Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Abgrenzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Tz. 206 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch beim Verzicht auf einen Pensionsanspruch liegt eine verdeckte Einlage nur dann vor, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Eine außerbilanzielle Korrektur des Ertrags aus dem Wegfall der Pensionsrückstellung kommt damit dann nicht in Betracht, wenn keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist. Eine Veran...mehr

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AGS 05/2025, Masseschädigen... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Hamburg ist sehr interessant. Sie befasst sich mit der Festsetzung der Vergütung auf "null." Zu unterscheiden ist damit die Entscheidung von der sog. Verwirkung, bei der der Vergütungsanspruch als wertlos erachtet werden muss. Insgesamt umfasst die Entscheidung konkret mehrere Aussagen: 1. Zuschläge nur bei konkreter Darlegung Ein Zuschlag kann nur dann...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG)

Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtlich erfolgen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt ein...mehr

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AGS 05/2025, Masseschädigen... / I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung der Vergütung durch das Insolvenzgericht für den Beschwerdegegner, den vormaligen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt R. Am 12.8.2013 beantragten die Erben des am 9.10.2007 verstorbenen W (nachfolgend "Erblasser") die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Nachlasses. Dies e...mehr

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zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / Leitsatz

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D& O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrages mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsneh...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"

Leitsatz 1. Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. 2. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2021 – XI R 15/19BStBl II 2021, 729, Rz 21mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 5.5 Insolvenzverwalter

Zieht der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der für das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines (i. d. R. gewerblichen) Zwischenmieters bestellt worden ist, die Miete von dem Endmieter (i. d. R. Bewohner) ein, so ist er verpflichtet, die vereinnahmte Miete in der geschuldeten Höhe an den Hauptvermieter (i. d. R. Eigentümer) weiterzuleiten. Erklärt er dennoch, er werde die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.3 Darlehensverluste (Nr. 2)

Rz. 209 § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG bestimmt, dass zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG weiterhin Darlehensverluste gehören, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Darlehensverluste sind nach der neueren BFH-Rspr. nur noch dann als nachträgliche Anschaffun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.5 Einschränkung bei entgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 304 Die Regelung für entgeltlich erworbene Anteile ist in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. b) EStG enthalten. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die nicht während der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG gehört haben.[1] Entgeltlicher Erwerb liegt vor bei Erwerb durch Kauf, Tausch und bei Erwerb der Anteile geg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erfolgswirksame Ausbuchung einer Verbindlichkeit mangels wirtschaftlicher Belastung

Eine Verbindlichkeit unterliegt nur dann einem Passivierungsverbot, wenn sie für das bilanzierende Unternehmen keine wirtschaftliche Belastung darstellt. Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Gläubiger auf die Geltendmachung seiner Forderung im Insolvenzverfahren verzichtet hat und die Durchsetzung der Forderung des Gläubigers nach Abschluss des Insolvenzverfahrens k...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Erwerb von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung (S. 1 Buchst. d)

Rz. 4a Der Erwerb von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer, der im Insolvenzfall seines Arbeitgebers in eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eintritt (§ 8 Abs. 2 BetrAVG [1]), ist ebenfalls steuerfrei. Dies gilt sowohl für Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung, die dem gesetzlichen Insolvenzschutz durch den PSVaG unterfallen, als auch für darüber hina...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.6 Insolvenz des Wohnungseigentümers

Hausgeld­ansprüche Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat für die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genannten Hausgeldansprüche ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung erforderlich ist. Dies entschied der BGH in folgend...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2 Insolvenz des Bauunternehmers

Bauleistungen bereits erbracht? Erbrachte der Unternehmer seine Bauarbeiten bei Insolvenzeröffnung noch nicht in vollem Umfang, so hat der Insolvenzverwalter grundsätzlich das Wahlrecht nach § 103 InsO.[1] Allerdings steht dem Besteller vor Insolvenzeröffnung das Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 2 VOB/B [2] zu.[3] Macht er hiervon Gebrauch, geht das Erfüllungsverlangen des Verwal...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Mietverhältnis

Vertrag wird fortgesetzt Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume bestehen grundsätzlich mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort (§ 108 InsO).[1] Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist. Anderenfalls kann der Insolvenzverwalter nach ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Als Insolvenzverwalter werden üblicherweise Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen im Fall des Insolvenzverfahrens in Besitz zu nehmen und es für den Gläubiger zu sichern. Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Unternehmen in Teilen oder in unveränderter Struktur oder Organisation weitergeführt werden kann. Ist dies nicht ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.7 Insolvenz und Ehewohnung

Streit um Nutzungsentschädigung Nutzt der Ehegatte des Insolvenzschuldners eine im Alleineigentum des Schuldners stehende Immobilie im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft, fragt es sich, ob der Verwalter von dem Ehegatten eine Nutzungsentschädigung verlangen kann. Praxis-Beispiel Nutzung der Ehewohnung Über das Vermögen eines Ehegatten war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 "Stille" Zwangsverwaltung durch Insolvenzverwalter

Vereinbarung mit Grundpfandgläubigern Bei der sogenannten "stillen" (oder auch: kalten) Zwangsverwaltung vereinbaren der Insolvenzverwalter des Eigentümers und die Grundpfandrechtsgläubiger als Absonderungsberechtigte die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter gegen Abführung der Mieteinnahmen an die Grundpfandrechtsgläubiger. Hierdurch soll die "echte" Zwangsverwaltung (§ 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.11.1 Rückschlagsperre

Wirkungen Wird infolge der Rückschlagsperre nach § 88 InsO eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld. Erhält der Schuldner nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis zurück, kann die Zwangshypothek grundsätzlich ohne Neueintragung mit entsprechend verändertem Rang wirksam werden.[1] Löschungsvoraussetzungen Ist eine von der insol...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.10 Insolvenz und Zwangsversteigerung

Stellung des Schuldners Im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr Beteiligter i. S. d. § 9 ZVG; er hat seine prozessuale Handlungsfähigkeit verloren.[1] Antrag der Gläubiger Gläubiger können das Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nur fortsetzen, wenn der Anordnungsbeschluss der Zwangsversteigerung oder Zwangs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1984 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.11.2 Restschuldbefreiung

Keine Löschung Eine Restschuldbefreiung begründet für den Schuldner keinen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragene Zwangshypothek.[1] Der Gläubiger kann also trotz der Restschuldbefreiung auf die Zwangshypothek zugreifen.mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1 Insolvenz des Bauträgers

Problem des steckengebliebenen Baus Hat der Bauträger ein Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen, so kann seine Insolvenz sowohl die Hauserwerber wie auch die Bauhandwerker in Bedrängnis bringen.[1] Deshalb sieht die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) [2] besondere Sicherungspflichten für Bauträger vor. Dazu gehört insbesondere, dass der Erwerber die vom Baufortschritt abhä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.3 Räumung

Rückgabe und Räumung Ist das Mietverhältnis beendet, ob durch Kündigung des Vermieters oder des Mieters, schließt sich die Rückgabe und Räumung der Mieträume an. Die Rückgabe der Mietsache kann der Vermieter im Wege der Aussonderung (§ 47 InsO) stets aus der Masse verlangen. Der darüber hinausgehende Räumungsanspruch, d. h. die Verpflichtung zur Herausgabe in vertragsgemäßem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Unterbrechung

Fortsetzung folgt? Nach § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits rechtshängiger Rechtsstreit, der die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen.[1] Denn der Schuldner verliert mit dem Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts gemäß § 80 Abs. 1 InsO auch die Prozessführungsbefugnis an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn im Insolvenzer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2 Abwicklung von laufenden Verträgen

Schwebende Verträge Vielfach sind zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vertragsverhältnisse, an denen der Schuldner beteiligt ist, "schwebend", d. h. noch nicht oder nicht vollständig abgewickelt. Dies kann vor allem bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Mietvertrag) oder bei mehraktigen Rechtsgeschäften wie etwa beim Grundstückserwerb der Fall sein. Wahlrecht des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine gewinnerhöhende Ausbuchung einer Forderung bei zeitlicher Durchsetzungssperre ohne generellen Forderungsverzicht

