Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zugunsten der AG und insbesondere mittelbar zugunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z. B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 S...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Begrenzung der Haftung auf den Gesamtgläubigerschaden

Rz. 27 Die Haftung des Geschäftsleiters für die Erstattung der verbotenen Auszahlungen ist gemäß § 15 b Abs. 4 Satz 2 InsO auf den Gesamtgläubigerschaden beschränkt, das heißt auf den Schaden, der insgesamt durch die Verschleppung den Gläubigern entstanden ist.[1] Ist also der Gläubigerschaft der insolventen Gesellschaft ein geringerer Schaden als es der Summe der verbotenen...mehr

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B. AVB D&O / A-5 Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-5.1 Pflichtverletzung und Anspruchserhebung während der Vertragsdauer Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragsdauer eintretenden Versicherungsfälle wegen Pflichtverletzungen, die während der Dauer des Versicherungsvertrages begangen wurden. A-5.2 Rückwärtsdeckung für vorvertragliche Pflichtverletzungen Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Versicher...mehr

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B. AVB D&O / 1. Nachmeldefrist

Rz. 16 A-5.3. AVB D&O und A-5.4. AVB D&O enthalten Regelungen zur Nachmeldefrist und die sog. Umstandsmeldung. Endet der Versicherungsvertrag, was auch dadurch geschehen kann, dass der Versicherer diesen nicht mehr verlängert, bestünde wegen des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip) nur Versicherungsschutz für bereits während der Vertragslaufzeit geltend gemachte ...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z. B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z. B. zum Prod...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der Stundung bei Nichtvorlage von Belegen im Insolvenzverfahren

§§ 4, 4c InsO; §§ 120a Abs. 1 S. 3, 124, 569 ZPO Leitsatz Die Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren kann bei der Nichtvorlage von Belegen nicht verlängert und daher aufgehoben werden. LG Gera, Beschl. v. 9.12.2014 – 7 T 393/24 I. Sachverhalt Über das Vermögen der Schuldnerin hat das AG Gera – Insolvenzgericht – mit Beschl. v. 9.10.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / I. Unterschiede zum herkömmlichen Insolvenzverfahren

Im herkömmlichen Verfahren beabsichtigt ein mittelloser Schuldner mithilfe des Insolvenzverfahrens eine Entschuldung herbeizuführen. Anders im Fall des Nachlassverfahrens. Hier gibt es auch nicht mehr den "klassischen" Schuldner; vielmehr stehen oft die Erben am schuldenrechtlichen Abgrund. § 1922 BGB regelt die sog. Universalsukzession,[1] die Gesamtrechtsnachfolge im Fall ...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / V. Worin unterscheidet sich das Nachlassinsolvenzverfahren vom herkömmlichen Insolvenzverfahren?

Im Grunde genommen gibt es keine Unterscheide. Das Nachlassverfahren wird ebenfalls wie ein Regelinsolvenzverfahren geführt. Mit Eröffnung des Verfahrens verliert der Erbe die Verfügungsbefugnis über den Nachlass; sie geht auf den Nachlassverwalter bzw. den Nachlassinsolvenzverwalter über (§ 1984 BGB; §§ 80, 81 InsO). Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann n...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / III. Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten

1. Aufhebung gem. § 4c InsO Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 (BGBl I, 2710) wurde mit den §§ 4a bis 4d InsO ein Modell zur Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren eingeführt, um völlig mittellosen Personen (natürlichen Personen) den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen und über eine Restschuldbefreiung eine...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VI. Ablauf des Verfahrens

Das Nachlassinsolvenzverfahren läuft ab wie ein herkömmliches Verfahren, s.o., nur mit anderer Zielsetzung.[15] Folglich läuft es damit "konform" zum herkömmlichen Verfahren. Final finden sich also folgende Verfahrensabschnitte: Eine Wohlverhaltensperiode findet sich hingegen nicht, da der Tote kaum persönlich entschuldet werden kann. ...mehr

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FoVo 03/2025, Insolvenzrecht

Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht Kommentar, 5. Aufl. 20253856 Seiten, 219 EUR Verlag Wolters KluwerISBN 978-3-472-09832-4 Es wäre wünschenswert, wenn man dieses Werk nicht brauchte, aber das Gegenteil ist der Fall. Die Zahl der Insolvenzen steigt stetig. Im letzten Jahr nahm die der Unternehmensinsolvenzen um 24,3 %, die der Verbraucherinsolvenzen um 8,5 % zu. Darau...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / Leitsatz

Die Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren kann bei der Nichtvorlage von Belegen nicht verlängert und daher aufgehoben werden. LG Gera, Beschl. v. 9.12.2014 – 7 T 393/24mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Bestattungsvorsorgevertrag Am 13.6.2020 beauftragte die spätere Insolvenzschuldnerin die Streithelferin mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Stre...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konkurs

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Insolvenz des Arbeitgebers, > Insolvenz des Arbeitnehmers, > Insolvenzgeld, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter.mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / 9

Auf einen Blick Der vorliegende Beitrag zeigte in Grundzügen die Besonderheiten eines Nachlassinsolvenzverfahrens auf. Vom Beginn über die Unterschiede zu einem herkömmlichen Verfahren bis hin zu Sonderfällen, etwa des Todes der natürlichen Person im regulären Insolvenzverfahren, sollte alles für die Praxis und die notwendige Arbeit abgebildet sein. Während der Ablauf des Ve...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Über das Vermögen der Schuldnerin hat das AG Gera – Insolvenzgericht – mit Beschl. v. 9.10.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und hat u.a. die Stundung der Kosten des Eröffnungsverfahrens sowie des eröffneten Verfahrens ausgesprochen. Mit Beschl. v. 9.1.2024 wurde der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzgericht hat die Schuldnerin daraufhin zur Zahlung...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Übertragung der Arbeitgeberfunktion kraft Gesetzes

Rz. 30 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dritte, die an den ArbN Teile des Arbeitslohns auszahlen, sind grundsätzlich nicht zum LSt-Abzug verpflichtet (vgl § 38 Abs 1 Satz 3 EStG; zu Einzelheiten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 2 ff). Anders wird in bestimmten Fällen die Wahrnehmung lohnsteuerlicher Pflichten kraft gesetzlicher Fiktion auf einen Dritten übertragen. Das sindmehr

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FoVo 03/2025, Insolvenzrecht

Andreas Schmidt Privatinsolvenzrecht Kommentar, 3. Aufl. 2025 1.763 Seiten, 159 EUR Verlag Wolters Kluwer ISBN 978-3-472-09832-4 Aus der Praxis für die Praxis möchte man meinen, wenn man das Buch eines beim Amtsgericht tätigen Insolvenzrichters zu Rate zieht. Dieses Urteil ist nicht zu revidieren, wenn man das breit aufgestellte Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis betrach...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Praxisproblem, das sich immer häufiger stellt Unsere Gesellschaft wird älter und einsamer. Die Versorgung innerhalb der Familie über die Generationen ist nicht mehr sichergestellt, sodass immer mehr Menschen die Möglichkeit suchen, zumindest ihre würdevolle Beerdigung abzusichern. Der BGH zeigt auf, dass die rechtmäßigen Möglichkeiten, dies insolvenz- und pfändungssicher ausz...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[4] „II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZInsO 2023, 976 veröffentlicht ist, hat gemeint, einem Rechtsanwalt, der von einem von den Gläubigern bestellten gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) beauftragt worden sei, stehe eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für seine V...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 6. Geltendmachung durch die Insolvenzverwaltung

Ist über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, verliert er lediglich das diesbezügliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht (§ 80 Abs. 1 InsO), bleibt aber materiellrechtlich Inhaber der ihm zustehenden Vermögensrechte, etwa desjenigen zur Besitzberechtigung an der Ehewohnung nach § 986 BGB bzw. aus § 1353 BGB.[45] Obwohl dies auf den ersten Blick Famili...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr. BGH, Beschl. v. 17.10.2024 – IX ZB 19/23mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Kein Pfändungsschutz nach § 850b ZPO Entgegen der Auffassung des LG fällt das Guthaben aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag nicht in analoger Anwendung von § 850b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO wegen Unpfändbarkeit nicht in die Insolvenzmasse. Auch wenn ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag grundsätzlich eine einer Sterbegeldversicherung entsprechen...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die aufgrund des Beschlusses des OLG Dresden vom 7.4.2022 erstattungsberechtigten Streithelfer sind Orderschuldverschreibungsgläubiger. Diese hatten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 Satz 1 SchVG einen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter bestellt. In dem Rechtsstreit zeigte eine Rechtsanwaltskanz...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung der ... / II. Auslegung "Widerspruch" als sofortige Beschwerde

Der durch die Schuldnerin eingelegte "Widerspruch" wurde vom Insolvenzgericht als sofortige Beschwerde ausgelegt. Gegen die Aufhebung der Stundung steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4d Abs. 1, 6 Abs. 1 InsO zu. Das Schreiben der Schuldnerin wurde beim AG Gera – Insolvenzgericht – eingelegt. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen gem. §§ 4 S. 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

