Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.3 Aufteilung bei gemischt veranlassten Bildungsreisen

Bei einer Reise, die außer eindeutig beruflich veranlassten Inhalten auch Elemente einer sog. Incentivereise aufweist (sog. gemischt veranlasste Bildungsreise), ist nicht der Wert der gesamten Reise als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu erfassen. Vielmehr ist nach Rechtsprechung[1] eine Aufteilung möglich: Zuordenbare Einzelkosten: Die Kostenbestandteile der Reise, die ...mehr

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Betriebssport / Zusammenfassung

Begriff Betriebssport gewinnt in Betrieben als Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsförderung immer mehr an Bedeutung. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber selbst Sportanlagen überlässt. Größere Firmen bieten Sportmöglichkeiten auf arbeitgebereigenen Anlagen an, andere übernehmen die Gebühren für die Anmietung von Tennis- und Golfplätzen oder Fitnessstudios. Di...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.1 Echte Nettolohnvereinbarung

Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede zwischen den Parteien eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen, nach der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzliches Arbeitsentgelt[1] zuwendet. Die Zuwendung erfolgt dadurch, dass er auch die Lohnsteuer bzw. die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge trägt. Wegen der Außergewöhnlichkeit einer Nettolohnvereinbarun...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse

Trägt der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer entstandenen Kurkosten, so liegt kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn die Kur im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und in einer streng auf den Kurzweck abgestellten Weise durchgeführt wird.[1] Dies ist nicht der Fall bei freiwillig durchgeführten allge...mehr

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Verlosung / 3 Teilnahme an Lotterien fremder Dritter

Verschafft der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mit einem Geschenklos die Möglichkeit der Teilnahme an einer von einem Dritten durchgeführten Lotterie, stellt die Schenkung des Loses einen geldwerten Vorteil dar. Bereits die unentgeltliche Zuwendung des Geschenkloses (und nicht erst der Lotteriegewinn), das zur Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotte...mehr

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Betriebssport / 2 Anmietung von Sportstätten

Etwas anderes gilt allerdings bei der unentgeltlichen Überlassung von angemieteten Sportstätten (z. B. Tennisplätze). Hier steht nicht mehr das überwiegend betriebliche Interesse im Vordergrund. Weil sich der Arbeitnehmer hierdurch eigene Aufwendungen erspart, handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil. Die Höhe des geldwerten Vort...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Sozialversicherungsrechtlich führen Rabatte an Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil, der als Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Allerdings übernimmt das Sozialversicherungsrecht die lohnsteuerlichen Bewertungs- und Steuerfreibetragsregelungen. Beitragspflichtig sind daher grundsätzlich nur die lohnsteuerpflichtigen Rabattvorteile.mehr

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Betriebssport / 4 Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag von Fitnessstudios

Im Rahmen von sog. Firmenfitness-Mitgliedschaftsmodellen bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Gesundheitsprogramme an, die eine weitreichende Nutzung von bundesweiten Verbundanlagen umfasst. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung von Sportanlagen aufgrund einer Firmenfitness-Mitgliedschaft ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dasselbe gilt für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen ...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.5 Berechnungsschema

Die Finanzverwaltung gibt eine Möglichkeit vor, den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln.[1] Danach werden die Arbeitnehmer nach Steuerklassen getrennt in 3 Gruppen eingeteilt. Aus Vereinfachungsgründen kann stets die allgemeine Lohnsteuertabelle angewandt werden. Hingegen ist die Berücksichtigung eines eingetragenen Faktors bei Steuerklasse IV nicht möglich. Die Ermitt...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / Zusammenfassung

Überblick Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zählen unter der Bezeichnung Sachbezüge oder geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn. Schwierigkeiten bereitet häufig die Unterscheidung in steuerpflichtige Sachbezüge einerseits und in nicht steuerbare Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse sowie Aufmerksam...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.2 Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte

Neben dem Bewertungsabschlag von 4 % erhält der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rabattfreibetrag von 1.080 EUR im Kalenderjahr, wenn er verbilligt Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens erhält. Zahlt also ein Arbeitnehmer ein geringeres Entgelt, als sich aufgrund des Bewertungsabschlags ergibt, ist der hierdurch entstehende geldwerte Vorteil nur ins...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2 Pauschal versteuerte Sachzuwendung

Vom Zuwendenden nach § 37b EStG pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, soweit diese Arbeitnehmer nicht Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sind. Der in § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV allgemein geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Zuwendung und dem Zeitpu...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.1 Arbeitslohn und Zuwendungen in eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit auch mit privaten Maßnahmen verbunden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Eine Aufteilung der Kosten bei Incentivereisen ist zulässig.[1] An der Einheitstheorie, nach der eine Incentivereise als Gesamtes zu beurteilen war, hält die Finanzve...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung

Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteile, die sich als geldwerter Vorteil darstellen...mehr

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Arbeitszimmer / 5.2 Telefon/Handy/Internet

Bei arbeitnehmereigenen Telefonanschlüssen kann – anders als bei betrieblichen Telekommunikationsgeräten – durch die Privatnutzung des Arbeitnehmers kein geldwerter Vorteil entstehen. In bestimmtem Umfang kann der Arbeitgeber für die vom häuslichen Telefon des Arbeitnehmers geführten beruflich veranlassten Gespräche steuerfreien Auslagenersatz gewähren.[1] Hierunter fallen ne...mehr

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Geldstrafen / 1 Übernahme von Bußgeldern ist Arbeitslohn

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Praxis-Beispiel Vergehen während der Arbeitszeit Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er die Geschwindigkeitsbegrenzung, gerät in ein...mehr

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Insolvenzgeld / 1 Insolvenzgeld ist steuerfrei

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Insolvenzeröffnung für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitslohn haben. Das Insolvenzgeld, welches durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, ist einkommensteuerfrei und unterliegt damit auch nicht der Lohnsteuer.[1] Daneben sind u. a. auch Leistungen des Insolven...mehr

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Fortbildung/Weiterbildung / 2 Eigenbetriebliches Interesse

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im betrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat. Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf (be...mehr

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Verlosung / Zusammenfassung

Begriff Bei betrieblich veranlassten Verlosungen, stellt sich die Frage, ob etwaige Losgewinne eine Entlohnung oder eine steuerfreie Aufmerksamkeit für den Arbeitnehmer darstellen. Auch die Kostenübernahme für Lose einer außerbetrieblichen Lotterie kann zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen, wenn die Loskosten die 50-EUR-Freigrenze überschreiten. Erhalten Arbei...mehr

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Geschenke / 3.1.2 Sozialversicherung

Da Belegschaftsrabatte bis 1.080 EUR steuerfrei sind, bleiben sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1] Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung liegt also nur insoweit vor, als der geldwerte Vorteil den Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR im Jahr übersteigt.mehr

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Arbeitszimmer / 5.3 Computer mit Internetanschluss

Bei einem dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber leihweise überlassenen Computer mit Internetanschluss ist nicht nur die berufliche, sondern auch die private Nutzung steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung wurde auf Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt.[2] Hierdurch ist die private Nutzung dienstlicher Geräte (z. B. Laptop, Smartphone, Tablet) steuerfrei. Wendet der Arbeitgeber dem Arbei...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 3 Arbeitsessen bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Mahlzeiten und Getränke kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, z. B. anlässlich von Überstunden oder während einer betrieblichen Besprechung, liegt darin kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt jedoch nur für Arbeitsessen bis zu einem Wert von 60 EUR durchschnittlich je Arbei...mehr

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Belohnung / 3 Incentivereise mit touristischem Charakter

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Incentivereise, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, stellt dieses sog. Incentive für die Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Hiervon ist auszugehen, wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, das einschlägigen Touristikr...mehr

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Erholungsbeihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten,...mehr

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Betriebssport / 1 Überlassung betriebseigener Sportstätten

Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebseigene Sportstätten (z. B. Sportplatz, Fitnessraum, Schwimmbad etc.) unentgeltlich überlässt, geschieht dies beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Es handelt sich um keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, weil eher betriebliche Interessen im Vordergrund stehen.mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Nicht arbeitsplatzbezogene Weiterb...mehr

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Sammelbeförderung / Zusammenfassung

Begriff Eine Sammelbeförderung ist der unentgeltliche oder verbilligte Transport von mindestens 2 Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Beförderungsmittel. Die lohnsteuerliche Bedeutung der Sammelbeförderung liegt darin, dass der Gesetzgeber den geldwerten Vorteil einer Sammelbeförderung für den Arbeit...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb des Betriebs, z. B. in einem Restaurant, kostenlos oder verbilligt, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Steuerpflichtig ist der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der angefallenen Bewirtungskosten, wenn er die Freigrenze von 50 EUR monatlich übersteigt.[1] Für de...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / Zusammenfassung

Überblick Für die Lohnsteuerberechnung und die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich das erzielte Brutto-Arbeitsentgelt maßgeblich. Wird vom Arbeitgeber ein Nettolohn gezahlt, so stellen die insofern vom Arbeitgeber übernommenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einen geldwerten Vorteil dar. Deshalb muss der Nettolohn auf den Bruttolohn hochgerec...mehr

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Incentive / 1.2 Bewertung mit dem tatsächlichen Preis

Lohnsteuerpflichtig ist der Wert des Sachgeschenks. Darunter ist der übliche Endpreis am Abgabeort zu verstehen, den ein Dritter für dieses Geschenk aufzuwenden hätte. Dies wird regelmäßig der tatsächliche Aufwand des Arbeitgebers für den Kauf sein, z. B. der an den Reiseveranstalter gezahlte Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Für Unterkunft und Verpflegung dürfen die amt...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 1 Beiträge sind steuerpflichtig

Grundsätzlich stellen die durch den Arbeitgeber übernommenen Beiträge einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttolohn zugerechnet werden muss. Sie sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sollen dem Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Nettolohn zufließen, müssen sie auf den Bruttolohn hochgerechnet werden.[1] Die Steuerbefreiung für Zukunftssic...mehr

