglich das diesbezügliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht (§ 80 Abs. 1 InsO), bleibt aber materiellrechtlich Inhaber der ihm zustehenden Vermögensrechte, etwa desjenigen zur Besitzberechtigung an der Ehewohnung nach § 986 BGB bzw. aus § 1353 BGB.[45] Obwohl dies auf den ersten Blick Famili...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr. BGH, Beschl. v. 17.10.2024 – IX ZB 19/23mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Kein Pfändungsschutz nach § 850b ZPO Entgegen der Auffassung des LG fällt das Guthaben aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag nicht in analoger Anwendung von § 850b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO wegen Unpfändbarkeit nicht in die Insolvenzmasse. Auch wenn ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag grundsätzlich eine einer Sterbegeldversicherung entsprechen...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die aufgrund des Beschlusses des OLG Dresden vom 7.4.2022 erstattungsberechtigten Streithelfer sind Orderschuldverschreibungsgläubiger. Diese hatten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 Satz 1 SchVG einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter bestellt. In dem Rechtsstreit zeigte eine Rechtsanwaltskanz...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / II. Auslegung "Widerspruch" als sofortige Beschwerde

Der durch die Schuldnerin eingelegte "Widerspruch" wurde vom Insolvenzgericht als sofortige Beschwerde ausgelegt. Gegen die Aufhebung der Stundung steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4d Abs. 1, 6 Abs. 1 InsO zu. Das Schreiben der Schuldnerin wurde beim AG Gera – Insolvenzgericht – eingelegt. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen gem. §§ 4 S. 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

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ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 7 Wirtschaftsjahr

Zeile 14 In dieser Zeile ist das Wirtschaftsjahr anzugeben, das in dem Vz 2024 endet, sowie das zweite Wirtschaftsjahr, wenn in dem Vz 2024 2 Wirtschaftsjahre enden. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr können regelmäßig nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblic...mehr

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Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Zusammenfassung

Wenn eine Forderung im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend gemacht wird, bedeutet das nicht, dass generell auf die Forderung verzichtet wird. Die Pflicht, die Verbindlichkeit in der Bilanz zu erfassen, bleibt bestehen. Das gilt auch, wenn nach dem Ende des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit besteht, die Forderung zum Beispiel bei neu entdecktem Vermögen des Schuldners dur...mehr

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Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Hintergrund

Im Insolvenzverfahren bedeutet das Nichtgeltendmachen einer Forderung nicht automatisch, dass auf die Forderung generell verzichtet wird. Der Insolvenzverwalter einer GmbH hatte sich mit einem Gläubiger darauf geeinigt, die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht weiter zu verfolgen. In der Steuerbilanz der GmbH wurde das Darlehen zuerst als Gewinn ausgebucht und der Gewinn in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass die Verbindlichkeit nicht ertragswirksam aufzulösen ist. Eine Verbindlichkeit besteht rechtlich weiter, solange nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der Gläubiger seine Forderung geltend macht. Ein Insolvenzverfahren endet nicht zwangsläufig mit der Liquidation, und es besteht die Möglichkeit, dass d...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 1.2 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Ist der Vermieter durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zum Vertragsschluss bestimmt worden, so können die Anfechtungsvoraussetzungen nach § 123 Abs. 1 BGB vorliegen. Wichtig Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Vermieter über verkehrswesentliche Eigenschaften des Mieters getäuscht worden ist...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der Grunderwerbsteuer.[1] Als Gegenleistung gelten hierbei nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG neben dem Meistgebot auch die Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Die frühere Steuervergünstigung für den Erwerb zur Rettung eines Grundpfandrechts[2] ist in das GrES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.10 Insolvenzverfahren, Zweckgesellschaften, Briefkastenfirmen und weitere Sonderfälle

Rz. 18a Im Falle der Insolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Damit einher geht die Geschäftsleitung dorthin über, von wo aus der Insolvenzverwalter die maßgebenden Entscheidungen trifft. Dies gilt auch schon bei der Bestellung eines vorläufigen starken Insolvenzverwalters. Ein ("starker") Insolvenzverwalter übt i. d. R. ebenso die Geschäftsleit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.6 Insolvenz- und Zwangsverwaltung

Rz. 29 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Etwas anderes gilt nur , wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet.[2] Soweit die Verwaltung durch den Insol...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters

Leitsatz Einem beherrschenden Gesellschafter fließt eine unbestrittene Forderung gegen die Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Das gilt auch für Darlehenszinsen, die bei der Kapitalgesellschaft zwar passiviert, aber nicht ausgezahlt werden. Die Fälligkeit der Darlehenszinsen wird durch einen vereinbarten Rangrücktritt ohne Stundungsabrede nicht abgeändert. V...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.4 Vertragsende durch Bedingungseintritt

Die Parteien eines Geschäftsraummietverhältnisses können vertraglich vereinbaren, dass das Mietverhältnis beim Eintritt einer bestimmten Bedingung enden soll. Praxis-Beispiel Behördliche Untersagung Das Mietverhältnis endet, wenn die Behörde die Nutzung der Mietsache untersagt. Eine Vereinbarung, wonach das Mietverhältnis endet, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9 Das eigentliche Insolvenzverfahren

8.9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die GdWE als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohn- und Gehaltsabtretung / 5 Lohn- und Gehaltsabtretungen im Insolvenzverfahren

Vereinbarungen über Lohn- und Gehaltsabtretungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind als Verfügungen des Schuldners gemäß § 81 InsO unwirksam. Dies gilt bereits im Eröffnungsverfahren, sofern ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Verfügungsverbot durch das Insolvenzgericht angeordnet worden ist. Erfasst werden auch Abtretungen, die sich auf den Zeitraum...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.2 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen

Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Hausgeld (Vorschuss und/oder Nachschuss) ist eine einfache Insolvenzforderung. Einfache Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO nämlich solche Verbindlichkeiten gegenüber persönlichen Gläubigern des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.1 Allgemeines

Es kann dazu kommen, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bringt für die Verwaltung eine Reihe spezifi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.5 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren Zahlungsunfähigkeit Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner i. S. d. Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.4 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8 Aussonderungs-/Absonderungsrechte

Ist über das Vermögen eines Hausgeldschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden, muss geprüft werden, ob Aussonderungs- und/oder Absonderungsrechte bestehen. Vor allem Absonderungsrechte spielen seit der WEG-Reform 2007 eine große Rolle. 8.8.1 Aussonderung Die GdWE kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall Aussonderungsrechte besitzen (infrage kommen eigentlich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.3 Verteilung

Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger wird nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen. Verteilungen können stattfinden, solange hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Die Verteilungen werden vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 9 Hausgeldforderungen: Möglichkeiten und Grenzen

Die Organisation der Hausgeldforderungen durch Beschlüsse und ihre außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ist eine besondere Herausforderung für eine Verwaltung. Verfügt die GdWE, deren Organ die Verwaltung ist, nicht über ausreichende Mittel, die Forderungen Dritter, z. B. eines Energieversorgers oder der Verwaltung zu begleichen, kann es schnell kalt oder chaotisc...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die GdWE als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, weiterlaufende Zinsen sind nachr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.2 Prüfung

Der Insolvenzverwalter hat die von der GdWE angemeldeten Forderungen mit den in § 174 Abs. 2 und 3 InsO genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. In einem Prüfungstermin werden dann die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag nach und ihrem Rang nach geprüft. Soweit gegen die Forderungen der GdWE im Prüfungstermin oder in einem schriftlichen Verfahren ein Widerspruch wede...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.2 Beschränkungen

Praxisrelevante Beschränkungen stellen Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke, Insolvenzvermerke, Nacherbenvermerke und Testamentsvollstrecker-Vermerke dar. Beschränkungen stehen einem Erwerb von Immobiliareigentum grundsätzlich nicht entgegen, können diesen jedoch erschweren. Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke Sind Zwangsversteigerung oder Zwangsver...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.6 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der GdWE bzw. des Verwalters wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mithin grundsätzlich der Insolvenzverwalter.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.4.8 Insolvenzverwalter

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben dem Wohnungseigentümer ein eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter zu laden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist allein der Insolvenzverwalter zu laden. Hat der Insolvenzverwalter die Sondereigentumseinheit aus der Insolvenzmasse freigegeben, so ist wieder der Wohnungseigen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Kraftfahrzeugsteuer gehört dann zur Masseverbindlichkeit, wenn das Fahrzeuge für dessen Halten sie festgesetzt ist, Teil der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) ist und der Insolvenzverwalter (§ 56 InsO) verfügen kann. Nicht maßgebend ist, wer verkehrsrechtlich Halter des Fahrzeugs ist. Sachverhalt Das beklagte Hauptzollamt hatte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens übe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.4 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.4.1 Grundsätze

Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der GdWE geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, steht für Gläubiger der GdWE zunächst auch nur ein Schuldner zur Verfügung, nämlich die GdWE. Da es zur Stärkung der Kreditfähigkeit der GdWE weiterer Zugriffsmöglichkeiten der Gl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.4 Nachschüsse

Der Insolvenzverwalter schuldet den vollständigen Ausgleich des Nachschusses. Denn die Forderung auf Zahlung des Nachschusses entsteht erst mit dem Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbstständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet. Ist der Nachschuss nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 6.1.2 Keine Befristung der Laufzeit

Grundlose Abberufung Ist die Vertragslaufzeit nicht befristet und auch nicht an den Zeitraum der Bestellung gekoppelt, kommt es bezüglich der Kündigung des Verwaltervertrags auf die vertraglich geregelten Kündigungsfristen an. Unabhängig davon endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist nicht ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Zu einer solchen Abson...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.3 Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Vorschüsse

Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Vorschüsse sind Masseverbindlichkeiten und vom Insolvenzverwalter zu bedienen. Wenn der Insolvenzverwalter das laufende Hausgeld nicht erfüllt, kann ihn die GdWE auf Zahlung verklagen und aus einem Zahlungstitel in die Masse vollstrecken. Sofern die Voraussetzungen des § 90 InsO vorliegen, kann die GdWE auch aus der Rangklasse 5 des § ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.6.2 Heimfall

Da der Eigentümer sein Grundstück dem Erbbauberechtigten für lange Zeit überlässt, will er geschützt sein, falls sich dieser nicht an den Vertrag hält. Deshalb kann gem. § 2 Nr. 4 ErbbauRG die "Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen (Heimfall)", vereinbart werden. Der Begriff ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.5 Sonderumlagen

Ein noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossener Vorschuss auf eine Sonderumlage – gleich welchen Zwecks – ist eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO. Sie ist zur Tabelle anzumelden. Die anteilige Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung einer nach Insolvenzeröffnung beschlossenen Sonderumlage, die den von ihm durch Hausgeldrückstand vor Insolv...mehr