Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inländischer Investmentanteil

Rn. 251 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für inländische Investmentvermögen und Investmentanteile gilt der formelle Investmentbegriff. Investmentvermögen sind ausschließlich Investmentfonds nach § 2 Abs 1 InvG und Investment-AG nach § 2 Abs 5 InvG. Investmentfonds (§ 2 Abs 1 InvG) sind von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete richtlinienkonforme Publikums-Sondervermögen sowie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Art der Darstellung (Verbindlichkeitenspiegel)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die uU umfangreichen Angaben zu den Verbindlichkeiten, zu denen auch der im § 268 Abs. 5 Satz 1 geforderte Vermerk des Betrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gehört, kann es empfehlenswert sein, die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten im Anhang in Form eines sog. Verbindlichkeitenspiegels mit allen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 144 [Autor/Zitation] Nr. 9 verpflichtet zu einer Reihe von Angaben, die sämtlich die aktiven (Nr. 9 Buchst. a) und die ehemaligen (Nr. 9 Buchst. b) Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung betreffen. Darunter fallen: die Gesamtbezüge und weitere, bisher in keinem JA angegebenen Bezüge (Nr. 9 Buchst. a Satz 1–3 und Buc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsmechanismus des Abs. 2

Rz. 208 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses der KapGes. mit seinen drei Elementen Bilanz, GuV (zusammen das Zahlenwerk) und Anhang sind die Informations- und Rechenschaftslegung sowie die vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Rz. 209 [Autor/Zitation] Die vorsichtige Ergebnisermittlung (vgl. dazu insbes. Moxter in FS Helmrich, 709, 710 ff...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefax

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Dokumente dürfen grundsätzlich auf elektronischem Wege wirksam, dh ohne Verstoß gegen die Schriftform übermittelt werden, auch wenn diese die > Unterschrift verlangt. Ausreichend ist nicht nur ein Telegramm (BGH, NJW 1966, 1077 und 2114), sondern auch ein Computer-Fax mit einer eingescannten Unterschrift (Oberste Bundesgerichte, DB 2000, 1860...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 196 [Autor/Zitation] Das UKV zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil der in der GuV auszuweisenden Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen auszuweisen ist. Außerdem wird in Bezug auf die Herstellungskosten des Umsatzes (Posten Nr. 2) nicht auf das Jahr des Anfalls dieser Aufwendungen abgestellt, sondern darauf, ob die entsprechenden Produkt...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Körperschaftsteuerklauseln nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG

Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen ist die Buchwertübertragung gem. § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG, soweit durch den Übertragungsvorgang der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht (Körperschaftsteuerklausel). Unter einem Anteil iSd. § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 22 Nr 4 S 4 Buchst b EStG

Rn. 633 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die unter bestimmten Voraussetzungen nach Erreichen der Altersgrenze zu zahlende Altersentschädigung an Mitglieder des Deutschen Bundestages ist gem § 22 Nr 4 S 1 EStG in vollem Umfang steuerbar (dazu s Rn 571 f). Kraft ausdrücklicher Verweisung auf § 19 Abs 2 EStG in § 22 Nr 4 S 4 Buchst b EStG bleibt davon allerdings ein nach der dort aufg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 2 Aus den Gründen:

[…] Il. Die Erinnerung ist zulässig. Da der Wert des Beschwerdegegenstand die Grenze von 200 EUR nicht überstiegt, war vorliegend nicht die Beschwerde, sondern die Erinnerung statthaft, der seitens des Rechtspflegers nicht abgeholfen wurde. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die Auslage des Verteidigers für die Aktenversendungspauschale war im vorliegenden Einzelfall nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfasste Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist für jeden Posten der Postengruppe "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B.II.) gesondert zu machen. Dies sind die folgenden Posten: Die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzelnen immanent si...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Quartalsmitteilung

Tz. 5b Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Neben dem Halbjahresfinanzbericht wurde für Aktienemittenten im Rahmen des TUG zusätzlich eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung für das erste und das dritte Quartal eines Geschäftsjahres eingeführt (§ 37x WpHG aF; ausführlicher vgl. Baetge/Haenelt, IRZ 2009, S. 546f. Zum Unterschied von Quartalsmitteilung und Quartalsfinanzbericht vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auslegungshilfe

Rz. 226 [Autor/Zitation] Nach allgemeiner Ansicht ist Abs. 2 zumindest eine Auslegungshilfe für die Einzelvorschriften (vgl. zB Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 76 zu § 237 HGB-E; Busse von Colbe, WPg 1987, 117, 120; Biener in Mellwig/Moxter/Ordelheide, Handels- und Steuerbilanz, 157, 160 f.; Meyer in Großkomm. HGB6, § 264 Rz. 40). Diese Feststellung ist allerdings zu undifferen...mehr

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AGS 06/2025, Kostenschuldne... / V. Beklagte ist Kostenschuldner

Soweit sich die Beklagte dagegen wendet, dass sie selbst und nicht die Klägerin für die Kostentragung herangezogen wird, bleibt dieser Einwand erfolglos. Kostenschuldnerin für die weiteren Kosten, die mit dem Übergang ins streitige Verfahren angefallen sind, ist nach § 22 Abs. 1 S. 1 GKG die Beklagte. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beklagte "das Verfahren des Rechtszugs b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 295 [Autor/Zitation] Nr. 17 soll die Abschlussadressaten über die Abschlussprüfervergütung und das Verhältnis zwischen Prüfungs- und sonstigen (Beratungs-)Tätigkeiten informieren. Ziel ist es, so eine Kontrolle der Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers zu ermöglichen (vgl. Begr.RegE BilReG, BT-Drucks. 15/3419, 27, 29; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 156 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen der Erläuterungspflicht

Rz. 48 [Autor/Zitation] Abs. 4 Satz 2 sieht vor, dass unter den sonstigen VG ausgewiesene Forderungen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Forderungen) und einen größeren Umfang haben, im Anhang zu erläutern sind. Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erläuterungspflicht erstreckt sich ihrem Wortlaut nach nur auf die in den sonstigen VG enthaltenen antizipa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Satzungsmäßige Rücklagen bei der AG/KGaA

Rz. 301 [Autor/Zitation] Die Bildung und Dotierung von Rücklagen ist bei eine AG den Regeln des § 58 AktG unterworfen, die einen Ausgleich schaffen wollen zwischen dem Interesse der Verwaltung an einer möglichst hohen Gewinnthesaurierung und dem Interesse der Aktionäre an einer möglichst hohen Gewinnausschüttung (Bayer in MünchKomm. AktG6, § 58 Rz. 2). Welcher Platz den satzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Gewinnrücklagen bei AG

Rz. 309 [Autor/Zitation] Andere Gewinnrücklagen können bereits im Rahmen der Feststellung des JA gebildet werden, insoweit gelten die Regelungen von § 58 Abs. 1 und Abs. 2 AktG. Da es hier um Dotierungen vor Feststellung des JA geht, spricht das Gesetz hier noch vom Jahresüberschuss als Quelle der Zuführung, nicht vom Bilanzgewinn. Allerdings ist ein Verlustvortrag und die Do...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wahlrechte

Rz. 233 [Autor/Zitation] Ob Abs. 2 die KapGes. in der Ausübung der ihr durch Gesetz oder GoB eingeräumten Wahlrechte einschränkt, wurde vor dem BilMoG v. 25.5.2009 (BGBI. I 2009, 1102) eingehend diskutiert und unterschiedlich beurteilt (zum Meinungsstand eingehend Hennrichs, passim; ferner etwa Clemm in FS Budde, 135; Siegel in HURB, 417 ff.). Seitdem hat die Frage etwas an B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen

Rz. 115 [Autor/Zitation] Im Folgenden seien an einigen Beispielen die Probleme dargestellt, die sich für die Feststellung, ob eine Änderung von Bewertungs- und Abschreibungsmethoden vorliegt oder nicht, ergeben können. Rz. 116 [Autor/Zitation] Durchbrechungen des Grundsatzes der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1) durch Nichtbeibehaltung einzelner Wertansätze sind auch in Ausn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Sonderfall: Eingeforderte Nachschüsse bei der GmbH

Rz. 222 [Autor/Zitation] Gemäß § 26 GmbHG kann in der Satzung einer GmbH vorgesehen werden, dass die Gesellschafter auf Beschluss der Gesellschafterversammlung Nachschüsse zu leisten haben. Die Verpflichtung kann betragsmäßig unbeschränkt sein, in der Satzung kann aber auch ein Höchstbetrag angesetzt werden (§ 26 Abs. 3 GmbHG). Ist kein solcher Höchstbetrag in der Satzung fes...mehr

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zfs 06/2025, Zur Bemessung ... / 3 Anmerkung:

Das LG Tübingen will sich nicht geschlagen geben. Gerade noch hat sich der BGH (Urt. v. 5.11.2024 – VI ZR 12/24, juris Rn.14) mit der Tübinger Rechtsprechung zur Bestimmung des angemessenen Stundensatzes beim Haushaltsführungsschaden beschäftigt und diese – mit guten Gründen – verworfen, schon hält die 5. Zivilkammer des Tübinger Landgerichts dagegen. § 21 JVEG markiere eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Tz. 97 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, ist der Stetigkeitsgrundsatz in Bezug auf die angewendeten Rechnungslegungsmethoden zu beachten. Dies bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich von Jahr zu Jahr dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden haben (IAS 8.13). Dieser Grundsatz gilt uE auch für die Zwi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Art und Umfang der Darstellung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Angabe des Gesamtbetrags der bestehenden Verpflichtungen genügt. Vom Gesetz nicht gefordert und daher auch nicht zu verlangen, aber zulässig ist eine Aufgliederung der Verpflichtungen nach sachlichen Gesichtspunkten. Der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen der KapGes. entsprechenden Bildes der Finanzlage dienlich ist ferner die Aufte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Angabe der Bezüge

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 9 Buchst. b betrifft die an frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und deren Hinterbliebenen gewährten Bezüge. Die Angabe ist in einem Betrag jeweils für die genannten Personengruppen zu machen. Gehört ein früheres Organmitglied jetzt einem anderen Gremium an, sind die Bez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a definiert eine Unterkategorie zu kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1. Dabei wird an dieselben Kriterien angeknüpft, die für den Fall, dass die entsprechenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, Erleichterungen in Bezug auf die Darstellungsform der Bilanz und GuV, des Anhangs sowie der Offenlegung ermöglichen....mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / III. Auswirkungen des MoPeG

Rz. 7 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) wurde zivilrechtlich das Gesamthandsprinzip für die Zuordnung des Gesellschaftsvermögens aufgegeben. Siehe hierzu aus steuerrechtlicher Sicht zB Möhlenbrock/Haubner, FR 2022, 53; Röder, DStR 2023, 1085; Kilincsoy, FR 2021, 248; Wichmann, Stbg. 2022...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung prüft das OLG detailliert, wann ein Testamentsvollstrecker zur Rückzahlung der Testamentsvollstreckervergütung aufgrund Verwirkung verpflichtet ist. Es macht aber auch interessante Ausführungen für die Gestaltungspraxis zu der Frage, ob und wie ein Notar, welcher ein Testament des Erblassers beurkundet hat, auch als Testamentsvollstrecker über den Nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gemäß § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu bea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zusatzrenten, deren Beiträge besteuert wurden

Rn. 178 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind nicht Teil der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG der Besteuerung unterliegenden sog Basisversorgung. Die VBL gehört zu den betrieblichen Pensionskassen iSd § 40b EStG. Die von ihr ausgezahlten Renten sind Teil der betrieblichen Altersversorgung und umlag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

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ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 2 Anmerkung

I. Der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ist nach § 14 BewG nach drei Methoden zu berechnen. Im Normalfall ist der Kapitalwert mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 zu ermitteln. Die Vervielfältiger sind dabei zwingend nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichtszeitraum, Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung der Erklärung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Das Gesetz macht keine Vorgaben zum Berichtszeitraum, zum Zeitpunkt oder zur erforderlichen Dauer der Veröffentlichung. Rz. 54 [Autor/Zitation] Da die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufgenommen werden muss und damit ein Teil des Lageberichts darstellt, muss sie jährlich neu erstellt und auch offengelegt (§ 325 Abs. 1 und 1a) werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm

Rn. 42 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 u 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Zitation] In Abs. 2 wird dem Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterlassen. Damit wird seit dem BilRUG das in Art. 18 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 45 Abs. 2 iVm. 1b der 4. EG-RL – den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht transformiert (vgl. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fälle der Mitzugehörigkeit und Einschränkungen von Ausweisalternativen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der möglichen Überschneidungen einzelner Bilanzposten bedarf es einer Entscheidung, unter welchem der infrage kommenden Posten der Ausweis unter Angabe der Mitzugehörigkeit erfolgen soll. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Vermerks der Mitzugehörigkeit wird auf den Grundsatz der Wesentlichkeit verwiesen (s. Rz. 74). Es lassen sich folgende dre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 83 [Autor/Zitation] Aufgrund der Verordnungsermächtigung für Formblätter und anderer Vorschriften des § 330 wurden Formblätter für folgende Unternehmen erlassen (vgl. Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 265 HGB Rz. 102 [10/2023]): Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Pensionsfonds, Verkehrsunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Isolierter Beherrschungsvertrag

Rz. 337 [Autor/Zitation] Ist keine Gewinnabführungspflicht vereinbart, ist der Betrag nach § 300 Nr. 1 AktG zuzuführen (die Berechnung beruht in diesem Fall auf einem tatsächlich vorhandenen, nicht auf einem fiktiven Jahresüberschuss), mindestens jedoch der nach § 150 Abs. 2 AktG berechnete Betrag. Rz. 338 [Autor/Zitation] Verbreitet wird die Auffassung vertreten, die Dotierung...mehr

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zfs 06/2025, Kosten einer v... / 2 Aus den Gründen:

…“II. Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten zu 3) und 4) ist begründet. Die von der Klägerin zur Festsetzung angemeldeten Kosten stellen keine Kosten der Zwangsvollstreckung dar, die nach § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch das Vollstreckungsgericht festzusetzen wä...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / a) Der neue Regelwert

Rz. 14 In den in § 45 Abs. 1 FamGKG genannten Kindschaftssachenmehr