Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 4 Die Entscheidung

Die zulässige Klage sei unbegründet! K sei wegen Rechtsmissbrauchs von ihrer rechtlichen Befugnis, den in Rede stehen Beschluss anzufechten, ausgeschlossen. Das führe zu einer Abweisung der Klage als unbegründet. Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers könne wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Insolvenzgericht

Zuständigkeit Für das Insolvenzverfahren sachlich zuständig sind grundsätzlich diejenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Allerdings sind die Bundesländer ermächtigt, durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen (§ 2 InsO). Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezir...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Das Insolvenzrecht sieht einige Sonderverfahren vor: Zur Abwicklung der Insolvenz einer natürlichen Person ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als vereinfachtes Insolvenzverfahren geschaffen worden. Diese "Privatinsolvenz" bietet dem redlichen Schuldner die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Ablauf einer nur noch 3-jährigen Wohlverhaltensphase. Von den beso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.2 Vorläufiger Verwalter

Berechnungsgrundlage Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bestimmt sich nach § 11 InsVV . Grundlage für die Berechnung ist der Wert des Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Zu berücksichtigen sind dabei solche Vermögenswerte, die zu dem gesicherten und verwalteten oder sonst für die (künftige) Masse zu reklamierenden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Verfahren

Zuständigkeit Zuständig für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist nicht das Nachlassgericht, sondern ausschließlich das Insolvenzgericht. Einleitung des Verfahrens Im Regelfall wird das Nachlassinsolvenzverfahren nach dem Tod des Erblassers beantragt. Es kommt aber auch dann zur Anwendung, wenn ein Schuldner im laufenden Insolvenz(antrags)verfahren verstirbt; das Ve...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.1 Gesetzliche Regelung

Was kostet die Verwaltung? Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf (vom Gericht festzusetzende) Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Die Höhe dieser Beträge ist von erheblicher Bedeutung, weil von ihr die Durchführbarkeit des Insolvenzverfahrens überhaupt abhängen kann (Einstellung mangels Masse, §§ 207, 54 InsO). Grundlage...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.5 Wirkung der Restschuldbefreiung

Schuldenerlass Nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode und nach Anhörung der Beteiligten erlässt das Gericht dem Schuldner auf Antrag die restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen. Die Erteilung dieser Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger.[1] Achtung Forderungsverlust droht! Hier besteht die Gefahr des vollständigen Forderungsverlustes, selb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Aufgaben

Die Hauptperson Der vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestellende Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens. Unter der Aufsicht des Gerichts nimmt er wesentliche Aufgaben wahr. Praxis-Beispiel Wesentliche Aufgaben des Insolvenzverwalters Inbesitznahme und Verwaltung des Schuldnervermögens,[1] Freigabe[2] und Vorwegbefriedigung einzelner Masseglä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Bestellung

Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist handelt es sich hie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Gläubiger

Komplizierte Abgrenzung Im Insolvenzverfahren sind mehrere Arten von Gläubigern zu unterscheiden: Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO): persönliche Gläubiger, die einen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten (nicht notwendig fälligen) Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben; ihre Forderungen werden quotenmäßig aus der Insolvenzmasse befriedigt. Sie haben grundsätzlich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Antrag

Antrag erforderlich Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens befindet das Gericht über den (möglichen) Antrag des Schuldners [1] auf Restschuldbefreiung.[2] Ein solcher Antrag ist bei Verbraucherinsolvenzen mit dem (Eigen-)Antrag [3] auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach zu stellen (§ 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO); in den übrigen Fällen soll er mit dem Antrag au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Stundung der Verfahrenskosten

"Prozess­kostenhilfe" Auch völlig mittellosen natürlichen Personen soll es ermöglicht werden, Schuldbefreiung zu erlangen. Das dazu notwendigerweise vorgeschaltete Insolvenzverfahren soll auch ohne Kostendeckung eröffnet werden können, indem die Kosten vorläufig gestundet werden (§§ 4a ff. InsO).[1] Wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann dem Schuldner im Falle de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.3 Erteilung

Sperrfrist für neuen Antrag In der ganz überwiegenden Zahl der Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen wird die Restschuldbefreiung auch gewährt.[1] Die Erteilung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an die genannten Sperrfristen,[2] an Versagungsgründe[3] sowie an die Obliegenheiten des § 295 InsO. Erteilt wird die Restschuldbefreiung durc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4 Schuldner

Wer ist insolvenzfähig? Insolvenzschuldner ist, über wessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies kann das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person (z. B. AG, GmbH, Verein), aber auch einer sog. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sein; zu Letzteren zählen insbesondere die OHG, die KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Streitig ist die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Haftungsbegrenzung

Nachlass als Sondervermögen Von den im Gesetz geregelten besonderen Verfahrensarten ist vor allem das Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO) zu erwähnen. Es wird über den Nachlass als abgegrenztes Sondervermögen eröffnet.[1] Auf diese Weise können die Erben ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken (§ 1975 BGB); ihr Eigenvermögen wird nich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Vorläufiger Verwalter

Sicherung des Vermögens Das Insolvenzgericht muss alles tun, um bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Zu den möglichen Maßnahmen gehört die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 InsO). Er wird meist auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Antrag

Meist Eigenantrag Der Antrag kann zwar auch von einem Gläubiger gestellt werden (§ 306 Abs. 3 InsO). In der Regel wird jedoch der Schuldner selbst den Antrag auf Eröffnung dieses vereinfachten Verfahrens stellen.[1] Ein solcher Eigenantrag des Schuldners ist in jedem Fall erforderlich, um die Restschuldbefreiung beantragen zu können.[2] Hinweispflicht des Gerichts Deshalb muss ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.2 Wohlverhaltensphase

Pflichten des Schuldners Die Restschuldbefreiung wird zunächst nur angekündigt. Es folgt eine 3-jährige "Wohlverhaltensperiode" [1], in der der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens über einen Treuhänder den Gläubigern zukommen lassen muss; ferner muss er sich um angemessene Arbeit bemühen und einige weitere Verpflichtungen erfüllen (vgl. § 295 InsO). Bezüglich des E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.4 Verjährung

Verjährungsfrist Solange die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht bestandskräftig festgesetzt ist, unterliegt der dahingehende Anspruch der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Hemmung der Verjährung Durch die Stellung eines Vergütungsantrags wird die Verjährung des Insolvenzverwaltervergütungsanspruchs gehemmt.[1] Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Inso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Das Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten entscheidet wesentlich über Erfolg oder Misserfolg des Insolvenzverfahrens. Hier ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) stärkt u. a. die Rechte der Insolvenzgläubiger bei der Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters. Gesetze, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.2 Pflichten des Verwalters

Beispielsfälle Die Pflichten des Insolvenzverwalters sind gesetzlich unzureichend geregelt. Konturen ergeben sich insbesondere aus der umfangreichen Kasuistik. Praxis-Beispiel Mögliche Pflichten des Insolvenzverwalters Sind ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück und darauf stehende Gebäude Gegenstand einer bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung, ist (auch) der Insolvenzverw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.4 Voraussetzungen

Einigungs­versuch Der Schuldner muss zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans versucht haben und dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen. Diese Bescheinigung ist von einer "geeigneten Person oder Stelle" auszustellen. In erster Linie zählen hierzu Rechtsanwälte, Notare und spezielle ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.4 Versagung

Zulässiger Antrag Ein Versagungsantrag ist nur zulässig, wenn das Vorliegen eines Versagungsgrunds schlüssig dargelegt und erforderlichenfalls glaubhaft gemacht ist. Erst dann greift die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts zu den Voraussetzungen eines Versagungstatbestandes ein.[1] Auch wenn nach der gesetzlichen Intention[2] (nur) dem „redlichen Schuldner“ Gelegenhei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1.2 Beendigung

Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seiner Kündigung nach § 2226 BGB. Eine solche Kündigung kann der Testamentsvollstrecker jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Kündigt er zur Unzeit (unaufschiebbare Maßnahmen sind erforderlich und ein neuer Testamentsvollstrecker als Ersatz nicht vom Erblasser bestimmt), macht sich der Test...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6.1 Haftung gegenüber allen Beteiligten

Pflichtver­letzung? Der Verwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach dem Gesetz obliegenden Pflichten verletzt (§ 60 InsO).[1] Beispiele Dies kann etwa der Fall sein, wenn er schuldnerfremde Sachen veräußert, ungeeignete Mitarbeiter des Schuldnerunternehmens als Erfüllungsgehilfen einsetzt oder es unterlässt, der Masse zustehend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.2 Geltendmachung

Mitteilung an Verwalter Kreditsicherheiten von Insolvenzgläubigern sind nicht automatisch vom Insolvenzverwalter zu berücksichtigen; ihre Voraussetzungen sind von ihm nicht zu ermitteln. Die Berücksichtigung von Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Gläubiger den Gegenstand, an dem sie bestehen, bestimmt angibt (§ 28 Abs. 2 InsO).[1] Verfügt der Bere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3 Anfechtungsfristen

Berechnung In den dargestellten einzelnen Anfechtungstatbeständen sind unterschiedliche Anfechtungsfristen festgelegt, die die Anfechtung nach rückwärts begrenzen (von 3 Monaten bis zu 4 Jahren). Einheitlicher Anknüpfungspunkt ist dabei der Eröffnungsantrag. Maßgeblich ist hier allein derjenige Insolvenzverfahrensantrag, der tatsächlich zur Eröffnung geführt hat.[1] Von diese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.3 Umfang des Rechts

Immobiliarabsonderung Die Absonderung betrifft die Gegenstände, die für das Absonderungsrecht haften. Für die Grundpfandrechte und die Reallast sind die neben dem Grundstück haftenden Gegenstände erfasst (Vgl. §§ 1120-1131, 1192, 1200, 1107 BGB). Der Grundschuldgläubiger erwirbt demnach mit dem Grundpfandrecht ein Absonderungsrecht auch an den mithaftenden Miet- und Pachtzins...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.5 Einzelfälle betreffend Grundbesitz

"Schornsteinhypotheken" Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld ("Schornsteinhypothek") gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung ("Lästigkeitsprämie"), ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig. Als Folge hat der Verwalter geg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Ausschluss

Keine Aufrechnung möglich Nach § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO ist die Aufrechnung ausgeschlossen, wenn die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann. Dies schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2 Voraussetzungen

BGB-Regeln Zunächst müssen die allgemeinen zivilrechtlichen Voraussetzungen der Aufrechnung erfüllt sein: Es müssen sich gleichartige Forderungen gegenüberstehen.[1] Die Forderung des Gläubigers muss fällig sein. Die Forderung des Schuldners muss zumindest erfüllbar sein. Der Aufrechnung darf ein zivilrechtlicher Aufrechnungsausschluss (§§ 390, 393, 394 BGB) nicht entgegenstehen....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.2 Inkongruente Deckung (§ 131 InsO)

Sicherung ohne Anspruch Inkongruent ist eine Deckung, wenn der Gläubiger die vom Schuldner gewährte Sicherung oder Befriedigung "nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit" zu beanspruchen hatte. Praxis-Beispiel Inkongruente Deckung Zahlung auf fällige Forderung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung [1], und zwar auch dann, wenn der Gläubiger unter Ankündigung der Zwangs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Berechtigte

Starke Rechte Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist nicht Insolvenzgläubiger. Ihm steht ein Recht auf Aussonderung zu, das außerhalb des Insolvenzverfahrens zu verfolgen ist (§ 47 InsO).[1] Zur Aussonderung eines Gegenstands berechtigen insbesondere: das Eigentum; dies gilt auch dann...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Rechtshandlungen

Begriff Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130-146 InsO anfechten (§ 129 Abs. 1 InsO). Der Begriff "Rechtshandlung" ist weit gefasst, damit grundsätzlich alle Arten benachteiligender Maßnahmen Gegenstand einer Anfechtung sein können. S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Kongruente Deckung (§ 130 InsO)

Anspruch auf Sicherung Hier geht es – im Gegensatz zu § 131 InsO – um eine Sicherung oder Befriedigung, auf genau die der Gläubiger einen Anspruch hatte, die also mit dem Anspruch übereinstimmend ("kongruent") war. Die – mitunter schwierige – Abgrenzung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung ist deswegen wichtig, weil der Gläubiger bei der kongruenten Deckung schutzwü...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG

Leitsatz Wird das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners vom Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO freigegeben, umfasst die Freigabe auch den Anspruch auf Berichtigung von unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer, sofern die Voraussetzungen für die Berichtigung erst nach der Freigabeerklärung geschaffen werden. Sachverhalt Die Beigeladene betrieb ein Handelsunternehmen und hatte im Jahr 2011 Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen. Das Finanzamt hatte diese Umsatzsteu...§ 35 Abs. 2 InsOmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–179 HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsverhältnisse und die Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / III. Was fällt auf?

Durch die Erhöhung der Gebühren ab dem 1.6.2025 ist – zumindest was die Beratungshilfe angeht – kein merklicher Anstieg an Reichtum zu erwarten. Gleichwohl sind die Gebühren auch nicht uninteressant. Sie gehören bei vielen Anwälten zu den unverzichtbaren Grundeinnahmen. Der Rechtsuchende kann sich mit Erhalt des Berechtigungsscheins eine Beratungsperson seiner Wahl in ganz D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / 1 Sachverhalt

Der Kl., Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin (I), nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht aus von der I und einem früheren Vorstand unterhaltenen D& O-Versicherungen in Anspruch. Die I und ihr früheres Vorstandsmitglied L schlossen mit der Bekl. in den Jahren 2013 bzw. 2014 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, denen unter anderem "AVB D& O – D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[10] 1. Entgegen der Auffassung des BG hält die Klausel in Ziff. II.5.b) AVB, soweit sie das automatische Ende des Versicherungsvertrages mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VN gestellt worden ist, einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Bestimmung benachteiligt den VN unangemesse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Nachdem zwischen der Stellung des Vergütungsantrags des Nachlasspflegers und der Entscheidung des OLG über die eingelegte Beschwerde fast fünf Jahre vergangen waren, hat man sich beim OLG Stuttgart wohl zu einer kurz und bündigen Entscheidung entschlossen, die (zumindest bei flüchtiger Betrachtung) wenig Begründung enthält. Doch genau das ist es, was diese Entscheidung auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.2025: neue Hürden für eine erfolgreiche Pfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben

Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c Abs. 4 ZPO jährlich neu bestimmt. Grundlage ist nach der gesetzlichen Neuregelung die jährlich neu zu verkündende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Für 2025 ist diese nun am 11.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bekanntmachung vom 2.4.2025, BGBl I, 11.4.2025, Nr. 110). Sie regelt die Pfändungsfreigrenzen für den Schuld...mehr