Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / II. Grundsatz (§ 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG)

Rz. 7 Das Gesetz geht von dem ungeschriebenen Grundsatz aus, dass sich die Gerichtskosten nach dem Recht bestimmen, das zum Zeitpunkt der Abrechnung, also dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Gerichtgebühr, gilt. Als Ausnahme hierzu regelt § 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG, dass trotz einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung noch eine frühere Gesetzesfassung gilt. Rz. 8 Vereinfacht läss...mehr

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§ 11 Gebührentabellen / VI. Gebühren in Verfahren nach Teil 6 VV

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Transformation von Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in deutsches Recht

Rz. 135 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) ist in Abs. 2 Satz 1 und 2 umgesetzt. Die Transformation erfolgte allerdings schon im Zusammenhang mit der Umsetzung des inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 3 und 4 der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360). Der Umstand, dass die Bilanz-RL (2013/34/EU) die Regelung ih...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Theile, Maßgeblichkeitsprinzip, europäisches und internationales Bilanzrecht: die Bilanzierung bei der GmbH und GmbH & Co. im Umbruch (II), GmbHR 1999, 1247; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Bittner/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Eisolt/Verdenhalven, Erläuterung de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte; Art und Form der Sicherheiten

Rz. 21 [Autor/Zitation] Anzugeben sind nicht nur Grundpfandrechte, sondern alle Pfandrechte oder ähnliche Rechte. Die Verpflichtung geht damit auch über die zu Haftungsverhältnissen zu gebenden Informationen hinaus (vgl. § 251 iVm. § 268 Abs. 7; s. auch § 251 Rz. 71; § 268 Rz. 68). Die Bestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass für die bilanzielle Behandlung von Sicherungsve...mehr

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§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Begriff der Entbindung

Rz. 6 § 2 Abs. 6, der durch Art. 1 Nr. 1 des Mutterschutzanpassungsgesetzes[1] mit Wirkung vom 1.6.2025 eingefügt wurde, definiert nun den Begriff der Entbindung als eine Lebend- oder eine Totgeburt. Ebenso ordnet er an, dass die Regelungen zur Entbindung im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche entsprechende Anwendung finden, soweit nicht in diesem oder ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen an die Person

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 264a ff. sind nicht anwendbar, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264a Rz. 12 [9/2023]). Besondere Anforderungen an die rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person bestehen nicht. Rz. 33 [Autor/Zitation] Welcher Nationalität diese Pers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, Die Publizität der Rechenschaftslegung, in Das Frankfurter Publizitätsgespräch, 1962, 211; Haberlandt, Zur Auskunftspflicht über Vorstandsbezüge, BB 1962, 117; Forster, Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und seine Ergänzung durch Zusatzrechnungen, ZfbF Sonderheft 10/1980 und ZGR Sonderheft 2/1980, 57; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie, Grundlagen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorläufernorm des heutigen § 274 wurde im Jahr 1986 im Rahmen der Internationalisierung des Handelsrechts durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in die deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgenommen (Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Ausgehend vom Grundsatz der Vollständigkeit wurden aber bereits nach früherem Recht in Einzelfällen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / Schrifttum:

Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, Festschrift Heinz Kaufmann, 1972, 169; Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, DB 1985, 1449; Biener/Berneke, Bilanzrichtliniengesetz, 1986; Hartmann, Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, Diss. 1986; Hommelhoff/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Definition der Beteiligung, wie sie in § 271 Abs. 1 enthalten ist, hat ihren Ursprung im Aktiengesetz aus dem Jahr 1937, und zwar in dessen § 131 Abs. 1 A.II.6., in dem sie neu geschaffen wurde. Später wurde diese Regelung im Rahmen des Aktiengesetzes aus dem Jahr 1965 in dessen § 152 Abs. 2 übernommen. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Definition der verb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. "Fortsetzung" der Investitionszulage

Tz. 24 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Investitionszulage 2010 ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Der Gesetzgeber hatte in Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (BR-Drs. 588/23) ein sog. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimas...mehr

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§ 10 Materialien / C. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des RVG

Rz. 3 Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 24 RVG. Zu Nummer 2 (§ 13 RVG) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Änderung bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent. Auf Abschnitt II Nummer 1 des allgemeinen Teils der Begründung wird verwies...mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / 1. Überblick

Rz. 10 Durch das Grundsteuer-Reformgesetz[3] ist § 19 BewG mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben worden. Nach § 266 Abs. 4 Satz 1 u. 2 BewG gelten Einheitswertbescheide, die vor dem 1.1.2025 erlassen wurden, grds. kraft Gesetzes zum 31.12.2024 als aufgehoben. Rz. 11 Da die Privilegierung bestimmter Geschäfte im land- und forstwirtschaftlichen Bereich (insbesondere Hofübergaben)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gesetzliche Grundlage ist das Investitionszulagengesetz 2007 vom 15.07.2006, BGBl I 2006, 1624, geändert durch das Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (Investitionszulagengesetz 2010) vom 07.12.2008, BGBl I 2008, 2350 (s. BMF vom 08.05.2008 BStBl I 2008, 590), zuletzt geändert durch A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußische EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und zur weiteren Entwicklung bis 2020 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20 ff (11/2021)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v 05...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

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§ 10 Materialien / D. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GKG

Rz. 4 Zu Artikel 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen in der Inhaltsübersicht sind eine Folge der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes durch Artikel 12 des Risikoreduzierungsgesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773). Zu Nummer 2 (§ 6 GKG) Zu Buchstabe a Nach der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorga...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Anpassung an das WpHG

Rz. 73 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des WpHG durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz.[20]mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Ausweis von Leerposten (Abs. 8)

Rz. 179 [Autor/Zitation] Posten der Bilanz und GuV, die keinen Betrag aufweisen (sog. Leerposten), müssen nicht ausgewiesen werden. Wegen der Verpflichtung zur Angabe von Vorjahreszahlen (Abs. 2 Satz 1) kann vom Ausweis allerdings nur abgesehen werden, wenn auch im Vorjahr kein Betrag auszuweisen war (vgl. Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 77; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 265 Rz....mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Hauptabschnitt 2 – Einziehung und verwandte Maßnahmen

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 5. Hauptabschnitt 4 – Sonstige Beschwerden

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / V. § 23a GKG (Art. 5 Abs. 1 Nr. 5 KostBRÄG)

Rz. 34 Durch Art. 12 Risikoreduzierungsgesetz[8] ist das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz aufgehoben worden. Konsequenterweise war daher § 23a GKG ersatzlos zu streichen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVI. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Abs. 2 Nr. 12)

Rz. 167 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 12 umfasst alle Abschreibungen auf die in der Postenbezeichnung genannten Vermögensposten. Konkret sind dies die in § 266 Abs. 2 aufgeführten Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1. und B.III.1.), Ausleihungen an verbundene Unternehmen (A.III.2.), Beteiligungen (A.III.3.), Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zielsetzung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 5 haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die als Inlandsemittent iSd. § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begibt und keine KapGes. iSd. § 327a HGB ist, in einer dem Lagebericht beizufügenden schriftlichen Erklärung zu versichern, dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zeitpunkt und Dauer der Haftung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum die Stellung der natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter bestehen muss. Da es sich um Vorschriften für den JA und den Konzernabschluss handelt, liegt es zunächst nahe, auf den Stichtag des jeweiligen Abschlusses abzustellen (Stute/Dilßn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / IX. § 53a GKG (Art. 5 Abs. 1 Nr. 9 KostBRÄG)

Rz. 55 Nach Aufhebung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes durch Art. 12 Risikoreduzierungsgesetz[16] ist § 53a GKG gegenstandslos und wurde demzufolge aufgehoben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinnausschüttung bei Genossenschaften

