Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.4.2 Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht steuerbare Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind, liegen vor, wenn betrieblich veranlasste Maßnahmen zwar auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs der Arbeitnehmer zur Folge haben, diese Folge aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert wird. D...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Neuregelung § 19a EStG zum Vz 2021

Rz. 2 Die Neuregelung des § 19a EStG mit seiner erstmaligen Anwendung zum Vz 2021[1] betrifft wie die Altregelung gleichfalls geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf Arbeitnehmer. Diese Vorteile sind nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens nach 12 Jahren zu versteuern (...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 Personengesellschaften als Organgesellschaften?

Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt umsatzsteuerlich v. a. immer dann zu echten ("geldwerten") Vorteilen, wenn Unternehmen(steile) gem. § 15 Abs. 2 bis 4 UStG nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (bspw. §§ 4 Nr. 8, 10, 14 UStG). Die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge auf konzerninterne Leistungsbezie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 2 Schadensersatz vom eigenen Arbeitnehmer

Schadensersatzleistungen an den Arbeitgeber können Werbungskosten sein, wenn sie ihren Ursprung in der beruflichen Tätigkeit oder Stellung des Arbeitnehmers haben. Das ist auch der Fall bei Schadensersatzleistungen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots oder schlechter Geschäftsführung. Wird der Schadensersatz unmittelbar vom Arbeitslohn einbehalten, hat der Arbeitgeber di...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.6 Eintragung Großbuchstabe M

Erhält der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltliche Verpflegung von seinem Arbeitgeber, gilt eine weitere Bescheinigungspflicht.[1] Damit das Finanzamt eine eventuelle Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, ist im Lohnkonto und in Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe M einzutragen....mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 3 Sachprämien für Verbesserungsvorschläge

Verbesserungsvorschläge der Arbeitnehmer werden häufig auch mit Sachprämien abgegolten. In diesen Fällen ist grundsätzlich stets der geldwerte Vorteil der Sachprämie zu ermitteln und der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Soweit der Wert der Sachprämie 80 EUR nicht übersteigt, kann anstelle des tatsächlichen Werts der Sachprämie auch der Durchschnittswert der pauschal ver...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.6 Steuerfreie Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Bezüge

Bestimmte staatliche Leistungen hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatzleistungen (Bezüge) auszuzahlen. Sie sind zwar steuerfrei[1], unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung. Deshalb hat der Arbeitgeber solche Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen: Kurzarbeitergeld, einschließlich des Saison-Kurzarbeitergeldes –...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.10 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt er die kompletten Kosten, ist der dadurch entstehende geldwerte Vorteil steuerfrei. Die 50-EUR-Freigrenze[1] (bis 2022: 44 EUR) muss hier nicht beachtet werden.[2] Der Arbeitgeber kann seit 2019 auch eine Fahrberechtigung, z. B. Einzel-/Mehrfahrtenfahrschein, Deutschlandticket, Zeitkarten wie Jahresticket, für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufmerksamkeiten / Zusammenfassung

Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn, die...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.6 Nummer 8: Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind zunächst in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zu melden. Allerdings ist darüber hinaus ein gesonderter Ausweis in Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung notwendig. Der vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag dürfen den Betrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4.2 Steuerpflichtige Personalrabatte

Die Einzelangaben gelten auch für die steuerliche Erfassung von Belegschaftsrabatten. Dabei ist die Eintragung als Personalrabatt kenntlich zu machen und ohne Kürzung um den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR (Sachbezug) im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass geldwerte Vorteile aufgrund wiederholter Rabatte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, soweit sie im La...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.10 Fahrtkostenzuschuss

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss für die arbeitstägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem privaten Pkw, kann dieser Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 % oder 25 % besteuert werden. Gleiches gilt, wenn die geldwerten Vorteile für die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pausc...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.1 Kennzeichen für laufenden Arbeitslohn

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich aus den Lohnsteuer-Richtlinien.[1] Folgende Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn zugerechnet: Monatsgehälter, Wochen- und Tageslöhne, Mehrarbeitsvergütungen, einschließlich etwaiger Zuschläge und Zulagen für Mehrarbeitsstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, andere Lohnzulagen, z. B. für gefahrenträch...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.16.2 Versorgungsbezüge als laufender Arbeitslohn

In Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage bei laufenden Versorgungsbezügen zu erfassen.[1] Einzubeziehen sind auch – zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen – gewährte weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile mit Versorgungscharakter, z. B. steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren. Hinweis Brutto...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.2 Eintragung Großbuchstabe M

Der Großbuchstabe M macht kenntlich, dass dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entweder vom Arbeitgeber selbst oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit bis 60 EUR zur Verfügung gestellt wurde, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist....mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.2 Kennzeichen für sonstige Bezüge

Unter den Begriff "sonstiger Bezug" fallen Lohnzahlungen, die nicht laufend, sondern unregelmäßig erfolgen. Hierzu rechnen insbesondere einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt. Folgende Bezüge zählen zu den sonstigen Bezügen: 13. bzw. 14. Gehalt, Weihnachtsgeldzahlungen, Entlassungsabfindungen bzw. Entschädigungen, Gratifikationen und Tan...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.5 Überlassung eines Fahrrads/E-Bikes

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern ein betriebliches (E-)Fahrrad zur privaten Nutzung im Rahmen einer Entgeltumwandlung, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % eines auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.3 Personalrabatte bis 1.080 EUR

Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund ihres Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner eigenen Produktpalette gewährt, sind bis 1.080 EUR im Kalenderjahr kein geldwerter Vorteil, also nicht steuer- und abgabenpflichtig.[1] Außerdem wird ein Wertabschlag von 4 % gewährt. Dies gilt für die So...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.4 Vermögensbeteiligung

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer am Kapital des eigenen Unternehmens beteiligen. Dieser geldwerte Vorteil ist bis zu 2.000 EUR jährlich (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) steuerfrei, wenn die Möglichkeit allen Beschäftigten offensteht.[1] Auch diese Beträge können durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Sozialversicherungsrechtlich kann nicht ohne Weiteres Beitragsfreiheit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.1 Privatnutzung von Computer, Tablet und Handy

Steuerfrei bleiben die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör. Ebenso die geldwerten Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.5 Steuerfreie Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, bleiben steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für "normale" Fahrräder. Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (Elektrofahrräder, deren Motor auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.9 Pauschalbesteuerte Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 % Lohnsteuer zu besteuern.[1] Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für Fahrräder. Nicht einbezogen werden Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.1 Überlassung eines Pkw für Privatfahrten des Arbeitnehmers

Entgeltliche Überlassung Rz. 511 Die Überlassung von Personenkraftwagen an das Personal für dessen privaten Bedarf ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung[1] regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen.[2] Der Arbeitnehmer soll üblicherweise auch dann einen Teil seiner Arbeitsleistung für die Überlassung des Pkw erbringen, wenn es k...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 5 Feste Bezüge und variable Entgelte

Sachverhalt Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.300 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei) Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 7 Schwankende Bezüge, vorausschauende Betrachtung

Sachverhalt Am 1.6.2024 nimmt ein Arbeitnehmer als Vertreter im Außendienst seine Beschäftigung auf. Für die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er hat folgende Einnahmen: Monatliches Fixum: 2.250 EUR Provision: 2.850 EUR monatlich (Vorgänger erzielte im gleichen Bezirk und vergleichbarer Produktpalette diesen Betrag über m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.2 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Der Steueraufschub in § 19a EStG [1] enthält Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert werden (Steuerfreistellung im Zeitpunkt der Überlassung). Der Steueraufschub kommt vor allem in Fällen zur Anwendung, in denen die Vorteile über die vorherige Steuerbefreiung hinausgehen und/oder deren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach den Vorschriften des Steuerrechts[1] ermittelt.[2] Dies gi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.4 Kein geldwerter Vorteil bei Rufbereitschaft

Begünstigt durch diese Sonderregelung sind auch Arbeitnehmer, denen ein Dienstwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausschließlich für Tage einer Rufbereitschaft zusteht.[1] Praxis-Beispiel Fahrzeugüberlassung durch Arbeitgeber in Ausnahmefällen kein Arbeitslohn Arbeitnehmer eines städtischen Versorgungsbetriebs müssen jeden Monat eine wöchentliche Rufb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.3 Nutzungsentgelte mindern geldwerten Vorteil

In mehreren Urteilen hat der BFH seine Rechtsauffassung dahingehend geändert, dass nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, etwa zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen, sondern auch individuelle Betriebskosten als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Regelung vorteilsmindernd anzurechnen sind, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme nur für die Privatnutzung verlangen kann.[1] Die Finanzver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 3 Kostendeckelung des geldwerten Vorteils

Für den Fall, dass der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und ggf. Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die insgesamt entstandenen (als Betriebsausgaben beim Unternehmen abzugsfähigen) Kosten übersteigt, sind als geldwerter Vorteil höchstens die Gesamtkosten anzusetzen.[1] Praxis-Beispiel Kraftfahrz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1 Beitragspflicht des geldwerten Vorteils

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[1] Wird die Aufzeichnungsmethode (Fahrtenbuchmethode) angewendet, ist der so ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden.[1] Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hat dies gleichermaßen Auswirkungen in der Sozialversicherung. In diesem Fall bleibt der von der P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.4 Lohnsteuerpauschalierung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden. Ein weiterer Vorteil dieser Besteuerungsart liegt darin, dass hier keine Sozialabgaben anfallen.[1] Hinweis Pauschalierungsfähige Obergrenze va...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1 Bewertung des geldwerten Vorteils

1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. 1.2 Bewertungsmethoden E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.3 Einbeziehung von Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens auf einer Privatfahrt, sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. Wie bei der 1-%-Regelung gilt eine Vereinfachungsregelung, wenn die Unfallkosten abzüglich evtl. Versicherungsleistungen weniger als 1.000 EUR be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.8 Kostendeckelung

Der pauschale Nutzungswert für die private Nutzung eines Dienstwagens kann höher sein als die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten, z. B. bei einem gebrauchten Dienstwagen mit hohem Listenpreis. Übersteigt der Nutzungswert die tatsächlichen Kosten, ist auf Nachweis als geldwerter Vorteil höchstens der Betrag der Gesamtkosten für den Dienstwagen der Besteuerung zugr...mehr