Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.5 Sonstige Gewährleistungen

Rz. 37 Ausbietungsgarantien können vermerkpflichtig sein, je nach dem Umfang der durch den Kfm. eingegangenen Verpflichtung. Bei der Ausbietungsgarantie verpflichtet sich der Kfm. zu einem bestimmten Verhalten i. R. d. Zwangsversteigerungsverfahrens, um den Grundpfandgläubiger in diesem Fall abzusichern. Handelt es sich um eine umfassende Garantie derart, dass der Grundpfand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Handelsrechtliche Auslegung

Rz. 34 Nach dem Wortlaut des § 243 Abs. 3 HGB, wonach der "Jahresabschluss innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen" ist, wird für alle Kfl., für die keine spezialgesetzliche Regelung gilt, keine eindeutig festgelegte Frist zur Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses kodifiziert. Deswegen handelt es sich um einen unbesti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 335c HGB wurde mit dem AReG neu in das HGB eingefügt und dient der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, 30a Abs. 1b, 30c und 30f der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde der Anwendungsbereich des § 335c HGB auf Straftaten nach den §§ 332 und 333 HGB ausgeweitet als Folge der Erweiterung der Bekanntmachungspfl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Angaben zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen (zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren s. Rz 77 ff.). Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insb. Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch wert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.9 Prüfungen nach internationalen Prüfungsgrundsätzen

Rz. 204 Nachdem die Neufassung der IDW PS 400er-Reihe die maßgeblichen Regelungen der ISA enthält, bestehen materiell bei der Formulierung des Bestätigungsvermerks keine bzw. nur sehr geringe Unterschiede zwischen den ISA und den deutschen PS.[1] Rz. 205 Gleichwohl bestehen in der Prüfungsdurchführung noch kleinere Unterschiede. Aufgrund separater Beauftragung sind auch Prüfu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Übergangsvorschriften

Rz. 61 Zu den allgemeinen Übergangsvorschriften wird auf die 2. Aufl. 2010 dieser Kommentierung verwiesen. Rz. 62 Die Erleichterungen für KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB gelten erstmals für Jahresabschlüsse, die sich auf einen nach dem 30.12.2012 liegenden Abschlussstichtag beziehen.[1] Rz. 63 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Änderungen durch das ARUG II vom 12.12.2019 vgl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Sprache

Rz. 4 Während § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB den Kfm. lediglich verpflichtet, die Handelsbücher und sonstigen Aufzeichnungen in einer lebenden Sprache zu führen, bestimmt § 244 HGB, dass der Jahresabschluss für handelsrechtliche Zwecke nur in deutscher Sprache aufgestellt werden darf. Es ist also möglich, die Bücher in einer fremden Sprache zu führen, z. B. bei Tochtergesellschafte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 117 Fertigungseinzelkosten sind insb. Fertigungslöhne (Rz 106 zur grundlegenden Diskussion, ob diese den Einzel- oder den Gemeinkosten zuzuordnen sind), soweit sie nicht zu den Sonderkosten der Fertigung (Rz 119), den betrieblichen Sozialkosten (Rz 140 f.), der betrieblichen Altersvorsorge (Rz 144 f.) oder zur Verwaltung (Rz 136) gehören. Die Fertigungslöhne sind einschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Im Einklang mit den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 10 Diese Befreiungsmöglichkeit war bislang nur als Auffassung im Schrifttum vertreten und wird nunmehr in § 292 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) HGB durch das BilRUG explizit genannt.[1] Durch die Klarstellung mit dem BilRUG werden IFRS-Konzernabschlüsse übergeordneter Drittstaaten-MU, soweit diese die von der EU übernommenen IFRS beachten, fortan als gleichwertig angesehen und e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 10 Ausgehend vom Zweck der Zwischenergebniseliminierung und den Anforderungen der einschlägigen HGB-Vorschrift, lassen sich vier kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für eine Zwischenergebniseliminierung anführen: Es müssen Lieferungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt erfolgt sein. Für Dreiecksgeschäfte, also Lieferungen, die aus dem Konzernbereich übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Verhältnis zu anderen Strafgesetzen

