Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.2 Gesetzliche Lohnsteuerabzugspflicht

Der Arbeitgeber ist auch zum Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen verpflichtet, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem Dritten erhält. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber weiß oder zumindest erkennen kann, dass solche Vergütungen erbracht werden.[1] Die Lohnsteuerabzugsverpflichtung und damit das Haftungsrisiko besteht für Lohnzahlungen durch Dr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem zur Steuerentrichtung Pflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO gere...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.2 Bewertung des zu besteuernden Vorteils

Der anzusetzende Wert des pauschal zu besteuernden Vorteils bestimmt sich dabei i. d. R. nach dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe.[1] Aus Vereinfachungsgründen kann der Wert auch mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Gesc...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.1 Pauschalbesteuerungsmöglichkeit mit 25 %

Für den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus einer Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten kann der Arbeitgeber antelle der individuellen Besteuerung auch die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % wählen. Diese gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – jedoch nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und wenn diese zusätzlich...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3 Übereignung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt betriebliche Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG nicht. Bei diesem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer handelt es sich somit um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. 3.1 Pauschalbesteue...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Überlassung betrieblicher Telekomunikations- und Datenverarbeitungsgeräte zur Privatnutzung

Geldwerte Vorteile die beim Arbeitnehmer durch die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten entstehen, sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung begünstigt somit private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 7 Überlassung von Telefonkarten oder Surfsticks fürs Internet

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos Telefonkarten oder Internetsticks für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Da es sich bei der Telefonkarte oder dem Surfstick um einen Sachbezug handelt, kann der Wert allerdings im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben, soweit die Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Angabepflichtig sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 246). Dabei anzugeben sind lediglich diejenigen Bezüge, die ein Organmitglied unm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.23 Geschenke → Zeile 62

Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summe der Geschenke an eine Person,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.4 Steuerfreie Arbeitgeberleistungen → eZeile 51

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer i.Z.m. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geldwerte Vorteile zukommen zu lassen, die steuerfrei sind oder pauschal versteuert werden können. Stellt z. B. ein Mietwagenverleih seinen Arbeitnehmern Mietwagen kostenlos für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, dürfen Arbeitnehmer eines Verkehrstr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 28-33

Getrennte Eintragungen (Zeilen 27-34, 35-42 und 43-50) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.4 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei Forderungsverzicht

Verzichtet der Arbeitgeber hingegen von vornherein auf eine mögliche Rückforderung vom Arbeitnehmer, so liegt in der Übernahme der nachgeforderten Lohnsteuer ein geldwerter Vorteil, der im Zeitpunkt der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt lohnsteuerpflichtig ist. Der nachgezahlte Steuerbetrag ist entweder als netto gezahlter sonstiger Bezug zu versteuern oder es ist für die üb...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Maßstabszinssatz für das vergleichbare Darlehen am Abgabeort bzw. dem günstigsten Preis am Markt und dem Zinssatz, der im konkreten Einzelfall tatsächlich vereinbart ist.[1] Der Arbeitnehmer erzielt keinen steuerbaren Zinsvorteil, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz a...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.3 Rabattfreibetrag ist anwendbar

Verbleibt nach Abzug der vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen ein Zinsvorteil, bleibt dieser bis zur Höhe des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR [1] im Kalenderjahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Rabattfreibetrag insoweit nicht bereits durch andere geldwerte Vorteile ausgeschöpft wurde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zugewendet ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 2 Benefitspaket: Kinderbetreuung, Internet und Gutschein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist Vater von 2 Kindern und arbeitet häufig im Homeoffice. Sein Arbeitgeber wendet ihm Mitarbeiterbenefits i. H. v. monatlich 305 EUR zu: Kindergartenzuschuss (200 EUR) Diensthandy inkl. privater Nutzung (45 EUR) "Zuschuss" Telefon/Internet (10 EUR) Gutschein Drogeriekette (50 EUR) Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.1 Auswahlermessen des Finanzamts

Verbindliche Grundsätze, wer im Einzelfall vom Finanzamt in Anspruch zu nehmen ist, ob eine Rangfolge bei der Inanspruchnahme einzuhalten ist oder ob die Inanspruchnahme des einen oder des anderen Beteiligten gänzlich ausgeschlossen sein kann, lassen sich nicht festlegen. Die Frage, ob der Arbeitgeber vor dem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden darf, hängt wesentlich vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause

Kommentar Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens beim Arbeitgeber und zu Hause, einschließlich der Überlassung einer Ladeeinrichtung. Dabei gibt es einige Neuerungen und Ergänzungen. Das neue BMF-Schreiben v. 11.11.2025 ersetzt das bisherige Schreiben v. 29.9.2020 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Eine Ausnahme bildet nur die erst ab 2026 gültige Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause (dazu später mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in der Bundesrepublik oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich, orientieren sich aber meistens an dem OE...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Beweislast bei der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge

Es ist nur dann eine Entnahme zu besteuern, wenn auch etwas entnommen wurde. Für die Entnahmebesteuerung nach §§ 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG reicht daher nicht die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Fahrzeugs (hier: E-Auto) aus.[17] Das Fahrzeug muss auch tatsächlich von dem Gesellschafter zu privaten Zwecken gefahren werden.[18] Anscheinsbeweis: Es ist in der Besteue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / VIII. Dienstwagen

Rz. 104 Beim Streit um den Dienstwagen kann es um die Herausgabe des Fahrzeuges nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gehen. Verlangt der Arbeitgeber den Wagen heraus und verweigert der Arbeitnehmer die Herausgabe, wird häufig der Fahrzeugwert als Gegenstandswert angesetzt.[106] Dieses gilt auch, wenn der Herausgabeanspruch im Rahmen einer Widerklage geltend gemacht ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 1 Geldwerter Vorteil für private Nutzung

Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs weiterhin unentgeltlich privat nutzen, handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Bezieht in dieser Zeit der Arbeitnehmer keinen weiteren steuerpflichtigen Arbeitslohn, ist es möglich, dass – je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeugs u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2.2 Zuschuss des Arbeitgebers: Kombination aus Arbeitsentgelt und Sachbezug

Der Dienstwagen ist also auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld Bestandteil der Vergütung. Der Arbeitgeber schuldet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld grundsätzlich in Höhe eines bestimmten "Unterschiedsbetrags". Indem er der Arbeitnehmerin den Dienstwagen auch während der Schutzfrist weiter zur Verfügung stellt, wird ein Teil des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld in F...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ist der SV-Freibetrag die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Krankentagegeld. Übersteigt der geldwerte Vorteil aus der Weiternutzung des Dienstwagens während des Bezugs von Krankentagegeld die Differenz um mehr als 50 EUR, kommt es zur Beitragspflicht. Beitragspflichtig ist dann der Betrag, der den SV-Fr...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2.1 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt. Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt wird grundsätzlich aus den 3 letzten Monaten vor Beginn der Schutzfrist[1] berechnet....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 5 Elterngeld und Elternzeit

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig. Achtung Einkommen während des Bezugs von Elterngeld Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen während des Kranken- und Mutterschaftsgeldbezugs oder in der Elternzeit behalten und weiter nutzen. Aber: Wie wirkt sich dies auf den Anspruch und/oder den Bezug der Sozialleistung aus? Was muss lohnsteuer- und beitragsrechtlich berücksichtigt werden? Sind Sozialversicherungsmeldungen notwendig? Gesetze, Vorschriften und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3 Weiternutzung von (Elektro-)Fahrrädern

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Weiternutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern während Elternzeit, Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrrad oder E-Bike handelt, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist und dem Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, oder ob es sich um ein E-Bike han...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Vorteil eines Dritten

Rz. 4 Sinn und Zweck der angeordneten Bedingung muss es sein, dass der Dritte einen Vorteil hiervon hat. Hat der Erblasser oder der Bedachte einen Vorteil, ist dies ohne Bedeutung für § 2076 BGB, da unter den Begriff des Dritten jede Person fällt, die nicht Erblasser oder bedachte Person ist. Bei dem Vorteil muss es sich nicht um einen geldwerten Vorteil handeln.[6] Als Vort...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / 1.4 Gebühren bei elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps

Trägt der Arbeitgeber die Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung von elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps (z. B. Setup-Gebühr), handelt es sich nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Die vom Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 1 Geldwerter Vorteil bei freier Nutzung

Die Überlassung einer Jahresnetzkarte eines Verkehrsunternehmens bzw. einer BahnCard zur uneingeschränkten Nutzung durch den Arbeitnehmer stellt grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar und ist deshalb beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Hierbei handelt es sich um einen sofortigen Zufluss von Arbeitsentgelt, d. h. es fließt nicht erst bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.1 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit (umfangreicher) Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard oder stellt er ihm direkt eine BahnCard zur Verfügung, um auf diese Weise selbst erstattungspflichtige Fahrtkosten für Dienstreisen zu sparen, gehört die BahnCard zu den steuerfreien Reisekosten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass durch die Anschaffung der Bah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 3 Rabattregelung für die Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen

Wird die BahnCard bzw. eine Jahresnetzkarte von dem Verkehrsunternehmen an die eigenen Mitarbeiter abgegeben, wird die Beitragspflicht im Rahmen der Rabattregelung beurteilt. Beträgt der Wert der Jahresnetzkarte nicht mehr als 1.080 EUR, besteht Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung für diesen geldwerten Vorteil.[1] Ist der geldwerte Vorteil höher, ist der Betrag, der den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.3 Teilamortisation

Werden die Kosten der BahnCard durch Auswärtstätigkeiten und/oder als Jobticket nicht vollständig erreicht (prognostizierte Teilamortisation), stellt die Überlassung der Fahrberechtigung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Arbeitgeberleistung kann i. H. d. als Jobticket berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steuerfrei belassen werden. Die Fahrberechtigung ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / 2. Aufklärungsverpflichtung über Gewinnmargen

Rz. 8 Die Frage, ob dem Anleger im Rahmen der Anlageberatung eine eingepreiste Gewinnmarge offenzulegen ist, wird kontrovers diskutiert. Zahlreiche Gerichte vertreten die Auffassung, dass der Anleger über eine solche Gewinnmarge nicht aufzuklären sei, wenn es sich um ein Festpreisgeschäft handelt.[72] Sowohl das OLG Köln als auch das OLG Frankfurt am Main vertreten hingegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / 1. Aufklärungsverpflichtung über Rückvergütungen (sog. "kick-backs")

Rz. 7 Die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen war nicht unvorhersehbar. Bereits das Reichsgericht hatte sich mit der Frage befasst, ob der Bankier eine Emissionsbonifikation für sich behalten darf.[47] Es widersprach, nach zutreffender Auffassung des Reichsgerichts dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Bankier gegenläufige Interessen wahrnimmt und zudem seinem Kun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _________________________ – nachfolgend au...mehr

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§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Muster: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs"

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.2: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs" An die XY-Bank Anschrift Mandantenname ./. XY-Bank Z-Filmfonds Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir Ihnen hiermit an, dass wir Ihre...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 30 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr