Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verlängerte Leibrenten

Rn. 79 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Verlängerte Leibrenten oder sog Mindestzeitrenten sind Renten, die auf Lebenszeit des Berechtigten, mindestens aber für eine bestimmte Anzahl von Jahren (Garantiezeit) zu zahlen sind. Stirbt der Berechtigte vor Ablauf der Frist, ist die Rente gleichwohl für die restlichen Jahre der Mindestlaufzeit weiter an die Erben zu entrichten. Stirbt de...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 8. Auslagen

Rz. 18 Die Übergangsvorschrift gilt für "Kosten" und damit auch für Auslagen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GKG). Soweit das bisherige Recht anzuwenden ist, richten sich die Auslagen nach den bisherigen Vorschriften des Gesetzes. Da mit dem KostBRÄG allerdings mit Ausnahme der Nr. 9009 KV GKG keine Auslagentatbestände geändert worden sind, spielt das Übergangsrecht insoweit für das Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 48 § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen … (2) Zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 2 genannten Verfahren gehören ferner insbesondere 1. gerichtliche Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung sowie Beschlüsse nach den §§ 90 und 91 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbark...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. GmbHG, Aktiengesetz

1. GmbHG Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzeln...mehr

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§ 10 Materialien / E. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des FamGKG

Rz. 5 Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 28 FamGKG) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Änderung bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent. Auf Abschnitt II Nummer 4 des allgemeinen Teils der Begründung wird verwiesen. Zu Buchstabe b Mit der vorgeschlagenen Änderung soll eine Rundungsregelu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / IV. Kapitalmarktbilanzrecht (IFRS)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Zum Verhältnis der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buchs zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) vgl. Vor §§ 238 ff. Rz. 32. Rz. 86–88 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 26 § 47 Abstammungssachen (1) In Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beträgt der Verfahrenswert 3 000 Euro , in den übrigen Abstammungssachen 1 000 Euro. (2) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das ...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 58 § 70a Bekanntmachung von Neufassungen 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

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zfs 06/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Klage ist nur im tenorierten Umfang begründet … 3. Haushaltsführungsschaden Erforderlicher Aufwand und anfallende Arbeiten in einem 3-Personenhaushalt bei berufstätigen Erwachsenen mit Kind sind gerichtsbekannt. Das Gericht legt daher folgende Werte – nur für die Klägerin als hälftiger Anteil – zugrunde: Mo – Fr je 1,5 h, Sa – So je 2,5 h, somit insgesamt pro Woc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten (zum Inhalt der einzelnen Posten vgl. § 266 Rz. 157 ff., 219 ff., 376 ff.). Aus welchen Rechtsgeschäften die Bilanzposten resultieren, ist irrelevant. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Zielsetzung, den Einfluss schuldrechtlicher Vereinbarungen zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Optierende Personengesellschaften

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts vom 25.06.2021 ("KöMoG") wurde der Tatbestand des § 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) auf sog. optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG ausgedehnt. § 1a KStG ermöglicht einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Arbeitgeber im Sinne des MuSchG (§ 2 Abs. 1)

Rz. 1 § 2 Abs. 1 definiert den für das MuSchG geltenden Arbeitgeberbegriff. Nach Satz 1 sind alle natürlichen und juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die Personen im Fall von § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG beschäftigen, Arbeitgeber i. S. d. Gesetzes. § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt dem Arbeitgeber verschiedene andere, dem persönlichen Geltungsbereich nach § 1 A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 61 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 62 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 5 Satz 2 verlangt, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in der GuV gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen. Diese mit dem BilMoG eingeführte Vorgabe steht im Zusammenhang mit § 256a, wonach VG und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, am Absch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gemeinnützige UG (gUG)

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die UG ist genauso wie die GmbH gemeinnützigkeitsfähig. Die UG ist eine Körperschaft i. S. d. § 51 AO (Anhang 1b), für die eine Steuervergünstigung in Betracht kommt. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung verstößt die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung bis zum Erreichen des Stammkapitals von 25 000,00 EUR (§ 5a Abs. 3 GmbHG) nicht ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF

Rn. 261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gegen die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF, die die Anwendung des neu gefassten § 62 Abs 2 EStG aF vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2005 auf alle noch offenen Verfahren anordnet, bestehen keine verfassungsrecht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat davon abgesehen eine Auflistung der sonstigen Verpflichtungen vorzunehmen (vgl. Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Die im RegE eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes in § 271 Abs. 1 Nr. 2e sowie § 272 Abs. 1 Nr. 2 HGB-E als beispielhaft gedachte Aufzählung enthielt Hinweise auf Verpflichtungen, deren Angabe für die Beurteilung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Weitere Angaben im Anhang

