Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Die Gartengestaltung benachbarter Grundstücke gibt immer wieder Anlass für Nachbarstreitigkeiten. Zwar lieben alle die Natur – aber jeder auf seine Weise. Der eine pflanzt auf seinem Grundstück Laubbäume und Sträucher oder legt einen sog. Ökogarten an, um ein Refugium für die Tier- und vor allem die Vogelwelt zu schaffen und sich an selbst geernteten Früchten zu er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.1 Ausgangslage

Soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, kann jeder Grundstückseigentümer nach § 903 BGB mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Diese Eigentümerbefugnisse beschränken sich nicht auf die Grundstücksfläche allein, sondern erstrecken sich nach § 905 Satz 1 BGB sowohl auf den Luftraum über als auch den Erdkö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.3 Entzug der erforderlichen Stütze

Unter Stütze im Sinne des Gesetzes ist zum einen die vertikale Festigkeit zu verstehen, welche die benachbarten Grundstücke sich gegenseitig durch das Erdreich gewähren, sodass ein seitliches Abstürzen oder Abrutschen vermieden wird. Zum anderen zählt dazu aber auch die horizontale Festigkeit, die ein Grundstück in seinen unteren Bodenschichten findet und die etwa durch Grun...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 1 Worum geht es?

Rechte der ­öffentlichen Hand Auch der Staat, die Gemeinden und manche öffentlichen Körperschaften und Verbände sind häufig Inhaber von Rechten, die auf einem (Privat-)Grundstück dinglich lasten. Die Verpflichtung trifft den jeweiligen Grundeigentümer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme – mitunter auch überraschend: Praxis-Beispiel Neuer Eigentümer haftet für rückständige Grundst...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6.1 Unkrautsamenflug

Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs "Unkraut", weil keine Pflanzen existieren, die eo ipso Unkräuter sind und nach objektiven Kriterien diesem Begriff zugeordnet werden können. Die Bezeichnung einer Pflanze als Unkraut erfordert vielmehr stets eine subjektive Wertung. Unkraut ist demnach eine Pflanze, die der Betrachter an der Stelle, an der sie wächst, n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.2 Haftungsumfang

Abgrenzung Der Haftungsumfang ist im Übrigen unterschiedlich: Der persönlich Beitragspflichtige haftet für die Beitragsforderung mit seinem gesamten Vermögen einschließlich des Grundstücks – solange er Eigentümer ist. Dagegen haftet der spätere, nicht persönlich beitragspflichtige Eigentümer nur mit dem Grundstück, wobei daneben die Haftung des persönlich Beitragspflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsverzug des Mieters / 1 Fälligkeit der Miete

Die Miete besteht aus wiederkehrenden Leistungen des Mieters. Für sie ist eine bestimmte Zeit nach dem Kalender maßgebend. Hinweis Fälligkeit am 3. Werktag Die Miete bei Wohnraum ist zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.[1] Das "Entrichten" ist aber nicht mit dem Zahlungseingang beim Vermieter gleichzus...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.39 Videoüberwachung

Videoüberwachung des Nachbarn Die Beobachtung des Nachbargrundstücks durch eine Videokamera mit dem Zweck, im Rahmen eines Nachbarstreits Beweismaterial zu sammeln, ist nach der Rechtsprechung unzulässig, weil sie in die geschützte Privatsphäre des Nachbarn eingreift.[1] Hier gilt der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz, dass der Schutz des Persönlichkeitsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.1 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertung kann eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie "angemessen" ist. Eine Angemessenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Verwertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftig und sinnvoll und nicht lediglich spekulativ ist. Praxis-Beispiel Angemessene Verwertungsmöglichkeiten Die Geldmittel aus dem Verkauf sollen für die Unterhaltung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.2 Feuerstättenbescheid

Die Kosten des Feuerstättenbescheids zählen zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks. Die Feuerstättenschau, auf die ein Feuerstättenbescheid ergeht, ist als hoheitliche Aufgabe zu qualifizieren und erfüllt deshalb den Tatbestand der laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 2.4 Ausgleichsanspruch

Gegenleistung Andererseits hat der Grundstückseigentümer gemäß § 134 Abs. 3 Satz 1 TKG n. F. (= § 76 Abs. 2 Satz 1 TKG a. F.) grundsätzlich einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld. Denn den Grundstückseigentümern wird ihr Recht beschnitten, mit ihrem Grund und Boden nach Belieben zu verfahren und eine Fremdnutzung zu untersagen oder sich marktgerecht vergüten zu las...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 6 Fließende Gewässer, Sammelbecken (Nr. 3c)

Rz. 36 Nach § 4 Nr. 3c GrStG sind die fließenden Gewässer (Rz. 37) und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Rz. 38) befreit, soweit sie nicht bereits zu den unter § 4 Nr. 3a GrStG befreiten Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) gehören. Unerheblich ist nach dieser Vorschrift, ob die fließenden Gewässer und die Sammelbecken dem öffentlichen Verkehr dienen und wie sich die Eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 5 Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3b)

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 3b GrStG sind auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeflächen (Rz. 30) alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen (Rz. 31), Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen (Rz. 32),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift vervollständigt den Steuerbefreiungskatalog nach den §§ 3 und 4 GrStG, in dem sie in subsidiärer Art und Weise zu § 3 GrStG weitere sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) normiert. Durch § 4 GrStG wird insbesondere von der Grundsteuer befreit: Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (§ 4 Nr. 1 GrStG), Bestattungsplä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.3 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z. B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Organisations- und Überwachungspflichten Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z. B. Architekten, B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 5.5 Vermietung durch Zwangsverwalter

Die Vermietung eines Grundstücks durch einen Zwangsverwalter steht der Vermietung durch den Eigentümer gleich.[1] Wird das Grundstück anschließend veräußert, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem vom Zwangsverwalter begründeten Mietverhältnis ein. Gleiches gilt für den Ersteher in der Zwangsversteigerung. Diesem steht ein Sonderkündigungsrecht zu.mehr

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Kündigungsfristen (Miete) / 4 Kündigungsfrist bei sonstigen Räumen

Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke und Räume, die keine Geschäftsräume sind (z. B. Garage), ist die Kündigung gem. § 580a Abs. 1 BGB zulässig, wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages; die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am 1. Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends; die Miete nach Monaten oder längere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 8.1 Entstehung

Recht am eigenen Grundstück Während im Schuldrecht der unumstößliche Grundsatz gilt, dass niemand gegen sich selbst eine Forderung haben kann, gilt dies nach § 889 BGB im Immobiliarsachenrecht nicht. Es erlaubt deshalb sowohl die erstmalige Bestellung als auch den nachträglichen Erwerb einer Grundschuld an dem eigenen Grundstück (Eigentümergrundschuld, §§ 1177 Abs. 1, 1196 Ab...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.5 Anspruch auf Abgabe der Erklärung

Grundsätzlich besteht keine Nachbarpflicht zur Einräumung einer Zuwegungsbaulast – auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Praxis-Beispiel Der Eigentümer eines Grundstücks mit schlechter Straßenanbindung möchte gerne bauen und zur Erlangung einer Baugenehmigung über ein Nachbargrundstück zu einer Privatstraße und von dort zu einer öffentlichen Straße fahren dürfen...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.1 Begriff

Ein Grundstück wird veräußert, wenn das Eigentum auf einen Dritten übertragen wird. Die Übertragung muss durch Rechtsgeschäft erfolgen. Für den Fall des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden.[1] Im Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nahtlos auf den Erben über (Universals...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.10 Betretungsrechte

Das Nachbarrecht beschränkt sich nicht nur auf den Schutz einer möglichst ungestörten Grundstücksnutzung und die Regelung des hierbei notwendigen nachbarlichen Interessenausgleichs. Vielmehr hat es auch Vorsorge zu treffen für die Fälle, in denen die Nutzung und der Schutz des eigenen Eigentums ohne das Betreten benachbarter Grundstücke nicht möglich ist. Zu denken ist hier z...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.1.2 Natürliche Zustände

Andererseits zählen nicht zu den sonstigen Werken natürliche Zustände eines Grundstücks, wie Felsblöcke, die auf ein anderes Grundstück zu fallen drohen, weil sie nicht von Menschenhand geschaffen sind (vgl. Kap. 2.1). Das Gleiche gilt auch für Eis- und Schneemassen, die sich auf einem Hausdach befinden.mehr

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Grenzüberbau / 3 Rechtsfolgen des entschuldigten Überbaus

Denken Sie daran, dass es nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des BGH vier Fallgestaltungen des entschuldigten Überbaus gibt: Regelfall des § 912 Abs. 1 BGB Zum einen den normalen Überbau des § 912 Abs. 1 BGB, bei welchem der Bauherr ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit über die Grenze zum Nachbargrundstück hinüber baut und der Nachbar nicht vor oder sofort nach der...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1 Was bedeutet "Reallast"?

Begriff Durch eine Reallast wird das Grundstück in der Weise belastet, dass der Eigentümer an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten hat (§ 1105 Abs. 1 BGB). Im Zusammenhang mit der Reallast ist zu unterscheiden zwischen dem Stammrecht, dem dinglichen Recht auf die Einzelleistungen, dem persönlichen Anspruch auf die Einzelleistungen und der ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse tritt der Zwangsverwalt...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.2.3 Straßenbeleuchtung, Hinweisschilder

Eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung normiert hier § 126 Baugesetzbuch, wonach sich Grundeigentümer gegen das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für die Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungskörper und ihres Zubehörs auf ihren Grundstücken nicht zur Wehr setzen können. Nach dem Wortlaut der Vorschrift erstreckt sich die gesetzliche Duldungspflicht n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / Zusammenfassung

Überblick Wer nicht über eine eigene Zuwegung zu seinem Grundstück verfügt, ist auf das Entgegenkommen seiner Nachbarn angewiesen. Wenn es daran jedoch fehlt, sind Kontroversen über etwaige Duldungspflichten und ein Gang zum Gericht vorprogrammiert. Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen aus jüngerer Zeit zeugen von dem erheblichen Streitpotenzial. Besonderheiten sind au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gartenteiche und Schwimmbec... / 1 Gartenteich

Grundsätzlich gilt, dass Teiche auf Privatgrundstücken für Kleinkinder stets eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen und bei Kindern in besonderem Maße diejenigen Gefahren zu bedenken sind, die ihnen aufgrund ihrer Unerfahrenheit, ihres Leichtsinns und Spieltriebs drohen. Deswegen hat der Eigentümer ausreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor Unfällen als Fol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2.1 Zwangsversteigerung

Treupflicht des Sicherungsnehmers Das durch die Sicherungsabrede bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld begründete Treuhandverhältnis wirkt sich noch in der Zwangsversteigerung aus, wie das OLG München [1] jüngst entschied: Der Ersteher eines Grundstücks, der eine auf dem Grundstück lastende verzinsliche Grundschuld übernimmt, ist gem. § 56 Satz 2 ZVG verpflichtet, für den ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.4.2 Regress des Sicherungspflichtigen

Wer seine Verkehrssicherungspflicht nicht im Blick hat, läuft Gefahr, mit seinem Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger (teilweise) zu scheitern. Praxis-Beispiel Mitverschulden Weil die Eigentümerin Haus und Grundstück über Jahre verwahrlosen ließ, bleibt sie auf einem Teil des Schadens sitzen, der durch einen von 4 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren verursachten Brand e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 1.2 Garagenflächen (§ 5 NutzEV)

Garagengrundstücke im Sinne dieser Verordnung sind entsprechend der Legaldefinition in § 5 Abs. 2 NutzEV Grundstücke oder Teile von Grundstücken, die mit einer oder mehreren Garagen oder ähnlichen Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge bebaut sind und deren wesentlicher Nutzungszweck das Einstellen von Kraftfahrzeugen ist. Unter ähnlichen Einstellplätzen sind z. B. Carports zu v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnrecht (Miete) / 6.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht darf die Wohnung im Fall einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Wichtig Keine Familienangehörigen oder dritte Personen Die Aufnahme von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 2.1 Antragsberechtigte

Antrag Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrags an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt. Es besteht kein Anwaltszwang. Kein Titel nötig Der Versteigerungsantrag setzt keinen vollstreckbaren Titel voraus.[1] Denn in diesem Verfahren fehlt es an einem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis. Wer nicht Antragsteller ist, ist Antrags...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.2 Beseitigungsanspruch des Nachbarn?

Inwieweit ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn die Entfernung eines "bedrohlichen" Baumes verlangen kann, wird im Einzelfall unterschiedlich beurteilt. Unterhält der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum, der allein infolge seines Alters auf das Nachbargrundstück stürzen kann, ist er Störer i. S. d. § 1004 Abs. 1 BGB und zur Beseitigung der Gefahr verpflichtet.[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.2 Anwendungsbereich

Nachbarschaftshilfe Der Baulast kommt erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu: Hintergrund für die Bestellung einer Baulast ist meist, dass der Bauherr bei seinem Vorhaben bestimmte baurechtliche Anforderungen nicht erfüllen kann. Die Baulast soll ihm helfen, die Hindernisse zu beseitigen und den Vorschriften unter Ausnutzung des Nachbargrundstücks Genüge zu tun. Das begünsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.10 Kosten der Gartenpflege, § 2 Nr. 10 BetrKV

§ 2 Nr. 10 BetrKV Zitat die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; Umlagefähig sind nur solche Arbeiten, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.1 Grundsteuer

Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, obwohl es sich in diesen Fällen nicht um eine laufende, sondern um eine einmalige Zahlung handelt.[1] Rückwirkend neu festgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3 Objektverwertung

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses auch vor, "wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde". Geregelt ist hier also die Kündigung des Vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 1.1 Erholungsgrundstücke nach § 312 ZGB (§ 1 NutzEV)

Nach § 312 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB) konnten land- und forstwirtschaftlich nicht genutzte Bodenflächen den Bürgern zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung überlassen werden. Der Nutzer war berechtigt, auf dem Grundstück ein Wochenendhaus oder eine ähnliche Baulichkeit zu errichten.[1] Die Errichtung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.2 Abwehrfähige Einwirkungen

Nach alledem sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH alle Einwirkungen abwehrfähig, die als unzulässige Eigentumsstörungen durch Zuführung grenzüberschreitender sinnlich wahrnehmbarer Stoffe zu werten sind.[1] Dabei bemisst sich das Maß dessen, was der Eigentümer an Einwirkungen abwehren kann oder ausnahmsweise zu dulden hat, nach § 906 BGB. § 906 BGB lautet in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abfallentsorgung (kommunale) / 3.4 Standplätze der Abfallbehälter

Die Städte, Gemeinden und Kreise können im Rahmen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten festlegen, an welcher Stelle die Abfallbehälter bereitzustellen sind, soweit sie sich nicht gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 KrWG auf den Grundstücken der anschlusspflichtigen Grundstückseigentümer befinden. Schwer erreichbare Grundstücke Vorwiegend in Streusiedlungen und bei entlegenen Gebäuden im Außenb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.7 Durchsetzung der Baulast

Verwaltungszwang Die Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Deshalb ist sie bei Zuwiderhandlungen mit den Zwangsmitteln der Verwaltung durchsetzbar. Praxis-Beispiel Zwangsmittel Blockiert der Baulastübernehmer die durch Baulast gesicherte Zufahrt, so kann die Bauaufsichtsbehörde mittels Ordnungsverfügung und etwa der Verhängung eines Zwangsgelds darauf hin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 4 Entschädigungsansprüche

Scheiden Schadensersatzansprüche aus, können Ansprüche wegen enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffs in Betracht kommen. Sie gewähren allerdings lediglich eine Entschädigung, die in der Regel geringer als Schadensersatz ausfällt. Enteignender Eingriff Der enteignende Eingriff betrifft rechtmäßige administrative Maßnahmen, die bei dem oder den Betroffenen (ungewollt) un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.3 Zum Begriff "Traufwasser"

Traufwasser im Sinne der nachbarrechtlichen Vorschriften sind Regen-, Hagel- oder Schneewasser, soweit es nicht unmittelbar auf den Boden auftritt, sondern zunächst auf einer baulichen Anlage auf dem Grundstück niedergeht und von dort aus seinen weiteren Weg nimmt. Unerheblich ist, ob das Niederschlagswasser unmittelbar von der baulichen Anlage auf das Nachbargrundstück tropf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.5.2 Ausnahmen gegenüber Kindern

Der Grundsatz, dass die Verkehrssicherungspflicht nur gegenüber befugten Personen besteht, wird allerdings in Ausnahmefällen durchbrochen, insbesondere wenn es um den Schutz von Kindern geht.[1] Der Sicherungspflichtige muss damit rechnen, dass Kinder aufgrund ihrer Unerfahrenheit und ihres Spieltriebs in Gefahrenbereiche gelangen, die ihnen gegenüber durch bloße Hinweisschi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.2 Haftungsumfang

Grundstück als wirtschaftliche Einheit Wenn der Grundpfandgläubiger aus dem dinglichen Recht gegen den Eigentümer vorgehen will, ist von Bedeutung, worauf sich das Grundpfandrecht erstreckt. Es haften nicht nur das belastete Grundstück, sondern insbesondere auch Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks, die mit der Trennung in das Eigentum des Grundeigentümers fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 3 Fälligkeit

Kündigung nötig Das Kapital der Grundschuld wird grundsätzlich erst nach vorgängiger Kündigung fällig. Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.[1] Zwar sind abweichende Bestimmungen zulässig. Doch gilt dies nicht für den häufigsten Fall, die Sicherungsgrundschuld (Abs. 2). Dementsprechend besteht ein Eintragungshinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 8.1 Wiederkehrende Leistungen

Aktivitäten als Inhalt Inhalt einer Reallast können nur positive (aktive) Leistungen sein, die in einem Geben oder Tun bestehen (nicht: Unterlassen und Dulden). Hierunter fallen beispielsweise Geldzahlungen, Lieferung von Naturalien (auch wenn sie nicht auf dem belasteten Grundstück gewonnen werden), Dienstleistungen wie etwa die Pflege einer Person.[1] Sind die Leistungen ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr