Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist vor allem eine für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen geeignete Gesellschaftsform. Die PartG als relativ neue Rechtsform wurde speziell auf die Bedürfnisse der Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, sodass diese nicht mehr zwingend auf eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft zurückgreifen müssen. Insbesondere is...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7 Abänderung

Zur Änderung einer Vereinbarung bedarf es grundsätzlich wiederum einer Vereinbarung. Allerdings kann ein Beschluss ausreichen, wenn entweder das Gesetz selbst die Änderung einer Vereinbarung durch Beschluss zulässt oder aber die Vereinbarung selbst ihre Änderung durch Beschlussfassung ermöglicht, insbesondere die Gemeinschaftsordnung etwa eine Öffnungsklausel enthält. Sind d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Zusammensetzung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Rz. 15 Gemäß § 55 Abs. 4 BetrVG kann die Mitgliederzahl abweichend vom Gesetz – ebenso wie beim Gesamtbetriebsrat[1] – durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verringert oder erhöht werden. Allerdings darf sich die abweichende Regelung – ebenfalls in Übereinstimmung mit den für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelungen – lediglich auf die Zahl der Konzernbetriebsratsmi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3.4.1 Grundsätze

Das Wohnungseigentum untersteht dem Schutz des § 1004 BGB. Was nun Unterlassungsansprüche wegen einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung betrifft ist zu differenzieren: Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten. Nach § 14 Abs. 2 Nr....mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.1 Gesetzliche Öffnungsklausel

Gesetzliche Öffnungsklauseln § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG Zitat (4) 1Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung gemäß Absatz 1 aufgehoben wird. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Zitat (2) 2Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen. § 19 Abs. 1 WE...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3 Sondereigentum

Durch Gebrauchsregelung können die Wohnungseigentümer zwar die Nutzung des Sondereigentums näher ausgestalten. Weder durch Vereinbarung noch durch vereinbarte Öffnungsklauseln kann in unentziehbare und unverzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. Seit In...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.1 Rechtsnatur

Die Vereinbarung wird als schuldrechtlicher Kollektivvertrag bezeichnet, da sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartei fungieren. Ihr Inhalt wird durch die Eintragung in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums verdinglicht. Der Grundbucheintragung bedarf es allerdings nicht zur Begründung der Vereinbarung, sondern zur Bindung der Sondernachfolger von Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 5 Veränderungen

Wie jede Gesellschaft, so wird auch eine PartG in ihrem Bestand nicht unverändert bleiben; denkbar ist z. B., dass ein neuer Partner in die Gesellschaft eintritt, einer der bisherigen Partner ausscheidet, mehrere PartG zu einer PartG fusionieren oder eine PartG sich in mehrere PartG aufspaltet. Vorbehaltlich dessen, dass der Partnerschaftsvertrag eine anders lautende Regelung ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 8.3 Kosten der Offenlegung bzw. Hinterlegung

Schon seit dem 1.1.2007 sind wichtige Daten der Unternehmensrechnungslegung nicht mehr bei den Amtsgerichten als Registergerichten einzureichen. Durch das an diesem Tag in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) war hierfür nunmehr als Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers die Bundesan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 9 Fazit

Das Handelsregister gibt jedem Interessierten die Möglichkeit, sich über wichtige Fakten von Unternehmen zu informieren. Um das nötige Vertrauen in das Handelsregister gewährleisten zu können, kommt dem Handelsregister dabei eine Publizitätswirkung zu. Der Rechtsverkehr kann sich also grundsätzlich auf die Angaben im Handelsregister verlassen. Durch das EHUG wurde der Zugriff...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen einer PartG rechnet zunächst das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Zusätzlich sind aber auch von einem Partner an die PartG überlassene Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen – das sog. Sonderbetriebsvermögen. Hinweis Keine Änderung durch MoPeG Zwar ist durch das MoPeG[1] die gesamthänderische Bindung zugunsten von Eigentum einer...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.3 Entstehen

Für den Abschluss einer Vereinbarung bedarf es keiner bestimmten Form, womit eine Vereinbarung sogar durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann. Wegen der damit regelmäßig verbundenen weitreichenden Folgen, die nur schwer abgeändert werden können, sind aber hieran strenge Anforderungen zu stellen. Das schlüssige Verhalten der Wohnungseigentümer sollte auch stets zum Au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Keine Rechtspflicht zur Errichtung des Konzernbetriebsrats

Rz. 24 Das Gesetz gibt mit den §§ 54 ff. BetrVG lediglich die Möglichkeit zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Es besteht hierzu jedoch keine Rechtspflicht. Die Initiative zur Errichtung des Konzernbetriebsrats kann jederzeit von den Gesamtbetriebsräten (bzw. im Fall des Abs. 2 von den Betriebsräten) jedes der zum Konzern gehörenden Unternehmen ausgehen, d. h. sowohl vo...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsgesetz sieht grundsätzlich und abschließend 2 Modalitäten kollektiver Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor: die Vereinbarung und den Beschluss. Soweit die Wohnungseigentümer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch Vereinbarung treffen können, stellen diese Vereinbarungen zwingendes Recht innerhalb der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 2.4 Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist grundsätzlich jeder Partner berechtigt, jedoch kann dies im Partnerschaftsvertrag abweichend geregelt werden. Denn anders als bei der eigentlichen Berufsausübung, ist es für den Bereich der Geschäftsführung möglich, einzelne Partner davon auszuschließen. Das Gesetz umschreibt dies mit "sonstige Geschäfte", zu denen eine eingeschränkte Berechtigung ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Beschluss

Rz. 35 Da der Konzernbetriebsrat ein fakultatives Betriebsverfassungsorgan ist, kann er durch entsprechende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte (bzw. im Fall des Abs. 2 funktionell zuständigen Betriebsräte) der Konzernunternehmen auch wieder aufgelöst werden. Hierfür ist in Ermangelung gesetzlicher Vorgaben zur Auflösung des Konzernbetriebsrats erforderlich, aber auch ausreich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2.1 Kein Eingriff in unentziehbare und unverzichtbare Rechte/Grundprinzipien des WEG

Durch Vereinbarung kann nicht in die unentziehbaren und unverzichtbaren Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang ist verbreitet vom "Kernbereich" des Wohnungseigentums die Rede. Die Reichweite dieses "Kernbereichs" ist nicht abschließend fes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Job Crafting / 1 Entwicklung des Job Craftings

In seinem vielgelobten Buch "Die Gesellschaft der Singularitäten" von 2017 beschreibt der Soziologe Andreas Reckwitz, dass die Bewegung hin zu Einzigartigkeit und Außergewöhnlichkeit (anstelle von: Gleichförmigkeit und Konformität) die wohl umfassendste gesellschaftliche Umwälzung der Gegenwartsgesellschaft darstelle[1]. So ist es nicht verwunderlich, dass diese Dynamik auch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.4 Materiell-rechtliche Reichweite

Sowohl vereinbarte als auch gesetzliche Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern lediglich entsprechende Kompetenz zur Änderungsregelung ohne freilich deren materiell-rechtliche Reichweite zu rechtfertigen. Materiell-rechtlich sind vereinbarte Öffnungsklauseln nämlich u. a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt. Zu den unentziehbaren...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.1 Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge

§ 613a BGB findet unmittelbar Anwendung beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber. Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers.[1] Angesprochen sind damit Fälle, in denen eine Einzelrechtsnachfolge vorliegt, in denen also die zum Betriebsvermögen gehörenden Sachen und Rechte durch einen eig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.3 Durch richterliche Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Der Wohnungse...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.2 Praxisfälle

Als Rechtsgeschäfte i. S. des § 613a Abs. 1 BGB kommen z. B. in Betracht: Kauf[1] Pacht[2] Miete Werkvertrag Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag Einräumung eines Nießbrauchs[3] Schenkung Atypischer Vertrag[4] Unerheblich ist, ob das dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils zugrunde liegende Rechtsgeschäft rechtswirksam ist.[5] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber den Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gerätegruppen / Zusammenfassung

