Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.1 Lkw, Zugmaschinen und Kombifahrzeuge

Die Vorschrift der 1 %-Regelung findet deshalb bereits bisher keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht (auch) der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend ­anzuwenden. Die Rechtsprechung erweitert den Fahrzeugkreis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2 Ermittlung der Gesamtkosten

Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Für Elektrofahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist eine pauschale Kürzung der Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs für die darin enthaltenen Aufwendungen für das Batteriesystem vorg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3 Viertelung des Bruttolistenpreises seit 2020

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich aus dem Klimapaket 2030 für Fahrzeuge ohne jeglichen Kohlendioxidausstoß. Hierunter fallen (reine) Elektrofahrzeuge sowie diesen gleichgestellte emissionsfreie Fahrzeuge.[1] 2.2.3.1 Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR Für Elektrofahrzeuge, die seit 1.1.2019 angeschafft bzw. geleast und erstmals seit 1.1.2020 an den Arbeitnehmer überlas...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.1 Bisherige Behandlung von Nutzungsverboten

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien werden Nutzungsverbote nur im Zusammenhang mit seitens der Firma vorgenommenen Kontrollmaßnahmen anerkannt.[1] Die Einhaltung des Nutzungsverbots ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen, die zum Lohnkonto zu nehmen sind. Eine Sonderstellung nehmen schon bisher Firmenfahrzeuge des betrieblichen Fuhrparks ein, die nicht einem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8 Überlassung von Sonderfahrzeugen

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % der Privatnutzung sowie 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach dem Gesetzeswortlaut für sämtliche Fahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Firmenwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.4 Die pauschalen und prozentualen Abschläge in Übersichtform

Die jeweiligen Abschläge und Kürzungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die es bei der Firmenwagenbesteuerung in den Jahren 2013-2030 zu beachten gilt, sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer komplizierten (ökologischen) Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Die nachfolgende Übersicht kann hie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.1 Keine Fahrzeugnutzung

Wie bereits ausgeführt, sind die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Firmenwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.2 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich also um eine übliche Bewirtung, gilt folgende lohnsteuerliche Behandlung: Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.5 Belohnungsessen über 60 EUR

Bei vom Arbeitgeber (unmittelbar oder mittelbar) anlässlich einer beruflicher Auswärtstätigkeiten gewährten Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet, handelt es sich um unübliche Mahlzeiten. Bei diesen wird vom Gesetz unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt. Der Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte ist ausgeschlossen. Der geldwerte Vorteil muss in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.2 Welches Land maßgebend ist

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der vom BMF veröffentlichten Übersicht abgelesen werden. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten auch 2025, etwa wenn an einem Tag mehr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.1 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Für alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, können die Reisekostensätze abgezogen bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.[1] Reisekosten stellen danach insbesondere die Aufwendungen für folgende Fahrten im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten dar: Fahrten von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte zur auswärtigen Tätigk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.3 Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und scheidet damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer aus, verlangt der Gesetzgeber wie bisher die Besteuerung der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gewährten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.2 Quantitative (= zeitliche) Zuordnung

Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien oder ist die getroffene Festlegung nicht eindeutig, ist die dauerhafte Zuordnung nach der zeitlichen Zuordnungsregel zu prüfen. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit muss auch in Bezug auf die zeitlichen Kriter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.2 Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte

Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte, die sich einer ständig ändernden Rechtsprechung ausgesetzt sah, erfolgt mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte auch inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktion...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.8 Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Flankierend zu den Datenübermittlungspflichten Dritter gem. § 93c AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nach § 41b EStG)[1] gibt es mit § 175b AO eine spezielle Korrekturvorschrift. Sie findet auf Übermittlungspflichten Anwendung, die den Besteuerungszeitraum nach 2016 betreffen.[2] § 175b AO begründet ähnlich wie § 175 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.3 Fahrten zum Arbeitgebersammelpunkt und weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Treffpunktfahrten und Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Weder der gleichbleibende Treffpunkt noch das weiträumige Arbeitsgebiet erfüllen die Voraussetzungen einer betrieblichen Einrichtung. Gleichwohl zählen die hierbei anfal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.4 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine evtl. Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 3 Stock options – Mitarbeiteroptionen

Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen sind insbesondere bei börsennotierten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Führungskräften. Die steuerliche und bilanzielle Behandlung solcher Optionen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Steuerlich geht es darum, ob der geldwerte Vorteil aus den Optionen nach den Wertverhältnissen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 103 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Tathandlung

Rz. 4 Tathandlung i. S. d. § 333a Nr. 1 HGB ist die Verwirklichung einer Pflichtverletzung der in § 334 Abs. 2a HGB genannten Tatbestände (§ 334 Rz 29), um einen Vermögensvorteil zu erhalten oder sich versprechen zu lassen. Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss sich der Vermögensvorteil bei dem Täter als Mitglied des Prüfungsausschusses verwirklichen bzw. ihm versprochen wer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 80 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten

Leitsatz Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin überlässt ihren Arbeitnehmern teilweise Firmenwagen auch zur priv...§ 8 Abs. 2 Satz 2 und 3§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStGmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Ermittlung der Höhe der LSt

Rz. 90 Das FA hat in seinem Haftungsbescheid die Höhe der LSt grundsätzlich individuell für jeden Arbeitnehmer zu ermitteln.[1] Dies gilt auch bei hohem Verwaltungsaufwand, wenn der Arbeitgeber z. B. Sachbezüge einer großen Anzahl von Arbeitnehmern gewährt hat.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass die als Arbeitslohn steuerpflichtigen Bezüge individuell zurechenbar sind. De...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.5 Haftung des Arbeitgebers für Drittzahlungen

Rz. 29 Ein Arbeitnehmer kann Lohnzahlungen auch von dritter Seite beziehen. Bei Lohnzahlungen im Dreiecksverhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Drittem ist zu unterscheiden: Zahlt ein Dritter in Erfüllung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, so handelt der Dritte lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers. [1] Zahlung des Arbeitslohns und Einbehaltung der Steuerabzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.1 Auskunftsberechtigter

Rz. 7 Auskunftsberechtigt sind nach § 42e EStG die "Beteiligten". Beteiligt am LSt-Verfahren sind der Arbeitgeber aufgrund seiner Verpflichtung, die LSt einzubehalten und abzuführen (vgl. § 38 Abs. 3, § 41a EStG), und der Arbeitnehmer als der Stpfl. (§ 38 Abs. 2 EStG). Daher sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beteiligte und damit auskunftsberechtigt. Auskunftsberec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.2 Arbeitslohn

Rz. 9 Anstelle der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) wird der Arbeitslohn der Berechnung zugrunde gelegt. Dazu gehören alle dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließenden Beträge (§ 2 Abs. 1 LStDV; § 19 EStG Rz. 17, 73ff.) ohne Abzug von Werbungskosten bzw. des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Maßgeblich sind demnach die Einnahmen und nicht die Einkün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.2.2 Sonstige Vorteile

Bei sonstigen vom Arbeitnehmer erlangten Vorteilen kann die Entscheidung, ob steuerbare Einnahmen vorliegen, schwierig sein. Sie sind dann keine Einnahmen, wenn sie nicht in Geldeswert ausgedrückt werden können, wie etwa der Vorteil, der sich für den Arbeitnehmer aus der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ergibt (Gestellung von Pausenräumen, Wasch- und Duschgelegenheiten, Gymn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.2 Gemischte Veranlassung

Die Rechtsprechung hält auch die Aufteilung von gemischt veranlassten Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und steuerfreie Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse für zulässig.[1] Für die Aufteilung sind zunächst die Kostenbestandteile abzutrennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, der sich als geld...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.1 Gesetzlicher Ausschluss des Arbeitgebers

Die Haftung entfällt insbesondere in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Der Arbeitnehmer hat ihm obliegende Anzeigepflichten verletzt und die Lohnsteuer ist deshalb nachzufordern, z. B. weil der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Änderung einer unzutreffenden günstigeren Steuerklasse, einer zu hohen Kinderfreibetragszahl oder eines unzutreffenden Freibetrags in den EL...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Essenmarken

Rz. 35 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausgabe von Essenmarken als Wertgutschein war ursprünglich eine praktikable Möglichkeit zur Ausschöpfung des sog Essenfreibetrags. Dieser stellte bis 1989 den Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Sachbezugswert und dem Entgelt des ArbN bis zu 1,50 DM arbeitstäglich steuerfrei (vgl A 19 LStR 1987; zur zweifelhaften Rechtsgrundlage ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mahlzeiten als Arbeitslohn

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG ganz oder teilweise die Aufwendungen für die während der Arbeitszeit im Betrieb eingenommenen Mahlzeiten des ArbN, besteht darin grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den ArbN iSv § 19 Abs 1 Nr 1, § 8 Abs 1 EStG (BFH 142, 483 = BStBl 1985 II, 164), der dem LSt-Abzug unterliegt. Entsprechendes gilt für Barzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen für die Behandlung als Sachbezug

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gehört die vom ArbG oder auf seine Veranlassung durch einen Dritten (Kantinenpächter, Caterer) unentgeltlich oder verbilligt gestellte Verpflegung zum > Arbeitslohn (> Rz 5 ff), ist zu klären, ob sie als Sachbezug, als sonstiger geldwerter Vorteil oder als Teil des Barlohns gewährt wird, denn davon hängt die günstige Besteuerung durch Anwend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mautgebühr

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine Gebühr für die Benutzung einer Straße oder Brücke (Maut) ist mit der > Entfernungspauschale abgegolten (> Entfernungspauschale Rz 78; FG SH vom 30.09.2009 – 2 K 386/07, DStRE 2010, 147). Setzt der > Arbeitnehmer seine Aufwendungen für die Nutzung des PKW bei einer > Auswärtstätigkeit mit den amtlichen Km-Sätzen als > Werbungskosten an (>...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Barzuschüsse

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11 ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155 f, > Rabatte Rz 71 ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die Einnahme einer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sachbezüge.

Rn 12 Sachzuwendungen sind unterhaltspflichtiges Einkommen (BGH FamRZ 83, 352). Sie können in vielfältiger Form gewährt werden: Deputate in Land- und Forstwirtschaft, freie oder verbilligte Energiekosten, freie oder verbilligte Kost, freies oder verbilligtes Wohnen (Köln FamRZ 94, 897), Gewährung von Zuschüssen (Telefonkosten (Karlsr FamRZ 90, 533), verbilligter Warenbezug (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebssport

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Möglichkeit, mit betrieblichen Mitteln Sport zu treiben, führt nicht zu > Arbeitslohn, wenn der Sport Teil der Berufsarbeit ist (> Dienstsport). Die Tatsache, dass jemand gern Sport treibt, schließt die berufliche Befassung damit nicht aus (zu "angenehmer Arbeit" > Arbeitslohn Rz 35). Dies ist zB der Fall bei einem > Berufssportler, aber ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr