Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.4 Kündigung aus anderem Grund

Zulässig sind nach § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB Kündigungen, die "aus anderem Grund" als dem Betriebsübergang erfolgen. Eine Kündigung erfolgt "aus anderem Grund", wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[1] Betriebsbedingte Kündigungen, die im Vorfeld eines Betriebsübergangs oder nach erfolgtem Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.1 Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge

§ 613a BGB findet unmittelbar Anwendung beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber. Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers.[1] Angesprochen sind damit Fälle, in denen eine Einzelrechtsnachfolge vorliegt, in denen also die zum Betriebsvermögen gehörenden Sachen und Rechte durch einen eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 4. Hauptabschnitt 3 – Insolvenzverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XIV. Anhebung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung, Insolvenzverfahren und ähnlichen Verfahren (Art. 5 Abs. 2 Nr. 30 bis 38 KostBRÄG)

1. Überblick Rz. 93 Die Fest- und Mindestgebühren sind, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt: 2. Hauptabschnitt 1 – Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung Rz. 94mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Übergangsrecht GKG / D. Insolvenzverfahren, Verteilungsverfahren nach der SVertO, Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (§ 71 Abs. 3 GKG)

Rz. 48 Auch in Insolvenzverfahren, Verteilungsverfahren nach der SVertO und in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren gilt der Grundsatz des nach § 71 Abs. 1 GKG nicht. Hier wird auf die Fälligkeit der jeweiligen Kostenposition abgestellt. Damit lässt sich auch hier – im Gegensatz zu den Verfahren nach § 71 Abs. 1 GKG – nicht schon zu Beginn des Verfahrens sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Insolvenz

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Ein Insolvenzverfahren wird gem. § 13 InsO nur auf Antrag eröffnet. Das Insolvenzgericht kann das Insolvenzverfahren nicht von Amts wegen einleiten. Der Antrag einer Behörde auf Einleitung des Insolvenzverfahren ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn die Behörde gleichzeitig Gläubigerin des Schuldners ist. Antragsberechtigt sind demnach nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verein in der Insolvenz

Tz. 14 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Insolvenzverfahren kann nur auf Antrag eröffnet werden, § 13 Abs. 1 InsO. Antragberechtigt ist jedes Mitglied des Vorstandes sowie jeder Insolvenzgläubiger. Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, § 42 Abs. 1 Satz 1 BGB (Anhang 12a). Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens erlischt der Verein. Bis zum Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Rechtsfähige Stiftung in der Insolvenz

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit § 84 Abs. 5 BGB (Anhang 12a) hat der Gesetzgeber die Regelungen der §§ 30, 31 und 42 Abs. 2 BGB (Anhang 12a) für Stiftungen anwendbar erklärt. Das bedeutet insbesondere, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das verantwortliche Organ denselben insolvenzrechtlichen Anforderungen bzw. Haftungsrisiken wie der Vereinsvorstand unterliegt. Insofern...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Non-Profit-Organisation (gGmbH, gemeinnützige Kapitalgesellschaft) in der Insolvenz

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist, wird die gGmbH bzw. Stiftungs-gGmbH aufgelöst, § 60 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GmbHG. Die GmbH-Gesellschafter können den Fortbestand der Gesellschaft trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Übergangsrecht GKG / A. Übersicht

Rz. 1 Die Frage, wann noch die alte Fassung des GKG anzuwenden ist und wann bereits die neue Fassung gilt, richtet sich nach § 71 GKG: § 71 Übergangsvorschrift (1) 1In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. 2Dies gilt nicht im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Überblick

Rz. 93 Die Fest- und Mindestgebühren sind, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 5. Hauptabschnitt 4 – Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 7. Hauptabschnitt 6 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeinschuldner

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Schuldner, über dessen Vermögen ein > Insolvenzverfahren eröffnet ist. Das Gesetz spricht nur noch vom Schuldner (§ 1 InsO).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Unternehmensfortführung

