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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 62 ... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Hartmut Pust
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Rn. 220

Stand: EL 181 – ET: 06/2025

§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S 1 Nr 3 DA-KG 2024. Hingegen bestimmte § 62 Abs 2 Nr 3 EStG idF bis 29.02.2020, dass nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine der in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaßen, frühestens nach drei Jahren Aufenthaltsdauer und bei Erwerbstätigkeit oder Inanspruchnahme von Elternzeit oder laufender Geldleistungen nach dem SGB III einen Anspruch auf Kindergeld hatten; diese Wartezeit von mindestens drei Jahren Aufenthaltsdauer ist entfallen, die Begünstigung dieser Personengruppe setzt an der Erwerbstätigkeit an, BT-Drs 19/13436, 125 Nr 4).

 

Rn. 221

Stand: EL 181 – ET: 06/2025

Nach § 2 Abs 2 AufenthG ist Erwerbstätigkeit die selbstständige Tätigkeit, die Beschäftigung iSv § 7 SGB IV und die Tätigkeit als Beamter. Es muss sich ferner um eine berechtigte Erwerbstätigkeit handeln, dh um eine erlaubte Tätigkeit.

Unter Erwerbstätigkeit iSd § 2 Abs 2 AufenthG iVm § 7 SGB IV sind auch die Ausbildungen zu verstehen, bei denen den Auszubildenden eine Vergütung gezahlt wird, nicht aber die Tätigkeit als Praktikant, bei der keine Vergütung gezahlt wird. Ferner umfasst die Erwerbstätigkeit auch die geringfügige Beschäftigung, vgl FG Düsseldorf v 29.05.2007, 10 K 174/06 Kg, EFG 2007, 1452, und die geringfügige selbstständige Tätigkeit iSd § 8 Abs 1 SGB IV (sog "450-Euro-Minijob");

  • ab 01.10.2022 beträgt die Minijob-Verdienstgrenze EUR 520 im Monat (s Gesetz zur Erhöhung des Schutzes du...

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

  Rn. 320 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen ...

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