Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 126 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[490] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (analog § 93 Abs. 1 S. 2 Ak...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsfeier: Das Finanz... / Ermittlung der Kosten für die Weihnachtsfeier

Die Planung einer Weihnachtsfeier muss deshalb gut durchdacht sein. Bleiben die Gesamtkosten der Feier unter 110 EUR brutto pro Teilnehmer, ist der geldwerte Vorteil für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Überschreiten die Kosten diesen Betrag, muss der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Die Kosten der Begleitperson werden dabei dem jew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Bereicherungsabsicht

Rz. 33 Zusätzlich zum vorsätzlichen Handeln muss der Täter auch in der Absicht (= dolus directus 1. Grades[1]) handeln, um sich oder einen Dritten zu bereichern[2]; demnach muss das Handeln des Täters auf einen geldwerten Vorteil gerichtet sein.[3] Der Vermögensvorteil muss das End- oder Zwischenziel des Handelns sein, sodass es nicht genügt, wenn die Bereicherung lediglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltbescheinigung / 3 Was in der Entgeltbescheinigung mindestens abzubilden ist

Gesamtbruttoentgelt Welche Inhalte in die Entgeltbescheinigung mindestens aufzunehmen sind, regelt § 1 Abs. 2 EBV. Darzustellen ist dabei unter anderem das Gesamtbruttoentgelt ohne Trennung nach laufenden und einmaligen Bezügen und Abzügen, die konkreten Abzüge vom Gesamtbruttoentgelt sowie das daraus resultierende Nettoentgelt. Die Frage, welche Werte sich bei der Angabe des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Umfang des Schadensersatzanspruches

Rz. 34 Schaden ist jede gesellschaftszweckwidrige Minderung des geldwerten Gesellschaftsvermögens (OLG Naumburg GmbHR 1998, 1182); der Geschäftsführer muss jeden vermögenswerten Nachteil für die GmbH ausgleichen, der bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre (Altmeppen § 43 Rz. 101). Schadensbegriff des §§ 249 ff. BGB ist nach allg. A. anwendbar (MüKo GmbHG/Fleisch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 6 Steuerrechtliche Aspekte

Die Überlassung eines Fahrrads durch Entgeltumwandlung stellt grundsätzlich einen zu versteuernden Sachbezug dar. Sie erfolgt auch nicht "zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung" (§ 37b Abs. 1 Nr. 1 EstG) und kann somit nicht pauschal versteuert werden.[1] Die Tarifvertragsparteien haben sich hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Entgeltumwandlung gemeinsam an das ...mehr

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Fahrradleasing / 7 Sozialversicherung, Betriebsrente, Altersteilzeit

Das vorstehend ermittelte steuerpflichtige Bruttoentgelt ist auch die Basis für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Reduzierung des Bruttoentgelts infolge des Barlohnverzichts verringern sich auch die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zu den entsprechenden Sozialversicherungen. Das gleiche gilt für die Beiträge/Umlagen zur Zusatzversorgu...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Korrektur

Sachverhalt Die Lohnsteuer für März wurde für 50 Mitarbeiter einer Firma zum 10.4. angemeldet und abgeführt. In der Meldung waren folgende Beträge enthalten: Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer: 50.000 EUR Evangelische Kirchensteuer: 2.400 EUR Römisch-katholische Kirchensteuer: 2.100 EUR Es wird festgestellt, dass die abgeführten Steuerabzugsbeträge zu gering waren. Bei der Lo...mehr

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Privatnutzung von Vereinsfa... / 3 Geldwerter Vorteil

Eine wichtige Maßzahl für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Im Zusammenhang mit der Dienstwagenbesteuerung ist zudem der Antrieb entscheidend. Wie bereits erwähnt, gelten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren andere Regelungen als für rein elektrische Antriebe. Für die grundlegenden Unterscheidungen von Elektro-Pkws...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4 Pauschalversteuerung

Bei der Pauschalversteuerung aller Privatfahrten wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Dabei wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 EUR abgerundet. Der Bruttolistenpreis erhöht sich gegebenenfalls um Sonderausstattunge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 2 Hintergrundinformationen und erster Überblick zur steuerlichen Behandlung von Dienstwagen

Die steuerliche Behandlung von Dienstfahrzeugen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Wird ein Pkw privat genutzt, egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein sogenannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / Zusammenfassung

Am 26.06.2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" im Bundestag beschlossen. Es enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem zur E-Mobilität. Das hat Auswirkungen auf die Privatnutzung von Vereinsfahrzeugen. Verfügen Vereine als Arbeitgeber über eigene oder geleaste Pkws, werden diese möglicher...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.1 Differenzierung nach Antriebsart

Die Anwendung der 1-%-Methode für Elektro- und Hybridfahrzeuge wurde in der Vergangenheit mehrfach modifiziert. Der geldwerte Vorteil wurde ab 2019 unter Beachtung einer Höchstgrenze für den Bruttolistenpreis zunächst halbiert. Das heißt, für Elektrofahrzeuge kam zunächst nur der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz. Das bedeutet, hier waren statt 1 % lediglich 0,5 % zu verste...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.2 Pauschale Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem 0,03-%-Monatszuschlag

Bei der 1-%-Methode muss zusätzlich zur Pauschalbesteuerung ein Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden. Dies kann in Höhe von 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer und Monat erfolgen. Praxis-Beispiel Der Bruttolistenpreis eines dieselbetriebenen Fahrzeugs liegt bei 40.000 EUR. Anzurechnen sind für Fahrten...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.3 Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Tagespauschale von 0,002 %

Bei der 1-%-Regelung können Steuerpflichtige, wie bereits ausgeführt, zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und einer 0,002-%-Tagespauschale wählen. Bei der Tagespauschale ist der geldwerte Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Dies erfordert jedoch einen Nachweis. Es sind Aufzeichnungen zu führen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 1 Aus dem Vereinsalltag

Ein hessischer Golfclub beschäftigt zwei fest angestellte Golftrainer, die im Auftrag des Vereins nicht nur Interessierte auf der vereinseigenen Anlage, sondern auch in Nachbarvereinen trainieren. Beiden Teaching Pros wird jeweils ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den sie auch für private Zwecke nutzen dürfen. Der 40-jährige Golftrainer Steven wohnt direkt auf der Vere...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahreswagen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Arbeitgeber des Kfz-Gewerbes verkaufen regelmäßig verbilligt Kraftwagen an ihre > Arbeitnehmer; diese dürfen die mit Rabatt erworbenen (Neu-)Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen (sog Jahreswagen). Zur arbeitsrechtlichen Qualität des Rechtsanspruchs auf Einräumung des Personalrabatts für Jahreswagen vgl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jagd

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufwendungen für eine Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (Böhme, DStZ 1985, 612; zur Jägerprüfung vgl BFH/NV 2012, 783 und EFG 2019, 338). Unterhält ein Unternehmer die Jagd, sind die Aufwendungen ausdrücklich vom Abzug als > Betriebsausgaben ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG; vgl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Sachbezug: Kann der > Arbeitnehmer eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der > Arbeitgeber zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Übernahme von Steuerberatungskosten

Rz. 286 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Übernimmt der ArbG die > Steuerberatungskosten für den ArbN, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu. Dieser > Arbeitslohn ist grundsätzlich direkt zuzuordnen, dh die Kostenübernahme für eine > Steuererklärung im Tätigkeitsstaat dem Tätigkeitsstaat und die Aufwendungen für eine Steuererklärung im Ansässigkeitsstaat diesem Staat. Anders is...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Übernahme von Steuerzahlungen

Rz. 291 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Übernimmt ein ArbG die LSt/ESt sowie ggf zugehörige Annexsteuern (SolZ, KiSt) des ArbN, ist die Übernahme als geldwerter Vorteil – soweit sie auf den > Arbeitslohn entfällt – dem Staat zuzurechnen, in dem sie gezahlt wird. Übernimmt der ArbG auch Steuern, die mit anderen Einkunftsquellen zusammenhängen, ist dieser Betrag nach den allgemeine...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationale Schulen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Internationale Schulen werden zB von privaten Trägern oder Auslandsinstitutionen im > Inland (zB in Berlin, Bonn, München und Potsdam), aber auch im > Ausland Rz 1 unter Beteiligung aus Deutschland entsandter Lehrkräfte betrieben. Eine Übersicht aller deutschen Auslandsschulen findet sich unter www.auslandsschulwesen.de, einer Seite der Zentr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufzeichnungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Aufzeichnungspflichten für den Bereich der > Lohnsteuer ergeben sich im Wesentlichen aus § 41 EStG iVm § 4 LStDV zum > Lohnkonto . Zu Aufzeichnungserleichterungen vgl § 4 Abs 3 LStDV, > R 41.1 LStR, > Lohnkonto Rz 27, > Rabatte Rz 69. Aufzeichnungen sind auch in elektronischer Form auf Datenträgern zulässig, wenn das dabei angewendete Verf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Auskunftsrechte des Arbeitnehmers

Rz. 12 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben dem ArbG hat auch der ArbN ein Auskunftsrecht iRd Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 14). Zum Anspruch des Stpfl auf Auskunft über die von der FinVerw gespeicherten eigenen Daten vgl die §§ 32a bis 32 f AO und > Datenschutz Rz 6, > Informationelle Selbstbestimmung sowie zur > IZA vgl BFH 202, 425 = BStBl 2004 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Optionsrechte (Stock Options)

Rz. 284 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Aufteilung des Besteuerungsrechts des geldwerten Vorteils aus Kaufoptionsrechten (> Stock Options) ist darauf abzustellen, ob die Option einen Vergangenheits- oder Zukunftsbezug hat. Optionsrechte, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, sollen in erster Linie in der Vergangenheit geleistete Dienste honorieren, es sei denn, s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internet

