Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsträger.

Rn 33 Der Schutz iRd Apr steht allen natürlichen Personen zu, auch allen nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen (s.u. Rn 56). Auch Prominenten steht der Schutz durch das Apr in vollem Umfang zu (EGMR NJW 04, 2647; Teichmann NJW 07, 1917). Darüber hinaus kann auch der Nasciturus unter den Schutz fallen, soweit ihm iRv § 823 I bereits Ansprüche zukommen. Über den Tod hinaus ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.11 Zeitliche Anwendung

Tz. 1021 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG ist § 14 Abs 3 KStG erstmals auf Mehrabführungen von OG anzuwenden, deren Wj nach dem 31.12.2003 endet. Da § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG die in vororganschaftlicher Zeit verursachten Minderabführungen nicht anspricht, müsste bei wörtlicher Anwendung des Ges für die erstmalige Anwendung auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Einzeltatbestände des § 36 verfolgen jeweils spezifische Normzwecke. So dienen § 36 I Nr 1, Nr 2, Nr 4 und Nr 6 dem Zweck, den Rechtsschutz der Parteien zu gewährleisten, wenn infolge der (strittigen) Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der ZPO oder auf Grund tatsächlicher Umstände mit Bezug zu diesen Regelungen eine Rechtsschutzverweigerung der Gerichte droht (B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem § 50a FGG aF und regelt die Anhörung der Eltern im Kindschaftsverfahren. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen der in Abs 1 geregelten Anhörung der Eltern in Verfahren, die die Person ihres Kindes betreffen (zwingende Anhörung in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB) und der in Abs 2 geregelten Anhörung in Verfahren, die nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Staatenimmunität.

Rn 4 Von der spezifischen diplomatischen Immunität der Mission eines ausländischen Staates ist die von § 18 GVG nicht umfasste sog allg Staatenimmunität zu unterscheiden (dazu § 20 Rn 3 ff). Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jew eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den and...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aktueller Stand der Rspr.

Rn 32 Heute ist das Apr weit über den enumerativen Schutz einzelner besonderer Persönlichkeitsrechte hinaus zu einer Generalklausel verdichtet. Diese entzieht sich einer genauen Definition und wird in Rspr und Praxis durch einzelne Fallgruppen konkretisiert. Im Kern geht es darum, das Recht des Einzelnen vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung und Verletzung seiner gesamten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1d Während die §§ 850–850b bestimmen, was als Arbeitsentgelt oder entspr Einkommen des Schuldners in den Vollstreckungsschutz einbezogen ist, enthält § 850c die zentrale Regelung darüber, inwieweit das laufende, also wiederkehrend gezahlte Arbeitseinkommen für nicht bevorrechtigte Gläubiger pfändbar ist. Die Regelung justiert damit das gesamte System des sozialen Pfändung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuweisung aus Gründen des Kindeswohls oder der Billigkeit (Abs 1).

Rn 5 Der Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung besteht vorrangig dann, wenn das Kindeswohl dies gebietet, wobei schon dem Wortlaut der Norm entnommen werden kann, dass es sich dabei nicht zwingend um gemeinsame Kinder handeln muss. Auch mit Volljährigkeit wird das Kindeswohl nicht bedeutungslos (Hambg FamRZ 17, 1048; Brandbg FamRZ 01, 636). Rn 6 In der Regel wird demjenigen E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht (Abs 1).

Rn 2 Hat die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht stattgefunden, schließt sich die Verhandlung über das Beweisergebnis unmittelbar an (§ 279 III). Der Beweistermin ist deshalb gleichzeitig Verhandlungstermin (§ 370 I). Das Gericht ist allerdings grds nicht verpflichtet, den Parteien im Rahmen dieser Verhandlung seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen (BGH NJW 16, 3100,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Örtliche Zuständigkeit bei vorläufigen Fürsorgemaßregeln (Abs 4).

Rn 15 Die Vorschrift entspricht § 44 S 1 FGG aF. Sind Eltern aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Wahrnehmung ihrer Sorgeaufgabe verhindert, hat das Familiengericht nach § 1693 BGB iRd subsidiären staatlichen Verantwortung für Kinder gem Art 6 II 2 GG die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt gem § 1802 Abs 2 S 3 iVm § 1867 BGB bei Verhinderung des V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verschwiegenheitspflicht.

Rn 85 Der ArbN ist unabhängig von arbeitsvertraglichen und spezialgesetzlichen Regelungen (vgl §§ 4 GeschGehG, 79 BetrVG, 13 2 Nr 6 BBiG, 24 II ArbNErfG, 93 I 2, 116 AktG, 53 BDSG) zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet (BAG DB 09, 1131). Die Pflicht umfasst auch Tatsachen, die die Person des ArbG oder eines Arbeitskollegen in besonderem Ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Vorlagepflicht.

Rn 7 Eine Vorlagepflicht besteht nicht, wenn ein Senat von einer nur beiläufig geäußerten Rechtsansicht eines anderen Senates abweichen will (Anders/Gehle/Hunke Rz 5). Liegt bei zumindest einer von mehreren alternativen Begründungen kein Divergenzfall vor, ist eine Vorlage unzulässig (vgl BGH, Beschl v 17.3.15, GSSt 1/14 – juris). Wird der Senat bei sog Rückläufern im Fall e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geschäftsverteilung innerhalb von Spruchkörpern.

Rn 10 § 21g I GVG schreibt generell für mit ›mehreren‹ Richtern besetzte Spruchkörper eine Geschäftsverteilung innerhalb desselben durch Beschl aller Berufsrichter vor (vgl zum Normzweck § 21g Rn 1). Darin müssen zumindest die Mitwirkungsgrundsätze vorab nach allg Kriterien (BVerfG NJW 97, 1497; 98, 743) eindeutig schriftlich fixiert sein (BGHZ 126, 63). Dabei gelten grds di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefoc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Entscheidungen im Einzelnen.

Rn 4 Nach Nr 1 ist der Vorsitzende allein zuständig für alle Verweisungen innerhalb des Zivilgerichtszweigs (s §§ 97, 99 I GVG, § 281) und an Gerichte anderer Rechtswege (§ 17a II GVG). Soweit über eine Rüge betreffend die Zulässigkeit der Klage (Nr 2) abgesondert verhandelt wird, kann der Vorsitzende hierüber im Wege eines Zwischenurteils, abweisenden Prozessurteils oder Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck der Verjährung.

Rn 3 In der Praxis ist im Streitfall das Bestehen eines Anspruchs ganz überwiegend eine Frage der Beweisbarkeit. Obwohl nur ein bestehender Anspruch verjähren kann, schützen die §§ 194 ff zunächst den scheinbaren Schuldner (BGHZ 122, 241, 244; ZIP 03, 524, 526). Je länger das angebliche Entstehen eines Anspruchs zurückliegt, umso schwieriger wird es für den vermeintlichen Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufhebungsantrag der Behörde.

Rn 4 Ob ein Tatbestand nach Abs 1 Nr 1 S 1 gegeben ist, berührt nicht die Antragsberechtigung der zuständigen Behörde, sondern die Begründetheit des Antrags. Der Antrag ist jedoch als unzulässig zurückzuweisen, wenn im Fall des § 1303 S 1 der (unterdessen) volljährige Ehegatte die Ehe fortsetzen will oder ein Härtegrund nach § 1316 III 1 eingreift (BGH FamRZ 20, 1533, 1535; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 62 Für Klagen gegen den Staat sind entweder die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte zuständig. Nach den §§ 13 GVG, 40 I 1 VwGO kommt es immer dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, darauf an, ob die Streitigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 313, 313a, 313b (Form und Inhalt).

Rn 12 Obwohl § 329 bzgl der äußeren Gestaltung von Beschlüssen keine Regelung trifft, ist § 313 auf diese entsprechend anzuwenden (BGH NJW 01, 1653 [BGH 24.01.2001 - XII ZB 75/00]). Dies gilt insb für urteilsvertretende und verfahrensbeendende Beschlüsse (Hamm OLGR 99, 13; Köln BB 01, 1499 [OLG Köln 03.04.2001 - 25 W 2/00]) und Vollstreckungstitel. Bei diesen ist ein volles ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mediation.

Rn 18 Ihre Einordnung als Gerichtverwaltung gem § 4 II DRiG (Ortloff NVwZ 04, 385, 389; Wimmer/Wimmer NJW 07, 3243, 3244) oder als Rspr (Greger NJW 07, 3258, 3259; krit Prütting JZ 08, 847, 850) war umstr. Gerichtsintern als richterlich, spruchkörper- oder sitzungsgruppenintern vorgenommene ›Mediation‹ war sie stets Güteverhandlung des § 278 II ZPO (dazu BGH Beschl v 12.2.09...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Einzelrichter.

Rn 16 Zur Geschäftsverteilung gehört nach Abs 1 S 1 auch die Bestimmung des Einzelrichters, und zwar sowohl des originären nach § 348 ZPO als auch des obligatorischen nach § 348a ZPO. Hat das Präsidium die in § 348 I 1 ZPO gesetzlich bestimmte Zuständigkeit des originären Einzelrichters nicht nach § 348 I 2 Nr 2 ZPO aufgehoben, ist der Spruchkörper nach dem Vorrang des Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.2 Anwendung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 9 bis 12 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1220 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nicht 100%iger Beteiligung des OT an der OG wurde nach § 14 Abs 4 KStG aF ein aktiver oder passiver AP nur iHd Beteiligungsquote gebildet (s Tz 1294ff). Nach den S 7 und 8 des § 34 Abs 6e KStG käme es auch nur zur Auflösung dieser quotal gebildeten AP. Da nach der Neuregelung des § 14 Abs 4 KStG die Einlagen/-rückgewähr immer zu 100 % ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hermeneutik

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Da es beim Thema "GoB" im Zusammenhang mit dem HGB 1985 wegen der vielfachen Nennungen von GoB und der mehr oder weniger konkreten Kodifizierungen von GoB im Gesetz nicht mehr überwiegend um die Ermittlung von außergesetzlichen Normen geht, sondern v.a. um die Auslegung von gesetzlichen GoB-Vorschriften ("gesetzlichen Grundsätzen" i. S. v. Mü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Mitwirkung bei der Verursachung des Schadens, Abs 1.

Rn 14 Wo es gesetzliche Verhaltenspflichten gibt, wie für den Straßenverkehr, fällt deren schuldhafte Nichteinhaltung idR (nämlich bei Mitursächlichkeit) unter § 254 (bzw § 9 StVG). Doch kann selbst eine schuldlose Nichteinhaltung die maßgebliche Betriebsgefahr erhöhen (zur Möglichkeit der Anrechnung einer verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr nach § 254 vgl Rn 33, 36). Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mehrere Spruchkörper; Ermessensgrenzen.

Rn 11 Gemäß Abs 1 S 4 kann jeder zu verteilende Richter mehreren Spruchkörpern angehören. Diese Auswahl und Zuweisungsentscheidung steht im Ermessen der Präsidiumsmitglieder, und zwar im pflichtgemäßen Ermessen im Hinblick auf die Aufgabe des Präsidiums, den Richtern und Spruchkörpern im Wege der Sach- und Richterverteilung eine optimale Erfüllung der Justizgewährungspflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die ›Erben‹.

Rn 9 Erbe ist, wer kraft Gesetzes zum gesetzlichen Erben berufen ist oder der, den der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen zum Erben eingesetzt hat. Er erhält seine Rechtsstellung mit dem Tod des Erblassers und wird mit der Annahme der Erbschaft Erbe (zu Ansprüchen aus § 812 wegen Zweckverfehlung bei erwarteter Erbenstellung vgl BGHZ 197, 110). Voraussetzung ist, dass ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 13 Der Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist, wird als Begehungs- oder Tatort bezeichnet (s nur BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/Schultzky Rz 19; ThoPu/Hüßtege Rz 7; Musielak/Voit/Heinrich Rz 15). Nach allgM liegt der Begehungsort iSd § 32 überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht worden ist (BGHZ 124, 237, 245; 189, 320; Zö/S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Materielle Voraussetzungen.

Rn 9 In materieller Hinsicht setzt eine Verbleibensanordnung gem IV 1 voraus, dass durch das Herausgabeverlangen das Wohl des Kindes iSv § 1666 I gefährdet wird (BayObLG FamRZ 91, 1080; Frankf FamRZ 09, 1499, 1500; 11, 382; 15, 2172; KG FamRZ 11, 1667). Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss idR mit Hilfe eines kinderpsychologischen Gutacht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisantritt.

Rn 1 Es gibt – anders als beim Augenschein (§ 144) – keinen Zeugenbeweis vAw. Die Partei hat also Beweis anzutreten gem § 373 (BeckOKZPO/Scheuch § 373 Rz 1). Der in dem Beweisantritt liegende Beweisantrag kann nur abgelehnt werden, wenn die angebotene Zeugenvernehmung für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die Behauptung, zu deren Beweis der Zeuge angeboten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserörterung (Abs 3).

Rn 4 Den Parteien muss Gelegenheit zur erneuten Erörterung des Sach- und Streitstandes einschl des Erg der Beweisaufnahme (§ 285 I) gegeben werden, was die Möglichkeit zum Stellen neuer Beweisanträge einschließt (BGH MDR 13, 487). Deshalb hat Gericht seine Würdigung des Beweisergebnisses zu offenbaren und gegebenenfalls die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen (Berlin G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 6 Die Partei kann weiterhin nach § 177 GVG aus dem Sitzungsraum entfernt werden. Auch 247 StPO analog ist anwendbar. Das Gericht kann mithin anordnen, eine Partei solle während einer Zeugenvernehmung den Sitzungsraum verlassen (Saarbr Beschl v 10.11.16 – 4 U 26/15 –, juris; Frankf OLGR 03, 130; einschränkend Höffmann S 101 ff: nur in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Justizverwaltungsakte.

Rn 6 Darunter ist jedes hoheitliche Handeln einer Justizbehörde mit unmittelbarer Außenwirkung zur Regelung eines Einzelfalls zu verstehen, das die betroffene Person in ihren Individualrechten unmittelbar verletzen kann. Eine unmittelbare Außenwirkung tritt ein, wenn das hoheitliche Handeln unmittelbare rechtliche Folgen hat (Hamm NJW 72, 2145). Justizverwaltungsakte sind ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnung.

Rn 26 Haben beide Partner den Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung abgeschlossen, sind sie dem Vermieter ggü Gesamtschuldner der zu zahlenden Miete. Rn 27 Nimmt einer der Partner den anderen in die von ihm gemietete Wohnung auf, stellt dies eine selbständige Gebrauchsüberlassung iSd § 553 dar (BGH FamRZ 85, 42). Der aufgenommene Partner soll dort nach dem Willen be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1363 ff BGB

Rn 1 Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander, soweit sie auf dem Bestehen der Ehe beruhen. Treten sich die Eheleute wie Dritte ggü, sind die in diesem Zusammenhang begründeten Rechtsverhältnisse nicht dem Güterrecht zuzuordnen. Hierzu rechnen zB Ansprüche auf Ausgleich von Gesamtschulden (§ 426), Ausgleichsansprüche iRe Ehegattenin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auffälliges Missverhältnis.

Rn 54 Für ein auffälliges Missverhältnis ist der objektive Wert von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde zu legen (BGH NJW 00, 1255 [BGH 22.12.1999 - VIII ZR 111/99]). Maßgebend ist grds der Verkehrswert der verglichenen Leistungen, also das verkehrsübliche Äquivalent (BGH NJW 99, 3190 [BGH 28.04.1999 - XII ZR 150/97]; 02, 431 [BGH 28.10.200...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen fehlender Prozessfähigkeit.

Rn 3 Die Prozessfähigkeit ist Sachurteilsvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH RR 11, 284 Rz 4). Fehlt die Prozessfähigkeit im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung auch der Berufungs- oder Revisionsinstanz (BAG NJW 15, 269 Rz 13), ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGHZ 143, 122 = NJW 00, 289f). Verliert die Partei während des Rechtsstreits die P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung.

Rn 40 Eine im Ausland zur Vormundschaft oder Pflegschaft über einen Minderjährigen ergangene Entscheidung ist im Inland anzuerkennen, wenn die Voraussetzungen nach Unionsrecht, Staatsvertrag oder nationalem Recht vorliegen. Einschlägig sind: – Art 30, 42 ff Brüssel IIb-VO – Luxemburger Sorgerechtsüb (ESÜ) – Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) – Haager Erwachsenenschutzübe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung.

Rn 2 Die Regelung in § 115 entspricht der in § 59 I für die Besetzung der Landgerichte sowie der in § 124 für den BGH. Der Präsident ist als Richter Vorsitzender des Senats (§ 21 f I), dem er sich angeschlossen hat (§ 21e I 3) und zugleich Organ der Justizverwaltung. Er übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten und die übrigen Mitarbeiter der Gerichte des Bezirks aus....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Inhaltskontrolle.

Rn 8 § 310 IV nimmt das Gesellschaftsrecht einschließlich des Vereinsrechts von der AGB-Kontrolle aus (Fleck Rpfleger 09, 58). Die Rspr unterwirft Vereinssatzungen einer allg Inhaltskontrolle nach §§ 242, 315, weil diese Vorschriften die Satzungsautonomie jedenfalls bei Vereinen begrenzen, die im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung haben (BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwaltungsanordnungen des Erblassers.

Rn 4 Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker durch die Erben einklagbare (BGH NJW 13, 1879) Anordnungen für die Verwaltung bis zur Grenze des § 138 I (zB bei Knebelung der Erben) geben, deren Einhaltung von den Betroffenen gerichtlich erzwungen werden kann (BGH NJW 83, 40 [BGH 07.07.1982 - IVa ZR 36/81]; 13, 1879 [BGH 27.03.2013 - XII ZB 679/11]). Sie müssen in einer V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gegen eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ausnahmetatbestände.

Rn 27 Nach § 20 I 1 AGG ist eine Ungleichbehandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters und des Geschlechtes zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BGH MDR 20, 1059 Rz 22). Ob ein sachlicher Grund besteht, ist anhand einer wertenden Feststellung im Einzelfall nach den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242) zu beurteilen (BGH MDR 20, 1059 Rz 24). D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1866 BGB – Prüfung der Rechnung durch das Betreuungsgericht.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht hat die Rechnung sachlich und rechnerisch zu prüfen und, soweit erforderlich, ihre Berichtigung und Ergänzung durch den Betreuer herbeizuführen. (2) Die Möglichkeit der Geltendmachung streitig gebliebener Ansprüche zwischen Betreuer und Betreutem im Rechtsweg bleibt unberührt. Die Ansprüche können schon vor der Beendigung der Betreuung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsverletzung (Nr 2).

Rn 35 Nach § 513 I Alt 1 kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht. Dem entsprechend müssen in der Berufungsbegründung zunächst die Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Da eine Rechtsverletzung für sich genommen nicht zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit

Rn. 174 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Tätigkeit im Inland ist dann gegeben, wenn ihre wesentlichen Merkmale dort ausgeübt werden (vgl Gosch in Kirchhof/Seer, § 49 EStG Rz 51, 21. Aufl). Die Tätigkeitsart beeinflusst den Ausübungsort, so dass dieser individuell zu bestimmen ist (Bsp vgl Haiss in H/H/R, § 49 EStG Rz 672, August 2019). Zu bejahen ist eine Ausübu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Für den Versuch oder das Gelingen einer gütlichen Erledigung entsteht eine Gerichtsvollziehergebühr nach Nr 207 des KV zum GvKostG (16 EUR). Das gilt aber nur im Falle des isolierten Antrags auf gütliche Erledigung. Beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Einholung einer Vermögensauskunft nach §§ 802a II S 1 Nr 2, 802c oder die Pfändung nach § 802a II S 1 Nr 4, ermäßig...mehr