Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mit Rangrücktritt verbundene Darlehensgewährung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH

Zufluss: Dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen "seine" GmbH bereits mit deren Fälligkeit zu, denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten sowie ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftung des GF bei unterlassener VorSt-Berichtigung infolge der Stornierung von Vorauszahlungsrechnungen

Die widerspruchslose Feststellung einer USt-Forderung gegen die insolvente GmbH zur Tabelle im Insolvenzverfahren ist als unanfechtbare Steuerfestsetzung i.S.d. § 166 AO anzusehen. Die widerspruchslose Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt wie die bestandskräftige Festsetzung der Forderung. Der GF der GmbH, der dem Tabelleneintrag hätte widersprechen und seinen Widerspruc...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.3 Forderungs- und Vermögensübergang (Abs. 3)

Rz. 31 Hat der GKV-Spitzenverband im Insolvenzfall Leistungen an ehemalige Beschäftigte der insolventen Krankenkasse zu erbringen, gehen die entsprechenden Forderungen auf den GKV-Spitzenverband über (Satz 1). Entsprechendes gilt für das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten einer Unterstützungskasse, wenn diese die Leistungen zu erbringen gehabt hätte. Dieser gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.4 Ansprüche der Versicherten und der Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 32 Die Vorschrift regelt für bestimmte Ansprüche der Gläubiger eine Haftung aller Krankenkassen (Satz 1). Eine Haftung des GKV-Spitzenverbandes besteht hier nicht; er hat allerdings die organisatorische Abwicklung zu übernehmen (Satz 2). Rz. 33 Betroffen sind von der Haftung die Ansprüche der Leistungserbringer sowie der Versicherten, einschließlich Forderungen aus zwisch...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufstockungsbetrag zum Tran... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

Lotte Sonnenschein war bei Firma A beschäftigt. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde der Arbeitsvertrag mit Firma A aufgelöst und eine Vereinbarung zum Wechsel in eine Transfergesellschaft der Firma B geschlossen. Lotte hatte ein Bruttogehalt von 4.000 EUR. Ihr Nettogehalt betrug 2.926,17 EUR (Steuerkasse III/1,0 KF/ --; KV-Zusatzbeitrag 3,5 %). Firma B stockte ...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 136 [Autor/Zitation] Nach § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO wird der Abschlussprüfer im Insolvenzverfahren ausschließlich durch das Gericht auf Antrag des Verwalters bestellt; für eine Mitwirkung der regulären Wahlorgane bleibt danach kein Raum. Wenn für das GJ vor Eröffnung des Verfahrens bereits ein Abschlussprüfer bestellt ist, wird die Wirksamkeit dieser Bestellung durch die E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eröffnetes Insolvenzverfahren oder abgelehnte Insolvenzeröffnung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Als "besondere Fälle", in denen Einblick in den Prüfungsbericht auch von sonst nicht berechtigten Gläubigern und Gesellschaftern verlangt werden kann, bestimmt die Norm das eröffnete Insolvenzverfahren und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse. Beides sind aufgrund gerichtlicher Entscheidung eindeutig und rechtssicher feststellbare Zeitpun...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 49 Der volljährig gewordene Alleinerbe, dessen sonstiges Vermögen bei Erreichen der Volljährigkeit überschuldet ist

Rz. 711 Beispiel Die Eltern des minderjährigen M haben mit einer Schenkung, die der Minderjährige mit sieben Jahren erhielt, schlecht gewirtschaftet, so dass für M eine erhebliche Schuldenlast entstand. Da fällt ihm als 16-Jährigen noch eine (lastenfreie) Erbschaft an, deren Wert geringer ist als die schon aufgelaufenen Schulden. M ist zahlungsunfähig, und zwar sowohl hinsic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Insolvenz des geprüften Unternehmens

Rz. 260 [Autor/Zitation] Pflichtprüfungsaufträgen, die im Insolvenzfall noch in Arbeit sind, bleiben durch die Insolvenz unberührt. Gemäß § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO wird die Wirksamkeit der Bestellung durch die Verfahrenseröffnung nicht berührt. Daher erlischt der Prüfungsauftrag auch nicht gem. § 116 iVm. § 115 InsO, es besteht auch kein Wahlrecht nach § 103 InsO, wonach der I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Insolvenz

Rz. 50 [Autor/Zitation] Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen der KapGes. ist zu differenzieren. Soweit Unternehmensabschlüsse für vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossene Geschäftsjahre noch nicht offengelegt wurden, bleiben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs weiter verpflichtet; dem stehen auch nicht die §§ 80, 155 Ins...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 48 Der volljährig gewordene Alleinerbe bei überschuldetem Nachlass