Durchsetzungssperre: Verpflichtet sich ein Gläubiger, eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung zurückzunehmen und diese Forderung lediglich "im Insolvenzverfahren" nicht mehr geltend zu machen, liegt darin kein genereller Forderungsverzicht, so dass sich der Bestand der Forderung nicht geändert hat und die entsprechende Verbindlichkeit weiterhin zu passivieren ist. Ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.4 Prüfungsverfahren

Prüfung Sodann werden die Forderungen im Prüfungstermin, einer vom Gericht einberufenen Gläubigerversammlung, geprüft. Dabei findet eine Erörterung der Forderung nur statt, falls diese vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung nicht entgegen. Ohne Widerspruch gilt die Forderung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.1 Anmeldung der Forderungen

Forderungs­anmeldung Damit ermittelt werden kann, welche Gläubiger mit welcher Forderung aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 174 InsO). Inhalt Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts voraus, aus ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Vollstreckungsschutz

Schuldnerschutz Ein Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners nach § 765a ZPO [1] ist auch in der Insolvenz zulässig.[2] Er kann nur dann erfolgreich sein, wenn die insoweit vorzunehmende Abwägung ergibt, dass die Härte der Vollstreckungsmaßnahme eindeutig und wesentlich stärker ist als das Interesse des Gläubigers an der berechtigten Durchsetzung seines Rechts.[3] Häufig geht ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Was gehört zur Insolvenzmasse?

Abgrenzung Da auch der Neuerwerb von der Insolvenz erfasst wird, fallen ein im laufenden Insolvenzverfahren erworbener Lottogewinn [1] oder Pflichtteilsanspruch [2] grundsätzlich in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Nicht zur Insolvenzmasse gehören unpfändbare Gegenstände (z. B. nach § 811 ZPO) sowie geringerwertige Hausratsgegenstände (§ 36 Abs. 1 und 3; Ausnahmen in § 36 Ab...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.1 Grundsatz

Schutz der Gläubiger Um die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, besteht für die einzelnen Insolvenzgläubiger ein Vollstreckungsverbot während der Dauer des Insolvenzverfahrens ( § 89 InsO).[1] Dabei ist unerheblich, ob der jeweilige Insolvenzgläubiger überhaupt am Insolvenzverfahren teilnimmt und seine Forderungen gemäß § 174 InsO zur Tabelle anmeldet od...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Freigabe aus der Insolvenzmasse

Wirkung Dem Insolvenzverwalter steht die Möglichkeit offen, Gegenstände aus der Insolvenzmasse freizugeben. Diese Freigabemöglichkeit ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, wird aber in § 32 Abs. 3 InsO [1] vorausgesetzt. Mit der Freigabe wird der Gegenstand aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) in das insolvenzfreie Vermögen überführt. Der Schuldner erlangt die freie Verfügu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Wichtig für Grundbesitz Mit der Eröffnung des Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners über sein Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen des Schuldners sind dann in der Regel unwirksam (§§ 80, 81 InsO). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, die gerade für Grundbesitzer bedeutsam sein können. So ist nach § 81 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.2 Wirkung der Freigabe

Erklärt der Verwalter die Freigabe [1] eines vom Schuldner rechtshängig gemachten Anspruchs, wird dadurch der Insolvenzbeschlag aufgehoben mit der Folge, dass die Unterbrechung des Verfahrens endet.[2] Entfällt der Massebezug während des Insolvenzverfahrens, ohne dass der Insolvenzverwalter die Freigabe erklärt, ist die Unterbrechung des Rechtsstreits nicht automatisch beende...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.1 Einstellung mangels Masse

Häufigster Fall ist die Einstellung mangels Masse, wenn sich also nach Eröffnung des Verfahrens[1] herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht (§ 207 InsO). Kosten des Insolvenzverfahrens sind nach § 54 InsO die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des oder der (vorläufigen) Insolvenzverwalter und der Mitglieder ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2 Einstellung des Verfahrens

Einstellung Das Insolvenzverfahren kann aber auch vorzeitig eingestellt werden. Auch dies führt zu dessen Aufhebung. Damit endet die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters. Soweit noch Vermögen des Schuldners vorhanden ist, wird es dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger wieder zugänglich gemacht.[1] Für eine solche Verfahrenseinstellung gibt es unterschiedliche Gr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.2 Planverfahren

So läuft das Verfahren Das Insolvenzplanverfahren gliedert sich in 4 Teile: die Planvorlage, die gerichtliche Vorprüfung, der Erörterungs- und Abstimmungstermin und die Durchführung der Abstimmung selbst. Vorlagerecht Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter – aus eigenem Recht oder im Auftrag der Gläubigerversammlung – und der Schuld...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.1 Aufhebung des Verfahrens

Aufhebung Das Insolvenzverfahren kann zum einen beendet werden durch Aufhebung des Verfahrens nach Beendigung der Schlussverteilung aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Insolvenzgerichts (§ 200 InsO). Mit der Aufhebung erlangt der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück. Die Insolvenzgläubiger können von dann an ihre restlichen Forderungen uneingeschr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.3 Sonstige Gründe

Weitere Möglich­keiten Darüber hinaus kann das Verfahren eingestellt werden wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds, wenn gewährleistet ist, dass nach der Einstellung beim Schuldner weder (drohende) Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung vorliegt (§ 212 InsO). Schließlich ist eine Verfahrenseinstellung auf Antrag des Schuldners mit Zustimmung der Gläubiger möglich (§ 213 InsO). To...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.1 Alternative Lösung

Plan-Wirtschaft In Abweichung von der etwas starren gesetzlichen Regelung besteht die Möglichkeit, die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse aufgrund eines Insolvenzplans durchzuführen (§§ 217 ff. InsO).[1] So soll das Schuldnervermögen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls in wirtschaftlich möglichst effektiver Weise eingesetzt werden. Meist wird dabei ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.4 Rückschlagsperre

Rückwirkung Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen unwirksam, die bis einen Monat vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zur Sicherung des Gläubigers erfolgt sind. Die Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird (§ 88 InsO; sog. Rückschlagsperre). Diese Sicherungen sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. Sie leben mit der Freigabe oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Beteiligungsverluste b... / b) Abgrenzung zu den Grundsätzen des § 17 Abs. 4 EStG

Anteile im Privatvermögen: Gemäß § 17 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn oder Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war. Die Beteiligung muss zum Privatvermögen gehören. Stichtagsbewer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.3 Abgrenzung zwischen Alt- und Neugläubigern

Wichtige Unterscheidung Das Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO betrifft grundsätzlich nur die Insolvenzgläubiger, deren Ansprüche vor Insolvenzeröffnung begründet wurden (auch Altgläubiger genannt).[1] Neugläubiger, die ihre Forderung gegen den Schuldner erst nach der Eröffnung erworben haben, sind von dem Vollstreckungsverbot grundsätzlich nicht betroffen – sofern es...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an gelten strenge Regeln. Insbesondere ist nunmehr die Vollstreckung durch einzelne Gläubiger untersagt. Die Gläubiger melden ihre Forderungen und hoffen auf eine möglichst hohe Verteilungsquote. In geeigneten Fällen können die Verwertung und die Verteilung der Insolvenzmasse aufgrund eines Insolvenzplans durchgeführt werde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.2 Ausnahmen

Bloße Vorbereitung Nicht dem Vollstreckungsverbot unterliegen allerdings Maßnahmen, die lediglich die Zwangsvollstreckung vorbereiten [1]: Dementsprechend kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Urteil noch für vorläufig vollstreckbar erklärt und eine Vollstreckungsklausel erteilt werden. Zustellungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie unmittelbar die Vollstreckun...mehr