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Kinder / 4.1.2 Zahlung an beratende und betreuende Dienstleistungsunternehmen

Pauschale Arbeitgeberzahlungen an Dienstleistungsunternehmen, die Arbeitnehmer kostenlos in solchen Angelegenheiten beraten und betreuen (z. B. durch die Übernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige), gehören nicht zum Arbeitslohn.[1] Gleiches gilt für individuelle Zahlungen des Arbeitgebers an Dienstleistungsunternehmen, die Arbeitnehmer hinsichtl...mehr

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Aktienoptionen / 3 Finanzierung durch Entgeltumwandlung: Abweichende Beurteilung zum Steuerrecht

Mit Wirkung vom 1.1.2024 an ist der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 1.440 EUR auf 2.000 EUR angehoben worden. Soweit es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers handelt, stellt die Vermögensbeteiligung bis zur Höhe von 2.000 EUR kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Entgeltumwandlungsfälle sind grundsätzlich nicht beitragsfrei in der ...mehr

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Incentive / 1.3 Zufluss bei Erhalt

Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer erst dann zu, wenn er das Sachgeschenk tatsächlich erhält, nutzt oder in Anspruch nimmt, z. B. bei Antritt der Incentivereise. Nicht entscheidend ist der Zeitpunkt des Versprechens. Wendet ein Dritter das Sachgeschenk zu, gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug ebenso, wenn er den Zufluss kennt oder erkennen ka...mehr

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Kreditkarte / 1 Bewertung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Für Arbeitnehmer mit umfangreicher Reisetätigkeit[1] können Kreditkarten auf den Namen und für Rechnung des Arbeitgebers ausgegeben werden. Ob die Ausgabe der Kreditkarte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt, ist abhängig vom Verhältnis zwischen dienstlicher und privater Nutzung. Überwiegend dienstliche Kreditkartennutzung Ist die private gegenüber der dienstlichen Nut...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 4 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nach oder ist der Arbeitgeber in die Vorteilsgewährung eingeschaltet, funktioniert die gesetzliche Abzugsverpflichtung bei Lohnzahlungen durch Dritte unproblematisch. Damit auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt, die Lohnsteuer zutreffend erhoben werden kann, hat der Gesetzgeber...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte / 2.3 Echte Lohnzahlung eines Dritten

Werden dem Arbeitnehmer Vorteile als Barzuwendung von einem Dritten eingeräumt und tatsächlich erbracht, mit denen der Dritte wirtschaftlich belastet ist, liegt eine echte Lohnzahlung eines Dritten vor. Die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung muss folgende Merkmale aufweisen: im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, für den Arbeitgeber erbracht, Arbeitgeber hat von der Vorteilsgewäh...mehr

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Geschenke / 3.2.1 Lohnsteuer

Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug" in A...mehr

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Kundenbindungsprogramme / 2.2 Pauschalbesteuerung durch Prämienanbieter

Übersteigt der geldwerte Vorteil den steuerfreien Jahresbetrag von 1.080 EUR, kann der Veranstalter, der die Bonusleistungen erbringt, anstelle des individuellen Lohnsteuerabzugs beim Arbeitnehmer die Besteuerung über Bonusleistungen durch eine vereinfachte Pauschalsteuer sicherstellen.[1] Die Besonderheit besteht darin, dass die Pauschalbesteuerung nicht durch den Arbeitgeb...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht bzw. der Ar...mehr

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Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber darf die Erholungsbeihilfen pauschal mit 25 % versteuern[1], wenn sie im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] V...mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 2 Arbeitnehmerbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, ist zwischen einer üblichen Arbeitgeberbewirtung und einem Belohnungsessen zu unterscheiden. Bei einer üblichen Mahlzeit gilt eine Üblichkeitsgrenze von 60 EUR. Die Abgrenzungskriterien sind in den Lohnsteuer-Richtlinien[1] zu finden. Der Gesetzgeber gibt im Rahmen der ...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 2 Aufzeichnungspflichten bei Belegschaftsrabatten

Zur steuerlichen Erfassung von Belegschaftsrabatten hat der Arbeitgeber diese bei jeder Lohnabrechnung im Lohnkonto besonders kenntlich zu machen und ohne Kürzung um den sog. Rabattfreibetrag aufzuzeichnen. Dabei sind der Abgabetag, der Abgabeort und ggf. das Entgelt, das der einzelne Arbeitnehmer für den Sachbezug entrichtet hat, anzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass...mehr

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Aufmerksamkeiten / Zusammenfassung

Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn, die...mehr

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Aktienoptionen / 12 Anwendung der Fünftelregelung

Die steuerpflichtigen geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Aktienoptionsrechte können als Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Voraussetzung ist, dass der Zeitraum zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als 12 Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist....mehr

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Incentive / 3.3 Bewertung und Arbeitgebererstattung

Die Bewertung des Reisewerts zur Erfassung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Erstattung der Reisekosten wie bei Auswärtstätigkeiten nach § 3 Nr. 16 EStG kommt grundsätzlich nicht in Betracht.mehr