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ZErb 03/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 83. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-81992-6, 189 EUR In der Reihe d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 7 Wirtschaftsjahr

Zeile 14 In dieser Zeile ist das Wirtschaftsjahr anzugeben, das in dem Vz 2024 endet, sowie das zweite Wirtschaftsjahr, wenn in dem Vz 2024 2 Wirtschaftsjahre enden. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr können regelmäßig nur unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Zusammenfassung

Wenn eine Forderung im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend gemacht wird, bedeutet das nicht, dass generell auf die Forderung verzichtet wird. Die Pflicht, die Verbindlichkeit in der Bilanz zu erfassen, bleibt bestehen. Das gilt auch, wenn nach dem Ende des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit besteht, die Forderung zum Beispiel bei neu entdecktem Vermögen des Schuldners dur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Hintergrund

Im Insolvenzverfahren bedeutet das Nichtgeltendmachen einer Forderung nicht automatisch, dass auf die Forderung generell verzichtet wird. Der Insolvenzverwalter einer GmbH hatte sich mit einem Gläubiger darauf geeinigt, die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht weiter zu verfolgen. In der Steuerbilanz der GmbH wurde das Darlehen zuerst als Gewinn ausgebucht und der Gewinn in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass die Verbindlichkeit nicht ertragswirksam aufzulösen ist. Eine Verbindlichkeit besteht rechtlich weiter, solange nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der Gläubiger seine Forderung geltend macht. Ein Insolvenzverfahren endet nicht zwangsläufig mit der Liquidation, und es besteht die Möglichkeit, dass d...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 1.2 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Ist der Vermieter durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zum Vertragsschluss bestimmt worden, so können die Anfechtungsvoraussetzungen nach § 123 Abs. 1 BGB vorliegen. Wichtig Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Vermieter über verkehrswesentliche Eigenschaften des Mieters getäuscht worden ist...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der Grunderwerbsteuer.[1] Als Gegenleistung gelten hierbei nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG neben dem Meistgebot auch die Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Die frühere Steuervergünstigung für den Erwerb zur Rettung eines Grundpfandrechts[2] ist in das GrES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.10 Insolvenzverfahren, Zweckgesellschaften, Briefkastenfirmen und weitere Sonderfälle

Rz. 18a Im Falle der Insolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Damit einher geht die Geschäftsleitung dorthin über, von wo aus der Insolvenzverwalter die maßgebenden Entscheidungen trifft. Dies gilt auch schon bei der Bestellung eines vorläufigen starken Insolvenzverwalters. Ein ("starker") Insolvenzverwalter übt i. d. R. ebenso die Geschäftsleit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.6 Insolvenz- und Zwangsverwaltung

Rz. 29 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Etwas anderes gilt nur , wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet.[2] Soweit die Verwaltung durch den Insol...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters

Leitsatz Einem beherrschenden Gesellschafter fließt eine unbestrittene Forderung gegen die Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Das gilt auch für Darlehenszinsen, die bei der Kapitalgesellschaft zwar passiviert, aber nicht ausgezahlt werden. Die Fälligkeit der Darlehenszinsen wird durch einen vereinbarten Rangrücktritt ohne Stundungsabrede nicht abgeändert. V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.4 Vertragsende durch Bedingungseintritt

Die Parteien eines Geschäftsraummietverhältnisses können vertraglich vereinbaren, dass das Mietverhältnis beim Eintritt einer bestimmten Bedingung enden soll. Praxis-Beispiel Behördliche Untersagung Das Mietverhältnis endet, wenn die Behörde die Nutzung der Mietsache untersagt. Eine Vereinbarung, wonach das Mietverhältnis endet, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9 Das eigentliche Insolvenzverfahren

8.9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die GdWE als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohn- und Gehaltsabtretung / 5 Lohn- und Gehaltsabtretungen im Insolvenzverfahren

Vereinbarungen über Lohn- und Gehaltsabtretungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind als Verfügungen des Schuldners gemäß § 81 InsO unwirksam. Dies gilt bereits im Eröffnungsverfahren, sofern ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Verfügungsverbot durch das Insolvenzgericht angeordnet worden ist. Erfasst werden auch Abtretungen, die sich auf den Zeitraum...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.2 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen

Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Hausgeld (Vorschuss und/oder Nachschuss) ist eine einfache Insolvenzforderung. Einfache Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO nämlich solche Verbindlichkeiten gegenüber persönlichen Gläubigern des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.1 Allgemeines

Es kann dazu kommen, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bringt für die Verwaltung eine Reihe spezifi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.5 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren Zahlungsunfähigkeit Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner i. S. d. Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.4 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr