Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Aktiviertes Disagio (Abs. 6)

Rz. 64 [Autor/Zitation] Wird von dem Aktivierungswahlrecht für ein Disagio nach § 250 Abs. 3 Gebrauch gemacht, so haben KapGes. diesen Betrag nach Abs. 6 gesondert in der Bilanz auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Zum Aktivierungswahlrecht im Einzelnen vgl. § 250 Rz. 115 ff. Als Ausweis in der Bilanz kommt sowohl ein Davon-Vermerk als auch ein Vorspaltenvermerk oder eine Unt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Organisation des Verkaufs

Rz. 124 [Autor/Zitation] Bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten oder geografisch bestimmten Märkten aufgrund erheblicher Unterschiede ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber legt seiner Gesetzesformulierung damit wohl die Annahme zugrunde, dass unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft oder unterschiedliche geog...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / A. Regelungsgegenstand der §§ 264 ff. HGB

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 264 ff. bilden den zweiten von fünf Abschnitten des Dritten, den "Handelsbüchern" gewidmeten, Buchs des HGB. Während der Erste Abschnitt in §§ 238–263 allgemeine, dh. im Ausgangspunkt für alle Kaufleute geltende Rechnungslegungsvorgaben (sog. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB, vgl. dazu § 238 Rz. 94) beinhaltet, normiert der Zweite Abs...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 16 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Entscheidung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die in das Ermessen der Geschäftsleitung gestellte Entscheidung, ob die Angabe nach Abs. 2 unterbleiben soll, hat auf der sorgfältigen Prüfung zu beruhen, ob die normierten Ausnahmetatbestände vorliegen. Die Entscheidung, die Angabe zu unterlassen, darf daher erst dann getroffen werden, wenn die Eignung der Umsatzaufgliederung zur Zufügung eines Nachte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 453 [Autor/Zitation] Verdeckte Einlagen sind steuerlich definiert als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter oder durch eine ihm nahestehenden Person an die Körperschaft (R 8.9 Abs. 1 EStR). Rz. 454 [Autor/Zitation] Verdeckte Einlagen erhöhen das Einkommen der Körperschaft nicht (§ 8 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unterlassen der Angabe wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Von der Aufnahme der Angaben zu einzelnen Unternehmen, an denen eine KapGes. mindestens zu 20 % beteiligt ist (§ 285 Nr. 11) oder an denen eine börsennotierte KapGes. eine Beteiligung hält, die mehr als 5 % der Stimmrechte umfasst, sofern es sich um eine große KapGes. handelt (§ 285 Nr. 11b), in den Anhang kann abgesehen werden, wenn diese für die Dars...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendbare Vorschriften

Rz. 56 [Autor/Zitation] Auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind aufgrund der Verweisung in Abs. 1 "die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts" des Dritten Buchs des HGB anzuwenden. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften, die ohnehin für alle Kaufleute gelten und die sowohl für KapGes. nach § 264 als auch für die hier b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Leistung

Rn. 413 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Was Leistungen iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG sind, ist im Gesetz nicht näher definiert. Nach früherer st Rspr des BFH fiel darunter "jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgelts willen erbracht wird" (vgl BFH BStBl II 2001, 391; GrS BFH 1/64, BStBl III 1964, 500). Mit Urt BFH v 21...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen weiterer Untergliederungen

Rz. 114 [Autor/Zitation] Wird durch eine Vielzahl von Einzelposten die Übersichtlichkeit des JA beeinträchtigt oder handelt es sich um unwesentliche Posten, so sind Untergliederungen nicht zulässig (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 265 Rz. 14; Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 64 [9/2022]). Sie sind daher auf solche Fälle begrenzt, in denen sie zu einer Verbesserung des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zulässigkeit des Erwerbs

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile richtet sich nach den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der §§ 71 ff. AktG für die AG, SE und KGaA bzw. die niedrigeren Vorgaben der § 33 GmbHG für die GmbH hinsichtlich des zulässigen Erwerbsgrunds, Verfahrens, Umfangs und der Kapitalerhaltung. Die weitgehende Liberalisierung des Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Rücklage bei AG/SE und KGaA als Teil des Reservefonds

Rz. 273 [Autor/Zitation] AG/SE und KGaA müssen gem. § 150 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Rücklage bilden (nicht jedoch die REIT AG, § 13 Abs. 1 Satz 2 REITG). Sie ist mit dem zwanzigsten Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren, bis sie zusammen mit den Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (die in Nr. 4 genannte Rückl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

Rz. 17 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 342 Abs. 2 wird vermutet, dass es sich bei den DRS um GoB der Konzernrechnungslegung handelt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1386). Daraus wird geschlossen, dass eine vollumfängliche Beachtung aller Einzelvorschriften der DRS zu einem gesetzeskonformen Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht führt. In Bezug auf die Konzernla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… Die beanstandete Klausel in § 7 Abs. 2 lit. j) AVB-B2 ist weder intransparent im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, noch stellt sie für eine durchschnittliche versicherte Person eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. 1. Vor der Bedingungskontrolle ist die Klausel zunächst auszulegen, um Klarheit über ihren zu kontrollierenden Inhalt zu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Der digitale ... / 2. Zivilrechtliche Grundlagen im österreichischen ABGB

Die zivilrechtlichen Grundlagen für die Vererbung nach österreichischem Recht charakterisieren sich wie folgt: Das Erbrecht des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) regelt, dass alle grundsätzlich nicht höchstpersönlichen Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen als Teil seiner Verlassenschaft vererblich sind (§ 531 ABGB).[27] Zitat Verlassenschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geltung der allgemeinen Regelungen

Rz. 25 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Angaben des Anhangs sind die Grundnormen für den JA der KapGes. (§§ 242, 243 und 264), gem. denen der JA unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. zu vermitteln hat. Somit gelten nicht nur der Grundsatz der gewissenhaften und getreuen Rechenschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Anordnung des ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin wendet sich gegen die vorläufige Vollziehbarkeit der Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, M, L und S. Mit Bescheid v. 8.3.2024 entzog die Antragsgegnerin der Antragstellerin die Fahrerlaubnis und verpflichtete sie unter Androhung unmittelbaren Zwangs, ihren Führerschein binnen einer Woche nach Zustellung des Bescheids abzugeben. Ferner ordn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff und Bedeutung

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Steuerrecht sieht vor, dass den Rechtsmitteln keine "aufschiebende Wirkung zukommt", vgl. § 361 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Demgegenüber kommt dem Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt außerhalb des Steuerrechts – hier wird das Rechtsmittel nicht als Einspruch, sondern als Widerspruch bezeichnet – eine aufschiebende Wirkung zu, vgl. etwa § 8...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen und Abgrenzung

Rz. 93 [Autor/Zitation] Aufgrund der uU erheblichen Unterschiede in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Bestandteile des Postens A.II.1. ist eine weitergehende freiwillige Untergliederung (§ 265 Abs. 5) zulässig. Ein besonderes Informationsinteresse kann hierbei vor allem an den Reservegrundstücken sowie den Bauten auf gepachteten Grundstücken bestehen. Rz. 94 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 319 [Autor/Zitation] Nr. 19 bezieht sich auf derivative Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps. Im Zuge der Fair-Value-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das BilReG wurde ihre Bewertung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugelassen. Ziel war es, die Rechnungslegung stärker international zu harmonisieren. Nr. 19 di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 96 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2 Nr. 2 wird vorgeschrieben, im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu begründen. Der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist gesondert darzustellen. Damit kommt dieser Vorschrift neben der Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Rangverhältnis der Möglichkeiten

Rz. 287 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des Rangverhältnisses zwischen den drei Möglichkeiten des Ausweises oder der Angabe bestehen unterschiedliche Auffassungen (zum Meinungsstand Meyer in Scholz13, § 42 GmbHG Rz. 26 mwN). Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach der hier vertretenen Auffassung beziehen sich die Worte "in der Regel" nicht allein auf die erste der beiden in § 43 Abs. 3 Hal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 134 [Autor/Zitation] Da die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 grds. bindend sind, dürfen Gliederung und Postenbezeichnungen nur verändert werden, wenn Besonderheiten der KapGes. bestehen, die eine Anpassung zur Herstellung der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA erforderlich machen. Rz. 135 [Autor/Zitation] Ist dies der Fall, besteht eine Verpflichtung zur Änderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entwicklung und Bedeutung des Abs. 3

Rz. 299 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des Abs. 3 geht auf Art. 5 des KapAEG v. 20.4.1998 (BGBl. I 1998, 707) zurück und setzte Art. 57 der 4. EG-Richtlinie um (vgl. auch Rz. 38), der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, abhängige Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen von den Bestimmungen über den Inhalt, die Prüfung und die Offenlegung ihrer JA zu befreien. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zeitdauer und Zugehörigkeit zu einer Gruppe

Rz. 157 [Autor/Zitation] Die Angaben über die Bezüge der Organmitglieder nach Nr. 9 sind für die Zeitdauer der Zugehörigkeit der Personen zu dem jeweiligen Gremium während des GJ zu machen. Wer ab welchem Zeitpunkt zu einem dieser Gremien gehört, richtet sich nach den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen (Grottel in Beck BilKomm.14, § 285 HGB Rz. 240). Die Zugehörig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2025, Wann darf die... / II. Die Lösung

Grundlage der Kostenerstattung: § 788 ZPO Wann und welche Kosten zu ersetzen sind, ergibt sich grundsätzlich aus § 788 ZPO. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. Sie dürfen dann zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Hauptanspruch und den sonstigen titulierten Nebenforderungen, wie etwa den Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Einbeziehung in einen Konzernabschluss (Nr. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Erste Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft in einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen ist. Hierbei bestehen zwei Alternativen bezüglich desjenigen, der den Konzernabschluss aufstellt. Entweder der Konzernabschluss wurde von einem persönlich haftenden Gesellschafter der betreffenden Gesellschaft (§ 264b Nr. 1a) oder von einem MU mit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 390 [Autor/Zitation] Nr. 26 verpflichtet Gesellschaften, die Anteile an Sondervermögen iSd. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital iSv. §§ 108 ff. KAGB oder vergleichbare Anteile an vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen halten, die im bilanziellen Buchwert diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäuser, Die Erk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Inhaltliche Gestaltung des Anhangs

Rz. 38 [Autor/Zitation] Für die inhaltliche Gestaltung des Anhangs besteht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben Gestaltungsfreiheit. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2) ist insbes. für die Darstellung zu beachten. Daraus folgt, dass die unzusammenhängende Auflistung der Angaben in der Reihenfolge der gesetzlichen Vorschriften einer kla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Zitation] Die anderen aktivierten Eigenleistungen bilden einen Teil der Gesamtleistung des Unternehmens. Das Gesetz spricht hierbei nicht von "Erträgen" aus anderen aktivierten Eigenleistungen. Der Posten ist kein Ertragsposten in der Art wie etwa die sonstigen betrieblichen Erträge (Posten Nr. 4), sondern wie die Bestandsveränderungen (Posten Nr. 2) ein Korrekt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 285 enthält mit § 284 die grundlegenden Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung des Anhangs. Während § 284 vor allem Angaben über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu Abweichungen vom Stetigkeitsgebot verlangt, schreibt § 285 in einem Katalog Pflichtangaben vor, die grds. in jedem Anhang einer KapGes. enthalten sein müssen. Zu den Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonderfall: Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Bei der AG/KGaA/SE kann eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nicht nur zur Deckung von Wertminderungen und Verlusten durchgeführt werden, sondern auch zur Auffüllung des Reservefonds (§ 229 Abs. 1 Alt. 3 AktG) auf die gesetzlich geforderte Höhe (nicht darüber hinaus, vgl. § 231 Satz 1 AktG). Das Grundkapital wird dabei herabgesetzt, die entsprechende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Enge oder weite Auslegung

Rz. 168 [Autor/Zitation] Neben der Zusammenfassung von Posten wegen untergeordneter Bedeutung kommt vor allem der Vorschrift des Abs. 7 Nr. 2 große praktische Relevanz zu. Hiernach ist eine Zusammenfassung zulässig, wenn dadurch die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Jedoch sind die Einzelposten dann im Anhang gesondert auszuweisen. Die Information wird in diesen Fälle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zulässigkeit und Abgrenzung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt den Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Möglichkeit, den Jahresabschluss zu erläutern und damit zur Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes beizutragen. Rz. 43 [Autor/Zitation] Ob im Einzelfall Pflichtangaben oder freiwillige Zusatzangaben vorliegen, kann mitunter zweifelhaft sein (zur Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die heute in Nr. 18 geregelte Berichtspflicht geht zurück auf das Bilanzrechtsreformgesetz (Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung v. 4.12.2004 – BilReG) und diente der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 14, Art. 42a Abs. 2 und Art. 42b Abs. 1 der nunmehr überholten 4. EG-RL id...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Frist

Rz. 346 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Frist, innerhalb derer die Zustimmung vorliegen müsste. Eine solche ergibt sich aber indirekt daraus, dass die Gesellschafter nach Nr. 1 "zugestimmt" haben müssen, wenn die Befreiungswirkung eintreten soll. Je nach den in Anspruch genommenen Befreiungen ist dies entweder die Feststellung des JA, wenn sich die Bef...mehr