Rn. 240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Genossenschaften gelten grds die gleichen Regelungen wie für die Ausschüttungen bei KapGes. Gewinnausschüttungen an die Genossen sind alle Zuwendungen, die diese von der Genossenschaft erhalten, es sei denn, es handelt sich um die Auskehrung der Geschäftsguthaben. Rückvergütungen der Genossenschaften an ihre Mitglieder sind gemäß § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 273 [Autor/Zitation] Neben der Möglichkeit freiwilliger Erweiterungen nach § 265 Abs. 5 (§ 265 Rz. 92 ff.) sieht das Gesetz in bestimmten Fällen Erweiterungen des Mindestgliederungsschemas vor.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Finanzlage

Rz. 192 [Autor/Zitation] Die Betriebswirtschaft versteht unter Finanzlage die Gesamtheit aller Aspekte, die sich auf die Finanzierung einer Gesellschaft beziehen, etwa Finanzstruktur, Deckungsverhältnisse, Fristigkeiten, Finanzierungsspielräume, Investitionsvorhaben, schwebende Bestellungen und Kreditlinien (vgl. St/SABI 3/1986, WPg 1986, 670). Eine umfassende Darstellung idS...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 3. Das verfahrensrechtliche Problem

Rz. 67 Anlass dieser Änderung war, dass im FamGKG bisher – im Gegensatz zum GKG – eine ausdrückliche Regelung für Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests sowie in Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 fehlte. Rz. 68 Nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. §§ 916–934 ZPO und §§ 943–945 ZPO kann in Familienstreitsachen, insbesondere...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Aufhebung der Nr. 2 (Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KostBRÄG)

Rz. 7 Nach der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes durch Art. 12 Risikoreduzierungsgesetz[2] ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG als gegenstandslos entfallen.mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Anpassung

Rz. 59 In der Sache handelt es sich lediglich um eine Anpassung an die geänderte Bezeichnung des zur Bekanntmachung von Neufassungen des GKG ermächtigten Bundesministeriums. Das Gesetz spricht davon, dass der bisherige Zusatz "und für Verbraucherschutz" ersetzt werde. Tatsächlich entfällt er.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Angabe der persönlich haftenden Gesellschaften bei Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 (Nr. 15)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nr. 15 wurde durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher B...mehr

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zfs 06/2025, Anordnung des ... / 2 Aus den Gründen:

… II. [13] Die zulässige Beschwerde ist begründet. [14] Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich, dass kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins zu gewähren ist, weil hinsichtlich der Ablieferun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veränderungen der Gewinnrücklagen (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 sind Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen wurden, bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen, wenn diese unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Abweichungen vom Grundsatz der Darstellungsstetigkeit sind an besondere Voraussetzungen geknüpft (vgl. Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung, § 265 HGB Rz. 66 [10/2023]). Das Gesetz verlangt, dass es sich um Ausnahmefälle wegen besonderer Umstände handelt, die Abweichung erforderlich ist und im Anhang angegeben und begründet wird. Rz. 30 [Autor/Zitation] Liegen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeinschuldner

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Schuldner, über dessen Vermögen ein > Insolvenzverfahren eröffnet ist. Das Gesetz spricht nur noch vom Schuldner (§ 1 InsO).mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 4. Hauptabschnitt 3 – Besondere Gebühren

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Tätigkeitsbereiche

Rz. 119 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt keine Erläuterungen, wonach die Tätigkeitsbereiche bzw. die geografisch bestimmten Märkte im Einzelnen gegeneinander abzugrenzen sind. Die Tätigkeitsbereiche der Unternehmen lassen sich zB organisatorisch, sachlich, funktional oder örtlich voneinander abgrenzen. So kann sich die Aufgliederung auf bestimmte Betriebsabteilungen, die unte...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Überblick

Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt.mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 6. Hauptabschnitt 5 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehört

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr