Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.2 Flurstück

Bei der Vermessung und im Rechtsverkehr kommt dem Flurstück eine besondere Bedeutung zu. Dieser Begriff geht zurück auf die Zeit, als das Liegenschaftskataster angelegt wurde. Seinerzeit wurde – vereinfacht ausgedrückt – aus allen Liegenschaften eines Gemeindebezirks eine Gemarkung gebildet und in der Gemarkungskarte grafisch dargestellt. Die Gemarkungen wurden in Fluren unt...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 6.4.2.1 Bauverbote

Mit dem Inkrafttreten einer Lärmschutzverordnung werden abgestufte Bauverbote in den Schutzzonen eines Lärmschutzbereichs nach § 5 FluglG wirksam. 6.4.2.1.1 Bauverbote für schutzbedürftige Einrichtungen Schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche Einrichtungen dürfen im gesamten Lärmschutzbereich nicht mehr neu gebaut werden. Das G...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.1 Besondere Grenzlage und bautechnische Funktion

Unter einer Nachbarwand oder Kommunmauer versteht man die auf der Grenze zweier benachbarter Grundstücke errichtete Wand aus gemauerten Ziegeln, gegossenem Beton oder etwa in Stahlbauweise, die den auf beiden Grundstücken stehenden oder noch zu errichtenden Bauwerken als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung (also zu baustatischen Zwecken) dient oder dienen s...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 6 Die Höhenbestimmung von Gehölzen

In allen Bundesländern hat die Messung der zulässigen Höhe von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Normalfall von der Stelle aus zu erfolgen, an der das Gehölz aus dem Boden tritt. Von dieser Stelle aus wird gemessen bis zur höchsten Spitze des Gehölzes. Grundstück in Hanglage Ebenso wie bei der Grenzabstandsmessung stellt sich bei Grundstücken in Hanglage die Frage, welcher Mess...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 3 Grundstücksverschattungen durch Bäume und Sträucher

Grundstücksverschattungen durch hohe Bäume und Sträucher sind immer wieder Anlass für Nachbarstreitigkeiten. Kein Wunder, kann doch die Nutzung des betroffenen Grundstücks durch den Lichtentzug erheblich eingeschränkt sein. Es liegt deshalb nahe, dass sich der Grundstückseigentümer[1] bzw. der Grundstücksmieter oder -pächter[2] dagegen zur Wehr setzen möchte und von seinem N...mehr

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Grenzüberbau / 2.2.1 Die Grenzüberschreitung

Mit dem Gebäude muss nach den gesetzlichen Vorgaben über die Grenze des Nachbargrundstücks gebaut worden sein. Entscheidend ist hierbei, dass es sich um ein einheitliches Gebäude handelt, das sowohl auf dem Baugrundstück als auch (im Allgemeinen teilweise) auf dem Nachbargrundstück steht und dass das Baugrundstück als sog. Stammgrundstück (von dem der Überbau ausgeht) zu bet...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6.2.2 Begrünung als Wertfaktor

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit kann nach Auffassung der Gerichte auch nicht unbeachtet bleiben, dass der sich gestört fühlende Grundstücksbesitzer aus der Begrünung der benachbarten Grundstücke Vorteile zieht, weil nach heutiger Auffassung das konkrete Umfeld eines Hausgrundstücks dann als besonders wertvoll erachtet wird, wenn es unmittelbar an begrünte Grundstücke an...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.2.2 Telekommunikationsleitungen

Gemäß § 76 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) kann der Eigentümer eines Grundstücks "die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an öffentliche digitale Hochgeschwindigkeitsnetze und öffentliche Telekommunikationsnetze der nächsten Generation insoweit nich...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.3.6 Anspruch auf Eintragung

Kein Anspruch des Begünstigten Grundsätzlich besteht kein Anspruch des begünstigten Grundstückseigentümers gegen die Baubehörde auf Eintragung der Baulast. Praxis-Beispiel Der Bauherr legt der Baubehörde zur Lösung eines Stellplatzproblems eine Baulasterklärung der Eigentümer eines anderen Grundstücks vor, die bereit sind, auf ihrem Grundstück 8 Stellplätze zugunsten des gepl...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.2.3 Veränderungen des Wasserabflusses als Folge einer veränderten wirtschaftlichen Grundstücksnutzung

In erster Linie betrifft § 37 Abs. 1 WHG zielgerichtete Maßnahmen, mit denen der Ablauf wild abfließenden Wassers zum Nachteil des Grundstücksnachbarn verändert wird. Für die Praxis bedeutsamer sind aber bloß mittelbare Veränderungen des Wasserabflusses als Folge einer Änderung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken. Was das betrifft, so war nach früherem Recht in den ...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.4 Einzelfälle der Vermietung

Vermietung durch einen Hausverwalter Die Entscheidung des BGH[1] betrifft einen Fall, in dem die Vermietung durch einen Hausverwalter erfolgt ist. Dieser hat den Mietvertrag auf Weisung der Eigentümerin abgeschlossen. Die Miete wurde vom Verwalter eingezogen und an die Eigentümerin weitergeleitet. Die der BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen dürften über den entschie...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 1 Grundsätze

Im Grunde genommen stellt es keinen Eingriff in die Rechte des Nachbarn dar, wenn jemand auf seinem Grundstück Bäume, Sträucher oder Hecken anpflanzt, eine bunte Wiese anstelle eines gepflegten Rasens ansät oder gegen einen natürlich gewachsenen Pflanzenbestand auf seinem Grundstück nichts unternimmt. Hierzu ist er als Grundstückseigentümer aus eigenem Recht und als Grundstü...mehr

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Notwegrecht / 1.7 Ausschluss

Duldungspflicht nicht grenzenlos Der Nachbar ist zur Duldung des Notwegs nicht verpflichtet, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird.[1] Denn es würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn der Eigentümer ohne Bedacht den Zugang beseitigt und dann den Nachbarn beh...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.6 Bälle

Wenn Bälle von Sport- und Spielplätzen auf angrenzende Grundstücke geschlagen werden, kann dies den Nachbarfrieden empfindlich stören. Wenn außerdem beim Aufsuchen und Zurückholen der Bälle fremde Blumenbeete zertrampelt werden oder sonstiger Schaden am Fundort angerichtet wird, ist ernsthafter Ärger unvermeidbar. Gefallen lassen müssen Sie sich das nicht. Die Rechtslage ist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.2 Entstehung des Notwegrechts

Keine Eintragung im Grundbuch Sind die Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 BGB erfüllt, entsteht das geforderte Notwegrecht kraft Gesetzes.[1] In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem BGB außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung (Miet-, Leih- oder Pachtvertrag) oder als Notwegrecht unter de...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.2 Ver- und Entsorgungsleitungen

Im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind leitungsgebundene Einrichtungen unverzichtbar. Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind vom Grundstückseigentümer als Anschlussnehmer zu dulden. Diese Duldungspflicht ist den nachfolgenden Verordnungen geregelt und Bestandteil des Versorgungs...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4 Die Pflicht zur Duldung von störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des Besitzers nicht weitergehen können...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 6 Berechtigter

Nach § 1105 BGB kann eine Reallast bestellt werden: Wer kann Begünstigter sein? zugunsten einer bestimmten – natürlichen oder juristischen – Person (subjektiv-persönliche Reallast) oder zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (subjektiv-dingliche Reallast). Dann ist sie untrennbar mit dem belasteten Grundstück verbunden. Übertragung, Belastung, Verpfändun...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 7 Anwohnerschutz bei bestandskräftigen Planfeststellungen und Genehmigungen

Rechtsfolgen der Bestandskraft Ist ein Planfeststellungsbeschluss etwa nach Ausschöpfung des Rechtswegs unanfechtbar geworden, sind nach § 9 Abs. 3 und § 11 LuftVG i.V. mit § 14 BImSchG Beseitigungs- und Änderungsansprüche jeglicher Art gegenüber einem planfestgestellten Flugplatz ausgeschlossen. Diese Vorschriften ergänzt § 75 Abs. 2 Satz 1 VwVfG dahingehend, dass auch Anspr...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 6.4.1 Die Gliederung der Lärmschutzbereiche in Schutzzonen

Schutzzonen Die Lärmschutzbereiche werden nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FluglG nach dem Maß der Lärmbelastung jeweils in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht untergliedert. Die Schutzzonen bilden dabei räumlich abgegrenzte Bereiche um einen Flugplatz, in denen der Fluglärm folgende in § 2 Abs. 2 Satz 2 FluglG festgelegten Lärmgrenzwerte übersteigt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.2 Wasserstraßen und Häfen

Rz. 23 Wasserstraßen (Binnen- und Seewasserstraßen) können natürliche (Flüsse und Seen) oder künstliche (z. B. Kanäle) Wasserläufe sein. Sie dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie – ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis – mit Wasserfahrzeugen befahrbar sind. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen und d...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.3 Rangprobleme

