Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 110 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn GJ) unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Festsetzungsverjährung der §§ 169–171 AO dient dem Rechtsfrieden und steht damit im Spannungsfeld der beiden miteinander konkurrierenden Prinzipien der Rechtssicherheit und der richtigen Besteuerung. Während das Prinzip der richtigen Besteuerung, das vor allem in §§ 172ff. AO zum Ausdruck kommt, die Festsetzung der kraft Gesetzes entstandenen Steuer unabhängig vom ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im August 2024 aktualisierte Stellungnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / Zusammenfassung

Begriff Die Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Viele Kunden verzögern ihre Zahlung weit über die eingeräumten Zahlungsziele und verschaffen sich auf diese Weise einen günstigen Kredit. Daher kommt kein Unternehmen ohne Mahnung aus. Zu beachten ist, dass trotz außergerichtlicher Mah...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Verkürzter Berichtigungszeitraum

Rz. 151 Nach § 15a Abs. 5 S. 2 UStG ist bei der Berichtigung eine kürzere als die typisierte Verwendungsdauer zu berücksichtigen; d. h., der Berichtigungszeitraum ist entsprechend zu kürzen. Nach h. M. ist einmal von einer kürzeren Verwendungsdauer auszugehen, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach einkommensteuerlichen Grundsätzen[1] für das Wirtschaftsgut weniger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Der Rückforderungsanspruch des Mieters

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Betriebskosten verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis ebenfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist, die seit 1.1.2002 3 Jahre beträgt.[1] Gleiches wird für den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von periodisch, d. h. zu festgesetzten Zahlungsterminen, geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu gelten haben, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. § 15a UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht angegebenen Saldierung der USt mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ergeben.[1] Rz. 1a Nach § 15 UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG in der v. 1.1.2005 bis 31.12.2024 geltenden Fassung war auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist. Waren die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters nicht kostendeckend, ist zu beachten, dass ein Nachforderungsanspruch des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 3 Fälligkeitsdatum und Verzug

Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat.[1] In der Praxis aber wird häufig ein Zahlungsziel eingeräumt, etwa mit der Angabe "zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum" oder "zahlbar 30 Tage nach Rechnungseingang". Die Fälligkeit tritt da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 1 Rechte und Pflichten aus dem GmbH-Gesetz

Im GmbH-Gesetz gibt es einige Vorschriften, die spezielle Geschäftsführer-Pflichten regeln. Die Wichtigsten neben der Leitungspflicht sind: die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Organisation, wie zur Einberufung der Gesellschafterversammlung oder zur Einreichung einer jeweils aktuellen Gesellschafterliste, sofern nicht ein Notar an der Veränderung im Bestand der Gesellsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.3 Art und Umfang der Leistungen (Nr. 3)

Rz. 10 Zwingend ist die Benennung von Art und Umfang von Leistungen in der Satzung nur für Satzungsleistungen (sog. Mehrleistungen). In der Satzung lediglich deklaratorisch genannte gesetzliche Leistungen werden nicht zu Satzungsleistungen, auf die ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch gestützt werden kann. Daher ist es auch nicht zulässig, dass Krankenkas...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 121, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.2 Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder (Nr. 2)

Rz. 6 Unter Bezirk der Krankenkasse ist deren Geschäftsbezirk zu verstehen. Ein solcher räumlich bestimmter Geschäftsbezirk besteht bei Ortskrankenkassen (§ 143 Abs. 1) und bei geöffneten Betriebs- oder Innungskrankenkassen (§ 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4). Für Ersatzkassen besteht seit dem 1.4.2020 nunmehr keine Beschränkung des Geschäftsbezirkes mehr, da sich deren Zuständigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 4 Anmelde- und Einberufungspflicht

Bei den Anmelde- und Einberufungspflichten handelt es sich um formale Pflichten, die sich zum Teil aus dem GmbH-Gesetz und zum Teil aus dem HGB ergeben. Der Geschäftsführer ist für die folgenden Anmeldungen der Gesellschaft zum Handelsregister zuständig: Anmeldung der Gesellschaft nach § 7 GmbHG Anmeldung der Geschäftsführer nach § 39 GmbHG Anmeldung der Änderung der Satzung na...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 7 Allgemeine Organisationspflichten

Nach den Vorgaben aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Organisationspflichten des Geschäftsleiters gilt, dass für den GmbH-Geschäftsführer die gleichen rechtlichen Maßstäbe angelegt werden wie sie für den Vorstand einer AG gelten (BGH, Urteil v. 19.6.2012, II ZR...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.7 Art der Beschlussfassung des Verwaltungsrats (Nr. 7)

Rz. 18 Die Art der Beschlussfassung der Organe ist grundsätzlich in § 64 SGB IV geregelt (vgl. Komm. dort). Die Satzung kann jedoch für bestimmte Entscheidungen qualifizierte Mehrheiten festlegen, soweit diese nicht schon durch Gesetz geregelt sind (vgl. z. B. § 153, § 62 Abs. 5 SGB IV). Darüber hinaus kann auch für bestimmte Fälle die geheime Abstimmung oder die Abstimmung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.5 Anlagespiegel in der E-Bilanz-Taxonomie

Die elektronische Übermittlung des Anlagespiegels im Rahmen der E-Bilanz geschieht (noch) auf freiwilliger Basis (§ 5b EStG), da in dieser Bestimmung vom Anlagespiegel nicht die Rede ist. Die Finanzverwaltung behauptet allerdings mit Verweis auf das BMF-Schreiben v. 24.5.2016 (IV C 6 – S 2133-b16/10001: 001), es würde eine solche Pflicht seit 2017 bestehen. Dies ist aber nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenverzeichnis und Anla... / Zusammenfassung

Begriff In einem Anlagenverzeichnis wird die Anschaffung, die Wertentwicklung (Zu- und Abschreibungen einschließlich Sonderabschreibungen) und der Abgang eines jeden einzelnen Anlageguts (Anlagevermögen) aufgezeichnet. Unternehmer sind verpflichtet, ein solches zu führen. Nicht verwechselt werden darf das Anlagenverzeichnis mit dem Anlagespiegel/Anlagegitter. Dieser verschaff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / Zusammenfassung

Überblick Wenn das Entgelt falsch berechnet ist, zu wenig geliefert wurde oder Sonderrabatte gewährt werden sollen, werden Gutschriften erstellt. Welche Besonderheiten in Bezug auf die Umsatzsteuer und Buchung beachtet werden müssen, wird in diesem Beitrag erläutert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 10 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Abschn. 10.3 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.3 Inhaltsbegrenzung der Satzung (Abs. 2)

Rz. 34 Mit dem Verbot, dass die Satzung keine Bestimmungen enthalten darf, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, wird § 30 SGB IV konkretisiert, wonach die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben und die Verwaltungskosten verwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.2 Mitunternehmerschaft

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb teilt das Gesetz in 2 Gruppen ein, und zwar in die Einkünfte aus einzelgewerblichen Unternehmen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und in die Einkünfte aus Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das sind die Gewinnanteile und Sondervergütungen der Gesellschafter einer OHG , einer KG oder einer anderen Gesellschaft, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 2 Beschränkung bei Erwerb und Abtretung von Anteilen

Der GmbH-Anteil ist grundsätzlich frei veräußerlich und übertragbar. Die Verkehrsfähigkeit bzw. sog. Fungibilität eines Geschäftsanteils wird aber durch folgende Maßnahmen erschwert: Die Teilung eines Geschäftsanteils fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafter (§ 45 Nr. 4 GmbH-Gesetz). Die Übertragung des Geschäftsanteils kann nur durch eine notariell beurkundete Abtretung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.2 Seitwärtsabfärbung: Bagatellgrenze für den Umfang der gewerblichen Tätigkeit

Die Seitwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG setzt voraus, dass die Personengesellschaft auch eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Darüber hinaus muss sie auch eine weitere Tätigkeit ausüben, die isoliert betrachtet den Tatbestand einer anderen Einkunftsart erfüllt. Beide Tätigkeiten müssen trennbar sein. Wichtig Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1 Abgrenzungsmerkmale im Überblick

Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines selbstständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbstständigen Arbeit dient. Der Ausdruck "selbstständiger Teil des Vermögens" in § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG, sog. Teilpraxis, ist im Gesetz nicht definiert. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsanteil verkörpert die Mitgliedschaft in der GmbH. Er ist der Inbegriff sämtlicher Gesellschafterrechte. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Grundsätzlich sind GmbH-Geschäftsanteile frei veräußerlich. Dabei bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen, die mittels Abtretung erfolgt, der notariellen Beurkundung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / Zusammenfassung

Begriff Eine gesetzliche Definition, wer einkommensteuerrechtlich Unternehmer ist, gibt es nicht. Wer Unternehmer ist, bestimmt sich im Einkommensteuerrecht nach anderen Gesichtspunkten als bei der Umsatzsteuer. Der Unternehmerbegriff ist bei der Einkommensbesteuerung hauptsächlich bei der Abgrenzung zum Arbeitnehmer und zum Vermieter oder reinen Kapitalgeber von Bedeutung. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / Zusammenfassung

Überblick Begünstigt ist nach § 18 Abs. 3 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe "eines selbstständigen Teils des Vermögens", das der freiberuflichen Tätigkeit dient (Teilpraxis), sowie die Veräußerung oder Aufgabe eines "Anteils am Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient" (Praxisanteil). Unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Veräußerungen/Aufgab...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie (FRL)

Leitsatz Wurde die Beteiligung an einer EU-ausländischen Kapitalgesellschaft zu einem Wert unterhalb des gemeinen Werts in eine deutsche Kapitalgesellschaft eingebracht und die deutsche Kapitalgesellschaft innerhalb von 7 Jahren in eine Personengesellschaft formgewechselt, verstößt die hiermit bewirkte Besteuerung des Einbringungsgewinns II gegen die Fusionsrichtlinie. Sachverhalt Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der in Spanien gegründeten Kapitalgesellschaft MN-SL. Frau E war alleinige G...§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG§ 22 Abs. 3 UmwStGmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.1 Rechtsgrundlage

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) i. d. F. vom 28.7.1998 (GVBl. I S. 264). Das Gesetz wurde zum 1.1.2018 novelliert[1] und zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 13.10.2022.[2] Das HBUG sieht die Möglichkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vor. Hiervon wurde mit der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Ans...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) vom 6.11.1984 (GV.NRW.1984 S. 678), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.12.2022.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V) vom 13.12.2013 (GVOBl. M-V 2013, S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 1386).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.1 Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz – NBildUG) vom 25.1.1991 (Nds. GVBl. 1991, 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 430).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.3 Nennung der Anteilseigner

Im Umwandlungsbeschluss ist die Beteiligung der bisherigen Anteilsinhaber an der GmbH nach den für diese neue Rechtsform geltenden Vorschriften anzugeben. Es ist also auszuführen, welche Stammeinlagen auf welche Gesellschafter entfallen und in welcher Höhe diese einbezahlt sind. Auch die Art und der Umfang der Anteile sowie Sonder- und Vorzugsrechte müssen benannt werden. Der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 4.3.1998 (GVBL. LSA 1998, S. 92) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 7.1 Vereinbarte Auseinandersetzung

Rz. 42 Das Gesetz bestimmt in § 1474 Abs. 1 BGB, dass sich die Ehegatten nach §§ 1475–1481 BGB auseinandersetzen, soweit sie nichts anderes vereinbart haben. Damit ergibt sich aus dem Gesetz ein Vorrang für eine Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Ehegatten gegenüber der gesetzlichen Auseinandersetzung. Bei der Gestaltung der Auseinandersetzungsvereinbarung sind die...mehr