Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der geldwerte Vorteil für die Sozialversicherung nach den gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 6 Kein geldwerter Vorteil bei Nutzungsverbot

Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1 Geldwerter Vorteil durch Privatnutzung des Dienstwagens

Erhält der Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 5 Möglichkeit der Privatnutzung führt zu geldwertem Vorteil

Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass bei Anwendung der 1-%-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Ansche...mehr

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Dienstwagen / 10 Umsatzbesteuerung des geldwerten Vorteils

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung bestimmt sich danach, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung handelt.[1] Wird die private Nutzung arbeitsvertraglich festgelegt, ist umsatzsteuerlich von einer entgeltlichen Dienstwagenüberlassung auszugehen. Die private Nutzung stellt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.[2] ...mehr

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Dienstwagen / 2 Beitragsfreiheit bei pauschaler Besteuerung

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Fahrtkostenzuschüsse bzw. für geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs[1] führt dazu, dass diese Entgeltbestandteile nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind.[2] Sie sind jedoch dann beitragspflichtig, wenn der Arbeitgeber vom Regelbesteuerungsverfahren Gebrauch macht. Pr...mehr

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Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4 Nutzungsentgelt und Entgeltumwandlung

Einige Arbeitgeber bieten insbesondere ihren außertariflichen Mitarbeitern die Möglichkeit an, einen (geleasten) Pkw zur dienstlichen und privaten Nutzung aus dem Arbeitsentgelt zu unterhalten (Entgeltumwandlung). Nachdem der Arbeitnehmer den Pkw ausgewählt hat, schließt der Arbeitgeber mit einer Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag (Finanz-Leasingrate einschließlich Ful...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 9.2 Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Für den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hat der Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge anstatt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Hinzu kommen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 7 Sonderfall: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist die private Nutzung eines Dienstwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, liegt laut Rechtsprechung des BFH Sachlohn vor. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, denen die GmbH einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4 Wahlrecht bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Bei gleichzeitiger Überlassung mehrerer Dienstwagen hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, und für die anderen Fahrzeuge die Nutzungswertbesteuerung nach der 1-%-Regelung durchführen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Gesetzlicher Vorrang der 1-%-Regelung

Der gesetzliche Vorrang der 1-%-Regelung ist im Lohnsteuerverfahren dann von Bedeutung, wenn sich z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung herausstellt, dass die gewählte Einzelnachweismethode rückwirkend versagt werden muss, weil die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. 1-%-Regelung bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs Eine Korrektur d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1.2 Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung

Anspruchsgrundlage für die Überlassung ist in aller Regel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Möglich ist die Überlassung eines ganz bestimmten Fahrzeugs, eines Fahrzeugs aus einer bestimmten Fahrzeugklasse (Mittelklasse/Oberklasse) oder der Zugriff auf ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool. Sinnvoll ist zudem die Festlegung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.2 Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerruf

Freiwilligkeitsvorbehalte sowie ein freier, einseitiger Widerruf ohne vertraglichen Widerrufsvorbehalt durch den Arbeitgeber sind aufgrund des Entgeltcharakters bei zulässiger Privatnutzung nicht möglich.[1] Ein Widerrufsvorbehalt kann aber zwischen den Arbeitsvertragsparteien wirksam vereinbart werden. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an Widerrufsvorbehalte im Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / 5. Familienheimfahrten

Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind mit einer Entfernungspauschale steuerlich abziehbar (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 5, 6 und 9 EStG). Aufwendungen für im Rahmen einer Einkunftsart überlassenes Kfz = Ausschluss des WK-Abzugs: Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug (Kfz) wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Leitsatz Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei (Anschluss an Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700, Rz 34). Normenkette § 3 Nr. 34, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Geldwerter Vorteil bei gleichzeitigen Werbungskosten

Rz. 82 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist für die Nutzung des betrieblichen Kfz ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff) und/oder für (Familien-)Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (> Rz 53 ff) anzusetzen, darf dieser geldwerte Vorteil vom ArbG für den LSt-Abzug nicht ohne Weiteres um den dem ArbN zustehenden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Pauschalbesteuerung von geldwerten Vorteilen

Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für steuerpflichtige Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der ArbG die LSt in bestimmten Grenzen mit 15 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 161/3). Zu steuerfreien Leistungen bei Sammelbeförderung > Rz 5 f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ermittlung des geldwerten Vorteils (Bewertung des Sachbezugs)

I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Andere Vorteile bei Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befördert ein ArbG mehrere ArbN gemeinsam mit einem Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte, wie zB mit einem Werksbus, ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit die > Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist (§ 3 Nr 32 EStG). Ist die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz nicht notwendig, so ist der We...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nutzung mehrerer Fahrzeuge/Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Arbeitnehmer/Fahrzeugpool

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge – pauschale Bewertung: Stehen einem ArbN gleichzeitig mehrere Kfz zur Verfügung, so ist grundsätzlich für jedes Kfz der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen (BFH 242, 123 = BStBl 2014 II, 340; dazu Hilbert, NWB 2013, 3592); dies gilt auch beim Einsatz eines We...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zwischenheimfahrten enthält § 8 Abs 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung: Die Nutzung des Kfz zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des maßgebenden Listenpreises (> Rz 25) für jeden Entfernungs-km zwischen dem Ort des eigenen Hausstands, idR die Familienwohnung, und dem Beschäftigungsort anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übernahme einzelner Betriebskostenteile

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs wie zB Treibstoffkosten, so wollten Rechtsprechung und FinVerw lange den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nicht um diesen Aufwand mindern (vgl BFH 219, 203 = BStBl 2008 II, 198; BFH 219, 206 = BStBl 2009 II, 199). Inzwischen gilt aber als Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kostendeckelung

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ergibt sich zB aus einer betrieblichen Kostenstellenrechnung, dass auf ein ganzes Kalenderjahr (VZ) bezogen die gesamten Aufwendungen (> Rz 39 ff) für das beruflich und privat genutzte Kfz niedriger sind als der sich bei Ansatz der 1-%-Regelung ergebende Wert, so darf dieser niedrigere Wert als geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung angese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Anschaffungskosten für das betriebliche Kfz einschließlich seiner Ausstattung, so stehen ihm dafür AfA (> Rz 39/1) nicht zu. Die Zuzahlung des ArbN mindert aber den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Kfz (> R 8.1 Abs 9 Nr 4a LStR). Rz. 46 Aufgrund der neueren Rechtsprechung unterscheidet die FinVer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Benutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen einer anderen Einkunftsart

Rz. 83 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden, dass die Benutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung betriebsfremder > Einkünfte nicht mit der 1-%-Pauschale abgegolten, sondern ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern ist (BFH 214, 61 = BStBl 2007 II, 445; BFH/NV 2009, 1617). EFG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besonderheiten bei Schwerbehinderten

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Menschen mit Behinderungen und einem GdB von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen ‚G’ im Behindertenausweis können ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als WK abziehen; es ist dabei durch amtliche Unterlagen nachzu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nutzungsüberlassung für die Fahrt zur Arbeit

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung des Fahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte führt zu einem gesondert zu erfassenden geldwerten Vorteil neben der (allgemeinen) Privatnutzung (zur Bewertung > Rz 30 ff); ggf ebenso bei Benutzung des Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung (> Rz 57 ff). Das gilt auch, we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Laufende Nutzungsvergütungen

Rz. 48 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlt der ArbN an den ArbG für die laufende Nutzung des Kfz ein Entgelt, so mindert dieses den privaten Nutzungswert (> R 8.1 Abs 9 Nr 4 Satz 1 LStR). Rz. 48/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein derartiges Nutzungsentgelt kann in folgenden Varianten vorkommen (BMF vom 03.03.2022, Rz 53, BStBl 2022 I, 232):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderverschickung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verschickt der > Arbeitgeber Kinder seiner > Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt in eigene oder fremde Kinderheime, so führt der damit verbundene geldwerte Vorteil grundsätzlich zu > Arbeitslohn. Es gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Verschickung des ArbN selbst (> Deutsche Post Rz 6 Erholungsbeihilfen , > Erholung). Für nicht schulpflich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Garagen

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlungen, die der ArbG an seinen ArbN dafür leistet, dass dieser den Firmenwagen in einer Garage unterstellt, unterliegen nicht dem LSt-Abzug (vgl bereits > Rz 6). Es werden zwei Fälle unterschieden (vgl OFD Frankfurt/M vom 18.03.2003, DB 2003, 853 = DStZ 2003, 472):mehr