Nachrang gegenüber Wohngeldanspruch Unversehens kann der erstrangige Grundpfandgläubiger einen Rangverlust erleiden, nämlich durch Aufteilung von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und/oder Teileigentum. Mit der Einführung der zwangsversteigerungsrechtlichen Privilegierung der Wohngeldforderung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber den Wohnungs...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.16 Taubenhaltung

Ein Taubenliebhaber hat es in der Stadt nicht leicht. Denn wenn er etwa auf seinem Balkon ständig verwilderte Stadttauben füttert, kann er Ärger mit den Nachbarn bekommen, die sich durch das laute Gurren und den knatternden Flügelschlag der Tauben in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlen. Mit der Nachbarklage können sie ihm das Taubenfüttern gerichtlich verbieten lassen.[1] Daf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.4.3 Erforderliche Baumaßnahmen

Nutzungsänderung Mitunter wird ein Notwegrecht nur deshalb reklamiert, weil eine bestimmte Bebauung ermöglicht oder ein aufwendiger Umbau vermieden werden soll. Hier jedoch stellt die Rechtsprechung hohe Hürden für den Anspruchsteller auf. Fehlende Baugenehmigung So kann die beabsichtigte Bebauung eines unbebauten Grundstücks die Inanspruchnahme eines Notwegs nicht rechtfertige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 2 Hammerschlags- und Leiterrecht als gesetzliche Ausformung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH haben die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn insbesondere durch die Vorschriften der §§ 905 ff. BGB und die Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer eine ins Einzelne gehende Sonderregelung erfahren. Auch auf diese Regelung ist aber nach Auffassung des Gerichts der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV)

Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei baulich genutzten Grundstücken auf 0,15 EUR je Quadratmeter Bodenfläche im Jah...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 4 Vorkaufsrecht bei Realteilung

Die Regelungen der §§ 577, 577a BGB setzen voraus, dass an vermieteten Wohnräumen Wohnungseigentum begründet und dieses veräußert wird. Soll ein mit mehreren vermieteten Einfamilienhäusern bebautes einheitliches Grundstück in selbstständige Grundstücke aufgeteilt und die einzelnen Häuser sodann verkauft werden, scheidet eine unmittelbare Anwendung der §§ 577, 577a BGB aus. Na...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 1 Einführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Eigentum und Besitz häufig nicht unterschieden. So wird etwa von Immobilienbesitz gesprochen, obwohl das Immobilieneigentum gemeint ist. Zwischen beiden bestehen aber ganz erhebliche Unterschiede, die für das Nachbarrecht von Bedeutung sind. Eigentum Das Eigentum ist das umfassendste Recht zur tatsächlichen (Bebauung, Bepflanzung) un...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr

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Abfallentsorgung (kommunale) / 3 Kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang

Während das Kreislaufwirtschaftsgesetz nur das "Ob" der abfallrechtlichen Überlassungspflicht abschließend regelt, bleibt es dem kommunalen Satzungsgeber überlassen, das "Wie" der abfallrechtlichen Überlassungspflicht zu bestimmen. Die kommunale Satzungsbefugnis erstreckt sich somit auf Regelungen über die inhaltliche Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbuch / 1 Grundbuchblatt

Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine besondere Stelle (Grundbuchblatt). Das Grundbuchblatt ist für das Grundstück als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen.[1] Über mehrere Grundstücke desselben Eigentümers, deren Grundbücher von demselben Grundbuchamt geführt werden, kann ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt werden. Jedes Grundbuchblatt b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.9 Notwegrente

Geldrente als Ausgleich Der Nachbar hat als Entschädigung dafür, dass er die Benutzung des Notwegs dulden und diese Einschränkung seines Eigentums hinnehmen muss, Anspruch auf Zahlung einer Geldrente [1], und zwar geschuldet vom jeweiligen Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks. Die Festlegung des Zahlungszeitpunkts steht nicht in richterlichem Ermessen. Vielmehr ist die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.6 Baulast und Grunddienstbarkeit

Zwei Paar Schuhe Wenn der Baulastübernehmer und der begünstigte Nachbar keine Vereinbarung getroffen haben, steht dem Begünstigten allein aufgrund der Baulast nicht ohne Weiteres ein Besitz- bzw. Nutzungsrecht bezüglich des belasteten Grundstücks zu.[1] Aus dem Bestehen einer Baulast kann nicht ein Anspruch auf Bestellung einer inhaltlich entsprechenden Grunddienstbarkeit herg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbuch / 3 Eintragung

Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem beschränkten dinglichen Recht sowie zur Übertragung und Belastung eines solchen Rechts ist neben der Einigung der Parteien über den Eintritt der Rechtsänderung die Eintragung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.[1] Achtung Eigentumsübergang bei ...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete.[1] Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis, Einbrin...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.1 Bienen

Wenn Sie Imker sind oder einen Imker zum Nachbarn haben, dann kann es durchaus Probleme geben. Nach der Rechtsprechung werden Bienen einer Imkerei, die auf Nachbargrundstücke einfliegen, zwar im allgemeinen denjenigen Grundstückseinwirkungen zugerechnet, die hingenommen werden müssen, weil sie die Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Grundstücks...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstücksmiete / 1 Mietgegenstand

Grundstücksmiete ist der Sammelbegriff für die Miete von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Grundstücksteilen, z. B. die Miete einer Hauswand zu Reklamezwecken oder die Miete einer Dachfläche. Sogar auf einen Bootsliegeplatz ist dies anzuwenden. Wichtig Gefahr droht Wenn Sie daran denken, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten mit Zustimmung des Vermieters, so...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.37 Spritzwasser von der Fahrbahn

Regenspritzwasser Es kann schon ärgerlich sein, wenn sich bei Regen auf der an einem Grundstück vorbeiführenden Gemeindestraße Regenwasser sammelt, das von den vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen auf das Grundstück gespritzt wird. Aber hat in so einem Fall der Straßenanlieger wirklich einen einklagbaren Anspruch gegen die Gemeinde, diese Einwirkung durch bauliche Maßnahmen der St...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.4 Sonstige Steuern

Personen- und Realsteuern des Vermieters, wie z. B. Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer bzw. Gewerbesteuer, zählen nicht zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört.mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 3.4.1 Schutzvorkehrungen

Beim Flugplatzbau und -ausbau kommt dem Schutz der Nachbarschaft vor Fluglärm eine entscheidende Bedeutung zu. Deshalb ist dieser Gesichtspunkt sowohl als Genehmigungsvoraussetzung bei der sog. isolierten luftrechtlichen Genehmigung (§ 6 Abs. 2 LuftVG) als auch als Auflage im Planfeststellungsbeschluss (§ 9 Abs. 2 LuftVG) normiert. Dabei ist nach § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG a...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 3.5 Gerichtliche Zuständigkeiten, Klageart

Zuständigkeit der OVG Für Verwaltungsstreitigkeiten über das "Anlegen, die Erweiterung oder Änderung und den Betrieb" von Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich sind die Oberverwaltungsgerichte als erstinstanzliche Gerichte zuständig (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO). Die OVG entscheiden im Rahmen dieser Zuständigkeit auch über Ansprüche au...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 3.4.3.2 Welche Flugplätze werden erfasst?

Die neuen gesetzlichen Lärmgrenzwerte gelten nicht für alle Flugplatztypen, sondern nur für folgende Fälle: Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr. Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr. Militärflugplätze, die dem Betrieb von Strahlflugzeugen zu dienen bestim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schutz des Haus- und Grundb... / 3.4.5.3 Übernahmeanspruch

Auch den Anspruch eines Flugplatznachbarn gegen den Flugplatzunternehmer, ein von Fluglärm unzumutbar betroffenes Wohngrundstück gegen Zahlung einer Entschädigung zu übernehmen, ordnet die Rechtsprechung der Entschädigungsregelung in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zu, obwohl in ihr von einem Übernahmeanspruch nicht die Rede ist.[1] Einen derartigen Übernahmeanspruch bejaht die Rec...mehr

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Schutz des Haus- und Grundb... / 6.2 Neue Rechtslage

Mehr Flugplätze erfasst Mit der am 7.6.2007 in Kraft getretenen Novelle des FluglG wird der Lärmschutz für die Anwohner in der Umgebung ziviler und militärischer Flugplätze wesentlich verbessert. Dies geschieht zum einen durch die Ausweitung des Kreises der vom Gesetz erfassten Flugplätze dahingehend, dass nach neuem Recht auch für größere Verkehrslandeplätze und Militärflugp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schutz des Haus- und Grundb... / 6.4.2.1.1 Bauverbote für schutzbedürftige Einrichtungen

Schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche Einrichtungen dürfen im gesamten Lärmschutzbereich nicht mehr neu gebaut werden. Das Gleiche gilt für Schulen oder Kindergärten in den Tag-Schutzzonen 1 und 2 eines Lärmschutzbereichs (§ 5 Abs. 1 und 2 FluglG). Ausnahmen Für den Fall, dass auf eine der genannten Einrichtungen nicht verzic...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 6 Gütertrennung und Insolvenz

Trennung auch bei Insolvenz Wird über das Vermögen eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse. Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. des § 8 Abs. 1 LPartG gilt auch im Insolvenzverfahren. D...mehr