Begriff Auf Grundlage der Zoneneinteilung im Explosionsschutz werden spezifisch für jede Zone Geräte ausgewählt, die die grundlegenden Anforderungen nach 2014/34/EU erfüllen müssen. Dabei wird zwischen Gerätegruppe und Gerätekategorie unterschieden. Grundsätzlich existieren nach RL 2014/34/EU zwei verschiedene Gerätegruppen: Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hybride Gemische / Zusammenfassung

Begriff Hybride Gemische sind Gemische aus Luft und brennbaren Stoffen in unterschiedlichen Aggregatzuständen – also Gemische aus brennbarem Staub und brennbarem Gas, Dampf und/oder Nebel in Luft. Beispiele dafür sind Methan-Kohlenstaub-Luft oder Benzindampf-Benzintröpfchen-Luft. Entstehen kann ein hybrides Gemisch z. B., wenn Stäube erhitzt werden und sich Pyrolysegase ("Sc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Errichtung des Konzernbetriebsrats durch Erreichen der qualifizierten Mehrheit

Rz. 29 Der Konzernbetriebsrat ist errichtet, sobald die (Gesamt-)Betriebsräte der Konzernunternehmen, die zusammen mehr als 50 % der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigen, entsprechende übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.[1] Die Zustimmung oder Mitwirkung des herrschenden Unternehmens oder sämtlicher Konzernunternehmen ist hierfür nicht erforderlich.[2] Die "Errichtu...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG)

a) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Unterabschnitt 1) aa) Der neue Gesetzestext Rz. 200 bb) Die neuen Gebührenbeträge Rz. 201 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für die Grundgebühr der Nr. 6100 VV RVG gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XVII. Anhebung der Gebühren in Teil 4 – Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Art. 5 Abs. 2 Nr. 108 bis Nr. 121 KostBRÄG)

1. Überblick Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug Rz. 111mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Hauptabschnitt 2 – Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung; Zwangsliquidation einer Bahneinheit

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Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / E. Verhältnis zu anderen Gesetzen und Rechnungslegungssystemen

I. GmbHG, Aktiengesetz 1. GmbHG Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im Akt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 08.10.2021, BGBl I 2021, 4650) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG findet ebenso wie die anderen Vorschriften des X. Abschn ab dem VZ 1996 Anwendung. § 62 Abs 2 EStG ist in der durch das ZuwanderungsG v 30.07.2004 (BGBl I 2004, 1950) geänderten Fassung ab dem VZ 2005 anzuwenden (§ 52 Abs 61a EStG aF); bis 2004 gilt § 62 Abs 2 S 1 EStG. § 62 Abs 2 idF des Art 2 Nr 2 des Gesetzes v 13.12.2006, BGBl I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erfolgsstruktur

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 275 Abs. 1 Satz 2 schreibt ausdrücklich vor, dass die im Gesetz vorgesehenen Posten "in der angegebenen Reihenfolge" auszuweisen sind. Dies dient dazu, bestimmten im Gesetz vorgesehenen Zwischenposten einen eindeutigen Inhalt zu geben. Die Zwischenposten ihrerseits sollen die Erfolgsstruktur, dh. die Herkunft des Erfolgs aus bestimmten Bereichen sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / II. Wegfall der eigenhändigen Unterschrift oder elektronischen Signatur

Rz. 3 Die neue Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 GNotKG soll die elektronische Übermittlung von notariellen Kostenberechnungen erleichtern. Bislang war eine Übersendung der notariellen Rechnung entweder im Original mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Jetzt genügt die Textform. Der Gesetzgeber vollzieht damit die für die anw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] hat mit Wirkung zum 30.5.2017 in § 24i Abs. 3 Satz 1 nach den Wörtern "bei Mehrlings- und Frühgeburten" die Wörter "sowie in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich fest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Technisches Hilfswerk

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt, die aus hauptamtlich Beschäftigten sowie aus Personen besteht, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst verpflichtet haben (vgl § 1 THW-Gesetz; > Katastrophenschutz). Helfer des THW sind nicht dessen > Arbeitnehmer ; ihnen wird während ihres Einsatzes für das THW der > Arbeitslohn vom > Arbeitg...mehr