Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 7 Übergangsrecht GKG / A. Übersicht

Rz. 1 Die Frage, wann noch die alte Fassung des GKG anzuwenden ist und wann bereits die neue Fassung gilt, richtet sich nach § 71 GKG: § 71 Übergangsvorschrift (1) 1In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. 2Dies gilt nicht im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 302 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des GewStG, des UStG und anderer Gesetze v 30.11.1978 (StÄndG 1979, BGBl I 1978, 1849) wurde die Nr 1a in § 22 EStG eingefügt, wonach zu den sonstigen Einkünften auch Unterhaltsleistungen gehören, soweit sie nach § 10 Abs 1 Nr 1 EStG vom Geber abgezogen werden können. Insofern wurde das Korrespondenzp...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind Eheleute, aus deren Ehe drei minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Sie leben seit dem September 2022 dauerhaft, zunächst innerhalb der auf einem landwirtschaftlichen Hof gelegenen Ehewohnung, voneinander getrennt. Kurz nach der Trennung suchte die Antragstellerin ihre erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin N. auf, um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Gerichtliches Verfahren (Unterabschnitt 2)

aa) Der neue Gesetzestext Rz. 202 bb) Die neuen Gebührenbeträge Rz. 203 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit in gerichtlichen Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Unterabschnitt 1)

aa) Der neue Gesetzestext Rz. 200 bb) Die neuen Gebührenbeträge Rz. 201 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für die Grundgebühr der Nr. 6100 VV RVG gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung bei Eigenheimrentenverträgen, § 22 Nr 5 S 4–6 EStG

Rn. 675 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Eigenheimrentengesetz v 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) hat der Gesetzgeber in die steuerlich geförderte Zusatzversorgung auch die Möglichkeit der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen (sog Wohn-Riester), da er davon ausgeht, dass ein mietfreies Wohnen im Alter für viele Bürger einen der Rentenzahlung vergleichbare Form d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 610 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift des § 22 Nr 4 S 2 EStG schließt den Abzug von WK aus, wenn zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (sog Abgeltungswirkung der Amtsausstattung, vgl BFH BStBl II 2008, 928). Nach dem Wortlaut der Regelung kommt es lediglich darauf an, ob derartige (pauschale) Aufwandse...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Staffelform

Rz. 39 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Wahl zwischen GKV und UKV muss die GuV stets in Staffelform aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1). Hierbei werden die Erträge und Aufwendungen in einer fortlaufenden, Differenzen bildenden Aufstellung dargestellt. Die Darstellung in Form eines T-Kontos ist für KapGes. nicht zulässig. Auch die unter das PublG fallenden Unternehmen ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis von Unterschiedsbeträgen bei Anwendung der Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die auf Art. 40 Abs. 2 der alten 4. EG-RL beruhende Vorschrift verlangt den pauschalen Ausweis der Unterschiedsbeträge für jede Gruppe, für die die Bewertungsmethoden/-vereinfachungen des § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung) oder § 256 Satz 1 (Bewertungsvereinfachungsverfahren) zur Anwendung kommen, wenn sich bei Anwendung dieser Methoden im Vergleich zu e...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / I. Intention des Gesetzgebers

Rz. 1 Mit dem KostBRÄG sind alle Gebührenbeträge mit Ausnahme der Gebühr Nr. 2500 VV RVG und der Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) angehoben worden. Insoweit hat sich als Maßstab für die Bemessung des Anpassungsvolumens bei den Rechtsanwaltsgebühren die allgemeine Einkommensentwicklung etabliert. Seit der letzten Anpassung des RVG zum 1.1.2021[1] bis April 2024 sind die Tarifverd...mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / a. Postmortales Persönlichkeitsrecht

Der BGH stützt das postmortale allgemeine Persönlichkeitsrecht ausschließlich auf Art. 1. Abs. 1. GG.[61] Im österreichischen Recht ergibt sich das postmortale Persönlichkeitsrecht aus § 17a ABGB. § 17a ABGB lautet wie folgt: Zitat Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte § 17a (1) Persönlichkeitsrechte sind im Kern nicht übertragbar. (2) In den Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 551 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nachdem das BVerfG im sog Diätenurteil (BVerfG v 05.11.1975, 2 BvR 193/74, DB 1975, 2267) die frühere vollständige Steuerfreistellung der Abgeordnetenbezüge aufgrund geänderten Verständnisses der Abgeordnetentätigkeit – Entwicklung vom Ehrenamt zur Hauptbeschäftigung und Vollalimentation aus der Staatskasse (vgl BT-Drs 7/5531, 9) – wegen Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Bezüge nach dem EuAbgG

Rn. 580 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zum Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (s Rn 443) erhielten Europaabgeordnete Bezüge nach den Bestimmungen des EuAbgG v 06.04.1979 (BGBl I 1979, 413, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes v 11.07.2014, BGBl I 2014, 906). Diese entsprachen in etwa den Bezügen der Bundestagsabgeordneten nach dem AbgG (s ...mehr

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§ 1 Einleitung / A. Überblick

Rz. 1 Mit dem KostBRÄG sind zwei Gesetzesvorhaben zusammengeführt worden, nämlich der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)[1] sowie der Entwurf zum Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern.[2] ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 431 [Autor/Zitation] Nr. 30a verpflichtet zur Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder -ertrags, der sich nach dem nationalen Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen gem. § 274 Abs. 3 Nr. 2 für das GJ ergibt. Wenn diese Gesetze noch nicht in Kraft getreten sind, ist stattdessen eine Erläuterung, welche Auswirkungen auf die KapGes. bei der Anwendung...mehr

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ZErb 06/2025, Entstehung de... / 1 Gründe

A. Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Sie ist die nichteheliche Tochter des am 5.8.2017 verstorbenen Erblassers. Mit Testament vom 7.2.2017 setzte der Erblasser den Beklagten – seinen eingetragenen Lebenspartner – zu seinem Alleinerben ein. Die Klägerin, die im Jahr 2017 Kenntnis vom Erbfall erlangte, leitete am 5...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Änderung der Gebührenstaffelung (Art. 11 Abs. 2 Nr. 86 Buchst. a KostBRÄG)

Rz. 180 Der Anwendungsbereich der Gebührentatbestände im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV RVG) und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV RVG) orientiert sich an der Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister. Die Gebühr Nr. 5101 VV RVG war bei Einführung des RVG für Bußgelder u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Kleine KapGes. (§ 267 Abs. 1) waren schon nach der bis 1994 geltenden Fassung von § 288 Satz 1 aF von zahlreichen Angabepflichten im Anhang befreit; mittelgroße KapGes. (§ 267 Abs. 2) brauchten die Angaben nach § 285 Nr. 4 nicht zu machen (§ 288 Satz 2 aF). Damit waren die Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 44 und 45 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL transform...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Teilgewinnabführungsvertrag

Rz. 342 [Autor/Zitation] Welche Regelungen bei Bestehen eines Teilgewinnabführungsvertrags zu gelten haben, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Das Wort "oder" kann einen vollständig neuen Satzteil begründen und so als eine Verweisung auf die Regelungen des § 300 Nr. 2 AktG zu verstehen sein. Andererseits kann es auch an den mit "mindestens" beginnenden Satzteil anknü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vollständigkeitsgebot und Ausnahmen davon

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die GuV als Teil des JA hat sämtliche Aufwendungen und Erträge des GJ zu enthalten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 242 Abs. 2, § 246 Abs. 1). Darauf, wann die entsprechenden Zahlungen geleistet werden, kommt es nicht an (§ 252 Abs. 1 Nr. 5). Unzulässig ist es somit, Aufwendungen und Erträge, die dem GJ oder einem früheren GJ zuzurechnen s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Die "drei" Lagen

Rz. 174 [Autor/Zitation] Abs. 2 beschäftigt sich nicht generell mit der Lage des Unternehmens, sondern mit drei spezifischen Elementen der Gesamtlage, nämlich Vermögen, Finanzierung und Ertrag. Insofern unterscheidet sich die Norm von § 238 Abs. 1 Satz 2, nach dem die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit eine...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem > Arbeitnehmer überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der > Arbeitgeber auch in seinem Betri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Gesetzliche Vertreter (Abs. 2)

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Anwendung der Vorschriften aus §§ 264 ff. auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a bedurfte es einer Konkretisierung, wer die Pflichten zu erfüllen hat, die das Gesetz für KapGes. deren gesetzlichen Vertretern auferlegt hat (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 264a Rz. 9). Dies betrifft insbes. die Pflicht zur Aufstellung des JA und des Lageberic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzierungsmethoden

Rz. 67 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet in Abs. 2 Nr. 1 zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Eine Definition der unter diese Begriffe zu subsumierenden Sachverhalte gibt das Gesetz nicht. Während der Begriff der "Bewertung" zB in der Bezeichnung bestimmter Gruppen von Vorschriften im Gesetz verwendet wird (vgl. zB Drittes Buch HGB – 1. Abschn. – 2. Unterab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530): §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zum Begriff des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erhalten Kindergeld nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG gegeben sind. Nach § 1 Abs 2 AuslG ist jeder Ausländer, der nicht Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG ist. Auch Staatenlose und Kontingentflüchtlinge sind nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, BFH v 22.11.2007, III R 60/99, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsnatur der Verpflichtung und Verfahren der Aufstellung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung von JA und Lagebericht ist wie die Buchführungspflicht des § 238 eine zwingende Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Art, auf die nicht verzichtet werden kann. Rz. 88 [Autor/Zitation] Es handelt sich dabei um eine Geschäftsführungsmaßnahme. Die gesetzlichen Vertreter handeln bei der Aufstellung in eigener Verantwortung. Allerd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmung der Mehrabschreibungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Wie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen zu bestimmen sind, lässt das Gesetz (ebenso wie die Bilanz-RL) offen. Auch die Begründungen geben keine Anhaltspunkte. Angesichts dessen werden im Schrifttum nach wie vor unterschiedliche Auffassungen zur Ermittlung der Mehrabschreibungen vertreten (Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Bieg, Ermessensentscheidungen beim Handelsbilanzausweis von "Finanzanlagen" und "Wertpapieren des Umlaufvermögens" – auch nach neuem Bilanzrecht?, DB 1985, Beilage 24, 481; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Kropff, Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz und Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG, DStR 1987, 347;...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 203 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit in gerichtlichen Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Anpassung an die Änderung des § 169 GWB

Rz. 119 In Vorbem. 3.2 Abs. 2 Satz 3 VV RVG ist die Angabe "§ 169 Abs. 2 Satz 5 und 6" durch Wörter "§ 169 Abs. 2 Satz 6 und 7" ersetzt worden. Es handelt sich lediglich um eine Anpassung an die Änderung des § 169 GWB durch das Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik.[24]mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Bereits nach der sog. GmbH & Co-Richtlinie (RL 90/605/EWG v. 8.11.1990, ABl. EG 1990 Nr. L 317, 60 ff.) sind bestimmte Formen von Personenhandelsgesellschaften, die in ihrer Haftungsstruktur den KapGes. vergleichbar sind, denselben Rechnungslegungsvorschriften zu unterwerfen wie KapGes. (vgl. auch Stute/Dilßner in Haufe BilKomm.[15], § 264a HGB Rz. 1). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 den früheren § 19 (Auskunft) gänzlich neu formuliert. § 19 hat im Wesentlichen den Regelungsgehalt des § 13 MuSchG a. F. übernommen. Die in § 13 Abs. 2 Satz 1 MuSchG a. F. enthaltene Voraussetzungen, dass die Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Anspruchsberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern nach § 62 Abs 2 EStG

Rn. 157 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 EStG wurde mWv 01.03.2020 neu gefasst (Art 3 Nr 2, Art 39 Abs 3 Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451). Da die in § 62 Abs 2 EStG aF genannten Anspruchsvoraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorrang der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzordnung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Es besteht Einigkeit darüber, dass § 270 die gesellschaftsrechtliche Kompetenzordnung nicht verdrängt (vgl. etwa Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 270 Rz. 1; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 11 [9/2023]; Berndt in HKMS[3], § 270 HGB Rz. 1). Rz. 12 [Autor/Zitation] Relevant ist dies insbes. bei Abs. 2, der die Bildung und Auflösung von Gewinnrücklagen bet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Einfluss der globalen Mindestbesteuerung auf die Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 63 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat § 274 mit dem am 28.12.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen um Abs. 3 ergänzt (BGBl. 2023 I Nr. 397, 61). Abs. 3 enthält eine verpflichtende Ausnahme von der Berücksichtigung der aus dem Mindeststeuergesetz und...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 201 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für die Grundgebühr der Nr. 6100 VV RVG gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / II. Grundsatz (§ 71 Abs. 1 Satz 1 GKG)

Rz. 6 Das Gesetz geht von dem ungeschriebenen Grundsatz aus, dass sich die Kosten nach dem Recht richten, das zum Zeitpunkt der Abrechnung gilt. Als Ausnahme hierzu regelt § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG, dass trotz einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung noch eine frühere Gesetzesfassung gilt. Rz. 7 Vereinfacht lassen sich Regel und Ausnahme zu folgendem Grundsatz zusammenfassen: Maß...mehr