Tz. 38 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Während das Rahmenkonzept die Unternehmensfortführung unterstellt (CF.4.1), verpflichtet IAS 1 die Unternehmensleitung explizit zu einer Überprüfung dieser Tatsache (IAS 1.25). Grundsätzlich ist die Anwendung der going concern-Prämisse so lange gerechtfertigt, bis die Unternehmensleitung entweder beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte seit dem Jahr 2015 in dem vor dem LG Leipzig geführten Rechtsstreit sechs Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Beklagten zu 1) bis 4) hat das LG den Rechtsstreit unterbrochen, da Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet worden waren. Hinsichtlich der Beklagten zu 5) und 6) hat das LG Leipzig Termin zur mündlichen Verhan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 6. Hauptabschnitt 5 – Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Hauptabschnitt 2 – Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung; Zwangsliquidation einer Bahneinheit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 6 § 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen (1) 1In folgenden Verfahren wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig: 1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2. in Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisation...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Hauptabschnitt 1 – Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Fortbestehensprognose

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Fortbestehensprognose ist auf einen bestimmten Stichtag zu erstellen. Dabei ist das an diesem Tag verfügbare Wissen auszuschöpfen und aus einer Ex-ante-Perspektive die Prognose zu entwickeln. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Fortbestehensprognose zwei zentrale Elemente voraus: den subjektiven Fortführungswil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Gegenstandswer... / II. Bestimmung des Gegenstandswertes

1. Grundsätze Die Höhe der Gebühr Nr. 4142 VV sei nur am Gegenstandswert ausgerichtet, es handele sich um eine reine Wertgebühr i.S.d. § 2 RVG (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 26. Aufl., 2023, VV 4142 Rn 2). Bei dem hier vorliegenden Arrest sei der Gegenstandswert ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gem. § 23 Abs. 1 S. 1 und 2 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen § 274 kann nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c als Ordnungswidrigkeit gegen ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats geahndet werden. Darüber hinaus kommt eine Strafbarkeit nach § 331 Nr. 1 in Betracht. Demnach ist die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse im JA mit Freihe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fortsetzung als nicht eingetragener Verein

Tz. 24 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach § 42 Abs. 1 Satz 3 HS 1 BGB kann durch Satzung bestimmt werden, dass der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht rechtsfähiger Verein fortbesteht. So besteht sowohl die Möglichkeit, den Verein durch Fortsetzungsbeschluss als auch durch statuarische Fortsetzungsklausel fortzusetzen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ende der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Grundsätzlich endet die Steuerbefreiung mit dem Erlöschen der Kapitalgesellschaft. Der BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808 entschied, dass die Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Aus der Begründung ging nicht zweifelsfrei hervor, ob die Insolvenzeröffnung an sich oder die mit der Insolvenzeröffnung einhergehende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verletzung der Insolvenzantragspflicht

Tz. 30 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Der Geschäftsleiter einer kapitalistisch organisierten NPO ist gem. § 15a Abs. 1 InsO insolvenzantragspflichtig. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Ende der Gemeinnützigkeit

Tz. 33 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach Rechtsprechung des BFH endet die steuerliche Privilegierung aufgrund Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, vgl. BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808. Unklar ist, ob die Insolvenzeröffnung als solche oder erst die (endgültige) Einstellung der steuerbegünstigten Tätigkeit zum Verlust der Steuerbegünstigung führt. Litera...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Insolvenzgründe

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen eines der in der InsO genannten Gründe voraus. Diese sog. Insolvenzeröffnungsgründe sind: die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO). Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht für die verantwortliche Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Finanzlage

Rz. 192 [Autor/Zitation] Die Betriebswirtschaft versteht unter Finanzlage die Gesamtheit aller Aspekte, die sich auf die Finanzierung einer Gesellschaft beziehen, etwa Finanzstruktur, Deckungsverhältnisse, Fristigkeiten, Finanzierungsspielräume, Investitionsvorhaben, schwebende Bestellungen und Kreditlinien (vgl. St/SABI 3/1986, WPg 1986, 670). Eine umfassende Darstellung idS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesetzliche Rücklage bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 294 [Autor/Zitation] Das Recht der GmbH kennt grds. keine Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen. Die UG (haftungsbeschränkt) muss allerdings eine gesetzliche Rücklage ansparen, wenn ihr Stammkapital weniger als 25.000 EUR beträgt (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Sie ist mit 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren. Rz. 295 [Autor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Insolvenzverfahren

Rn. 24 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Sofern das Insolvenzgericht betreffendem Schuldner – vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens – als Sicherungsmaßnahme ein allg. Verfügungsverbot auferlegt, geht die Aufbewahrungspflicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie § 22 InsO). Rn. 25 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach Eröffnung des Insolvenzverf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strafrecht

Rn. 106 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Folgende Straftaten können in Betracht kommen: Eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist möglich, indem z. B. bei Handelsbüchern – in strafrechtlichem Sinne u. U. Gesamturkunden – nur Teile aufbewahrt werden und dadurch der Erklärungswert des Ganzen bzw. der aufbewahrten restlichen Teile verändert wird. Fälschung technischer Aufzeichnungen i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 6 Pflichten in der GmbH-Krise

Ergibt sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, müssen die Geschäftsführer gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Nach § 1 StaRUG hat der Geschäftsführer als Geschäftsleiter Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Im F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6.2 Offenlegung nach HGB/Pflichten lt. GmbHG

Insbesondere treffen die Offenlegungspflichten ohne Zweifel auch die Unternehmergesellschaft i. S. d. § 5 a GmbHG als Formkaufmann und "Unterform" der GmbH.[1] Das OLG Köln hat auch im Übrigen bereits entschieden, dass die gesetzliche Regelung in § 335 Abs. 4 Satz 3 HGB streng wörtlich zu verstehen ist und eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei einer Pflichterfüllung erst ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2.2 Haftungsrisiko – Insolvenzgefahr

Ohne Kapital geht es in den meisten Fällen nicht. Bei der Gründung ist das Stammkapital zugleich das Startkapital der GmbH. Geschäftsführer/Gesellschafter bei der "Mini-GmbH" riskieren bei nicht seriöser Verwaltung immer eine persönliche Haftung mit ihrem Privatvermögen, denn das GmbH-Recht schreibt eine unverzügliche Einberufung der Gesellschafterversammlung schon bei drohe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten auch Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zu beachten ist die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG. Am 9.9.2023 veröffentlichte der Arbeitskreis der BStBK "Steuerberater als Berater in der Krise" die "Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat – Die Rolle des Steuerberaters als Lots...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wurde u. a. ein Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Gesetzliche Regelungen

Pleite – was nun? Gerade im Zusammenhang mit Grundbesitz und Grundstücksgeschäften muss immer wieder mit der Zahlungsunfähigkeit, oft auch mit der Insolvenz eines der Beteiligten gerechnet werden.[1] Schon eine "normale" Bauträgerinsolvenz vermag die Existenz eines Häuslebauers oder kleineren Handwerksbetriebs zu gefährden. Auch im Rahmen einfacher Grundstücksgeschäfte kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Das Verfahren im Überblick

Antrag Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet; antragsberechtigt sind der Schuldner und die Gläubiger. Das Insolvenzgericht ermittelt zunächst, ob ein Eröffnungsgrund gegeben ist und ob die Verfahrenskosten durch das Schuldnervermögen gedeckt sind. Bereits jetzt kann das Gericht alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Insolvenzfähigkeit des Schuldners

Jedes Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Schuldner, über dessen Vermögen ein Verfahren eröffnet werden soll, überhaupt insolvenzfähig ist. Insbesondere kann über das Vermögen jeder natürlichen Person ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Auf die Kaufmanns- oder Unternehmereigenschaft des Schuldners kommt es nicht an, allenfalls für die Verfahrensart (Regel- oder Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.4 Rücknahme des Antrags

Wer ist berechtigt? Bis zur Verfahrenseröffnung oder rechtskräftigen Abweisung des Antrags kann dieser zurückgenommen werden (§ 13 Abs. 2 InsO). Allerdings hat der Antragsteller dann die Kosten zu tragen.[1] Praxis-Tipp Kostenlast vermeiden Der Antragsteller kann seinen Antrag nach § 4 i. V. m. § 91a ZPO für in der Hauptsache erledigt erklären, wenn dieser erst nach Einreichung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.3 Insolvenzvermerk

Eintragung im Grundbuch Falls Grundbesitz vorhanden, ist die Eröffnung im Grundbuch zu vermerken (Insolvenzvermerk, § 32 InsO). Auf diese Weise soll ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks[1] durch die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Grundbuch verhindert und die Insolvenzmasse geschützt werden.[2] Dementsprechend kann im Insolvenzeröffnungsverfahren ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 8 Abweisung mangels Masse

Keine Kostendeckung Wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens [1] zu decken, weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Der Schuldner wird dann in das für jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO eingetragen (§ 26 Abs. 1 und 2 ...mehr