Rz. 482 [Autor/Zitation] Im Anhang sind außer den in § 285 vorgeschriebenen ferner die durch andere Vorschriften des HGB, EGHGB, AktG, GmbHG, PublG und anderer Gesetze geregelten Angaben zu machen. Eine Auflistung der für den JA von KapGes. bedeutsamen Angaben befindet sich in § 284 Rz. 52 ff.mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / I. Der neue Gesetzestext

Rz. 9 § 48 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (1) 1 Im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle und dazugehörigem Wohnteil an eine oder mehrere natürliche Personen einschließlich der Abfindung weichender Erben beträgt der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Sinne des Bewertungsgesetzes, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes

Rz. 33 [Autor/Zitation] Ein genereller Vorbehalt, dass Angaben nur über wesentliche Sachverhalte (Grundsatz der materiality) zu machen sind, kann dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnommen werden. Lediglich in einzelnen Bestimmungen (zB § 285 Nr. 12) werden Angaben nur bei "Erheblichkeit" verlangt (vgl. Hoffmann, BB 1986, 1050; Niehus, WPg 1986, 117). Im Übrigen ist unklar, ob...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / III. Ausnahme: Rechtsmittelverfahren (§ 71 Abs. 1 Satz 2 GKG)

Rz. 8 Eine Ausnahme vom Grundsatz des § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG enthält die Regelung des § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG für Rechtsmittelverfahren. Sofern sich ein Verfahren über mehrere Instanzen erstreckt, kann sich für jedes Rechtsmittelverfahren ein anderes Kostenrecht ergeben, wenn sich zwischenzeitlich eine Änderung des GKG oder eines in Bezug genommenen Gesetzes ergeben hat (§ 71...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestandteile

Rz. 163 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind die im GJ gewährten Gesamtbezüge. Sie umfassen nach der Definition des Gesetzes (vgl. dazu im Einzelnen Rz. 164 ff.): Gehälter (vgl. Rz. 166) und Sondervergütungen jeder Art (gewinnunabhängige Tantiemen, Jubiläumsgelder, Urlaubsgelder (vgl. Rz. 164, 166), Gewinnbeteiligungen (zB gewinnabhängige TU; vgl. Rz. 164, 166), Bezugsrechte un...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Weitere Regelungen außerhalb des HGB

Rz. 79 [Autor/Zitation] Sofern sich der Staat (Bund/Länder) an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt, kann sich daraus auch ein Einfluss auf die Rechnungslegung des fraglichen Unternehmens bzw. dessen Prüfung ergeben. Exemplarisch kann dazu auf § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) verwiesen werden, der einer Gebietskörperschaft, die mindestens 25 % der Anteile...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Mutterschaftsgeld für Versicherte (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält gem. § 19 Abs. 1 für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). 3.1.1 Normq...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerminderung beim Leistenden durch Sonderausgabenabzug nicht erforderlich

Rn. 312 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1a EStG sind Unterhaltsleistungen vom Empfänger zu versteuern, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten nach § 10 Abs 1a EStG erfüllt sind. Der Gesetzgeber ging hierbei von der Vorstellung eines Spiegelbilds zur Vorschrift des § 10 Abs 1a EStG ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / V. Steuerrecht

Rz. 89 [Autor/Zitation] Dem Steuerrecht kommt nur noch ein reduzierter Einfluss auf die handelsbilanzielle Rechnungslegung zu, seit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG aF und die korrespondierenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) gestrichen wurden und damit die Abhängigkeit steuerlicher Vergünstigungen von einem entsprechenden Ausweis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertung

Rz. 305 [Autor/Zitation] Der Ausweis eines Aktivpostens darf nur insoweit erfolgen, als mit der Zahlung gerechnet werden kann. Damit ist klargestellt, dass bei Nachschussansprüchen in besonderer Weise die Bonität des Gesellschafters zu berücksichtigen ist. Fehlt diese, so würde, da der Ansatz eines Aktivpostens Voraussetzung für den Ausweis eines Nachschusskapitals ist, den G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. gelten strengere Anforderungen in Bezug auf JA und Rechnungslegung (so gelten zB nach § 267 Abs. 3 Satz 2 keine größenabhängigen Erleichterungen). § 264d dient als handelsrechtliche Bezugsnorm zur Begriffsbestimmung. Rz. 2 [Autor/Zitation] § 264d betrifft KapGes., wenn sie einen organisierten Markt iSv. § 2 Abs. 11 WpHG...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / III. Ausnahme: Rechtsmittelverfahren (§ 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG)

Rz. 9 Eine Ausnahme vom Grundsatz des § 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG enthält die Regelung des § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG für Rechtsmittelverfahren. Sofern sich ein Verfahren über mehrere Instanzen erstreckt, kann sich für jedes Rechtsmittelverfahren ein anderes Kostenrecht ergeben, wenn sich zwischenzeitlich eine Änderung des FamGKG oder eines in Bezug genommenen Gesetzes ergeben ...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / VII. § 62a FamGKG (Art. 6 Abs. 1 Nr. 7 KostBRÄG)

Rz. 48 § 62a Bekanntmachung von Neufassungen 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 553 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 4 S 1 EStG erfasst Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die Bundestagsabgeordneten aufgrund des AbgG (s Rn 561, 565 ff), Europaabgeordneten aufgrund des EuropaabgeordnetenG (EuAbgG, s Rn 562,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis

Rz. 16 [Autor/Zitation] Ebenso wie für die Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG kommen grds. drei Ausweismöglichkeiten in Betracht: Ausweis in einem eigenen Bilanzposten, Angabe im Anhang, Ausweis unter anderen Bilanzposten mit Vermerk der Eigenschaft als Ausleihung, Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern. Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes ("in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Beschäftigungsduldung gem § 60d iVm § 60a Abs 2 S 3 AufenthG (62 Abs 2 Nr 5 EStG)

Rn. 246 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Regelung, die sich für Zeiträume, die nach dem 31.12.2019 beginnen und vor dem 01.03.2020 enden, in § 62 Abs 2 Nr 4 EStG befand (vgl § 52 Abs 49a S 2 idF Art 2 Nr 26 Buchst j des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) findet s...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 66 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 haben nur Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das sind Frauen, die nach § 6 SGB V versicherungsfrei sind, etwa weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) oder weil sie Beamtinnen, Richterinnen oder Beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gewinnausschüttung einer "optierenden Gesellschaft"

Rn. 241a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050), können ab dem VZ 2022 Personenhandels- und Partnerschaftgesellschaften gemäß § 1a Abs 1 S 1 KStG beantragen, wie eine KapGes (sogenannte "optierende Gesellschaft") und ihre Gesellschafter wie nicht persönlich haftende Gesellschaft...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Begriff der Beschäftigung (§ 2 Abs. 2)

Rz. 2 § 2 Abs. 2 bestimmt den Begriff der Beschäftigung i. S. d. nachfolgenden Vorschriften dieses Gesetzes. Nicht gemeint ist die Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV. Beschäftigung i. d. S. erfasst jede Form der Betätigung, die eine Frau i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG im Rahmen ihres Rechtsverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 2 ausübt. Damit wird klar...mehr

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§ 9 Übergangsrecht GNotKG / 3. Ausnahme: Rechtsmittelverfahren (§ 134 Abs. 1 Satz 2 GNotKG)

Rz. 7 Eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 134 Abs. 1 Satz 1 GNotKG enthält die Regelung des § 134 Abs. 1 Satz 2 GNotKG für Rechtsmittelverfahren. Sofern sich ein Verfahren über mehrere Instanzen erstreckt, kann sich für (jedes) Rechtsmittelverfahren ein anderes Kostenrecht ergeben, wenn sich zwischenzeitlich eine Änderung des GNotKG oder eines in Bezug genommenen Gesetzes ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Publizitätsgesetz (PublG)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Rechtsform haben Unternehmen die Vorgaben des PublG zu beachten, wenn sie iSv. § 1 Abs. 1 PublG zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme der Jahresbilanz größer als 65 Mio. EUR; mehr als 130 Mio. EUR Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; durchschnittlich mehr als 5.000 Arbeitnehmer in d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unterzeichnung

Rz. 92 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss ist nach § 245 zu unterzeichnen. Die eigenhändige Unterzeichnung hat bei KapGes. und Genossenschaften durch alle Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zu erfolgen, weil ihnen die Verantwortung für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft nach § 41 GmbHG, § 91 Abs. 1 AktG und § 33 Abs. 1 Satz 1 GenG in ihrer Gesamtheit...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXIII. Rechtsmittel

Rz. 38 Ein Rechtsmittel, das nach dem 31.5.2025 bei Gericht eingeht, ist immer nach neuem Recht zu behandeln, unabhängig davon, nach welchem Recht sich das Verfahren richtet, in dem die angefochtene Entscheidung ergangen ist (§ 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG). Ergibt sich durch die neue Fassung des Gesetzes bei gleichbleibendem Gegenstand ein höherer Wert, dann gelten nicht nur die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Informationsrechte der Arbeitnehmervertretungen (Abs. 6)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Abs. 6 stellt klar, dass die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats) bestehenden Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen durch die Einstufung in Größenklassen und damit die Rechtsfolgen der Größenklassenzuordnung unberührt bleiben...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.1 Normqualität

Rz. 5 § 19 Abs. 1 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage. Er verweist hinsichtlich des Mutterschaftsgelds für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, auf die Bestimmungen des SGB V bzw. des KVLG 1989 und hat demnach lediglich eine deklaratorische Funktion.[1] Anspruchsgrundlage ist allein § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . § 19 Abs. 1 ist jedoch deshalb ...mehr