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Privatnutzung von Vereinsfahrzeugen / 4.2 Pauschale Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem 0,03-%-Monatszuschlag

Susanne Kowalski
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Bei der 1-%-Methode muss zusätzlich zur Pauschalbesteuerung ein Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden. Dies kann in Höhe von 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer und Monat erfolgen.

 
Praxis-Beispiel

Der Bruttolistenpreis eines dieselbetriebenen Fahrzeugs liegt bei 40.000 EUR. Anzurechnen sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 20 Kilometer. Hier ist wie folgt zu rechnen:

40.000 EUR * 0,03 % * 20 = 240 EUR

Insgesamt kommt man also auf einen monatlichen geldwerten Vorteil in Höhe von 640 EUR (400 EUR (s. o.) + 240 EUR).

Zudem gibt es wiederum Sonderregelungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge galt zunächst die bereits angesprochene Halbierung auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Seit dem 01.01.2020 greift jetzt auch hier die Absenkung des Steuersatzes auf 25 % für entsprechende Fahrten. Diesbezügliche Rechenmodelle werden in der Tabelle 1-%-Methode umgesetzt (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Beispiele zur Anwendung der 1-%-Methode für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und E-Auto.

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