Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lärm und Licht aus der Nachbarschaft / 4.6 Bälle

Haufe Redaktion, Hans-Albert Wegner †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wenn Bälle von Sport- und Spielplätzen auf angrenzende Grundstücke geschlagen werden, kann dies den Nachbarfrieden empfindlich stören. Wenn außerdem beim Aufsuchen und Zurückholen der Bälle fremde Blumenbeete zertrampelt werden oder sonstiger Schaden am Fundort angerichtet wird, ist ernsthafter Ärger unvermeidbar.

Gefallen lassen müssen Sie sich das nicht. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Bei den Bällen handelt es sich um feste Körper (sog. "Grobimmissionen"), bei denen im Gegensatz zu den sonstigen Immissionen keine Duldungspflicht besteht (vgl. hierzu Kap. 2.4.1).

Eine Duldungspflicht wird von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise für die Fälle angenommen, in denen die Beeinträchtigung im Verhältnis zu dem Aufwand, der nötig wäre, um sie zu verhindern, als geringfügig angesehen wird.

 
Praxis-Beispiel

Geldersatz

Das ist etwa dann der Fall, wenn neben einer Bezirkssportanlage ein Landwirt seine Felder bewirtschaftet und ihm durch herüberfliegende Bälle und deren Zurückholen ein jährlicher Ernteschaden von 175 EUR entsteht. Die Kosten für ein Ballfanggitter würden 12.000 EUR betragen. Hier hat die Rechtsprechung eine Duldungspflicht gegen Ersatz des dem Landwirt jährlich entstehenden Schadens bejaht.[1]

Ein generelles Verbot des Ballspiels vor dem eigenen Grundstück oder dem des Nachbarn kann nicht verlangt werden.[2] Landet der Ball beim Spielen aber auf dem eigenen Grundstück, darf der Ball nicht durch eigenmächtiges Betreten des Grundstücks zurückgeholt werden.

 
Praxis-Beispiel

Keine Eigenmacht

Ein Junge spielte auf dem elterlichen Grundstück Fußball, was der Nachbarin nicht gefiel. Nachdem der Fußball einmal auf ihr Grundstück geschossen wurde, betrat der Junge das Nachbargrundstück, um sich den Ball zurückzuholen. Beim nächsten Mal behielt die Nachbarin den Ball ein und ver...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren