Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Benutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen einer anderen Einkunftsart

Rz. 83 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden, dass die Benutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung betriebsfremder > Einkünfte nicht mit der 1-%-Pauschale abgegolten, sondern ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern ist (BFH 214, 61 = BStBl 2007 II, 445; BFH/NV 2009, 1617). EFG ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besonderheiten bei Schwerbehinderten

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Menschen mit Behinderungen und einem GdB von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen ‚G’ im Behindertenausweis können ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als WK abziehen; es ist dabei durch amtliche Unterlagen nachzu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nutzungsüberlassung für die Fahrt zur Arbeit

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung des Fahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte führt zu einem gesondert zu erfassenden geldwerten Vorteil neben der (allgemeinen) Privatnutzung (zur Bewertung > Rz 30 ff); ggf ebenso bei Benutzung des Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung (> Rz 57 ff). Das gilt auch, we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Laufende Nutzungsvergütungen

Rz. 48 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlt der ArbN an den ArbG für die laufende Nutzung des Kfz ein Entgelt, so mindert dieses den privaten Nutzungswert (> R 8.1 Abs 9 Nr 4 Satz 1 LStR). Rz. 48/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein derartiges Nutzungsentgelt kann in folgenden Varianten vorkommen (BMF vom 03.03.2022, Rz 53, BStBl 2022 I, 232):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderverschickung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verschickt der > Arbeitgeber Kinder seiner > Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt in eigene oder fremde Kinderheime, so führt der damit verbundene geldwerte Vorteil grundsätzlich zu > Arbeitslohn. Es gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Verschickung des ArbN selbst (> Deutsche Post Rz 6 Erholungsbeihilfen , > Erholung). Für nicht schulpflich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Garagen

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlungen, die der ArbG an seinen ArbN dafür leistet, dass dieser den Firmenwagen in einer Garage unterstellt, unterliegen nicht dem LSt-Abzug (vgl bereits > Rz 6). Es werden zwei Fälle unterschieden (vgl OFD Frankfurt/M vom 18.03.2003, DB 2003, 853 = DStZ 2003, 472):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kindergarten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG); die Beschränkung auf ArbN ist verfassungsgemäß (BFH 238, 76 = BStBl 2012 II, 816). Den Wert der begünstigten Leistungen hat der Gesetzgeber der Höhe nach ni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kunst im Dienstzimmer

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen des ArbN sind dem Grunde nach > Werbungskosten, deren Abzug aber idR durch § 12 Nr 1 Satz 2 EStG ausgeschlossen sein wird (vgl BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506). Die Ausstattung des Dienstzimmers mit Kunstwerken durch den ArbG begründet keinen geldwerten Vorteil für den ArbN. Anders bei der Zuwendung eines Kunstwerks (> Kunstwerk).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kunstwerk

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wendet der ArbG dem ArbN ein wertvolles Gemälde oder einen ähnlichen Kunstgegenstand zu, so führt das zu einem geldwerten Vorteil, der dem LSt-Abzug unterliegt. Der Wert des Vorteils bestimmt sich nach dem Endpreis am Abgabeort (> Sachbezüge Rz 20 ff, 38ff). Das ist aber nicht unbedingt der Ankaufspreis des ArbG; in Zweifelsfällen gibt ein Sachvers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Mittagsheimfahrten

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung eines betrieblichen Kfz für diese zusätzlichen Fahrten zur Wohnung und zurück stellt zwar begrifflich eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte dar, gilt aber steuerlich – auch bei Schwerbehinderten (> Rz 71 ff) – als privat veranlasst (> Entfernungspauschale Rz 34). Für die Bewertung des geldwerten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Oldtimer

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Oldtimer gelten Kfz, deren Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt. Auch für ein solches Kfz gilt – unabhängig von seinem Gegenwartswert – für die Bemessung des geldwerten Vorteils nach der 1-%-Regelung (> Rz 27) der maßgebende, ggf sehr günstige und in > Euro umzurechnende historische Listenpreis. Ob davon auch dann noch ausgegangen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Eigenleistungen des Arbeitnehmers

1. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Anschaffungskosten für das betriebliche Kfz einschließlich seiner Ausstattung, so stehen ihm dafür AfA (> Rz 39/1) nicht zu. Die Zuzahlung des ArbN mindert aber den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Kfz (> R 8.1 Abs 9 Nr 4a LStR). Rz. 46 Aufgrund der neueren...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Einzelfragen

1. Mittagsheimfahrten Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung eines betrieblichen Kfz für diese zusätzlichen Fahrten zur Wohnung und zurück stellt zwar begrifflich eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte dar, gilt aber steuerlich – auch bei Schwerbehinderten (> Rz 71 ff) – als privat veranlasst (> Entfernungspauschale Rz 34). Für die Bew...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Pauschale Bewertung (1-%-Regelung)

1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge

Rz. 69 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird Personen, die durch eine Gefährdungsanalyse der zuständigen Sicherheitsbehörde in eine der Gefährdungsstufen I, II oder III eingeordnet sind, ein sicherheitsgeschütztes (gepanzertes) Kfz zur privaten Benutzung überlassen, kann für die Anwendung von § 8 Abs 2 Satz 2 und 3 EStG anstelle des Listenpreises des Fahrzeugs iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Maßgebender Listenpreis: > Bemessungsgrundlage für die anzusetzenden Prozentsätze (1 %/Monat für Privatfahrten [> Rz 27]; idR 0,03 % je Entfernungs-km/Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [> Rz 30]; 0,002 % je Entfernungs-km bei einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung [> Rz 53]) ist der in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Rz. 89 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Elektro- und Hybridautos ist der Listenpreis (> Rz 25 ff) regelmäßig pauschal zu mindern. Bei der Fahrtenbuchmethode ist die > Bemessungsgrundlage für die AfA ebenfalls je nach Zeitraum in unterschiedlicher Höhe zu mindern (> Rz 39/2). Die Höhe der Minderung bzw der einzubeziehende Anteil an der BMG sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Art der Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG begünstigt nur Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes. Das können Aufwendungen in > Geld oder als > Sachbezüge (> Rz 22) sein, die der Stpfl einer anderen Person dafür leistet, dass diese sein Kind behütend oder beaufsichtigend betreut. Die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung ihr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.5 Sponsoring

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.7 Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.8 Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Anwaltskammer/Anwaltsverein etc.

Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und die Umlage der Rechtsanwaltskammer für das besondere elektronische Anwaltspostfach, die der selbstständige Anwalt für sich zahlt, sind immer Betriebsausgaben. Übernimmt eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Rechtsanwaltssozietät die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 3 Stock options – Mitarbeiteroptionen

Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen sind insbesondere bei börsennotierten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Führungskräften. Die steuerliche und bilanzielle Behandlung solcher Optionen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Steuerlich geht es darum, ob der geldwerte Vorteil aus den Optionen nach den Wertverhältnissen de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke und Zuwendungen i... / 2.2.1 Treue- und Rücksichtnahmepflichten

Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Zu den daraus resultierenden Pflichten der Arbeitsvertragsparteien gehört die Schadensabwendungspflicht. Danach ist der Arbeitnehmer gehalten, drohende Schäden vom Arbeitgeber abzuwenden bzw. zu beseitigen, sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke und Zuwendungen i... / 2.1.1 Strafbarkeit von Schmiergeldern

Gewähren dritte Personen finanzielle Vorteile oder Zuwendungen dem Arbeitnehmer bzw. empfangen sie solche Leistungen vom Arbeitnehmer mit Bezug zum Arbeitsverhältnis, kann es sich um Schmiergelder handeln. Schmiergelder sind geldwerte Geschenke oder andere Vorteile, durch die ein Dritter den Arbeitnehmer zu einem bestimmten Verhalten veranlassen oder ein solches Verhalten na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3 Vom Käufer übernommene sonstige Leistungen

Rz. 3 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gehören bei einem Kauf auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen zur Gegenleistung. Diese Einbeziehung "sonstiger Leistungen" in die Gegenleistung ergibt sich eigentlich bereits aus dem allgemeinen Gegenleistungsbegriff. Als sonstige Leistungen sind dementsprechend alle Leistungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.1 Sachbezugsfreigrenze

Erfüllt die Vorteilsgewährung durch den Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für den Rabattfreibetrag, gilt für andere Sachbezüge eine Kleinbetragsgrenze, mit der die Erfassung von geldwerten Vorteilen vereinfacht werden soll. Die Sachbezugsfreigrenze, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, beträgt 50 EUR [1].[2] Sie gilt auch für Belegschaftsrabatte, sofern der Freibetrag von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Barlohn können auch unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn gehören. Diese Einnahmen werden als "Sachbezüge" oder "geldwerte Vorteile" bezeichnet. Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung von steuerpflichtigen Sachbezügen einerseits zu den steuerf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.3 Schadensersatzleistungen

Zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, die keinen Lohnzufluss begründen, rechnen auch Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers. Hierzu gehört zum einen der gesetzliche Schadensersatz, der sich aus unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung ergibt.[1] Aber auch arbeitsvertragliche Schadensersatzleistungen sind kein Arbeitslohn.[2] Schadensausgleichszahlungen, die aus einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1.4 Gebühren bei elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps

Trägt der Arbeitgeber die Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung von elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps (z. B. Setup-Gebühr), handelt es sich nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Die vom Arbeitgeber ...mehr