Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / I. Der neue Gesetzestext

Rz. 6 § 34 Wertgebühren (1) Wenn sich die Gebühren nach dem Geschäftswert richten, bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach Tabelle A oder Tabelle B. (2) Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 40 Euro, nach Tabelle B 15 Euro. Sie erhöht sich bei einemmehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Reduzierung des Streitwerts für Klagen auf Feststellung der höchst zulässigen Miete

Rz. 16 In dem Zusammenhang mit dem Verweis auf höhere Gebühren durch Anhebung einzelner Regelverfahrenswerte in Familiensachen verschweigt der Gesetzgeber allerdings, dass er in Mietsachen eine empfindliche Streitwertreduzierung eingeführt hat. Bislang war im Gesetz (§ 41 Abs. 5 GKG) keine Streitwertreduzierung für Klagen auf Feststellung der höchst zulässigen Miete (§§ 556d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Rückwirkung der nachträglichen Vergabe der ID-Nr (§ 62 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach dem durch das Gesetz zur Änderung des FreizügigkeitsG/EU und weiterer Vorschriften v 02.12.2014 (BGBl I 2014, 1922) eingefügten § 62 Abs 1 S 3 EStG wirkt die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs 1 S 1 EStG vorliegen, A 3 Abs 2 S 1 DA-KG 2024. Wird die ID-Nr nachträglich vergeben, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausleihungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zum Begriff der Ausleihungen s. Rz. 157. Erfasst sind die dem Anlagevermögen der Gesellschaft zuzuordnenden Finanz- und Kapitalforderungen, die keine Wertpapiere sind. Meist sind dies längerfristige Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft dem Gesellschafter für eine längere Zeit Kapital zur Verfügung stellen wollte. Das Gesetz schreib...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Anwendung der Ausnahmeregelung und Abschlussprüfung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Anwendung der Schutzklauseln des § 286 setzt die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestände durch die gegebenen Sachverhalte voraus. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, den ihr zustehenden Bewertungsspielraum sachgerecht zu nutzen. Hierin liegt eine Rechtsentscheidung, die vom Abschlussprüfer und von den Gerichten in vollem Umfang nachprüfbar ist (v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsverm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die handelsrechtlichen Grundnormen des Anhangs (§§ 284 und 285) basierten ursprünglich auf Art. 43 der 4. EG-RL (78/660/EWG). In der Umsetzung der 4. EG-RL wurde damit die Konsequenz aus der Kritik an der Zweigliedrigkeit des bisherigen JA gezogen, dessen wesentlicher Mangel darin begründet war, dass den Erläuterungen der Bilanz und GuV nicht die gleic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 5 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In den USA verpflichtet die Börsenaufsichtsbehörde U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) die bei ihr registrierten Unternehmen aufgrund der Regulation 10-Q zur Veröffentlichung von Quartalsfinanzberichten (vgl. Deloitte 2024, SEC Rules and Regulations, Kap. A, Abschn. 240.15d-13). In Deutschland ist die Zwischenberichterstattung – im U...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Abs. 3 knüpft die Pflicht zum Ausweis eines aktivischen Fehlbetrags an die Voraussetzungen, dass das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist und die Passivposten die Aktivposten übersteigen. Dabei sind die Begriffe "Eigenkapital" und "Verluste" weder nicht näher definiert noch ist das Verhältnis der beiden Voraussetzungen zueinander geklärt. Rz. 38 [A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Schuldverschreibung aufgrund des Entschädigungs- und AusgleichsG

Rn. 701 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zinsen aus Schuldverschreibungen aufgrund des Entschädigungs- und AusgleichsG (SchuldverschreibungsVO v 21.07.1995), die erstmals ab 01.01.2004 gezahlt werden, fallen unter § 20 Abs 1 Nr 7 EStG; bei Veräußerung durch den Entschädigten (Ersterwerber) greift § 20 Abs 2 EStG; s BMF v 09.10.1998, BStBl I 1998, 1226, geändert durch BMF v 02.10.2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Pflicht zur Hinzufügung neuer Posten

Rz. 130 [Autor/Zitation] Obwohl nach dem Wortlaut von Abs. 5 Satz 2 lediglich ein Wahlrecht besteht, dem gesetzlichen Gliederungsschema neue Posten hinzuzufügen, kann sich aus dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA (§ 243 Abs. 2) oder dem Einblicksgebot gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 eine solche Pflicht ergeben (Kliem/Büssow in Beck BilKomm.[14], § 265 HGB Rz. 36; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitrenten

Rn. 69 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zeitrenten sind wiederkehrende Bezüge, die sich allerdings nicht auf eine Lebenszeit, sondern auf eine von vornherein festgelegte Dauer beziehen. Die vollständige Steuerbarkeit derartiger Renten ergibt sich aus § 22 Nr 1 S 1 EStG (sonstige wiederkehrende Bezüge). Eine Anwendung der günstigeren Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG kom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Unabhängigkeit der Bezeichnung und Ausgestaltung der Kapitalanlage (§ 20 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 644 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für die Einordnung von Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG ist nach S 2 die Bezeichnung und die zivilrechtliche Ausgestaltung der Kapitalanlage unmaßgeblich. Für die steuerliche Erfassung kommt es auf die Emissionsbedingungen an. § 20 Abs 1 Nr 7 S 2 EStG hat lediglich deklaratorisch Bedeutung, da das EStG unter wirtschaftlicher Betrach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonstige Rückstellungen (B.3.)

Rz. 372 [Autor/Zitation] Unter den "sonstigen Rückstellungen" (B.3.) sind gem. § 249 Abs. 1 die folgenden Rückstellungsarten auszuweisen (vgl. auch WP Handbuch18, Kap. F Rz. 625 ff.): Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Rz. 60 ff.); Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Rz. 281 ff.); Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 274a wurde 1994 durch das Gesetz zur Änderung des D-Mark-Bilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen ( DMBilG) in das HGB eingefügt. § 274a wurde anschließend mehrfach geändert, die bedeutsamsten Änderungen erfolgten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Durch das BilMoG ...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / Leitsatz

1. Die Akteneinsicht an der Gerichtsstelle stellt den Regelfall und die Mitnahme die Ausnahme dar. Eine Aktenübersendung ist für ortsansässige Verteidiger nicht vorgesehen. 2. Da die Kosten für die auf Antrag des Verteidigers erfolgte Aktenübersendung zu den allgemeinen Geschäftskosten des Verteidigers gehören, die durch die im VV RVG geregelten gesetzlichen Gebühren bereits ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkommen aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch Rundfunkanstalten (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 3 EStG)

Rn. 880 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei den Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit der inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Veranstaltung von Werbesendungen wird für die Bestimmung des KapErtr an die Einkommensdefinition in § 8 Abs 1 S 2 KStG angeknüpft. Der stpfl KapErtr (Bemessungsgrundlage) beträgt nur 75 % des Einkommens. Wegen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 4 EStG

Rn. 310 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Schließlich führen ggf auch die in § 10 Abs 1a Nr 4 EStG genannten Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu sonstigen Einkünften beim Empfänger iSd § 22 Nr 1a EStG. Nach § 10 Abs 1a Nr 4 EStG sind Ausgleichszahlungen iRd Versorgungsausgleichs nach den §§ 20–22 und 26 VersAusglG und nach den §§ 1587f, 1587g und 1587i BGB ...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLV. Vergleich

Rz. 82 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[36] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich a...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / V. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 Satz 6 RVG)

Rz. 16 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG, auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG Bezug nimmt. Rz. 17 Ist also vor dem 1.6.2025 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, da...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 29 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für j...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wurde im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG v. 25.5.2009, BGBl. I 2009, 1102) neu eingeführt und trat mit Wirkung zum 29.5.2009 in Kraft. Anzuwenden ist die Vorschrift – wie die meisten Änderungen durch das BilMoG – erstmals auf JA und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende GJ (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die besonderen Berichtspflichten des § 289a bilden einen untrennbaren Bestandteil des Lageberichts. Sie sind also von den von der Regelung erfassten Gesellschaften zusätzlich, dh. neben den allgemeinen Berichtspflichten des § 289 zu beachten. Rz. 6 [Autor/Zitation] Für den Konzernlagebericht sieht § 315a eine korrespondieren Vorschrift vor, welche wiederu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Davon-Vermerk für Erträge aus verbundenen Unternehmen

Rz. 144 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 9 sind alle Erträge auszuweisen, die aus Beteiligungen stammen; soweit die Erträge allerdings aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags zufließen, sind sie gesondert auszuweisen (§ 277 Abs. 3 Satz 2; vgl. hierzu § 277 Rz. 59). Wann eine Beteiligung vorliegt, bestimmt sich na...mehr

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FoVo 06/2025, Änderung der ... / 3 Der Praxistipp

Hinterlegung nach § 108 ZPO In den Fällen der Bestellung einer prozessualen Sicherheit kann das Gericht nach § 108 ZPO in freiem Ermessen bestimmen, in welcher Art und Höhe eine Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leisten ist. Soweit das Gericht – wie es der Regel entspricht – eine Bestimmung nicht getroffen hat und die Parteien ein anderes nicht vereinbart ha...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Die neue Gesetzesfassung

Rz. 56 § 54 Zwangsversteigerung (1) 1Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken sind die Gebühren für das Verfahren im Allgemeinen und für die Abhaltung des Versteigerungstermins nach dem gemäß § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung festgesetzten Wert zu berechnen. 2Ist ein solcher Wert nicht festgesetzt, ist der Grundsteuerwert m...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Begriff des Beschäftigungsverbotes (§ 2 Abs. 3)

Rz. 3 Abs. 3 definiert den Begriff des Beschäftigungsverbots für das MuSchG. Die Vorschrift dient dazu, das Beschäftigungsverbot für die verschiedenen Tätigkeiten von Frauen, die insbesondere über § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-8 MuSchG in das MuSchG einbezogen sind, zu definieren. Nach Satz 1 sind Beschäftigungsverbote i. S. d. Gesetzes die Beschäftigungsverbote während der Schutzf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 435 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 30a ist ab dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze der tatsächliche Steueraufwand oder Steuerertrag, der sich nach dem nationalen Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen für das GJ in Bezug auf die Gesellschaft ergibt, anzugeben. Sofern in einer Jurisdiktion ein Mindeststeuergesetz bereits das Gesetzgebungsverfahren ...mehr

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ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Neflin, Der Umfang der Schutzklausel in § 128 Abs. 3 Satz 2 AktG, AG 1963, 12; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Morgner/Tiefenbacher, Die Schutzklausel für den Geschäftsbericht nach neuem Aktienrecht, BB 1965, 1173; Ertner, Wieweit bietet die Schutzklausel des Geschäftsberichts die Möglichkeit, die Berichterstattung e...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / IV. Option iSd. § 1a KStG nach KöMoG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) wurde mit § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen, als Personenhandelsgesellschaft zur KSt. zu optieren (vgl. hierzu ausführlich zB Tigges-Knümann/Scheerer in Rödder/Herlinghaus/Neumann[2], § 1a KStG Rz. 33 ff.; zu internationalen Aspekten der Option iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe ist für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung

Rz. 104 [Autor/Zitation] Sonstige Verpflichtungen sind nur dann im Anhang anzugeben, wenn sie für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Das Gesetz konkretisiert an dieser Stelle den Wesentlichkeitsgrundsatz (hierzu § 284 Rz. 33 f.) mit der Beschränkung auf Verpflichtungen von Bedeutung. Nach dem Sinn und Zweck der Angabe muss eine Auswirkung auf die Finanzlage de...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Konkretisierung des einfachen Falls

Rz. 75 Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen InkassoRVerb/uaÄndG[10] war in der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG folgender Abs. 2 angefügt worden: Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff und Abgrenzung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Unter geselligen Veranstaltungen – das Gesetz spricht von "geselligen Zusammenkünften", meint aber hiermit letztlich Veranstaltungen – sind Veranstaltungen zu verstehen, die der Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder und der Werbung neuer Mitglieder dienen sollen. Das Veranstalten geselliger Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 289a Satz 1 Nr. 1 unterliegt die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals unter gesondertem Ausweis den mit jeder Aktiengattung verbundenen Rechte und Pflichten und der Anteil am Gesellschaftskapital der besonderen Berichtspflicht. Die Bestimmung der Aktiengattung richtet sich der Gesetzesbegründung zufolge nach § 11 AktG (vgl. BT-Drucks. 16/100...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besteuerungsabzug bei Besteuerungsinkongruenzen – § 4k EStG

Rz. 436 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat in Umsetzung von Art. 9 und Art. 9b der Anti Tax Avoidance Directive (RL (EU) 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, "ATAD II-Richtlinie") § 4k EStG in das Gesetz mit grundsätzlicher Wirkung für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2019 entstehen (§ 52 Abs. 8c Satz 1 EStG), eingefügt. Rz. 437 [Autor/Zitation] Ziel des §...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 87 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 5a sind grds. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auszuweisen, unabhängig davon, in welchem Funktionsbereich sie angefallen sind (zur Abgrenzung des Begriffs "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff" s. § 266 Rz. 197). Es kann sich folglich um Materialverbräuche aus der Fertigung, der Forschung und Entwicklung, Verwaltung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wiederkehrender Charakter

Rn. 35 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wiederkehrend iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG sind Bezüge, wenn sie sich aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe, wiederholen (BFH BStBl II 1995, 121). Ein einheitlicher Rechtsgrund kann auf Gesetz, Vertrag oder letztwilliger Verfügung b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an einem anderen Unternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das erste Tatbestandsmerkmal, das erfüllt werden muss, um das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 zu bestätigen, betrifft Anteile, die an anderen Unternehmen gehalten werden müssen. Der Ausdruck "andere Unternehmen" in § 271 Abs. 1 suggeriert, dass sowohl der Halter der Beteiligung als auch die gehaltene Beteiligung selbst die Eigenschaften e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Das Gesetz regelt nicht, wo die Erträge und Aufwendungen aus den Ergebnisausgleichsverträgen innerhalb der gesetzlichen Gliederungsschemata auszuweisen sind. Die Einordnung sollte "dem pflichtgemäßen Ermessen der Unternehmen" überlassen bleiben (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 85 zu § 253 HGB-E). In Betracht kommen der gesonderte Ausweis unter einem eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG gem § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3683) mit Wirkung ab dem 31.12.2005 (Tag nach der Verkündung im BGBl) in das EStG eingefügt. § 15b EStG schließt die Verrechnung von negativen Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Identifizierung des Berechtigten durch die an ihn vergebene ID-Nr (§ 139b AO, § 62 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Materielle Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist nach § 62 Abs 1 S 2 EStG, der durch das Gesetz zur Änderung des FreizügigkeitsG/EU und weiterer Vorschriften v 02.12.2014 (BGBl I 2014, 1922) eingefügt worden ist, zudem, dass der Berechtigte sowie das Kind (§ 63 Abs 1 S 3 EStG) durch die an den Berechtigten sowie an das Kind verg...mehr