Rz. 701 Beispiel M ist im Alter von elf Jahren Erbe nach seinem Onkel O geworden. Der Nachlass ist bedeutend. Dann wurde er mit 17 Jahren Alleinerbe nach Tante T. Deren Nachlass ist überschuldet. Nun steht M kurz vor der Volljährigkeit. Rz. 702 Nach § 1980 BGB hat der volljährig Gewordene die Pflicht, "unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen."...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Aussagepflichten als Zeuge

Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht dem Abschlussprüfer und seinen Gehilfen nicht explizit aus § 333 zu. Dem Abschlussprüfer oder seinen Prüfungsgehilfen stehen als Zeugen die allgemeinen Zeugnisverweigerungsrechte zu (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 53a StPO, Strafverfahren; § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Zivilverfahren; § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO; § 84 Abs. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gläubiger

Rz. 12 [Autor/Zitation] In Abgrenzung zum Gesellschafter ist Gläubiger jeder, dem ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine Geld- oder Sachleistung gegen die Gesellschaft zusteht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Geltendmachung des Informationsanspruchs (Mylich in HKMS3, § 321a HGB Rz. 18). Es ist zunächst einmal ausreichend, das Bestehen eines solchen Anspruchs gegenüber dem B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Antragsgründe (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 434 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 4 Satz 2 kann der Antrag auf Bestellung durch das Gericht darauf gestützt werden, dass der gewählte Prüfer die Annahme des Prüfungsauftrags abgelehnt hat. Der Prüfer hat sich zu dem Angebot der gesetzlichen Vertreter (§ 318 Abs. 1 Satz 4) unverzüglich zu erklären (§ 51 Satz 1 WPO). Kein Antragsgrund ist es, wenn die gesetzlichen Vertre...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 46 Das Verlangen nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 694 Der volljährig Gewordene kann seine Haftung für die bis zum Erreichen der Volljährigkeit entstandenen Verbindlichkeiten beschränken, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die seine Eltern im Rahmen ihrer Vertretungsmacht begründet haben "… oder die aufgrund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen entstanden sind, …" (§ 1629a Abs. 1 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalgesellschaft

Rz. 17 [Autor/Zitation] Voraussetzung für eine Veröffentlichungspflicht ist zunächst das Vorliegen einer KapGes.; dabei erstreckt sich die Offenlegungspflicht entgegen der früheren Rechtslage (Rz. 4 ff.) nicht mehr nur auf KapGes. aus Mitglied- bzw. EWR-Vertragsstaaten, sondern auf KapGes. aus allen Staaten der Welt. Da Satz 1 nur ausländische Gesellschaften erfasst, kann ins...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geschäftsguthaben und Haftsummen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Anzugeben sind der Gesamtbetrag, um welchen die Geschäftsguthaben sowie die Haftsummen der Mitglieder sich im GJ vermehrt oder vermindert haben, und der Betrag der Haftsummen, für welche am Jahresschluss alle Mitglieder zusammen aufzukommen haben. Rz. 15 [Autor/Zitation] Der Begriff der Haftsumme bedarf der Erläuterung: Die Satzung einer eG muss gem. § 6 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Herausgabepflicht, Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrungspflicht des Prüfers

Rz. 253 [Autor/Zitation] Nach §§ 667, 675 BGB hat der Abschlussprüfer alles, was er zur Ausführung des Prüfungsauftrags erhalten hat, an die Gesellschaft herauszugeben. Der Herausgabeanspruch des Auftraggebers wird fällig mit der Ausführung des Auftrags (Erreichen des Auftragszwecks), jedenfalls mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses (vgl. Grüneberg in Grüneberg84, § 66...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Schwebender Insolvenzantrag und StaRUG-Verfahren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Vorausgesetzt wird vom Gesetz eine bestimmte Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der also zuvor gestellt worden sein muss. Zur Antragstellung berechtigt sind nur Gläubiger und der Unternehmensträger selbst. Ein Insolvenzantragsrecht einer Behörde (abgesehen vom Fall der Gläubigerstellung bspw. eines Finanzamts oder ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Insolvenzverwalter

Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Fall der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter gem. § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen. Dennoch ist er zumindest nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur kein Adressat von § 355, so dass auch im Fall eines Unterlassens kein Ordnungsgeld gegen ihn angedroht oder festgesetzt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Insolvenzverwaltervergütung

Ob die Insolvenzverwaltervergütung (teilweise) als BA geltend gemacht werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. ME können die Aufwendungen als BA geltend gemacht werden, wenn sie durch die Verwaltung des Betriebs veranlasst sind. Wie im Rahmen der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (s BFH v 13.08.2024, IX R 29/23, DStR 2024, 2529) sind Aufwendunge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 194 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Als Täter kommen aber nur die Geschäftsleiter, nicht auch die Aufsichtsratsmitglieder in Betracht (Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 14). Ein etwaiges Verschulden des S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Norm setzt einerseits die Existenz eines Prüfungsberichts gem. § 321 voraus und ist insoweit in den Kontext der Regelungen des HGB zur Abschlussprüfung eingebettet. Andererseits steht sie in einem insolvenzrechtlichen Zusammenhang, weil der besondere Informationsanspruch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Verfahrenseröffn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach Satz 1 ist im Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt, was seit jeher rechtspolitisch fragwürdig (Rz. 2 ff.) war, de lege lata aufgrund des klaren Wortlauts von Satz 1 aber eindeutig vorgegeben ist. Erfasst werden nur Kapitalgesellschaften, für die sich im Kontext von Umwandlungsmaßnahmen (Rz. 49) und der Eröffnung des In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geschützte Rechtssubjekte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 331 schützt die folgenden Rechtssubjekte: die von der unrichtigen Darstellung betroffene KapGes. selbst, deren (auch potenzielle) Eigen- und Fremdkapitalgeber (Kapitalanleger), Ratingagenturen, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Aufsichtsstellen, Fiskus, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), allgemein "die Öffentlichkeit" (BGH v. 21.8.1996 – 4 StrR 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlängerung der Frist bei fehlendem Vorliegen von Unterlagen (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Für die Offenlegung der Unterlagen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) – also des Berichts des Aufsichtsrats und der Entsprechenserklärung – sieht Satz 2 eine Sonderfrist vor, wenn diese Unterlagen nicht innerhalb der Frist des Satz 1 (Rz. 111 ff.) vorliegen. In diesem Fall müssen diese Unterlagen unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Veräußerung unter kumulativen Beschränkungen des Erwerbers

Rn. 444 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden dem Erwerber multiple Beschränkungen bzgl der Nutzung und Verwertung des erworbenen WG auferlegt und dem Veräußerer korrespondierende Nutzungs-/Verwertungsrechte ggf kombiniert mit einem freien Widerrufsvorbehalt der Übertragung gewährt, die kumuliert dazu führen, dass dem Erwerber die freie Nutzung und Verwertung des WG verwehrt ble...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2012 eine Willensentsch oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abschlussstichtag bezieht sich dabei immer auf die jeweiligen Unterlagen. Soweit das GJ das Kalenderjahr ist, bedeutet dies, dass es auf den 31. Dezember ankommt, aufgrund von § 187 Abs. 1 BGB ist aber erst der 1. Januar der F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.4 Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung

Ist der Unterhaltspflichtige nachhaltig überschuldet und liegt ein Mangelfall vor, kann beim Unterhalt minderjähriger sowie privilegierter volljähriger Kinder eine Verpflichtung des Pflichtigen bestehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.[1] Aus einer Verbraucherinsolvenz ergibt sich für den Unterhaltsgläubiger folgender Vorteil: Er ist gegenüber anderen Insolv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen: Wann Forderungen uneinbringlich sind und ausgebucht werden müssen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Die Aktivierung einer rechtlich entstandenen Forderung ist nicht nur dann nicht zulässig, wenn sie bereits am Bilanzstichtag bestritten war, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach den Umständen des Falles schon am Bilanzstichtag damit rec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 1 So läuft das Insolvenzverfahren ab

Das Insolvenzverfahren ist gesetzlich geregelt und läuft in folgenden Schritten ab: Der folgende Überblick zeigt Ihnen die einzelnen Schritte des Insolvenzverfahrens: Infographicmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7 Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren

7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist – wie oben dargestellt – der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss insbesondere dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4 Insolvenzeröffnungsverfahren/vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht muss bei Vorliegen eines Insolvenzantrags, der nicht als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, ermitteln, ob Insolvenzgründe existieren. Das Gericht (zuständig ist bis einschließlich der Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzrichter) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und Begründetheit. Die Zulässigkeit richtet sich nach den allgemeinen Prozessvor...mehr