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die weitgehende > Digitalisierung des über Dekaden hinweg zuvor in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende Notw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Finanzverwaltung und Gericht

Rz. 32 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Anrufungsauskunft ist mit ihrer Bekanntgabe eine das Betriebsstätten-FA grundsätzlich bindende Zusage, einen bestimmten Sachverhalt steuerlich in bestimmter Weise zu behandeln. Diese Bindung ergibt sich unmittelbar aus § 42e EStG iVm § 118ff AO; der Grundsätze von > Treu und Glauben (> Rz 8) bedarf es insoweit nicht mehr. Das > Betriebss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124 ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinan- Haftungsinanspruchnahme 75. Lieferung 05.2022, Seite 536.2spruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick und Systematik der Vorschrift

Rn. 6 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Regelung ermöglicht die vorläufige Nichtbesteuerung (Steuerpause) des Arbeitslohns im Falle der durch den ArbG vergünstigten Übertragung von Vermögensbeteiligungen an den ArbN. Dabei besteht (bereits) nach der Übertragung die Verpflichtung des Betriebsstätten-FA, den Vorteil im Rahmen einer Anrufungsauskunft zu bestätigen. Grundlage ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Nachversteuerung (§ 19a Abs 4 S 1, Abs 4a EStG)

Rn. 121 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt auch den Besteuerungszeitpunkt. Tritt einer der in den Nr 1–3 des § 19a Abs 4 S 1 EStG genannten Fälle ein, so unterliegen bisher nicht besteuerte Vorteile zu diesem Zeitpunkt der Besteuerung (dh im Zeitpunkt der Übertragung, nach fünfzehn Jahren und bei Beendigung des Dienstverhältnisses, s jedoch Rz 121a) und d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 134 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aufgrund des Verweises in § 19a Abs 5 EStG auf die Anrufungsauskunft ("im Rahmen einer Anrufungsauskunft") müssen die Voraussetzungen in § 42e EStG erfüllt werden, soweit sich aus § 19a Abs 5 EStG nichts anderes ergibt (insoweit Rechtsgrundverweis, so schon Bleschick in BeckOK EStG, § 19a EStG Rz 281 (07/2025)). Die Anrufungsauskunft erfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertungsmaßstab und Bewertungszeitpunkt (§ 19a Abs 1 S 4 und 7 EStG)

Rn. 98 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach der Spezialregelung des § 19a Abs 1 S 7 EStG sind die AK mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Mangels weiterer Konkretisierung, was im Schrifttum auf Kritik stößt (ua Westermann/Thor, FR 2021, 198, 203), gelten die allg Grundsätze (dh das BewG und nicht § 8 Abs 2 S 1 und S 11 EStG), hierauf bezieht sich im Wesentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498) – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gewerbsmäßigkeit

Rz. 1194 [Autor/Stand] Nach der herkömmlichen Interpretation handelt gewerbsmäßig, wer die Tat mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte deliktstypische Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen[2]. Das Merkmal "Gewerbsmäßigkeit" ist also wesentlich geprägt durch ein subjektives Element, so dass bereits mit der erste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.2 Stiftungsvermögen

Rz. 12 Der Stifter muss der zu errichtenden Stiftung im Stiftungsgeschäft zur Erfüllung ihres Zwecks ein Vermögen widmen, welches der Stiftung zur eigenen Verfügung überlassen wird (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unter dem Begriff "Widmung" ist das bloße schuldrechtliche Versprechen zu verstehen, der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch gesonderten Übertragungsakt bestimmt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse Kein steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Keine Gewinn-, sondern nur Einnahmeerzielungsabsicht erforderlich

Tz. 40 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4 Abs 1 KStG ist entgegen der Regelung zum Begriff des Gew in § 15 Abs 2 EStG eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Die Einnahmeerzielungsabsicht iSd § 4 Abs 1 KStG umfasst nach dem Einnahmebegriff des § 8 Abs 1 EStG nicht nur die Erzielung von Einnahmen, sondern auch alle geldwerten Vorteile, die im Verlauf der wirtsch Akt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Schwarzlohnabrede

Rz. 1324 [Autor/Stand] Der Taterfolg der Lohnsteuerhinterziehung bestimmt sich, unabhängig davon, ob im Einzelfall eine Steuerverkürzung auf Zeit oder auf Dauer vorliegt (s. dazu Rz. 1322.1, 1334), nach dem Nominalbetrag der verkürzten Steuer und nicht etwa – bei einer Steuerverkürzung auf Zeit – nur der Zinsschaden (s. Rz. 502)[2]. Rz. 1325 [Autor/Stand] Der in der Praxis hä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Zuwendung von Nutzungen und Leistungen

Tz. 206 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 2 KStG sind Nutzungen und Leistungen keine Zuwendungen iSd Vorschrift, also keine Spenden. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (s § 100 BGB). Leistungen sind zB Dienst- oder Arbeitsleistungen. Das Abzugsverbot bedeutet also, dass der ...mehr