Rz. 91 § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG ist in Bezug auf die EB, den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Zwischenabschluss kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gegenüber § 331 Nr. 1 HGB subsidiär. Ebenso sind § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, § 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG, § 17 PublG und § 313 Abs. 1 Nr. 1 UmwG subsidiär zu § 331 Nr. 1 HGB.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Verhältnis zu den Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs

Rz. 45 Die Tathandlung kann eine tateinheitliche Beihilfehandlung zu § 263 StGB (Betrug), § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug), § 265b StGB (Kreditbetrug) etc. sein, wenn der Täter weiß, dass der testierte Jahresabschluss zur Erlangung eines Kredits etc. vorgelegt wird.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Posten, die inhaltlich mit dem Gesamtkostenverfahren übereinstimmen

Rz. 210 Es gibt einige Posten im Umsatzkostenverfahren, die inhaltlich mit dem entsprechenden des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen, dazu zählen: Umsatzerlöse (Abs. 3 Nr. 1; Rz 45 ff.); Erträge aus Beteiligungen (Abs. 3 Nr. 8; Rz 143 ff.); Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (Abs. 3 Nr. 9; Rz 153 ff.); Sonstige Zinsen und ähnliche Ertr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Auflösung bei Wegfall des Grundes (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 349 Die Vorschrift hatte ursprünglich besondere Relevanz für die sog. Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB a. F.), deren Bildung nicht mehr zulässig ist. In der jetzigen Gesetzesfassung hat die Vorschrift lediglich klarstellenden Charakter, da die Auflösung einer passivierungspflichtigen Rückstellung schon dem Ansatzgebot gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB widerspricht. Rz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit § 342r HGB wurde als § 342a HGB im Zuge des KonTraG vom Gesetzgeber Vorsorge getroffen, dass im Fall des Nichtzustandekommens eines privaten Rechnungslegungsgremiums i. S. v. § 342q HGB eine gesetzliche Regelung zur Schließung dieser Lücke besteht. Die Verschiebung erfolgte mit der Einfügung der §§ 342–342p HGB für den Ertragsteuerinformationsbericht. Rz. 2 Gesetzes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Grundlegendes

Rz. 70 Anschaffungspreisminderungen (§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB) sind von den AK abzusetzen, um die Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen zu gewährleisten.[1] Trotz der im Gesetz gewählten Formulierung fallen hierunter nicht nur Minderungen des Anschaffungspreises, sondern auch Reduzierungen der Anschaffungsnebenkosten und der nachträglichen AK.[2] Damit bestimmt letztli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Lagebericht

Rz. 79 Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB. Der Lagebericht ist vollständig offenzulegen. Kleine KapG (einschl. KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB und seit dem BilRUG entsprechende Genossenschaften) und gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a HGB sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB befreit. Wird dennoch ein Lageber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Deliktsnatur

Rz. 5 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Ein konkreter Erfolg, wie z. B. ein resultierender Schaden oder eine Vermögensgefährdung, ist für die Vollendung des Delikts nicht erforderlich. Das bloße Handeln des Täters genügt für die Strafbarkeit. Rz. 6 § 331 HGB ist in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt. Der Kreis der möglichen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Beendigung

Rz. 84 Die für die Verjährung entscheidende Beendigung der Tat tritt ein, wenn der Adressat (erstmalig) inhaltliche Kenntnis vom Rechenwerk bzw. dem Lagebericht nimmt.[1] Im Fall des § 331 Nr. 4 HGB ist die Tat beendet, wenn der Abschlussprüfer Kenntnis vom Inhalt der Aufklärungen und Nachweise genommen hat.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Vertretungsberechtigtes Organ (Abs. 1 Satz 1 1. Hs.)

Rz. 7 Das Ordnungsgeldverfahren ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) der KapG zu führen. Dies sind die Vorstandsmitglieder einer AG (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG), die Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG), die Vorstandsmitglieder einer KGaA (§ 283 AktG), die Vorstandsmitglieder einer EG (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift des § 331a HGB wurde mit Wirkung ab dem 1.7.2021 durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3.6.2021 in das HGB eingefügt. Zuvor war die Regelung bereits durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 9.3.2017 in § 331 Nr. 3a HGB eingefügt worden. Bei der Vorschrift handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Geschätztes ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Präklusion von Einwendungen

Rz. 13 Legt der Beteiligte gegen die Androhungsverfügung keinen Einspruch ein, wird bestandskräftig unterstellt, dass der Adressat zur Offenlegung verpflichtet war. Der Prüfungsumfang der Beschwerde gegen die nachfolgende Festsetzung des Ordnungsgelds unterliegt insoweit den Beschränkungen des § 391 Abs. 2 FamFG. Eine Überprüfung von materiellen Mängeln der Androhung ist in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 I. R. d. Konsolidierung von innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen in unterschiedlichen Währungen bilanzierenden KonzernUnt stellt sich zum einen die Frage, wie in Anwendung des § 256a HGB in einem konsolidierungsfähigen Einzelabschluss auszuweisende Währungskursgewinne/-verluste aus der Bewertung konzerninterner Forderungen/Verbindlichkeiten im...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 65 Wie die obigen Ausführungen gezeigt haben, findet eine strikte Anknüpfung an die Vorschriften zur Aufstellung des Abschlusses der Mutterges. der (deutschen) Zweigniederlassung statt. Dies hat zur Folge, dass alle Gestaltungsüberlegungen zum Umfang, zum Zeitpunkt und möglicherweise auch zur Prüfung sich nach den für diesen Abschluss geltenden Regelungen richten. Diese ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 17 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, soweit sie in erster Instanz durch das LG Bonn mit Beschluss zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde eröffnet damit keine vollständige zweite Instanz, sondern beschränkt sich auf Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung oder Fälle, in denen die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine En...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Angaben zu oberhalb des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesenen Finanzinstrumenten (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 74 § 314 Abs. 1 Nr. 10 HGB verlangt Angaben zu Finanzinstrumenten, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Ein erhöhter Ausweis resultiert durch das Wahlrecht des gemilderten Niederstwertprinzips gem. § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB, wobei ein über dem beizulegenden Zeitwert ausgewiesener Buchwert aus dem Verzicht einer außerplanmäßigen Absch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Befreiender Konzernabschluss nach §§ 291f. HGB

Rz. 42 Bei bestimmten Konstellationen kommen die Existenz und Begriffsverwendung des "verbundenen Unt" auch dann in Betracht, wenn keine Einbeziehungspflicht in einen gemeinsamen Konzernabschluss besteht. Auf diesen Fall stellt § 271 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB a. F. ab. Hierbei handelt es sich um eine größenunabhängige Freistellung von der Konzernrechnungslegungspflicht. Ein auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang

Rz. 6 Die Vorschriften der §§ 238–241a HGB bilden den ersten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB und enthalten die Vorschriften zu den Handelsbüchern. Die folgenden Vorschriften bauen auf § 238 HGB auf und beinhalten im Einzelnen: Rz. 7 § 239 HGB regelt die Art und Weise der Führung der Handelsbücher und enthält die kodifizierten Teile der Grundsätz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.14 Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 102 Wird vom Ansatzwahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, sind für Konzernabschlüsse, deren Gj nach dem 31.12.2009 beginnen, die Gesamtbeträge der Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) des Konzerns anzugeben. Anzugeben sind der Gesamtbetrag sowie der davon auf die selbst geschaffenen immateriellen VG des AV entfallende Anteil. Die Angabe im Konzernanhang ste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 11 Von den in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführten Rechnungslegungsunterlagen müssen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 326 Abs. 1 HGB fallen, nur die Bilanz und den Anhang offenlegen. Die weiteren in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen müssen nicht an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt, bzw. für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.6 Angaben im Konzernanhang

Rz. 44 § 312 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt vor, dass der Unterschiedsbetrag sowie ein darin enthaltener GoF oder passiver Unterschiedsbetrag im Konzernanhang anzugeben sind. Der Begriff "Unterschiedsbetrag" meint entweder einen aktiven als auch einen passiven Unterschiedsbetrag. Zudem ist ein im Unterschiedsbetrag enthaltener GoF oder passiver Unterschiedsbetrag gesondert anzug...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Übergangsfristen

Rz. 44 Ausgangspunkt für die externe Rotation war das Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (16.6.2014). Für die Rotationsfristen sieht Art. 41 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 abgestufte Übergangsverfahren vor: "Langläufer" (Mandatslaufzeit von mind. 20 Jahren zum 16.6.2014, Art. 41 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014): Die Übergangsfrist beträgt sechs Jahre, d. h., ab de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.18 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Nr. 17)

Rz. 206 Der unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB auszuweisende Betrag ergibt sich durch die Zusammenrechnung des Ergebnisses nach Steuern, der sonstigen Steuern, der Aufwendungen aufgrund eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrages sowie der Erträge aus Verlustübernahme. Er entspricht dem Gewinn bzw. Verlust des Gj vor einstellungs- oder auflösungsbedingte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.4 Suspendierung des Wahlrechts

Rz. 147 § 286 Abs. 1 HGB ermöglicht es, insoweit auf eine Berichterstattung zu verzichten, als es "für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Länder erforderlich" ist (§ 286 Rz 4 ff.). Durch § 325 Abs. 2a Satz 6 HGB wird angeordnet, dass eine Berufung auf diese Ausnahmeregelung dazu führt, dass eine befreiende Wirkung des IFRS-Einzelabschlusses nicht eintri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zeitpunkt der Bewertung der konsolidierungspflichtigen Anteile (Abs. 2)

Rz. 76 Die Bestimmung der für die Kapitalaufrechnung maßgeblichen Wertansätze hat grds. zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem das Unt TU geworden ist. Bei unterjährigen Unternehmenserwerben ist damit unter Berücksichtigung von Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten i. d. R. die Erstellung von Zwischenabschlüssen notwendig, wenngleich dies nicht explizit etwa von DRS...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.3 Bildung bestimmter Posten (§ 270 HGB)

Rz. 62 Für die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen bei Aufstellung der Konzernbilanz unter vollständiger oder tw. Verwendung des Konzernjahresergebnisses ergeben sich keine Besonderheiten für den Konzernabschluss (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 270 HGB). Die Kapitalrücklage im Konzernabschluss umfasst nur die Kapitalrücklage des MU. Die Kapitalrücklagen der TU werden i. R. d. K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Publizitätsverpflichtung des Insolvenzverwalters

Rz. 66 Die Verpflichtung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses trifft originär die gesetzlichen Vertreter der KapG, nicht den Insolvenzverwalter, der nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners ist.[1] Nach § 155 Abs. 1 und 2 Satz 2 InsO wird dem Insolvenzverwalter die Verpflichtung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse jedoch zugewiesen, sowei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts und Erstellung des nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 23 § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB erfasst den Pflichtinhalt nach §§ 289–289f HGB des Lageberichts und für Gj, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Hierdurch soll die Einhaltung des true und fair view bei der Aufstellung des Lageberichts und der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.5 Steuerliche Auswirkungen

Rz. 123 Das handelsrechtliche Verrechnungsgebot wirkt sich aufgrund § 5 Abs. 1a Satz 1 EStG nicht auf die Steuerbilanz aus. Die steuerliche Bewertung der zu verrechnenden VG und Schulden erfolgt gem. §§ 6 und 6a EStG. Zum Ansatz latenter Steuern aus abweichenden handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen vgl. § 274 Rz 25 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.1 Anforderungen

Rz. 107 Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen fungieren sollen, müssen zwei kumulative Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Vorausgehende Pflichten (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 25 Für die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens ist gem. § 335 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erforderlich, dass eine der Offenlegung vorausgehende Pflicht, insbes. die Aufstellung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses oder die unverzügliche Erteilung des Prüfauftrags, noch nicht erfüllt ist. Die Ahndung dieser Pflichtverletzungen kann mittelbar i. R. d. Ordnungsgeldve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Feststellung der Größenklasse im Einspruchsverfahren (Abs. 6)

Rz. 62 Liegen dem BfJ i. R. e. Verfahrens, in dem Einspruch eingelegt wurde, keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, wie die betroffene Ges. in die Größenklassen nach § 267 Abs. 1, 2 oder 3 HGB oder des § 267a HGB einzustufen ist, müssen Unterlagen zum Nachweis der Größenklasse eingereicht werden. Das BfJ hat in diesem Fall nach § 335 Abs. 6 HGB die Organmitglieder der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.1 Forschungskosten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 147 Gem. § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB besteht für Forschungskosten ein Einbeziehungsverbot. Die Regelung ist als Folge der Einführung des Aktivierungswahlrechts (mit bestimmten Ausnahmen) für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (§§ 248 Abs. 2, 255 Abs. 2a HGB) zu sehen, unter denen der Gesetzgeber lediglich die bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Geltungsbereich

Rz. 20 Laut § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gilt für alle Kaufleute, also auch für KapG und KapCoGes sowie für Unt, die unter das PublG fallen. Der Grundsatz ist demnach rechtsformunabhängig. Er gilt für den Jahresabschluss (§ 243 Abs. 2 HGB) und ausdrücklich auch für den Konzernabschluss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Folgen bei Nichtbeachtung

Rz. 8 Die Nichtbeachtung des § 244 HGB stellt bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB dar und kann gem. § 334 Abs. 3 HGB mit einer Geldbuße belegt werden. Rz. 9 Sofern der Jahresabschluss der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer unterliegt, kann ein Verstoß gegen § 244 HGB ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Bezugnahme auf Vergütungsbericht (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 15 Durch das ARUG II werden die handelsrechtlichen Vorschriften zum Vergütungsbericht (§ 289f HGB a. F.) unter grds. Beibehaltung des bisherigen Publizitätsniveaus in das Aktienrecht überführt (§ 315a Rz 41 ff.). Die Unt können dadurch einen einheitlichen und an einer Stelle zu veröffentlichenden Vergütungsbericht erstellen. Der neu eingefügte Abs. 2 Nr. 1a stellt ein Bi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.4 Materialgemeinkosten

Rz. 127 Zu den Materialgemeinkosten gehören insb. die mit der Materialwartung und Lagerung in Verbindung stehenden Kosten sowie Ausgaben für Hilfsstoffe (Rz 109 zu den Voraussetzungen für einen Ansatz der unechten Gemeinkosten als Materialgemeinkosten). Von praktischer Bedeutung sind insb. die Kosten für die Warenannahme, die Materialverwaltung, die Einkaufsabteilung, den in...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Erleichterungen ergeben sich für Kreditinstitute aus dem § 340i Abs. 2 HGB. Demnach entfallen die Berichtspflichten für: die Angabe von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und zu gesicherten Verbindlichkeiten (Abs. 1 Nr. 1), die Aufgliederung von Umsatzerlösen nach Tätigkeitsbereichen und Märkten (Abs. 1 Nr. 3), die Angaben zu Vorschüssen und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Aufwand für eine bestimmte Zeit

Rz. 13 Hinsichtlich des Kriteriums der bestimmten Zeit sind bei kalendermäßig exakt bestimmbaren Zeiträumen die zutreffende Bildung und Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten unproblematisch. Das Kriterium gilt aber auch als erfüllt, wenn zwar nicht die Gesamtlaufzeit eines Vertragsverhältnisses, wohl aber ein Mindestzeitraum exakt festgelegt werden kann.[1] Die bestimmte ...mehr